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Zulöaer Anzeiger

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Ar. 208 1933

Fulda, Mittwoch, 6. September

10. Jahrgang

Kameradschaft des Glaubens.

Kirche und nationale Erhebung.

Die Altpreußische Generalsynode tagt.

Die Altpreußische Generalfynode wurde in Berlin durch einen feierlichen Gottesdienst in der Drei- saltigkeitskirche eröffnet. In feierlichem Zuge betraten die geistlichen Führer der Preußischen Landeskirche und die Mitglieder der Synode das Gotteshaus. Am Portal begrüßte Superintendent Geest im Namen der Drei­faltigkeitsgemeinde den preußischen Landesbisch o s M ü l l c r. Dem Landesbischof, der von Generalsuper- iiitendent Karow und von Pfarrer Hossenfelder geleitet wurde, folgten die zwölf Generalsuperintcndcnten und die übrigen Mitglieder der Generalfynode.

Der Gottesdienst vollzog sich in schlichten Formen. Neneralsuperintendent D. Eger- Magdeburg legte seiner Predigt das Wort aus dem Lukas-Evangeltum zugrunde: Laßt die Toten ihre Toten begraben, gehe aber hin und verkünde das Reich Gottes!"

Nach der Predigt richtete der preußische Landes- bischos Müller ein Wort von grundsätzlicher Bedeu­tung an die versammelte Gemeinde.Nach den über­kommenen Denkgewohnheiten war es ein Eingriff des Ftaates in das kirchliche Leben, als die Wahlen an­geordnet wurden, aus denen diese Generalfynode hervor­gegangen ist. Aber mit dem Wort .Eingriff des Ftaates' ist nicht wiedergegeben, was der Wahrheit mtspricht. Der Führer selbst war es, auf dessen Initiative die Wahlen durchzuführen sind. Er hatte dabei keineswegs den Gedanken, in das Eigenleben der Kirche kinzugreifen, im Gegenteil, weil er das Eigenleben der Üirche so stark empfand, wollte er, daß vor aller Weit

die Freiheit der Kirche

dokumentiert würde. Die Menschen innerhalb der Hirche sollten frei von sich ausbezeugen, wie sie die 'iirche gestaltet wissen wollten. Dieser kirchliche Gesamt- Mgang kann nur verstanden werden aus dem gewaltigen Achehen der nationalen Erhebung, deren ent­scheidende Motive seelische Werte und Kräfte sind. Weil die ganze siegreiche deutsche Freiheits- dewegung getragen wird von den seelischen Kräften des Glaubens, der Liebe, der Treue und des Gehorsams, so ist sie eng verbunden mit dem Leben der Kirche. Von hier aus ergibt sich

die Aufgabe der Synode.

Ae soll der Kirche ein äußeres Gewand geben. Wir sind »ns dabei bewußt, daß auch die schönste Form nur Form bleibt. Es ist der Geist, in dem wir leben, arbeiten und impfen. Diese Aufgabe wird uns durch die Luther-Feiern dieser Woche immer wieder âufs neue nahegebracht. Wie dieser große deutsche Mann dem deutschen Volke den Eiland aufs neue schenkte, so ist es gerade in unseren -agen Aufgabe der Kirche,

die Seele des deutschen Menschen zu suchen, ihn der Kirche zurückzugewinnen und^dazu zu helfen, daß das Volk seine Kirche wieder lieben lerne. Das neue

Reich hat eine neue Kameradschaft des Volkes

Die neue Kirche soll uns alle verbinden in einer neuen, Glaubenskameradschaft. Wir alle aber", so schloß °tt Landcsbischof seine Kundgebung,die wir berufen dieser Kirche zu dienen, wir wollen und müssen als Geraden des Glaubens zusalumensteheu in Einigkeit Geistes und der brüderlichen Liebe."

)Hach dem.Gottesdienst begaben sich die Mitglieder der M md *° k^ Herrenhaus, wo die Eröffnungssitzung

*

Nie Eröffnung der Generalfynode.

Dr. Werner zum Präsidenten gewählt.

