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M-aer /lnzeiger

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Tageblatt für Rhön unö Vogelsberg §ulöa- un- Haunetal »Zulöaer Kreisblatt

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^. 235 1933

Fulda, Samstag, 7. Oktober

10. Jahrgang

Reichsnährstand und Erbhof.

Deutsche Erbhöfe.

zächSernährungsminister Darrs über das Erbhofgesetz.

Auf Einladung des R e i ch s e r n ä h r u n g s - minister 5 Darre fand ein Presseempfang statt, Hi dem das Reichserbhosgesetz zur Erörterung stand. Ncichècmâhrungsminister Darre gab in einer längeren 4 eine allgemeine Einführung in das Reichs- Mosgesetz und die weiter beabsichtigten Maßnahmen, insbesondere das E n t s ch u l d u n g s g e s e tz. Der Mister wies ebenso wie in seiner Rede am Bückeberg Mus hin, daß dem deutschen Bauern geholfen werden lönne, wenn man ihn ohne Hemmungen und Bedenken »ch entscheidende Schritte energisch aus den Klauen Malistischer, politischer Methoden und den Klammern einer kapitalistischen Wirtschaftsordnung befreie. Der Mister ging dann aus die

Schaffung des Reichsnährstandes

M. Um dem Reichsnährstand, so führte er dazu aus, die »Mssetzung gedeihlicher Aufbauarbeit ermöglichen zu innen, werden wir mit dem gesamten Selbstver - mliungskörper, also dem bisherigen Reichsland- »wd, dem bisherigen Deutschen Landwirtschaftsrat, der Me der landwirtschaftlichen Genossenschaften und der DWctung des Landhandels und verwandter Zweige, I in die Stille urdeutschen Bauernlandes hinein I ziehen, um hier abseits der mordenden Großstadtluft in echter Verwurzelung mit dem Boden unsere ge wattigen Aufgaben lösen zu können.

1 6ine Voraussetzung unserer nationalsozialistischen Maitis bietet das vor wenigen Tagen veröffentlichte Müchèer b h o f g e s e tz. Die Nationalsozialisten sind

Reichserbhosgesetz auf dem Wege, ein

I «3 Bauernrecht germanisch-deutsche« RechtS- M denkens

B Man hat mir vielfach entgegengehalten, daß OiMte Erbhofrecht bedingte Einengung deS ge- Ei g e n t u tn s b e g r i f f s in heutiger Zeit nicht verstanden wird. Wer das denkt, vetgißt, daß die Mckit eines ganzen Standes nicht, möglich ist ohne Be- MmkUg des einzelnen. Zum Schluß sprach der Minister die

Entschuldung der Erbhöfe.

MeEmschuldungsgesetz sei fertig, es sei nur noch etwas MAMstellt, worden. Der Grundgedanke des Enl- WMüdMgzgesetzes lehne sich an an das Beispiel der alten

i s ch e n R e n t e u b a n k. Zwischen Erbhof und g werde eine Bank zwischengeschaltet, gegen die M «bhofbauer abrentet, während die Bank ihrerseits M Gläubiger befriedigt. Auf diese Weise glaube man, M Wen eingefrorenen Forderungen der Gläubiger wieder auftauen zu können, ohne den Bauern M^'vriqkeiten zu bringen.

schloß seine Rede mit einem Wort von Her- "$er ^äuer ist das Volk, ist der Slultur der Nasscerhalter, die Grundlage aller Kultur le Mrunblaae im Bauerntum."

der Keichstagsbrandstister-prozeh.

^itroff möchte^schietzen. Dimitroff wird aus dem Saal gewiesen

Erregte Verhandlung.

(Schlußbericht des 11. Tages.)

J^Mf fällt allmählich in seine alte Methode zurück, Vorsitzenden über den Mund und beginnt, 7 laut dazwischenzuschreien.

e W 1$ en b e r : Es ist bei Ihnen das Buch ^öffnete Aufstand" gefunden worden. Das ist

Lehrbuch für den Aufstand.

