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Zulöaer Anzeiger

1 7MM. Bei Lieferungsbehinderungen durch Tageblatt für Rhön un- Vogelsberg äSÄÄÄ Iulöa- un- Haunetal-Zul-aer Kreisblatt Ansprüche. Verlag: Christian Seipel, Fulda. Reâaktion un- Gefchästsftelle: Königstraße 42 * Zernsprech-Rnsthluß Nr. 2989 Druck: Friedrich Ehrenklau, Lauterbach i. H. Nachdruck der mit* versehenenArtikel nur mit (Quellenangabe, Zuldaer finzeiger'gestattet.

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Nr. 225 1933

Fulda, Dienstag, 26. September

10. Jahrgang

Ver Reichstagsbrandstifter-Prozetz.

Beginn der Vernehmung Torglers.

Das Gericht wendet sich dann

der Vernehmung Tancffs,

des dritten bulgarischen Angeklagten, zu. Er ist 1897 als Sohn eines Arbeiters in Gevgeli geboren und hat in Berlin bis zu seiner Verhaftung auf dem Hohenzollern- damm gewohnt. Von Beruf ist er Schuhmacher. Der Kommunistischen Partei gehört er seit 1919 an. Taneff ist zweimal zu je 1214 Jahren verschärfter Gefängnisstrafe in Bulgarien verurteilt worden. Die weitere Vernehmung des Angeklagten Taneff ergibt, daß er zeitweilig auch Mit­glied des Zentralkomitees der Kommu­nistischen Partei Bulgariens gewesen ist. Vorsitzen­der: Wann sind Sie nun in Moskau angekommen? Taneff: Am 20. Oktober 1932 kam ich in Moskau an. Dort wohnte ich unter dem Namen Adamoff. Am 24. Februar bin ich in Berlin eingetroffen. Ich hatte einen Patz mit falschem Namen, den ich von bulgarischen Emigranten in Moskau bekommen habe.

In Berlin ist Tanefs von Popoff abgeholt worden. Der Angeklagte Tanefs macht dann das überraschende Zu­geständnis: Poposs mar Mitglied des Zentral- komiteesderKommunisti s ch c n Partei, eben­so wie ich. Wir haben in ständigem Briefwechsel oe- standen.

Die Vernehmung Torglers.

Nun beginnt die Vernehmung des Angeklagten Torgler zur Person. Der Verteidiger Dr. Sack wünscht, daß Torgler die Darstellung seines Lebens von sich aus zusammenhängend geben könne.

Torgler ist am 25. April 1893 zu Berlin als Sohn Ms städtischen Arbeiters geboren. Er führt zunächst im wesentlichen aus: Meine ersten Worte möchte ich der wahr­heitsgemäßen Feststellung widmen, daß ich

völlig unschuldig '

N daß ich mit der verbrecherischen Reichstagsbrand- sliftiing weder direkt noch indirekt, weder mittelbar noch unmittelbar etwas zu tun habe. Aus Empörung darüber, M man mich und meine Partei mit diesem Verbrechen in 'Verbindung gebracht hat, bin ich am 28. Februar, am Tage nach der Reichstagsbrandstiftung, freiwillig in Be­gleitung zweier Rechtsanwälte zum Polizeipräsidium gefahren. Über seinen

weltanschaulichen Werdegang

lagt Torgler, daß er nicht durch ein zufälliges Ereignis zum Sozialismus gekommen sei. Er glaube sagen zu sonnen, daß der Kampf für den Sozialismus zum Sinn und Inhalt seines Lebens geworden sei. Am 1. Mai 1911, ^io mit 18 Jahren, wurde er Mitglied der SPD., 'N" deren Ideengut er sich durch Besuch von Kursen, Studium sozialistischer Literatur usw. genau vertraut 'nachte. Bis zum Gründungstag der Kommunistischen Partei im Dezember 1920 hat er der USPD. augehört, seither ist Torgler

Mitglied der Kommunistischen Partei.

Angeklagte schildert dann, wie es dazu kam, daß er H $ e n b e r der kommunistischen Reichstagsfraktion

. Rechtsanwalt Dr. Sack bittet, zu fragen, ob die Tätig- Nörglers

nicht absolut legal gewesen sei

gcivesen wäre.

und ob er jemals Mitglied des Zentralkomitees der KPD. ...... Der Angeklagte Torgler bestätigt, nie­mals Mitglied des Zentralkomitees gewesen zu sein.

. Landgerichtsdirektor Dr. Parrisius verliest alts einer der ersten Nummern desRoten Wählers- vom »ebruar 1933 einige Schlußstellen, in denen die Arbeiter- Mft aufgefordert wird, nicht abzuwarten, sondern zu hudeln, um der faschistischen Diktatur ein Ende zu be» reiten und den Faschismus zu schlagen.