Die Generalsynode der Allpreußifchen Union ^rde durch ihren bisherigen Präsidenten D. Winckler i"« Plenarsaal des ehemaligen Herrenhauses er

Das äußere Bild der Eröffnungssitzung entsprach ct Bedeutung dieser Synode, deren Beschlüsse entschei- knd für die zukünftige Gestaltung bitt deutschen Evangelischen Kirche sein werden. Das Interesse der Sittlichkeit an den Beratungen der Synode war so ^rl wie nie zuvor.

Die Gruppe derD e u t s ch e n C h r i st e n" hielt ge- Massen ihren Einzug in den Sitzungssaal. In den ersten ^akreihen nahmen die Mitglieder der Reichsleitung der ^eutfcfjcn Christen", an ihrer Spitze Pfarrer Hossen- ^.lber, Platz. Reichsminister Dr. Frick war durch 5Merialdirektor B u d t m a n n , Ministerpräsident Mng durch Hauptmann a. D. Bruno L o e r z e r, Musminister Hust durch Ministerialrat Achelis vertreten.

her Negierungsbank hatten die Mitglieder des 9c 1H r ii) e n r a t ë Platz genommen, an ihrer Spitze Mdesbischos M ü l l e r, den die Synode durch Erheben den Plätzen begrüßte.

Eröffnung durch D. Winckler.

u Präses Grell leitete die Synode mit Schriftver- »Mg und Gebet ein. Dann eröffnete Präses D.

l e r die Sitzung mit einer längeren Rede, in der Rückschau auf die kirchlichen Ereignisse der letzten hielt. Er gedachte der besonderen Verdienste I '-^Merg, des ehemaligen Präsidenten des ^>ber-

kirchenrats. Wenn der Kirchensenat seinerzeit darauf ver­zichtet habe, diese Stelle sofort wieder zu besetzen, so sei es geschehen, weil man der kommenden Verfassungs- Neuordnung der Kirche nid); habe vor-, greifen wollen. Im Hinblick auf den Ausfall der Kirchenwahlen habe dann der Kirchensenat die Stelle des Oberkirchenratspräsidenten dem Wehrkreispfarer Müller übertragen und ihm als ersten geistlichen In­haber dieses Amtes die Amtsbezeichnung Landes- b i s ch o f verliehen. Präsident D. Winckler begrüßte den Landesbischof mit herzlichen Wünschen. Der Präsident schloß seine Rede mit einem Hinweis auf die Bedeutung des unabhängigen Pfarrerstandes für die Kirche und mit dem Wunsche, daß die Altpreußische Union auch in Zukunft für die deutsche Gesaintkirche er­halten bleiben möae.

Eröffnungsgottesdienst zur Generalfynode.

Der ersten Sitzung der 10. Generalfynode der Evangelischen Kirche der Altpreußkschen Union, die in Berlin zu einer längeren Tagung zusammeMrat, ging ein feierlicher Er­os f n u n g s g o t t e s d i e n st in der Berliner Dreifalttg- kettskirche voran, von dem wir hier ein Bild wiedergeben: (von links): Generalsuperintendent Karow.Lanves- b i s ch o f Müller und Pfarrer Hossenfelder be­geben sich an der Spitze der Geistlichen in das Gotteshaus.

Einstimmig wählte dann die Synode zu ihrem Prä si d e n t e n Rechtsanwalt Dr. Friedrich Wer n e r. Zum ersten Stellvertreter des Präsidenten wurde Pfarrer Hossenfelder, zum zweiten Stellvertreter Ministe­rialdirektor Jäger gewählt.

Präsident Dr. Werner übernahm das Präsidium mit dem Dank an den scheidenden Präses D. Winckler. Es sei das unvergängliche Verdienst der Glaubensbewegung Deutsche C h r i st e n", das deutsche. Volk, dessen reli^ giöse Sehnsucht von der bisherigen Kirche nicht gestillt werden konnte, wieder zur Kirche geführt zu haben. Der kämpferische Mensch des Dritten Reiches fordere eine andere Verkündigung als das bürgerliche Zeitalter, eine Seelsorge, die nach dem Vorbilde M a r 1 i n L u t h e r s Volk, Blut und Rasse als Grund- l a g e alles völkischen Lebens anerkenne.

