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Zulöaer /lnZeiger

ÄXS5 Tageblatt für Rhön und Vogelsberg LL"^^ Zulöa- und Haunetal. Zulöaer Kreisblatt

Ansprüche. Verlag: Christian Seipel, Fulda. Reöaktton unö GefchastssteUe: Königstraße 42 Zernfprech-Rnschluß Nr. 2989 Druck: Friedrich Ehrenklau, Lauterbach i. H. Nachörucköer mit* versehenen Artikel nur mit «Quellenangabe.Zulöaerflnzeiger'gestavet.

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Nr. 180 1933

Fulda, Freitag, 4. August

10. Jahrgang

Hetzer und Lügner.

Geheimberichte über deutsche Rüstungen".

F r a n z ö f i s ch e oder marxistische Schwindel- m a n ö v e r.

Bezeichnend für die S ch w i n d c l m e l d u n g c n , mit denen gewisse s r a n z ö s i s ch c u n d m a r x i ft i s ch e Kreise die Weltöffentlichkeit aufzuputschen versuchen, sind folgende Ausführungen der englischen marxistischen ZeitungDaily Herald", die in großer Aufmachung als Sensationsmeldungen wiedergegeben werden.

Das Blatt behauptet, das französische Außen­ministerium befinde sich im Besitz eines neuen Gehetm d o s s i e r s, in dem in ausreichender Weise für den Völkerbund bewiesen werde, daß die Reichsregie- rung den Versailler Vertrag gebrochen habe und verbotene Waffen in Deutschland herstelle.

Das Dossier sei durch Berichte verschiedener Stellen (offen­bar f r a n z ö s i s ch e r u n d m a r x i st i s ch e r Agen­ten) gesammelt worden, die während mehrerer Monate tätig gewesen seien. Die Informationen hätten im fran­zösischen Kabinett geradezu eine B e st ü r z u n g hervor­gerufen. Die französische Regierung sei daher mit eng­lischen Regiernngsvertretern in Verbindung getreten, um England sur Teilnahme an einen,

sofortigen Schritt beim Völkerbund

zu veranlassen. Die französischen Bemühungen seien, so berichtet das Blatt, jedoch offenbar sichtlich enttäuscht, bis­her zwecklos geblieben, da die britische Regierung sich nicht bereit erklärt habe, sich einem solchen Schritt anzuschließen. Es sei jedoch wahrscheinlich, daß die französische Regierung allein handeln und eine Untersuchung des Völkerbundes fordern werde. Das Blatt zählt dann auf, was angeblich

in dem Geheimdokument enthalten ist.

nämlich, daß Tamks, Flugzeuge, Muni­tion usw. hergestellt würden und daß ein Plan existiere, wonach die Reichswehr in kürzester Zeit verdreifacht werden könne.

Wie wenig überzeugend diese Manöver sind, beweist die von dem Blatt selbst zugestandene Tatsache, daß die englische Regierung sich nicht bereit gezeigt habe, ans diese Manöver hereinznfallcn. Die angeblich französischen Dokumente müssen also, selbst wenn an der Darstellung desDaily Herald" auch nur ein Körnchen Wahres sein sollte, so gut wie überhaupt kein st i ch h a l t i g e s Material enthalten haben. Daß ausgerechnet der marxistischeDaily Herald" diese Informationen lanciert, zeigt deutlich, aus welcher trüben Quelle die Abrüstungsgegner ihrMaterial" schöpfen.

Der Strafgefangene soll nicht mehr besser als der Arbeiter leben.

Wirkliche Sühne für begangenes Unrecht.

Das neue pre ußischeStraf voll st reck ungs-

u n d G N a d e n r e ch t.

Ministerpräsident Göring hat dem ihm vom preu­ßischen Justizmiuistcr K e r r l vorgclcgteu Strafvoll- streckungs- und Gnadenrecht seine Zustimmung erteilt, das mit Rücksicht auf seine Wichtigkeit und Bedeutung als Gesetz verkündet wird. Das neue Gesetz umsaßt 74 Para- »raphen und zerfällt in zwei Hauptteile: Strafvollstreckung und Gnadenrecht.