IhuWH* Bei mir haben Sie eine ganze Bibliothek

"'^ Art finden können. Ich habe immer ich öch habe im Gefängnis studiert, und ich studiere "eser Hauptverhandlung, Herr Präsident! MDer Vorsitzende stellt fest, daß das Buch kJWinete Aufstand" am 27. Mai 1932 vom Reichs- J^lcgal erklärt wurde. Dimitroff erklärt, Mich im Jahre 1931 gekauft habe. Im übrigen auch gelesen haben, wenn er den illegalen w ses Buches gekannt hätte. Der Kanzler des » Elches, Adolf Hitler, hätte es ja auch gelesen. I jetzt

merkwürdigen Markierungen

>n einem R e i s e f ü h r e r aus dem Besitz fM^funbcn worden sind. Bei genauer Prüfung p K orans, daß in einem in diesem Buch befind- Kreuze cingezcichnet waren, Stadtschloß und das Reichstags- l ^W,,^?öegeben waren.

['Soli ® ^1 dazwischen, daß diese Zeichen bei der 'chvn Vernehmung noch nicht vorhanden ge r^t^Dlese Zeichen seien bei der Kriminalpolizei

«Äsende läßt von dem Kriminalassistenten ^Nmol unter Eid eine genaue Schilderung

Dr. Saure, der neue Leiter der Auskunftsstellc im Reichsernährungsministerium für das Reichserbhofgesetz, führte aus, das Reichserbhofgesetz sei das größte Agrar­gesetz, das je ein Staatsmann seinem Volk gegeben habe. Am 1. Oktober seien kraft dieses Gesetzes rund

500 000 Betriebe in Deutschland Erbhöfe geworden. Den Sinn des Gesetzes könne man dahin zu­sammenfassen, daß das WortB a u e r" wieder ein Ehrentitel geworden sei.

Der Führer des Stabsamtes beim Reichsbauern­führer Dr. R e i s ch l e verbreitete sich über die Grund­lagen und Auswirkungen des Gesetzes über den Reichs­nährstand. Das Reichsnährstandgesetz werde dem Reichs-

ReichSernährungSminister Tarrs erläutert das NeichS- erbhofgesetz.

ernährungsminister die Möglichfeit geben, die erforder­liche

Marktordnung landwirtschaftlicher Erzeugnisse dnrchzuführen und durch diese Ordnung gesicherte, ge­rechte Preise schaffen. Die öffentlich-rechtliche KörperschaftReichsnährstand" umschließe nunmehr alle an der Erzeugung, Bewegung, Bearbeitung und Ver­arbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse mitwitkenden Gewerbezweige.

Der Reichsobmann für die bäuerliche Selbstver­waltung, Staatsrat Meinberg, ging auf die Bedeu­tung des Reichserbhofgesetzes vom bäuerlichen Stand­punkt aus ein. Er sprach weiter kurz über die Gedanken, die dazu geführt hätten, die gesamte bäuerliche Selbst­verwaltung aus der Großstadt Berlin herauszunehmcn.

Der Generalstab des Bauerntums gehöre hinaus aufs Land. Mit voller Absicht lege man daher die gesamte Selbstverwaltung in die geopolitische Mitte Deutschlands, in die Gegend, von der aus die Kolonisationszüge deut­scher Bauern das ostelbische Deutschland mit Pflug und Schwert erobert und dem deutschen Volk dienstbar ge­macht hätten.

geben, unter welchen Umständen diese Kreuze bemerkt wurden.

Der Oberreichsanwatt wirft die Frage auf, ob van der L u b b e, der nach der Behauptung der Anklage Dimitroff gekannt hat, vielleicht diesen Führer einmal besessen habe. Auf die Frage, ob er ihn jemals gesehen habe, sagt van der Lubbe lächelnd: Nein.