Für Wiederherstellung der evangelischen Stifte.

Professor D. Heckel legte dann einen Antrag vor, vor das preußische Staatsministerium bittet, der evange­lischen Kirche die preußischen evangelischen Stifte zur organischen Eingliederung in die Kirche zurückzugeben. Zur Begründung dieses Antrages, den die Synode einstimmig annahm, wies Professor D. Heckel darauf hin, daß die Verfassung der evangelischen Domstifte durch die marxistische Regierung Braun unter Verletzung staatlicher Gesetze und unter Mißachtung kirchlicher Rechte zerschlagen worden sei.

Das neue Bischofsamt. ,

Nach der Wahl der Ausschüsse trat die Synode in nie Beratung eines Gesetzes ein, das für die zu­künftige Gestaltung der altpreußischen Kirche von ent­scheidender Bedeutung ist. Nach diesem Gesetz wird für das Gebiet der altprentnschcn Landeskirche das Bischofsamt geschaffen. Zugleich werden folgende Bistümer errichtet:

Brandenburg, Cammin, Berlin, Danzig, Königsberg, Breslau, Köln-Aachen, Münster, Magdeburg-Halberstadt, Merscburg-Nmrmbnrg. An der Spitze des Bistums steht der B i s ch o s. An der Spitze der Landeskirche der L a n d e s b i s ch o f, der zugleich die evangelische Kirche der altpreußischen Union vertritt. Ständiger Ver­treter des Landesbischofs ist der Bischof von Brandenburg, der gleichzeitig das Amt des geist­lichen Vizepräsidenten des Evangelischen Oberkirchenrates übernimmt. Die Stelle des Präsidenten des Oberkirchenrates wird mit einer Persönlichkeit besetzt, die die Befähigung zum Richteramt oder höheren Verwaltungsdienst aufweist. Mit der Errichtung des Bischofsamtes wird das bisherige Amt der General- superintendenten aufgehoben.

Zu diesem Gesetz gab Pfarrer P e t e r im Namen derDeutschen Christen" eine programmatische Erklärung ab. Das Bischofsamt verkörpere '

die sichtbare Führung in der Kirche

.und entspreche dem Willen zur A u 1 o r i t 8 t. dem die

deutsche Revolution ihr Gelingen verdanke. Während nach dem Konkordat die katholischen Bischöfe den Eid in die Hand des Neichsstatthalters leisten, würden die evangelischen Bischöfe durch die lebendige Zu­gehörigkeit der Bischofsperson zu dem Dritten Reich dem Staate verpflichtet sein. Die Orte, an denen die neuen Bistümer errichtet würden, seien

Orte deutscher Kultur und Geistcsgeschichtc, die immer mit der Geschichte der Kirche verbunden waren. Pfarrer Peter schloß mit einem Dank an Pfarrer Hossenfelder, dem geistigen Schöpfer des Bistums­gesetzes, und mit dem Wunsch, daß in dem neuen Amt Persönlichkeiten stehen möchten, die Führer und A p o st e l der Deutschen seien.

Im Namen der GruppeEvangelium und Kirche" stimmte Professor D e i ß m a n n den Grund­gedanken des Bistumsgesetzes zu, machte aber dabei den Wunsch geltend, daß man den Gesetzentwurf in einer Kommission eingehend durchberaten möge. Die Stellung der Generalsuperintendenten brachte der Gene­ralsuperintendent von Berlin, D. Karow, zum Aus­druck. Der Antrag, so führte er aus, entspreche durchaus den Grundsätzen, die von den Generalsuperintendenten bereits im Januar d. J. für die Reform der Kirchenver- fassung ausgestellt seien.

Der Anelparagraph in der Küche.