Nach dem neuen Gesetz ist die autoritative Feststelluug der Schuld oder Nitschuld des Angeklagten und die Fest- ft'tzung der Höhe des Strafanspruchs tu Zukunft allein Angelegenheit der unabhängigen Gerichte. Die T o d es­st r a s e wird in Zukunft in Preußen durch das Beil * vollzogen, soweit nicht in Einzelfällen etwas anderes be­stimmt wird, wie Erschießen und Erhängen. Die bisher in einzelnen preußischen Landesstellen übliche Hinrichtung durch die Guillotine oder durch das Fallfchwert fällt also fort.

, Bei Bollstreckuttg der Freiheitsstrafen wird mit der bisher geübten Humanitätsduselei gebrochen. Es wird wieder ein fühlbarer Unterschied zwischen Zucht­haus- und Gefängnisstrafen hergestellt.

v Bei den Zuchthaus g e f a n genen ist ein Straf­vollzug in Stufen künftig ausgeschlossen. Es kann nur in ganz besonderen A u s n a h m e f ä l l e n der Rest einer Zuchthausstrafe in G e f ä n g n i s umgewandelt werden. Bei der Gefängnisstrafe ivirb ein Unterschied ge­macht zwischen

erstmalig Bestraften und wiederholt Bestraften.

Nur solchen Personen, die erstmalig zu einer Gefäug- Uldstrafe verurteilt werden und die sich takelt o j fuhren, soll ein gewisser A Ureis gegeben werden, daß sie ^ eine zweite und dritte Stufe kommen, in denen die »Sorin des Strafvollzugs eine andere ist. Für I u g e n d - 1 ch e sind besondere erzieherische Maßnahmen vorgesehen, tc eine feste Einprägung der

. Notwendigkeit von Zucht und Ordnung "Zwecken. Vergünstigungen während des Strafvollzugs

Provokateure am Werk.

Französischer Schritt in Berlin.

Das s r a n z ö s i s ch e A u ß e n m i n i st e r i u m ver­breitet folgendes Kommunique:Der französische Bot­schafter in Berlin, Francois-Poncet, hat einen entschlossenen Schritt bei der Reichsregie- r u n g unternommen, um gegen die kürzliche Entfüh­rung französischer Staatsangehöriger imSaargebietzu protestieren. Eine ähnliche Protest­note war bereits von der Negierungskommission des Saargebietes wegen Verletzung der Gebietsteile, die sie verwaltet, unterbreitet worden."

Von unterrichteter Seite wird dazu erklärt: Der Vor­fall an der saarländisch-pfälzischen Grenze, bei dem es sich um die angebliche Entführung von vier Kom- m u 11 i st e n aus dem Saargebiet nach Deutschland handelt, wurde von der gesamten saarländischen sozial­demokratischen und kommunistischen Presse bereits seit einiger Zeit zum Anlaß genommen, um in übelster Weise gegen das Deutsche Reich und gegen die NSDAP. zu Hetzen.

Die bisherigen Ermittlungen der bayerischen Polizei ergaben, daß französische Provokateure bei dem Vorfall ihre Hand im Spiele gehabt haben. Dies Ergebnis wird noch dadurch bestätigt, daß sich unter den von der bayerischen Polizei Feftgeuommeuen ein fran­zösischer Staatsangehöriger befindet. Wie einwandfrei feftsteht, sind weder amtliche Stellen noch offizielle Parteistellen der NSDAP. an der Entführung beteiligt.

*

Die kommunistische Hetze geht weiter.

Ein Aufruf dèsZentralkomitees der Kommunistischen Parteien Europas".

Die Staatspolizeistelle Reck' i ngha u s e n fand bei einer Haussuchung in Gladbeck mehrere Exemplare eines A ufru fs der kommunistischen Par­teien Europas, der in der gemeinsten Weise die deutsche Reichsregierung beschimpft und ver­leumde t. Der Wohnungsinhaber, ein kommunistischer Funktionär, wurde festgenommen. Die Staatspolizeistelle hat festgestellt, daß die Schmähschrift in Holland gedruckt worden ist.

Schlag gegen die Kommunisten in Bremen.