Rechtsanwalt Dr. Sack weist darauf hin, daß cs sich I r um einen Artikel aus der aktivsten Wahl- "^egun'g handele. Es sei fcbon notwendig, daß der Wamte Artikel verlesen werde. Torgler fügt hinzu, daß ^chtsauwalt Dr. Sack ihn als Menschen mib Kom- "umsten zwar verteidige, daß Dr. Sack selbst aber nicht /mmuniftif $e Partei zu verteidigen beab- Wge, und daß er, der Angeklagte Torgler, sich in vollem ""hange

hinter die Kommunistische Partei und ihre

Tätigkeit

Er will festgestèllt haben, daß insbesondere der ' 'geklagte v a n d e r L u b b e zur Kommunistischen Par- b e r h a n p t k e i n e B e z i e h u n g e n gehabt habe, der Lubbe habe einem Splitter angehört, der a n a r - k: J ? ch e Tendenzen pflege. Das gehe aus den vcr- ^nrn bereits verlesenen Briesen an van der Lubbe

Seilat wendet sich nunmehr dem objektiven Verhalt zu.

Der Angeklagte van der Lubbe

D^erufen und nimmt unmittelbar vor dem Richter-

$ Neben ihm sitzt sein Verteidiger.

dci putzender: Ich rate Ihnen nun, Angeklagter van bit >"dbe, und bitte Sie, geben Sie die Antworten auf SaÄn die ich an Sre stelle, deutlichundlaut.

®tr Ihre Antworten nicht verstehen ober mr! Antworten nichts anfangen können, dann bleibt

uns nur der andere Weg, den die Strafprozeßordnung uns läßt, nämlich aus den Akten Ihre frühere n Aus­sagen wiederherzustellen. Sie haben früher in mann­hafter Weise auf jede Frage Rede und Antwort gestanden.

Der Vorsitzende stellt nun im einzelnen fest, wo der Angeklagte van der Lubbe seit seiner Ankunft in Berlin am 18 Februar gewohnt hat.

Vorsitzender: Am Mittwoch, dem 22. Januar, hat sich der Angeklagte nach Nenkölln begeben, und zwar zum dortigen Wohlfahrtsamt und hat dort mit mehreren Er- werbslosen gesprochen. Zachow soll erzählt haben, daß in der Sonnenallee SA.-Männer anderen Arbeitern die SPD.- und Rot-Frout-Abzeichen abgerissen hätten. Er hätte seinen Freund Binge von gewaltsamer Gegenwehr zurückhalten müssen.

Ban der Lubbe habe gesagt, man müsse mit Gegen­aktionen cinsctzcn. So sei auch die russische Revolution entstanden. Es müsse also jetzt die Revolution gemacht werden, dazu sei es noch nicht zu spät.

Vorsitzender: Angeklagter Lubbe, ist das so gewesen?

Van der Lubbe: Das kann sein. Zachow soll dann weiter gesagt haben, man müsse

öffentliche Gebäude anstecken, damit das Volk den Anfang der Revolution erkennen könnte.

Binge soll dann im Verlauf des Gesprächs geant­wortet habe«: Dann brauchen wir auch den Reichstag und das Schloß nicht mehr, beim entweder wir kommen an die Macht, und dann sind sic überflüssig, oder die anderen kommen au die Macht, und dann lassen sie uns nicht hinein. Man müßte das Volk entflammen, Gruppen bilden,

SA. Leute mit Benzin übergießen und austccken.

Vorsitzender: Haben Sie das gehört? Van der Lubbe: I a. Vorsitzender: Auch, daß man SA.-Leute an sieden soll? Van der Lubbe: Nein.

Zachow hat dann weiter gesagt, man müsse nicht bloß einzelne Gebäude austecken. Van der Ltih.be soll darauf ganz begeistert getvesen sein.

Auf die Frage des Vorsitzenden, ob er auch selbst ein- nial bei den Vernehmungen zugegeben hätte, erklärt zu haben, daß öffentliche Gebäude in Brand gesteckt werden müßten, hört man von dem Angeklagten van der Lubbe zunächst einI a", dann aber nach langem Zögern und nach Zwischenfragen seines Verteidigers wieder ein N c i n" Im übrigen hält er es für möglich, daß er die Ansicht vertreten hat, die Taktik der KPD. sei ver­kehrt und man müsse energischer vorgehen. Auch könne es wohl sein, daß er zugegeben habe, Kommunist zu sein. Es wird im weiteren van der Lubbe vorgehalten, was über seine Äußerungen in den Tagen vor der Reichs­tagsbrandstiftung bekannt geworden und festgcstellt worden ist.

