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Zul-aer ^n^cigcr

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Tageblatt für Rhön und Vogelsberg Zulöa- und Haunetal »Zulöaer Kreisblatt

Reöaktion und Seschästsstelle: Königftraße 42 Zernsprech-Rnsihluß Nr. 2989

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Nr. 164 1933

Fulda, Montag, 17. Juli

10. Jahrgang

Das gewaltige Aufbauwerk.

Die Memmen«- des Dritten Reiches.

Amtlich wird mitgeteilt: In der letzten Sitzung des Reichskabinetts wurden weitere bedeutsame Gesetze ver­abschiedet. Angenommen wurden ein Gesetz zur Errich­tung einer vorläufigen Filmkammer, ein Gesetz über die Zuständigkeit des Reichs für die Regelung des st ä n d i - schen Aufbaues der Landwirtschaft, ein Gesetz über Steuererleichterungen, ein Gesetz bctr. die Steuerbefreiung neu errichteter Wohn g e b â u d c, ein Gesetz über die Z i n s o r l e i ch t e r u n g für landwirtschaftlichen Auslaudskredit, ein Gesetz über die Anwendung von Vorschriften des Gesetzes betr. die gemeinsamen Rechte der Besitzer von Schuldver­schreibungen, ein Gesetz zur Ergänzung des Handelsgesetzbuches, ein Gesetz zur Regelung der Auszahlung gekündigter Geschäftsguthaben bei ge­meinnützigen Baugenossenschaften, ein Gesetz zur Änderung des Genossen schastsgesetzes, ein Gesetz zur Regelung der Warenhaussteuer und der Filialsteuer für das Jahr 1933, ein zweites Gesetz zur Änderung des M i l ch g e s e tz e s.

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Die neuen Wirtschastsmaßnahmen.

Einzelheiten über die verabschiedeten Gesetzentwürfe.

Zu den vom Reichskabinett verabschiedeten Gesetz­entwürfen werden noch folgende Einzelheiten bekannt: Bei dem

Der Siegeszug des Valbo -Geschwaders.

Begeisterungsstürme in Montreal.

Der Flug des italienischen Luftgejchwaders von Shediac nach Montreal wurde bei günstigem Wetter durchgeführt. Auf einer kurzen Strecke mußte das Ge­schwader in 3000 Meter Höhe steigen, um eine tiefe Negenbank zu vermeiden. Unterwegs wurde eine Glückwunschbotschaft Mussolinis aufgefangen. Die 24 Flugzeuge legten die 800 Kilometer lange Strecke in nicht ganz vier Stunden zurück. Bereits am Vor­mittag hatte eine

Völkerwanderung von Montreal

nach dem Seeflughafen auf dem St.-Lorenzstrom be­gonnen. Als die im Sonnenlicht glänzenden italienischen Flugschiffe am Horizont in Dreiergruppen formiert auf­tauchten und über dem Hafen kreisten, wurden sie von einem ohrenbetäubenden Lärm von Dampf- s i r e n e n, Fabrikpfeifen und Autohupen begrüßt. Die nach Zehntausenden zählende Menge, die auf Straßen und Dächern dichtgedrängt stand, brach in stürmische, nicht endenwollende Beifallsrufe aus. Der Ministerpräsident von Quebec verlas eine italienische Willkom­men s b o t s ch af t. Die Kapelle der italienischen Kolonie von Montreal, die in Schwarzhemden aufmarschiert war, spielte die italienische Nationalhymne.

Der Start nach Chikago kann möglicherweise ver­zögert werden, da ein mit 16 000 Gallonen Benzin für die Flugzeuge beladenes Boot auf dem St.-Lorenzstrom sank.

Das Balbo-Geschwader in Chikago.

; Großartiger Erfolg der italienischen Flieger.

Das italienische 100-Mann-Geschwader hat seine Ozeanüberqucrung planmäßig durchgeführt und damit nne außerordentlich ruhmvolle unv kühne Tat vollbracht. Unter Führung des Generals Balbo traf das Geschwa­der, das am 15. Juli um 16.15 Uhr MEZ. von Montreal (Kanada) gestartet war, um 23.30 Uhr MEZ. am gleichen Tage in Chikago, dem Endziel des Fluges, ein.

