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Zul-aer Anzeiger

JgÄÄ" Tageblatt für Rhön und Vogelsberg ftoÄÄZ Zulöa- und Haunetal. Zulöaer Kreisblatt Ansprüche. Verlag: Christian Seipel, Fulda. Redaktion und Geschäftsstelle: Königstraße 42 Zernsprech-Rnfthluß Nr. 2989 Dnä Friedrich Ehrenklau, Lauterbach i. H. Nachdruck der mit* versehenen Artikel nur mit cltzzellenangabe.ZulöaerftnIeiger'gestaltrt.

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Ar, 221 1933

Fulda, Donnerstag, 21. September

10. Jahrgang

Der Generalrat der Wirtschaft an der Arbeit.

Berlin, 20. Sept. Amtlich wird mitgeteilt: Am Mitt- wch tagte der Generalrat der Wirtschaft zu­nächst unter dem Vorsitz des Reichswirtschaftsministers Dr. Schmitt, am Nachmittag unter dem Vorsitz des Reichs­kanzlers. Zu Beginn der Verhandlungen umriß

der Reichswirtschaftsminister

zunächst nochmals kurz die Aufgaben des Eeneralrates der Wirtschaft. Der Generalrat ist nach den Absichten der Reichsregierung als ein kleiner Kreis von Persönlichkeiten gedacht, der die Reichsregierung schnell und tatkräftig zu beraten in der Lage ist. Seine Mitglieder sind daher ein­zig und allein nach ihrer persönlichen Eignung ausgesucht. Die Mitglieder sollen sich darauf legt die Reichsregie- Mg entscheidenden Wert nicht als Vertreter bestimm­ter Wirtschaftsinteressen fühlen. Sie sollen die Gesamt- wiltschast vertreten und der Reichsregierung als Ver­treter der deutschen Volkswirtschaft beratend zur Seite stehen. Sie sollen ferner die Wirtschaft unmittelbar be- laten und durch Anregungen fördern.

Im Anschluß hieran gab der Reichswirtschaftsminister Dr. Schmitt dem Eeneralrat den umfaßenden

Wirtschaftsplan der ReichsregieruuK

bekannt. Danach hat die Reichsregierung den Eeneralrat im gegenwärtigen Augenblick einberufen, um mit ihm neue grundlegende Pläne zu beraten, die dem Ziele einer weite- len nachhaltigen BesserungderWirtschafts- lage Deu t s ch l an d s dienen. Schon jetzt ist eine kräf­tige Belebung der deutschen Wirtschaft unverkennbar. Das wird besonders klar, wenn man sich vergegenwärtigt, in «ihm Zustande die Regierung der nationalen Revolution die deutsche Volkswirtschaft am Anfang dieses Jahres übernommen hat. Damals befand sich die deutsche Volks- mMch auf dem tiefsten Punkt, den sie seit langem, nicht nur im Verlaufe der jetzigen Wirtschaftskrise erreicht hat.

Die Wirtschaft vor der Regiernngsübernahme.

5m Januar ds. Js. betrug die Zahl der Arbeitslosen üèer 6 Millionen. Sie ist bis heute um 2 Millionen beschäftigten Arbeitnehmer er Krankenkassen im Januar

gesunken. Die Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer hatte nach der Monatsstatistik der Krankenkasien im Januar 1933 mit 11.5 Mill. den tiefsten Stand erreicht. Heute sind wieder etwa 13% Mill. Beschäftigte im Arbeitspro­zeß. Dabei hat sich die durchschnittliche Arbeitszeit beträcht­lich gehoben.

.. Die Beschäftigtenzahl steigt auch jetzt noch Insbesondere auch die wirtschaftliche Aufwärtsentwicklung gegenüber den entsprechenden Zeiten der Vorjahre unverkennbar. Im âgust, um nur eine Vergleichszahl zu neuen, waren über eine Million Volksgenosien mehr beschäftigt als im August 12. Diese günstige Entwicklung ist auf die wirtschafts- politischen Maßnahmen der Regierung zurückzuführen. 'M den über zwei Millionen Arbeitskräften, die in den legten acht Monaten eingestellt wurden, verdanken allein etwa 300 000 ihre Beschäftigung unmittelbar den Arbeits- «iMfungsmaßnahmen des Reiches, der Reichsbahn und "er Reichspost. Die größte Zahl der anderen Beschäftigten "«dankt ihr Brot den Aufträgen der Länder, Gemeinden der anderen öffentlichen Körperschaften, vor allem aber «r durch die Maßnahmen der Reichsregierung wieder 'Wig gestärkten Initiative der Privatwirtschaft.

Das System der mittelbaren Arbeitsbeschaffung.

