Zulöaer Anzeiger
*SÄS Tageblatt für Rhön un- Vogelsberg
L«°7^ Zulöa- un- Haunetal. Zul-aer Kreisblatt
Ansprüche. Verlag: Christian Seipel,Fulda. Re-aktion un- Geschäftsstelle: Könlgstraße 42❖ Zernsprech-Rnfchluß Nr. 2989 Druck: Friedrich Ehrenklau, Lauterbach i. H. Uachüru» Ser mit* versehenen Artikel nur mit chuellenangade.Zulöaer Anzeiger'geflattet.
^x 234 — 1933 _____________________________Fulda, Freitag, 6. Oktober
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10. Jahrgang
Das Schriftleitergesetz.
Sie neue Presse im neuen Staat.
Dr. Goebbels zum Schriftleitergesetz.
Reichsminister Dr. Goebbels verkündete in einer Sibuna des Reichsverbandes der Deutschen Bresse feierlich das vom Reichskabinett beschlossene neue Schriftleiter-Gesetz. Kraft des ihm durch das Gesetz übertragenen Rechtes bestätigte der Minister den Vorsitzenden des Reichsverbandes der Deutschen Presse, den Reichspresseches der NSDAP., Dr. Die t r ich, als Führer des Reichsverbandes und überreichte ihm gleichzeitig ein Exemplar des Gesetzes, das die Unterschriften des Führers Reichskanzler Adolf Hitler und des Reichsministers Dr. Goebbels trägt. Auf die Bitte Dr. Dietrichs hin nahm Reichsminister Dr. Goebbels die Ehrenmitglied- schaft des Reichsverbandes der Deutschen Preffe an.
In einer Rede zu dem Schriftleitergesetz führte Dr. G o e b b e l s u.a. aus: Ich glaube, wir stehen mit dem Schriftleitergesetz an einem entscheidenden Wendepunkt in der Entwicklung der öffentlichen Meinung in Deutschland überhaupt.
Der Glaube, daß es eine Freiheit der Meinung, losgelöst vom nationalen und vom völkischen Interesse, überhaupt geben könne, dieser Glaube ist allgemein im Rückzug begriffen. Man beginnt nicht nur in Deutschland, sondern in der ganzen Welt mehr und mehp emzusehen, daß die Freiheit des Geistes und die Freiheit der Meinung grenzen finden müssen, wo sie sich mit den Rechten und Verpflichtungen des Volkes und rtaats kö rp e r s zu stoßen beginnen. Die Be- gienzung der Geistes- und Meinungsfreiheit wird sich immer dann zum Segen des ganzen Staatswesens aus- Hirteii, wenn die Mehrheit der Wohlmeinenden sie sich suiwillig auferlegt und sie von Staats wegen den mimten iinb sabotierenden Elementen aufge - ^«n gen wird. Der Staat kann sich gar nicht dieses souveräne Recht von irgendeinem Einzelwesen nehmen kiffen.
Aor allem muß die Presse sich eins klarmachen: Es lebt nun einmal im deutschen Volk ein unausrottbarer Ng,
das gedruckte Wort
m ernster zu nehmen als das gesprochene. Aus dieser Erkenntnis heraus muß nran mit größerer Verant- lvortung an die Drucklegung eines Wortes gehen als an sein Aussprechen.
Heute gibt es Millionen Menschen in Deutschland, die 111 dieser Regierung überhaupt ihre letzte Rettung sehen, Md die weitaus überwiegende Mehrzahl des deutschen Bolles hat aus diese Regieruug ihre allerletzte Hoffnung gesctit. Möglich, daß die Regierung in einzelnen Bc- Mffen irrt, unmöglich aber, anzunehmen, daß nach dieser âuieruna etwas Besseres kommen könnte. Es sann des
Der Keichslagsbrandstister-prozetz.
Schlußbericht des 10. Tages.
Aach der Mittagspause erhob sich R e ch t s a n w a l i Sack mit einem Telegramm in der Hand und er- Mü mit lauter Stimme unter anderm: „Es tagt in Bus der sogenannte Ausschuß zur Klärung cs Reichstagsbrandes. An diesen: Ausschuß auch der amerikanische Kollege Hays Ich bekomme hier eine Verlautbarung, nach der " amerikanische Kollege Hays in Paris dem Sonder- ^ajpondenten der „Prawda" gegenüber sich
abfällig über die Verteidigung
Leipziger Prozeß geäußert habe, die nicht den Versuch iih/'vUr ^"tlastung der Angeklagten sich das Material 1 dürklichen Täter zunutze zu machen.