Er hat geäußert, cs sei nötig, daß auch die deutschen Kommunisten selbständiger und schärfer vorgingen als bisher. Dabei dürfe man auch nicht vor dem Anstecken öffentlicher Gebäude zurückschrcülm.

Es erhebt sich nun die Frage, ob van der Lubbe, der wieder völlig i u sich gesunken vor dein Vorsitzen­den sitzt, diese Fragen und Feststellungen überhaupt ge­hört und begriffen bat. Er erklärt aber: Jawohl, er habe verstanden. Man geht aber dazu über, jetzt mit 14m auf dem Wege über den Dolmetscher 51t verkehren. Es ist weiter festgestcllt worden, daß van der Lubbe sich dahin geäußert hat, die deutschen Arbeiter wüßten nicht, was sie wollten.

Bis zum 5. Mürz wolle er in Berlin bleiben. Wenn bis dahin noch nichts geschehen sei, wolle er wieder nach Holland znrückkehrcn. Alles blicke auf Deutschland. Man müsse äußerst radikale Maßnahme« ergreifen.

Über van der Lübbes Tätigkeit am Freitag, dem Tage vor der ersten Brandstiftung, läßt sich noch weniger ermitteln. Mit vieler Mühe ge­lingt es, an Hand früherer Bekundungen und jetziger Bestätigungen festzustellen, daß van der Lubbe am Frei­tag mindestens einen Spaziergang durch Berlin in Rich­tung Aleranderplatz gemacht hat. Mehr ist nicht heraus­zu beloinmen.

Darauf vertagt der Vorsitzende die Weiterver- nehmnug van der Lübbes auf Dienstag.

*

Der fünfte Tag.

Leipzig, 26. Sept. Die heutige Verhandlung wird um % 10 Uhr eröffnet.

Der Angeklagte Dimitroff erhebt sich und will eine Erklärung abgeben, worauf der Vorsitzende er­widert: Nein, jetzt noch nicht.

Der Vorsitzende gibt dann folgende Erklärung ab: Die Vernehmung des Angeklagten van der Lubbe, die heute im Vordergrund stehen soll, hat sich anders gestaltet als die Voruntersuchung. Wie sich aus den Protokollen ergibt, die über seine früheren Aussagen geführt worden sind, hat er damals sehr präzise, deutlich und eindringlich gesprochen. Das ist heute anders geworden. Er zeigt sich zurückhaltend, spricht undeutlich und gibt manchmal widerspruchsvolle Antworten. Der Senat hat daher beschlossen, zu den wei­teren Vernehmungen, soweit sie den Angeklagten van der Znhüs betreffen, alters mgs nsä nicht heute, die verneh­menden Perssnen zuzuzisyen. Als solche kamen in erster

Linie in Frage der Untersuchungsrichter, Reichsgerichtsrat Vogt, und einige Kriminalbeamte, die für morgen geladen werden sollen. Die Vernehmung wird dann so erfolgen, daß der Angeklagte allerdings wieder gefragt wird, daß aber im Anschluß daran, so weit es notwendig ist, gleich die früher vernehmenden Beamten gehört werden. Es ist damit nicht gesagt, daß etwa die Aussagen des Angeklagten van der Lübbes bedeutungslos werden, durchaus nicht. Der Senat ist voll der Ansicht, daß der Angeklagte van der Lubbe alles versteht, was man sagt. Das hat die mehr­tägige Beobachtung klar und deutlich gezeigt, daß er der Hauptverhandlung folgt und ferner, daß er die Antworten, die er gibt, im großen u. ganzen in vollem Bewußtsein gibt. Gleichwohl scheint aber dem Senat für eine Feststellung des Tatbestandes doch die Aussage van der Lübbes in dieser Form nicht auszureichen. Infolgedessen werden wir heute nur die vier einzelnen Brände, zwei im Rathaus, einer im Schloß und einer im Wohlfahrtsamt Neu-Kölln verhandeln und dann die Verhandlung abbrechen, da die Umstellung des Verfahrens denn um eine solche handelt es sich hier­bei auch noch gewisse Vorbereitungen notwendig macht. Der Angeklagte Dimitroff erhebt sich und ruft: Ich möchte eine Erklärung abgeben, eine Berichtigung! Vorsitzender: Das lehne ich ab. Sie sind nicht berechtigt, bei jeder denk­baren Gelegenheit Erklärungen abzugeben. Wann solche Erklärungen abzugeben sind, bestimmt die Prozeßordnung und bestimme im übrigen ich. Angeklagter Dimitroff: Ich muß erklären, daß am Sonnabend den deutschen Zeitun­gen . . . Vorsitzender unterbrechend: Halt, diese Erklärung laste ich nicht zu. Heute wird die Vernehmung van der Lübbes durchgeführt. Angeklagter Dimitroff: Ich stelle fest, daß ich nicht die Möglichkeit habe . . . Vorsitzender: Sie haben hier gar nichts festzustellen. Sie haben sich minde­stens zunächst an Ihren Verteidiger zu wenden. Angeklag­ter Dimitroff (schreit erregt): Ich verteidige mich selbst hier.