Die Ankunft des Balbo-Geschwaders in Chikago ge­staltete sich zu einem T r i u m p h der italienischen Flieger. Die Italiener überflogen zunächst den Michigan-See. Dann flogen sie mehrere Schleifen über der Stadt und Dem Ausstellungsgelände. Eine Riesenmenge, die alle öffentlichen Plätze besetzt und die Straßen verstopft hatte, brach

immer wieder in begeisterte Zurufe aus. Das Geschwader wandte sich dann wieder dem See zu und kurz nach 23.30 Uhr MEZ. begannen die Landungs- manöver. Als erstes wasserte die an der Spitze fliegende Staffel des Luftfahrtministers Balbo. Die drei Flug­zeuge gingen um 24 Uhr nieder. Während dann ein Flug­zeug nach dem anderen auf dem Michigan-See wässerte, wurden vom Ausstellungsgelände E h r e n s ch ü s s e ab­gegeben.

Ganz Chikago war auf den Beinen

nub die Hunderttausende gerieten in eine Begeiste­rung, die keine Grenzen saunte. In schneller Reihen­folge wasserten die Flugzeuge staffelweise, die letzte Maschine war um 24.40 Uhr MEZ. auf dem See nieder­gegangen.

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Papst Pius X T. hat den Kardinal Muendelein, Erzbischof von Chikago, beauftragt, General Balbo uub seinen Fliegern den päpstlichen Segen zu über­mitteln und seinem päpstlichem Wunsche Ausdruck zu

Gesetz zur Abänderung des Jndustriebankgcsctzcs handelt es sich im wesentlichen um die Gleichschaltung des Aufsichtsrates der Bank für deutsche Jndustrieobliga- tionen. Die Zahl der Aufsichtsratsmitglieder wird von 33 auf 21 herabgesetzt. An Stelle der Arbeitnehmervertreter ist der Deutschen Arbeitsfront ein Ernennungsrecht für zwei Mitglieder eingefäumt worden.

Die Richtlinien für die Vergebung öffentlicher Aufträge bestimmen u. a., daß ausschließlich die verantwortlichen amtlichen Vergebungsstellen nach Maßgabe der geltenden gesetzlichen Bestimmungen über die Vergebung öffentlicher Aufträge zu entscheiden haben. Die häufig eigennützigen Beweggründen entspringenden Einwirkungen anderer Stellen werden unter keinen Umstünden geduldet werden. Auch dem Kampfbund für den gewerblichen Mittelstand wird die Einwirkung bei der Vergebung öffentlicher Auf­träge untersagt. Die Richtlinien besassen sich weiter mit Firmen, die mit ausländischem Kapital arbeiten. Die Be- rechtigung zu einer besonderen Berücksichtigung orts­ansässiger Unternehmer kann nur dann anerkannt werden, wenn sie sich im Rahmen der Bestimmungen der Ver­dingungsordnung für Bauleistung bewegt/Einheimische Bieter sollen bei gleichwertigen Angeboten im allgemeinen bevorzugt werden. Dagegen würde ein grundsätzlicher Ausschluß auswärtiger Bieter besonders dann, wenn die Angebote des auswärtigen Bieters günstiger sind, gesamt­wirtschaftlich äußerst ungünstige Wirkungen haben.

In der Begründung des Gesetzes über die

geben, daß das Unternehmen zu gutem Ende geführt werde und allen Teilnehmern eine glückliche Heimkehr bs- schieden sei.

Dank Dalbos an Goebbels.

Der italienische Luftfahrtminister Balbo hat an Reichsminister Dr. Goebbels das folgende Antwort- telegramm gerichtet:Ich und meine Mannschaft fühlen aus Ihren Worten den Akzent einer Solidarität heraus, der uns zugleich rührt und schmeichelt. Dank und die herz­lichsten Gegengrüße, (gez.) Balbo."

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Ohne Zwischenlandung von Rewyork nach Berlin in 26 Stunden.

WeltfliegerWileyPostbewältigtglücklich d i e e r st e Etappe.