.. âinc hohen Herren Richter! Ich verwahre mich 1 entschieden dagegen, daß meine Verteidigung irgcnd- ^i^likiiartig genannt wird. Es ist eines deutschen An- iir: “ unwürdig, Gerüchte, politische Kombinationen, wie tu 2* "Braunbuch" enthalten sind, hier als Beweismittel »rJWett, Gerüchte, daß der Minister Dr. Goebbels den on uusgehcckt habe, daß der Minister Göring den dem Ausführung gebracht habe, daß der Oberpräsi- Äibr» ^bs' der Polizeipräsident Graf Helldors, der SA- tiA-r ^rnst usw. daran beteiligt gewesen seien. Darin dxuj -hurtiges Verhalten der Verteidigung zu sehen, be mot^”011 Anwurf, gegen den ich in aller Lffentlichkeit Illen m ' '"'d ich darf von den Vertretern der ausländi- bcnn*.® erwarten, daß sic diese Beleidigung der Richter und Anwälte zurückweist.
des ^.,7^chsanwalt Werner stimmt den Ausführungen »n ,7./Eigers vollkommen bei. — Nachdem Recht s-
* Teichert einen Vorfall zur Kennzeichnung
•t^ ^^er ausländischer Berichterstattung
gibt auch der Verteidiger van der Lübbes, iitit in r ^ Seuffert, eine Erklärung ab. Es ist gestern von dem ausländischen Verteidi- NinhS ein Schreiben zugegangen, in dem mir bett Jn ^1^' durch zwei schweizerische Sachverständige Tle!^„??Eazte« van der Lubbè untersuchen zu lasten.
hatt mir râMgt. daß ich erllären soll, beranlatzt hatte.
halb für jeden nationalgesinnten und verantwortungsbewußten Staatsbürger gar keine Möglichkeit geben, als die Entschlüße und Beschlüsse dieser Regierung zu decken und dafür zu sorgen, daß sie zu greifbaren Ergebnissen führen.
Wenn heute in Journalistenkreisen Klage darüber geführt wird, daß das Bild der deutschen Presse zu uniform geworden sei, so muß ich dem gegenüber halten, daß das nicht im Willen der Regierung gewesen ist Der Vielgestaltigkeit der öffentlichen Meinungsbildung ist durchaus kein Hindernis entgegengesetzt. Wir wollen keine Gesinnungslumperei, sondern wir wollen
eine offene und ehrliche Sprache.,
Jeder hat im Rahmen der großen Aufgaben, die wir erfüllen müssen, volle Entfaltungssreiheit. Es liegt nicht im Interesse der Regierung, Schreibkulis zu erziehen, sondern sie hat im Gegenteil ein Interesse daran, aufrichtige Männer
zu besitzen, die die Feder zu handhaben verstehen. — Im übrigen glaube ich der Presse nur zu dienen, wenn ich den Schriftleiterstand von Subjekten säubere, die es gar nicht verdienen, die gute Ehre und den guten Namen des deutschen Schriftleiters für sich in Anspruch zu nehmen (Beifall). Das neue Schriftleitergesetz erklärt, nicht jeder hat das Recht zu schreiben! Das Recht zu schreiben, muß durch sittliche und nationale Reife erworben werden. Dieses Erwerben des Rechtes zu schreiben, ist verbunden
mit Verpflichtungen dem Staat gegenüber.
Bestimmte Staatsgesetze werden Ihnen auferlegt, Staatsgesetze, die für jeden anständigen und sauberen Menschen eigentlich ganz selbstverständlich sein müssen: daß der Pressemann nicht die Unwahrheit schreiben darf, daß er Menschen nicht leichtsinnig verlästert ode^lächerlich zu machen versucht, daß er die Kräfte und Stärke des Reichs nach innen und außen nicht schwächen darf, daß er sich sittenrein benimmt und daß er auch nach außen hin zeigt, daß er der Jnhaberschaft seines hohen Berufes würdig ist
Eine große Erziehungsarbeit
steht uns allen bevor. In fünf bis sechs Jahren erst werden Sie die Früchte ernten können, die Sie von diesem Gesetz zu erwarten haben. Ich glaube aber, daß cs weit darüber hinaus sich über Jahrzehnte auswirken wird. Es wird endlich einmal in einem Staat die öffentliche Meinung s a u b e r, e r n st, v e r a n t w ortungsbewußt und wahrhaftig machen.