Bremen. Wegen Verbreitung einer illegalen kommunisti­schen Zeitung hochverräterischen Inhalts wurden in Bremen 12 Personen festgenommen. Unter den in Haft Genommenen spielte eine Fran eine führende Rolle bei der Zeitungsverbrci- tung. Auch zwei Ausländer sind in diesem Zusammenhang scst- genommen worden.

sollen ganz besondere Ausnahmen sein. G e n u ß m i t 1 e l sind als Vergünstigunaen unstatthaft.

Die Zttchthausstrafe soll sich als schwerste Frecherts- strafe deutlich von der Gefängnisstrafe unterscheiden.

Znchthausgefangene sind von den übrigen Gefangenen sorgfältig zu treu n e n. Sie tragen besondere Anstalts- lleidung und können zu A r b e i t e n außerhalb der A n st a l t verwendet werden, gleichgültig, ob sie wollen oder nicht. Sie sind auch von freien Arbeitern getrennt ;u halten. Die Dauer der Arbeitszeit ist l ä n g e r zu be- messen als die der übrigen Gefangenen. Selbst- beköstigung ist Zuchthausgefangenen nicht gestattet. Als Hansstrafe ist auch strenger A r r e st zulässig.

Durch den Vollzug der Strafe soll den Straf­gefangenen nachhaltig zum ernsten Bewußtsein gebracht werden, daß sie Mir Freveln gegen die Rechtsordnung des Staates durch die als empfindliches Übel ansgestaltete Freiheitsentziehung zu sühnen haben. Durch die A r t des Strafvollzugs soll ihnen dies so lebendig gemacht werden, daß sie ein H e m m n i s gegenüber dem Versuch zum Begeben neuer Straftaten empfinden.

Die Strafgefangenen fütb nach Fähigkeiten und Körperkraft zu Arbeiten verpflichtet, die sie zu leisten ver­mögen. In den Anstaltsbetrieben ist die H a n d a r b e 11 zu fördern, bei weiblichen Strafgefangenen die H aus - arbeit. Bei jugendlichen Strafgefangenen ist besonderer Wert aus Erziehung und Fortbildung zu legen. Dem Schulunterricht kommt besondere Bedeutung bet. Um sie Berufen zuzuführen, sind Lehr w c r k st ät t e n im Betriebe einznrichten. Die Lebenshaltung der Straf­gefangenen muß, spie das Gesetz bestimmt, unter der Lebenshaltung des Erwerbslosen liegen.

*

Der preußische Justizminister Kerrl äußerte vor Vertretern der Presse über das neue preußische Strafvoll- strecküngs- und Gnadenrecht. Dieses werde, so betonte er, an Stelle des Strafvollzuges des verflossenen demo­kratischen Systems den autoritären S t r a f v o k l - z u g setzen. Anschließend verbreitete sich Staatssekretär Dr. Freisler in längeren Ausführungen über das

neue Gesetz. In den letzten Jahren sei der Strafvollzug unter der Einwirkung der Humanitätsduselei und des Eingriffes aller möglichen Instanzen, nicht zuletzt der Parlamentarier, zu einem Zerrbild der Strafe geworden.

Die Gefangenen standen sich vielfach besser als die freien Staatsbürger, sie erhielten Vergünstigungen, die sogar bis zur Beteiligung an den Benmtenkonse- r e n z e n der Strafanstalt sich erstreckten, und die Richter erkannten teilweise unter dem Druck der Straße nicht einmal mehr auf normale Strafen.

Das Gnaden recht, so betonte Freisler weiter, soll nur in seltenen Ausnahmefällen wirksam werden, alle Gnadenakte müssen binnen 4 8 Stunden be­arbeitet und dem preußischen Justizminister vorgelegt werden, der dann darüber seine Entscheidung zu treffen hat. Grundsatz sei, die Strafrechtspflege schlagartig arbeiten zu lassen.

Zu bent Gesetz sind noch Ausführungsbestimmungen erlassen worden, die 154 Paragraphen umfassen. Das Gesetz wird acht Tage nach seiner Verkündung in Kraft treten.

Ministerialrat Schmidt gab dann noch bemerkens- lverte Ziffern über die Kriminalstatistik bekannt. So stieg die Zahl der Vorbestraften, die 1927 29 Prozent betrug, 1928 auf 32, 1929 auf 35,7 und 1930 aus 38 Pro­zent. Diese Ziffern allein zeigten schon, wie notwendig ein autoritärer Strafvollzug ist und wie die Strafe in der Öffentlichkeit abschreckend wirken muß.