Der amerikanische Wcltflieger Wiley Post, der am Sonnabend in Newyork 10.11 Uhr MEZ. zu einem neuen Weltflug mit Berlin als erstem Ziel gestartet war, ist am Sonntagmittag um 11.56 Uhr MEZ. auf dem Flugplatz Tempelhof glücklich gelandet. Demnach hat Post die Strecke NewyorkBerlin in 25% Stunden zurückgelegt. Er ist der erste Flieger, dem es gelungen ist, in einem Ohne- Haltflug von Amerika nach Berlin die Reichshauptstadt direkt zu erreichen.

Nach einem Aufenthalt von rund zwei Stunden startete dann Wiley Post nach Aufnahme von etwa 2000 Liter Brennstoff um 14.10 Uhr MEZ. vom Flugplatz Berlin-Tempelhof zum Weiterflug in östlicher Richtung. Er beabsichtigt, bis Nowosibirfl (Westsibirien) durch- zuflicgcn.

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überraschende Ilugunterbrechung

des Amerikaners in Königsberg.

Schlechtes Wetter zwang ihn zur Umkehr.

Der amerikanische Weltflieger Wiley Post landete am Sonntagabend um 18.40 Uhr überraschend aus dem Flug­hafen von Königsberg (Ostpreußen).

Post, der bekanntlich beabsichtigte, direkt nach Nowo­sibirsk (Westsibirien) von Berlin aus zu fliegen, wurde durch die überaus schlechte Wetterlage ge­zwungen, umznbiegen. TieDherabhängende Wolken

versperrten ihm jede Sicht, auch war, er in starke Gewittergebiete beim Weiterflug geraten. Post kreiste zunächst einige Zeit über der Stadt. Als dann die Lnftpolizci

Leuchtkugeln aügcschosscn hatte, ging er zur Landung über. Post will Montag f r ü h 3 U h r z u m W e i t e r f l u g st a r t e n. Er nahm in Königsberg noch reichlich Brennstoffvorrat auf.

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Sie litauischen Ozeanflieger verschollen.

Die beiden litauischcnOzeanfliegerDarius und Grrenas, die kurze Zeit später nach Wiley Post in Newyork zu einem zwischenlandungslosen Flug nach r^oivno gestartet waren, wurden zum letztenmal am Sonnabend um 20.15 Uhr MEZ. über Clarcuville im Be­zirk von Trinity-Bucht (Neufundland) gesichtet. Seitdem sind in London keine Sichtmeldungen mehr cingctroffen.

Einschränkung der Verwendung von Maschinen in der Zigarrenindustrie

heißt es u. a., daß dieses Gesetz erlassen worden sei mit Rücksicht auf die besonderen Verhältnisse in diesem Ge­werbezweig, bei dem es sich in der Hauptsache um ein mittelständisches Gewerbe handele. Maschinen, die bei der Herstellung von Zigarren, Zigarillos und Stumpen oder zum Überrollen mit dem Deckblatt verwendet werden können, dürfen nach dem Gesetz nicht mehr ausgestellt werden. Maschinen, die außer Betrieb gesetzt worden sind, dürfen nicht wieder benutzt werden. Betriebe, die der­artige Maschinen verwenden, dürfen nur so biet Zigarren usw. herstellen, als sie im letzten Geschäftsjahr heraestellt haben.

Der Reichsfinanzminister ist ermächtigt worden, bis zu zwei Millionen Mark Unterstützungen an diejenigen Firmen zu gewähren, die Maschinen der genannten Art nicht mehr verwenden oder die solche Maschinen nicht mehr Herstellen.

Die Zigarrenindustrie ist, wie bereits gesagt, über­wiegend eine mittelständische Industrie. Rund 70 Prozent der in Zigarrenbetrieben beschäftigten Arbeiter und Ange­stellten sind in Orten unter 5000 Einwohnern tätig. In den hauptsächlichsten Standorten dieser Industrie ist die Lohnarbeit mit den landwirtschaftlichen Verhältnissen eng verbunden. Durch eine Weiterverwendung der neuzeit­lichen Maschinen würden bis zu fünf Sechstel der Arbeits- kräfte überflüssig werden. Ein neuer Zuzug in die Städte würde die Folge sein. Aus diesen Gründen ist das Gesetz notwendig gewesen.