Ich bitte Sie also, daß Siè sich von nun ab mit der Regierung vereinigen in dem ernsten Willen, Deutschland aus der Krise zu erlösen, dem Volk wieder seine Arbeit und sein Brot zurückzugeben, und ich bin der Überzeugung, wenn das unser fester Entschluß ist, dann wird Deutschland herrlicher denn je wieder auferstehen. (Lebhafter Beifall.)
Ich halte es unter der Würde eines deutschen Rechtsanwalts, nach Paris an ein Komitee überhaupt eine Antwort zu geben. Ich werde auch keine geben!
Während einer kurzen Beratungspause spricht Rechtsanwalt Dr. Sack mit Hayes. Als der Senat dann wieder eintritt, gibt Rechtsanwalt Dr. Sack die Erklärung ab, der Kollege Hayes habe eine Mitteilung ähnlichen Inhalts dem Korrespondenten der „Prawda" nie g e m a ch t.
Dann erhebt sich zunächst der Angeklagte Di- M i t r o f s und
bittet ums Wort.
Es entspinnt sich ivieber eine der üblichen Auseinandersetzungen zwischen Dimitroff und dem Vorsitzenden, wobei Dimitroff darauf aufmerksam gemacht wird, daß er zu schweigen habe. Der Vorsitzende fügt noch hinzu: „Sie haben sich genau wie wir auch nach der Prozeßordnung zu richten, und Sie werden zu Worte kommen dann, wenn Dinge behandelt werden, die Sie selbst betreffen."
Der Angeklagte T o r g l e r erklärte noch einmal, er habe den Dimitroff zum erstenmal in Leipzig gesehen, itnb er habe niemals mit ihm oder auch nur mit einem so ähnlich aussehenden Menschen an der Brüstung des Fraktionszimmers gestanden.
Der Vorsitzende geht dann zur Besprechung einer anderen Angelegenheit über. Es ist da ein Zeuge K u n z a k, der bekundet habe, in Düsseldorf habe im Jahre 1925 eine Zusammenkunft mit dem Ziele der
Erstellung von Tcrrorgruppcn stattgefunden. An dieser Zusammenkunft habe sich v a n der Lubbe beteiligt. Van der Lubbe wird dazu gefragt, ob er 1925 in Düsseldorf gewesen sei. Er verneint das. Torgler meint, van der Lubbe sei damals kaum 16 Jahre alt gewesen, cs sei also undenkbar, daß er schon damals als Führer der holländischen Kommunisten aus einer Konferenz erschienen wäre. Van der Lubbe beantwortet die Frage des Präsidenten, wann er mit seiner politischen Tätigkeit begonnen habe, wie früher, er hat bereits mit 16 Jahren eine führende Rolle in der kommunistischen Jugend Hollands gespielt.
Die Darlegung des aasen Torgler dorgsbrachtsv An« klagematerials ist damit "a§acschlân.
Der Führer befiehlt:
Kein Volksgenosse darf in diesem Winter hungern und frieren.
Winterhilfswerk 1933^34.
Dimitroff stellt darauf einige belanglose Fragen an Torgler, die dieser beantwortet. Weitere Fragen Dèmitroffs politischer Art werden vom Vorsitzenden für diesen Zeitpunkt abgewiesen.
Die Verhandluna wird dann auf Freitag vertagt.
*
Der 11. Tag.
Neue niederträchtige Verleumdungen des ausländischen „Verteidigerkomitees".
Leipzig, 6. Okt. (Eigene Funkmeldung.) In der heutigen Sitzung des Reichstagsbrandprozeßes, die mit einiger Verspätung beginnt, gibt der Oberreichsanwalt ein Schriftstück des ausländischen Verteidigerkomitees über de„ in der vorgestrigen Sitzung behandelten Vorfall der angeblichen Mißhand - lungDimitroffs bekannt. Tarin werden sowohl dem Gericht wie der Verteidigung geradezu ungeheuerliche Vorwürfe gmacht. U. a. findet sich in der Auslassung der Satz: „Nachdem die Anklage gegen die Kommunisten bis jetzt durch keine Argumente belegt werden konnte,
scheinen die Lebiger Richter es für richtig zu halten, zu schlagenden Beweisen überzugehen (!)".