' Der Vorsitzende ruft nunmehr in entschiedenem Tone den Angeklagten Dimitroff zur Ruhe, und setzt dann

die Vernehmung des Angeklagten van der Lubbe

über die Vorbereitung seiner Tat fort. Zu van der Lubbe gewandt, sagt der Vorsitzende: Wir kommen^ jetzt zum Sonnabend, den 25. Februar. Bis zu diesem Tage^waren Sie im Männerheim in der Alexandrinenstraße. Ist das richtig? Der Angeklagte van der Lubbe zögert bei dieser und bei allen folgenden Fragen des Vorsitzenden immer fast eine Minute, bis er seine einsilbige Antwort erteilt. Die Frage, ob er in der Nacht zum Sonnabend im Män­nerheim war, beantwortet er mit: ja. Vorsitzender: Wo­hin haben Sie sich am Sonnabend morgen begeben? Ange­klagter: Zentrum. Vorsitzender: Sind Sie also ins Zentrum der Stadt gegangen und sind dabei auch am Rathaus und am Schloß vorbeigekommen? Angeklagter: Ja. Vorsitzen­der: Haben Sie damals schon die Absicht gehabt, Rathaus und Schloß anzustecken? Angeklagter: Rein. Vorsitzender: Wann ist Ihnen der Gedanke gekommen? Angeklagter: Später. Vorsitzender: Können Sie nicht sagen, wann Ihnen der Gedanke gekommen ist, die Brandstiftung aus- zuführen? Angeklagter: Sonnabend. Vorsitzender:^ Also am Sonnabend in einer späteren Tagesstunde, Ist Ihnen nicht schon am Mittwoch vor dem Wohlfahrtsamt Neu- Kölln der Gedanke gekommen? Angeklagter: Nein. Vor­sitzender: Am Mittwoch, vor dem Wohlfahrtsamt, wurde doch in Ihrer Gegenwart geäußert, man müßte die öffent­lichen Gebäude anstecken. Sind Sie damals nicht auf den Gedanken gekommen? Angeklagter: Nein.

Der Vorsitzende fragt den Angeklagten, ob er bei, dein Gespräch vor dem Neuköllner Wohlfahrtsamt auch selbst ge­sagt habe, es müßten öffentliche Gebäude angesteckt werden. Van der Lubbe: Nein. Vorsitzender: Sie haben nachher Streichhölzer und Kohlenanzünder gekauft, desien erinnern Sie sich wohl noch? Angeklagter: Ja. Vorsitzender: Sie haben früher gesagt, Sie seien am Sonnabend von der Alexandrinenstraße in Richtung Hermannsplatz gegangen. Sie haben dann in der Liegnitzerstraße nochmals Kohlen­anzünder gekauft. Auf die Frage, ob Sie ein Holländer seien, sollen Sie erwidert haben, Sie wären ein Rhein­länder. Erinnern Sie sich dessen noch? Angeklagter: Ja.

Vorsitzender: Damals hatten Sie also schon den Entschluß gefaßt, die Anzündung vorzunehmen?

Angeklagter: Nicht endlich.

Vorsitzender: Das heißt also, Sie wären noch nicht fest ent­schlossen gewesen. Angeklagter: Ja. Aus weiteren Fragen ergibt sich dann, daß der Angeklagte in Richtung Wohl­fahrtsamt Neukölln am Mittelweg gegangen ist. Dieses Wohlfahrtsamt liegt ziemlich einsam und ist eine lange Holzbaracke, die sich etwa 100120 Meter die Straße ent­lang erstreckt. Als der Angeklagte zum Wohlfahrtsamt kam, war es noch hell, so daß er sich noch einmal entfernte, um gegen ^7 Uhr wiederzukommen.

Borsitzender: Wie sind Sie in das Wohlfahrtsamt hineingekommen? Angeklagter: Ich bin über die Latten gestiegen.

Der Vorsitzende stellt weiter durch Fragen, die der Ange­klagte immer nur zögernd und einsilbig mit ja beantwortet, folgenden Tatbestand fest:

Der Angeklagte hat in ein offcnftehendcs Fenster ein halbes Paket brennender Kohlenanzünder Hin- clngcworfen.

Dieses Paket fiel an eine geschlossene Tür. Es hat dort eine zeitlang weitergebrannt, auch dw Tür angekohlt, ist dann aber musgeaa^asn.