Ich darf gerade hier besonders hervorheben, daß der ^t Reichsregierung gegen die Arbeitslosigkeit sich ; /Ansatz zu den früheren Arbeitsbeschaffungsversuchen A daraus beschränkt, durch unmittelbare Aufträge der -Milchen Hand einigen Industriezweigen Absatz zu ver- Li?e^ schon die seitherigen Maßnahmen haben vielmehr das ganz neue System der mittelbaren pc.?, ^ tsb e s ch a f f u n g, durch Steuererleichterungen, »^"dsdarlehen, Bedarfsdeckungsscheine, Zuschüße für nc Zwecke usw. die private Initiative auf breite- "^Eage belebt. Diese Maßnahmen stehen dabei Anfang ihrer Durchführung, sie werden also in l-M steigendem Maße Arbeitskräfte in das Erwerbs- zurückbringen.

borf hier hervorheben, daß die Reichsregierung bei M ^lrtschaftspolitischen Maßnahmen der Landwirtschaft Sauwirtschaft besondere Pflege hat angedeihen W V^ der Förderung der Bauwirtschaft v der alten Erfahrung ausgegangen, daß die Be- sili Pi» ^r Bautätigkeit die entscheidende Voraussetzung siM"en allgemeinen Wirtschaftsaufstieg ist, und daß die Anstöße für die Wiederbelebung der allgemeinen ^Ml^tätigkeit vom Baumarkt ausgehen. Schon zwei Wnr "ach der Uebernahme der Regierung durch die

H^Mbtatigkeit vom Baumarkt ausgehen. Schon zwei Ww "ach der Uebernahme der Regierung durch die Revolution hatte die Beschäftigung auf dem den ,Vorjahresstand weit überschritten. Diese Aufwärtsbewegung hat sich inzwischen in wirk- W fortn-setzt. So weit sich bis jetzt übersehen r Wert der baugewerblichen Produktion im als ^te um mehr als die Hälfte größer sein

Aufschwung hat-sich erfreulicherweise auch der tau, ml 7 ftf)Q f 1 mitgeteilt. Deutschland wird in stei- ^As durch seine heimische Landwirtschaft versorgt. . ~

SiebGebieten ist es schon heute Selbstversorger, triftigen Verschuldung im Zuge der wecterhm geplanten ^ wird sich infM» per weitgchsnden Re- kapitalmarktpolttische« Maßnahmen zu erwarten ist, men

"Maßnahmen zum Schutze der heimischen Produk- entscheidenden Schritt zur Gesundung der Gsmeindesman-

tion sehr rasch fortsetzen. Daß dabei die Reichsregierung entscheidenden Wert darauf legt, der Landwirtschaft aus­reichende Erlöse zu sichern, geht aus den agrarpolitischen Maßnahmen der letzten Tage hervor.

Der Belebung der Wirtschaft kann das deutsche Volk klar entnehmen, daß die Reichsregierung mit ihren Maß­nahmen auf dem rechten Wege ist. Alle Erfolge können und sollen das deutsche Volk aber nicht darüber hinweg- täuschen, daß erst die erste Etappe der Arbeitsschlacht ge­wonnen ist, und daß noch ein weiter Weg bis zum endgül­tigen Sieg über die wirtschaftliche Not zurückzulegen ist. Die Reichsregierung hat daher mit dem Generalrat der Wirtschaft neue Plane beraten, die eine weitere organische Besserung der Wirtschaftslage zum Ziele haben.

Vor allem Erneuerung und Investition.

Der Ausgangspunkt für diese Pläne war nach der wirt­schaftlichen Gesamtlage klar gegeben. Die unheilvolle Schrumpfung, die sich in allen Industrieländern, vor allem aber in Deutschland und in den Vereinigten Staaten vollzog, findet ihren deutlichsten Ausdruck darin, daß der

Gesundung der Kommunalfinanzen.

Im Mittelpunkt dieses Planes steht die Gesundung der Kommunalwirtschaft. Die Reichsregierung hat ein Gesetz über die Umwandlung kurzfristiger Jnlandsschulden der Ge­meinden, das Gemeindeumschuldungsgesetz, verabschiedet. Sie ist hierbei davon ausgegangen, daß eine Ordnung der Eemeindefinanzen auf die Dauer nicht möglich ist, wenn nicht der Schuldendienst unter gleichzeitiger durchgreifender Sanierung der Haushaltsgebarung auf eine tragbare Grundlage zurückgeführt wird. Die Reichsregierung hat auf der anderen Seite sich bemüht, dem Gesichtspunkt Rechnung zu tragen, daß Eingriffe in die Rechte der Gläubiger nach Möglichkeit vermieden werden. Die Verschuldung der Ge­meinden, insbesondere die etwa zwei Milliarden RM. be­tragenden kurzfristigen Schulden, bilden aber ein Pro­blem, das für die Finanzgebarung der öffentlichen Kör- das Vie perschaften ernste Gefahren in sich birgt und den Geld- und Mitteln Kapitalmarkt immer wieder beunruhigt, und das deshalb unter allen Umständen zu einer Lösung gebracht werden muß.