Gleichzeitig wird mitgeteilt, daß das Verteidigungskomitee an das Reichsgericht ein Telegramm gerichtet habe, in dem entschieden Protest gegen die Behandlung Dimitroffs erhoben wird.
Es besteht keine Veranlagung, fährt der Oberreichsanwalt fort, nachdem vorgestern durch die Vernehmung des Polizeihauptmannes und die Erklärungen der Verteidiger Dr. Sack nd Dr. Teichert die Sache geklärt worden ist, nochmals darauf zurückzukommen, denn sie ist r e st l o s a u f geklärt. Auch Dimitroff hat nicht behaupten können, daß er in irgend einer Form mißhandelt worden ist. Wenn ich hier von dem Vorgang Mitteilung mache, so folge ich dem Beispiel des Preußenkönigs, der Pamphlete, die hochgehängt waren, niedriger hängte, um sie dem Urteil der Oeffentlichkeit zu überlassen. Präsident Bünger erklärte ebenfalls, daß für jeden Teilnehmer an der Verhandlung klar sei, daß die neue Verdächtigung vollkommen haltlos ist. Ich kann mir nicht versagen, eine solche Art von wiederholter Verleumdung als unwürdig und verächtlich zu bezeichnen.
Wo war Torgler in der Brandnacht?
Die Verhandlung wird dann fortgesetzt, und der Vorsitzende richtet zunächst noch einige Fragen an den Angeklagten Torgler.
Die Frage nach seinem Aufenthalt in der Nacht des Reichstagsbrandes beantwortet Torgler dahin, daß er von dem Lokal in der Dircksenstraße mit einer Autodroschke zusammen mit Kühne nach Pankow gefahren sei und dort geschlafen habe. Am nächsten Morgen hätten Kriminalbeamte Kühne festgenommen. Ihn selber habe man in Frieden gelaßen. Er sei dann gegen 8 Uhr in die Stadt gefahren und habe gelesen, daß er, Torgler, fluchtartig den Reichstag verlaßen habe. Er sei daraufhin ins Polizeipräsidium gefahren und dort vernommen worden.
Anklagevertreter Landgerichtsdirektor Dr. Parri- s i u s : Der Angeklagte Torgler legt großen Wert auf die Feststellung, daß er sich freiwillig bei der Polizei gemeldet habe. Nach der Auffassung der Anklagebehörde ist es damit aber nicht weit her. Er hat uns schon gesagt, daß er in der Nacht seine Wohnung gemieden und sich in einer fremden Wohnung aufgehalten hat. Wenige Stunden nach dem Reichstagsbrand ist die Kriminalpolizei beauftragt worden, ihn zu verhaften. Die Beamten haben ihn in seiner Wohnung in Karlshorst gegen 6 Uhr morgens gesucht. Die Ehefrau Torglers hat behauptet, daß ihr Mann sich in der Provinz auf Reisen befinde. Die Wohnung ist bis gegen 11 Uhr durchsucht worden. Kurz nach 8 Uhr wurde Frau Torgler ans Telefon gerufen. Frau Torgler ging an den Apparat. Eine Dame wollte mit ihr eine Zusammenkunft verabreden. Frau Torgler lehnte das aber ab mit der Bemerkung, sie habe unerwartet Besuch bekommen. Zwei Stunden später gegen 10 Uhr wurde nochmals angerufen von derselben Dame. Frau Torgler sagte, der Besuch sei noch da. Die Kriminalbeamten hatten den Eindruck, daß Torgler durch eine Mittelsperson hatte anrufen lassen, um zu erfahren, ob die Polizei hinter ihm her wäre. Er sagte vorher, er habe seine Frau selbst anaerufen. Angeklagter Torgler: Etwa um 9» Uhr habe ich angernfen, und meine Frau sagte mir am Telefon weinend, daß eine polizeiliche Durchsuchung der Wohnung stattgefunden habe. Ich habe meine Wohnung auch nicht gemieden. Dazu hatte ich keine Veranlassung. Oberreichsanwalt Dr. Werner: Der Angeklagte sagte, daß der letzte Zug nach Karlshorst und Fichtenau weggcfahren gewesen sei. Nach unseren Informationen hat aber Kühne vor der Kommission in London ausgesagt, er wäre mit Torgler bereits um l^ Uhr früh in Kühnes Wohnung nHfj èfe*$!*té!T Du Jas âuto normalerweise % Stunden vom Alerand er platz bis Pankow fährt, wären die Beiden