Unmittelbar anschließend erfolgte die Beratung des sogenannten Beamtengesetzes, das ebenfalls für die Zukunft der kirchlichen Führung und des Pfarrer- standes von entscheidender Bedeutung ist. Dieses Gesetz, das den sogenannten Arierparagraphen enthält, bestimmt in § 1:

Als Geistlicher oder Beamter der allgemeinen kirch­lichen Verwaltung darf nur berufen werden,wer die für seine Laufbahn vorgeschriebene Vorbildung besitzt und rückhaltlos für den nationalen Staat und die deutsche Evangelische Kirche e i N t r i t t. Wer nicht- arischer Abstammung oder mit einer Person nicht­arischer Abstammung verheiratet ist, darf nicht als Geistlicher und Beamter der allgemeinen kirchlichen Ver­waltung berufen werden. Geistliche und Beamte arischer Abstammung, die mit einer Person nicht arischer Abstam­mung die Ehe eingehen, sind zu entlassen. Wer als Person nichtarischer Abstammung zu gelten hat, be­stimm^ sich nach den Vorschriften des Reichsgesetzes.

Der § 2 enthält die Bestimmungen über die P e n s i o- n i e r u n g der Geistlichen und kirchlichen Beamten, die nach Vollendung des 65. Lebensjahres zu erfolgen hat.

Zu dem Beamtengesetz gab Generalsuperintendent C a l m u s - Stettin im Auftrage der Generalsuperinten­denten eine Erklärung ab, in der es u. a. heißt:Wir verstehen und würdigen die Maßnahmen des Staates und erkennen an, daß auch die Evangelische Kirche Anlaß hat, in der Bewahrung der d e u t s ch e n A r t wach­sam zu sein. Wir stimmen daher dem § 1 zu, aber wir halten dafür, daß die Maßnahmen des Staates nicht einfach auf die Kirche übertragen werden dürfen." Ein Sprecher der GruppeEvangelium und Kirche" brachte dieselben Bedenken gegen das Beamtengesetz vor.

Die Synode tratt dann in die Abstimmung über die beiden entscheidenden Gesetzentwürfe ein. Unter starker Spannung der Versammlung gab Präses D. Koch im Namen der GruppeEvangelium und Kirche" eine Er­klärung ab.

Seine Gruppe sei zu der Generalsynode gekommen in der Hoffnung, daß ein endgültiger Schlußstrich unter die Ereignisse der letzten Monate gezogen und eine brüderliche Zusammenarbeit gewährleistet werde. In dieser Hoff­nung sei man enttäuscht worden. Bei wichtigen Wahlen habe man die Grundsätze der Verhältniswahl nicht an­gewandt. Erst am Vorabend der Synode sei seiner Gruppe der Gesetzentwurf über die Bistümer mit­geteilt worden, der in den Aufbau der Altpreußischen Landeskirche entscheidend eingreife. Auch bei der Beschluß­fassung über das Beamtengesetz, das die Grundsätze des staatlichen Beamtenrechts aus die Kirche übertrage, entstehe die Frage, ob hier nicht der dritte Artikel des Glaubensbekenntnisses verletzt werde.

Nach dieser Erklärung verließ die GruppeEvan­gelium und Kirche" geschlossen den Saal. Die Gesetz­entwürfe wurden dann mit der erforderlichen Zwci- drittelnrehrhcit a n g e n o m m c n.

Zahlung rückständiger Gieuern.

Es ist in der letzten Zeit wiederholt festgcstellt worden, daß Steuerpflichtige der Meinung sind, die vom Reichssinanzministerium angekündigte Steuerreform werde sich auch aus die rückständigen Steuern er­strecken, und siuar in der Weise, daß die rückständigen Steuern erlassen würden. Dazu wird von zuständiger Stelle mitgeteilt, daß ein allgemeiner Erlaß rückständiger Steuern undenkbar ist.

Rückständige Steuerschulden werden nach wie vor bei­getrieben, und sie erhöhen sich nach wie vor um die üblichen Verzugszinsen oder Stundungszinsen. Durch die in Aussicht genommene Steuerreform wird an dieser Tat­sache nichts geändert werden.

Es ist Pflicht.eines jeden Volksgenossen, durch pünktliche Entrichtung der laufenden Steuerzahlungen und durch baldige Beseitigung etwaiger Rückstände den heutigen Staat in seinem Kampf um die Verminderung der Arbeitslosigkeit und in seiner Absicht, bald eine grund­legende Steuerreform und Steuervereinfachung durch- Huführen, tatkräftig zu unterstützen.