Das GeseH berechtigt alle deutschen Gemeinden, die bei ihren kurzfristigen Schulden Zahlungsschwierigkeiten gegen- llberstehen, mit Genehmigung der obersten Landesbehörde einem Umschuldungsverband als Mitglieder beizu­treten. Hierbei ist daran gedacht, diese Genehmigung nur solchen Gemeinden zu erteilen, die ohne eine derartige Um­schuldung ihren Zinsendienst nicht erfüllen können.

Kurzfristige Forderungen sind im Sinne des Gesetzes solche Kapitalforderungen, die bereits fällig geworden sind oder bis zum 31. März 1935 fällig werden. Lieferanten­forderungen, zu denen auch die Forderungen der Handwer­ker gehören, Zins- und Tilgungszahlungen für langfristige Darlehensforderungen sowie Auswertungsforderungen sind ausdrücklich ausgenommen. Für die kurzfristigen ausländi­schen Schulden bedurfte es keiner besonderen Regelung, weil sie unter das Kreditabkommen der deutschen öffentlichen Schuldner fallen.

Nur noch 4 Prozent Zinsen.

Die Gemeinden, die Mitglieder des Umschuldungsver­bandes geworden sind, dürfen jedem inländischen Gläubi­ger einer kurzfristigen Forderung die Umwandlung in Schuldverschreibungen anbieten. Die Schuldverschreibungen werden von dem Umschuldungsver­band ausgegeben, mit 4 v. H. verzinst und vom 1. Oktober 1936 ab mit 3 v. H. jährlich ersparter Zinsen getilgt. Das Opfer, das der Gläubiger dadurch bringen muß, daß er in Zukunft nur 4 v. H. erhält, ist nur ein scheirchares, denn in den Fällen, die umgeschuldet werden, hat er nicht mehr

die Gewähr, daß die Gemeinde ihren Schuldendienst erfüllt. Die Erfüllung des Schuldendienstes der Schuldverschreibun­gen ist in jeder Weise sichergestellt, da fall, v mit ihren Leistungen im Rückstand bleiben, der Reichsmini­ster der Finanzen die rückständigen Beträge dem Umschul­dungsverband überweist und sie dann von den Steuerüber­weisungen an die Länder abzieht.

alle die Gemeinden

Der Gläubiger braucht das Umschuldungsangebot nicht anzunehmen. In diesem Falle kann er innerhalb der nächsten fünf Jahre seine Ansprüche einschließlich des Zinsanspruches gegen die Gemeinde nicht geltend machen. Die Zinsen werden unter Aufrechterhaltung des vertraglichen Zinsfußes dem Kapital zugeschlagen.

Entlastung von den Wohlfahrtslasten.

Wird durch diese Konsolidierung von den Gemeinden der Alpdruck genommen, den die außerordentlich hohe kurz­fristige Verschuldung heute darstellt, so sollen sie auf der anderen Seite eine durchgreifende Verbesserung ihres Haus­haltes dadurch erfahren, daß sie weitgehend von den Wohl- fahrtslasten entlastet werden. Die Entlastung ist so be­messen, daß sie zusammen mit der Zinsersparnis, die bei der kurzfristigen Schuld unmittelbar eintritt und bei der lang*

Aufwand für Erneuerung und Neuinvesti- tion in der Wirtschaft auf einen geringen Bruchteil des Umfanges zurückgegangen ist, den er vor der Krise aus­machte. Hierin haben wir die fundamentale Ursache der Krise und der Schrumpfung zu erblicken.

Demgemäß muß die Wirtschaftspolitik darauf abzielen, Erneuerungsbedarf und Znvestitionsbedarf wieder zu wek- ken. Gelingt dies auch nur in einigermaßen nennenswer­tem Umfange, so wird der wichtigste Schritt zur wirtschaft­lichen Wiedergesundung getan sein. Hierauf hat die Reichs­regierung ihre Politik äbgestellt.