*

Reichsjustizkommissar Dr. Frank hat in seiner Eigenschaft als bayerischer Justizminister eine Änderung der Dienst- und Vollzugsordnung für die bayerischen Strafanstalten verfügt. Er betont in einem Kommentar hierzu, daß die für Bayern getroffene Regelung zum Ausgangspunkt der demnächst stattfindenden Länderbesprechung zur Vereinheitlichung des Strafvoll­zuges im Reich zu machen sei.

Beendigung des Konkurrenzkampfes zwischen Schiene und Straße.

Dr. Todt über die ReichSalitobahncn.

ZUM erstenmal tagten in der R e ichsk a n z l e i die führenden Männer des deutschen Straßenbaus, um über die großen gemeinsamen Probleme ihres Arbeits­gebietes zu beraten. Der Generalinspektor des deutschen Straßenwesens, Dipl.-Ing. Dr. Todt, hatte neben Vertretern des Reichsverkehrsministeriums und des Reichsministeriums für Volksaufkläruug und Propaganda etiva 50 leitende Fachleute der Länder und der preußischen Provinzen zusammenberufen.

Dr. Todt machte die Versammlung mit den auf die persönliche Initiative des Reichskanzlers Adolf Hitler zurückzuführenden Plänen für die zukünftige Gestaltung des deutschen Straßenbauwesens bekannt. In der

Finanzierung des Straßenbaus müsse eine Änderung insofern eintreten, als die Unter­haltspflicht von den Anliegern aus die Benutzer der Straße übergehen müsse. Im Zeitalter des Kraft­verkehrs müsse die Allgemeinheit als Benutzer der Straße gelten. Es müsse unbedingt erreicht werden, daß die Mittel nicht von Jahr zu Jahr zur Verfügung gestellt werden, sondern daß für einen längeren Zeitraum, mindestens für fünf Jahre, eine bestimmte Summe garantiert werde.

Auf technischem Gebiet müsse die Frage der Tragfähigkeit des Straßen­unterbaus größere Berücksichtigung finden. Als M a - t e r i a l würden auch in Zukunft je nach Sachlage Teer, Asphalt, Pflaster und Zement zu verwenden sein, wobei man den Interessen der verschiedenen Zweige der beteilig­ten deutschen Industrie gleichmäßig gerecht werden würde.

Als besonderen Vorteil des Projektes der Reichs- autvbahnen bezeichnete Dr. Todt die Beendigung des Konkurrenzkampfes zwischen Schiene und Straße. Durch ihre Beteiligung am Kraftverkehr bleibe die Reichsbahn nach dem Willen des Reichskanzlers das zentrale Vcr- kehrsinstitut Deutschlands.

Der Reichskanzler verfolge bei der Verwirk­lichung des Planes der Reichsautobahnen den Zweck, nicht Straßen zu bauen, die in zehn Jahren von der Entwick­lung überholt fein würden, sondern den schon jetzt un- ziveifelhaft feststehenden Bedürfnissen zukünftiger Jahr­zehnte Rechnung zu tragen.

Adolf Hitler habe über 1 300 000 Kilometer auf deutschen Landstraßen zurückgelegt und somit genügend Gelegenheit gehabt, das deutsche Straßeuuctz und feine Mängel bis in alle Einzelheiten kenncn- zulernen. Diese seine Erfahrungen hätten den Führer dazu gebracht, deu deutschen Straßenbau vor eine gewaltige Aufgabe zu stellen, bereit Lösung nur möglich sei bei t a t f r c u d i g c in Ei n s a ü aller Kräfte und bei einheitlichem Wollen, Wissen und Können der deutschen S t r a ß c n b a » i n g c u i c u r c.

Wettrüsten als Arbettsbeschaffung.

Amerika bam 21 Kriegsschiffe.

Wie von dem Sommersitz Roosevelts in Hyde- park (Staat Rewyork) gemeldet ivirb, hat Roosevelt als Anttvort aus die neuen japanischen F l oilen - r ü (tu n g e n den Bau von 2 1 K r i c g s s ch i s f c n im Rahmen des A r b e i t s b e s chafsungspro- gramms angeordnet.