In dem Gesetz über die Forderung der Schaffung von Bauernhöfen

heißt es, daß die Schaffung von Bauernhöfen im gesamten Reichsgebiet Aufgabe des Reiches sei. Das Reich hat hier­über die ausschließliche Gesetzgebung. Zur Durchführung dieser Aufgabe kann sich das Reich der Länder bedienen. Das Reich kann dabei von bestehenden landesrechtlichen Vorschriften abweichen. Die

Maßnahmen über Miet- und Pachtstreitigkciten besagen u. a., daß, wenn der Mieter eines Gebäudes einen längeren Aufenthalt im Ausland genommen hat, so daß hieraus auf eine dauernde Entfernung geschlossen werden, kann, auf besonderen Antrag ein Vertreter ernannt werden kann. Dieser Vertreter kann Kündigungen usw. entgegen­nehmen. Die neuen Bestimmungen über die Zulassung Zur Rechtsanwaltschaft und Patentanwaltschaft enthalten eine klare und einwandfreie Definierung des Begriffs des Frontkämpfers.

In dem Gesetz über die Übertragung der Aufgaben und Befugnisse des Reichskommissars für Preisüber­wachung auf den Reichswirtschaftsminister bzw. den Reichsernährungsminister heiß, es, daß der Großhandel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen vom Reichsernäh­rungsminister beaufsichtigt wird.

Das voiwKabinett verabschiedete Gesetz über die Post­abfindung besagt ii. a., daß die Länder Bayern und Württemberg eine Postabfindung erhalten, und zwar für das Post- und Telegrapheneigenium, das sie auf das Reich übertragen haben. In dem Gesetz über die

Errichtung von Zmangskartellcn

wird der Reichswirtschaflsminister ermächtigt, zum Zwecke der Marktregelung Unternehmungen zu Syndikaten zu­sammenzuschließen, oder an Syndikate anzuschlicßcn, wenn das unter Würdigung des Gemeinwohls geboten erscheint. Zuwiderhandlungen werden mit einer Ord­nungsstrafe geahndet, deren Höchstmaß unbeschränkt ist Das Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes

zum Schutze des Einzelhandels besagt u. a.: Die obersten Landesbehörden weroen er­mächtigt, die Erlaubnis zum Betriebe von Schankstätten ganz oder teilweise zn rückzuziehen und ebenso die Abgabe von zubereiteten Speisen zu verbieten, wenn der Getränke­ausschank und die Speisenabgabe in Kaufhäusern oder in anderen Verkaufsstellen erfolgt, sofern ein Bedürfnis für den Betrieb nicht vorhanden ist oder die Wirtschaft­lichkeit des gesamten Unternehmens nicht gefährdet wird.

Das Gesetz zur Sicherung der Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen gibt in erster Linie den Aufsichtsbehörden die Befugnis, die Geschäftstätigkeit der gemeinnützigen Wohnungsunter- uehmungen Won 'moffenfdiafteu und -gesellschaften) und ihrer Verbände einer besonderen Überprüfung zu untere werfen. Dabei soll vor allem die Besetzung der Organe und der leitenden Posten in den Unternehmen und Ver­bänden mit den Grundsätzen des nationalen Staates in Einklang gebracht und

unwirtschaftliche Belastung mit zu hohen Personal- unkosten beseitigt werden. Dieser Überprüfung kann der Reichs- arbeitsminister auch einzelne andere Wohnungsunter­nehmen unterwerfen. Durch das Gesetz werden die Maß­nahmen, die die größeren Länder, namentlich Preußen und Sachsen, schon getroffen hatten, um eine solche Über­prüfung herbeizuführen, ausdrücklich bestätigt.

Daneben bringt das Gesetz die Änderung und Er­gänzung einiger Bestimmungen des Gemeinnützigkeits­rechts, worunter Vorschriften hervorzuheben sind, durch die gewissen Wünschen des mittelständischcn Baugewerbes entsprochen werden soll.

Das Gesetz beruht auf den Erfahrungen, die die Be­hörden bei der bisherigen Aufsichtstätigkeil gemacht haben und auf zahlreichen Wünschen und Beschwerden aus beut Publikum, insbesondere aus nationalen Kreisen. Es ist dazu bestimmt und geeignet, Mißstände im gemeinnützigen Wohnungswesen zu beheben und so zur Bereinigung dieses sozial wichtigen Wirtschaftsgebietes beantragen.