Die Grundlinien des Planes, den die Reichsregierung nach der Beratung mit dem Gene­ralrat durchzuführen beschlossen hat^ sind folgende:

1. Gesundung der Kommunalftnanzen durch Konsoli­dierung der kurzfristigen Schulden und Sanierung des Haus­halts durch starke Entlastung von Wohlfahrtsausgaben,

2. energische Wetterführung der Arbeitsbeschaffung,

3. Lösung der Starre auf dem Geld- und Kapitalmarkt.

zen darstellt. Die Reichsregierung verfolgt hierbei die Ab­sicht, den Gemeinden wieder die Bewegungsfreiheit zu ver­schaffen, die sie haben müssen, um ihre wichtigen Funktio­nen im Rahmen der Gesamtwirtschaft zu erfüllen.

500 Millionen für Hausarbeiten.

Ebenso wie in der öffentlichen Wirtschaft, so soll auch auf wichtigen Gebieten der Privatwirtschaft durch großzügige Maßnahmen fördernd eingegriffen werden. Zu diesem Zweck wird der Reichsfinänzminister ermächtigt, 500 Mil­lionen Reichsmark zur Förderung von Znstandsetzungs- und Ergänzungsarbeit an Gebäuden, für die Teilung von Wohnungen und für den Umbau sonstiger Räume zur Ber-

fügung zu stellen. Voraussetzung ist, daß der Eigentümer

' rfache dieses Betrages aus eigenen oder geliehenen für die eben genannten Arbeiten aufbringt. Die

Leistung des Schuldendienst wird ihm dadurch erleichtert, daß ihm 4 v. H. des aufgewendeten Kapitalbetrages auf die Hauszins st euer angerechnet werden.

Steuersenkung in der Landwirtschaft.

Weiter wird für die Landwirtschaft eine erhebliche Lastensenkung vorgenommen, indem für sie die Umsatzsteuer auf 1 v. H. festgesetzt wird. Außerdem wird die landwirt­schaftliche Grundvermögenssteuer ab 1. Oktober 1933 um einen Jahresbetrag bis zu 100 Millionen RM. gesenkt.

Steuerbefreiungen für Neuwohnungen.

Zur Förderung des Wohnungsbaues und zur weiteren Anregung des Baumarktes sind neue Steuerbefreiungen für neu errichtete Kleinwohnungen und Eigenheime vorgesehen.

Künftig nur noch Einzelprojekte.

In der Arbeitsbeschaffung wird die Reichsregierung auf energische Durchführung des bisherigen Programmes be­dacht sein. Im übrigen wird sie nach der Sanierung der Gemeindefinanzen es als ihre ausschließliche Aufgabe be­trachten, einzelne große, in ihrer Wirtschaftlichkeit ge­sicherte und nur zentral durchführbare Vorhaben, wie Auto­bahnen und Ferngasleitungen, mit allen Kräften zu för­dern.

Größere Bewegungsfreiheit der Reichsbank.

Ein Gegenstand besonderer Sorge ist endlich die Gestal­tung des Kapitalmarktes, helfen Entwicklung die auf den verschiedenen Gebieten der Wirtschaft eingetretene Äesse- rung noch nicht widerspiegelt. Die R e i ch s b a n k hat bis­her keine ausreichende Möglichkeit gehabt, hier helfend ein- zugreifen, insbesondere die unwöhnlich starke Spannung zwischen Geld- und Kapitalmarkt zum Verschwinden zu bringen und die Zuführung offensichtlich zurückgehaltener Mittel zum Kapitalmarkt wirksam anzuregen. Die Reichs­bank muß die Möglichkeit erhalten, auf dem Wege über eine entsprechende Regelung des Geldmarktes den Kapitalmarkt leistungsfähiger zu machen, seine Funktionsfähigkeit allmäh­lich zu beleben und so das Vertrauen der Effektenbesitzer, insbesondere auf dem Gebiete der festverzinslichen Werte, in die Aufnahmefähigkeit des Kapitalmarktes zu festigen. Die Reichsbank ist entschlossen, diesen Weg zu gehen.

Der gemeinsame feste Wille der Reichsregierung und der Reichsbankleitung bietet die Gewähr dafür, daß die Reichs- bank von der Erweiterung ihrer Bewegungs- und Betä­tigungsfreiheit nur unter gewissenhaftester Be­rücksichtigung der Währung Gebrauch machen wird. Die vorbereitenden Schritte zur E r g ä n z u n g d e s Bankgesetzes sind bereits cingcleitet.

Erhaltung des Lohn- und Preisniveaus.

Als unerläßliche Voraussetzung einer erfolgreichen Durchsetzung dieser Pläne sieht cs die Reichsregierung an. das Lohn- und Preisniveau in seinem Gesamtdurchschnitt zu erhalten. Das schließt jedoch eine Auflockerung dss LrHn- und PrSisgekügSs in eiMklnen Fallen nicht «ms.