Nun verlangt Dimitross den Plan plötzlich auch noch einmal zu sehen. Er betrachtet ihn eine Weile und platzt dann mit der Behauptung heraus: Damals, bei der poli­zeilichen Vernehmung, waren diese Zeichen ganz st a r k. Jetzt sind sie s e h r d ü n n. Vorsitzender: Was soll denn das für einen Zweck gehabt haben? Dimitrofs: Dar­über möchte ich später sprechen. Oberreichsanwalt Werner: Gibt Dimitroff denn zu, daß das Buch ihm gehört?

Dimitroff: Ich habe einen Reiseführer gekauft. Ob es dieser ist, weiß ich nicht. Für die Polizei übernehme ich keine Garantie. (Große Heiterkeit im ganzen Saal.)

Vorsitzender: Wir werden auch ohne Ihre Garantie auskommen.

Nach einer Mittagspause werden Dimitroff die verdächtigen Aufzeichnungen der Reihe nach ivcitcr vor­gehalten. Es wirkt geradezu erheiternd, wenn Dimitroff alles in Beziehung zu Bulgarien bringt. Heftig gestikulierend und aus den Vorsitzenden cinredend, be- müht er sich, das Gericht davon zu überzeugen, daß alles nur derInformierung seiner Parteifreunde" gedient Härte.

Dimitroff aus der Sitzung entfernt.

Das Verhalten Dimitroffs war von Anfang an her­ausfordernd und frech. Kurz nach Beginn der Nach- mrttagsverbandlung sah sich der Vorsitzende, der Dimitroff

bereits wiederholt verwarnt hatte, gezwungen, einen Be­schluß des Senats herbeizuführen.

Dieser Beschluß geht dahin, daß der Angeklagte Dimitroff vorläufig aus dem Saal entfernt wird. Die Verhandlungen werden also zunächst ohne Dimitroff weitergeführt.

Der Bulgare hatte nach Beginn der Nachmittags­verhandlung vonkollossalcr Unfähigkeit" undUnver­ständigkeit der Polizeibeamten" hinsichtlich der Ent­schlüsselung seiner geheimen Fernsprechnummern ge­sprochen. Er entfernte sich auf den Beschluß hin nur widerwillig unter wiederholten unverständlichen Schimpf- »vörtern.

Als Dimitroff von den Polizeibeamten herausgeführt wurde, gebärdete er sich sehr widerspenstig und brüllte durch den Gang des Reichsgerichts:

Ich möchte schießen können!"

Er sitzt nun wieder im Untersuchungsgefängnis zu Leipzig.

Dann wendet sich das Gericht der Vernehmung des An geklagten Pop off zu. Es werden ihm fünf Quittungen vorgelegt, die von einem gewissen Peter unterzeichnet sind und über insgesamt 303,40 Mark lauten Popoff erklärt, daß er sich an den Inhalt dieser Quittungen im einzelnen nicht erinnern könne.

Es werden dann weitere Quittungen vorgelegt, die von einem gewissen Bruno unterzeichnet sind und über Beträge in Höhe von 8400 Mark, 300 Dollar und 510 Dollar usw. lauten.

Vorsitzender: Woher hatten Sie denn das Geld be­kommen? Popoff: Aus Frankreich.

Vorsitzender: Ist es Ihnen geschickt worden? Poposf: Es wurde mir gebracht. Von wem, weiß ich nicht.

Vorsitzender: Also auch hier ist es so: Bruno kommt zu Ihnen, Sie kennen ihn nicht und geben im Beträge in Höhe von 8400 Mark, 300 Dollar und 510 Dollar.

Scnatspräsidcnt Dr. Bünger weist auch hier auf die große Summe hin, die Popoff bei seiner Verhaftung im Besitz hatte, nämlich nicht weniger als 163 Stück Fünf­dollarscheine.

Vorsitzender: Sie hatten also so viel Geld bei sich, nachdem Sie kurz vorher große Summen wie 8400 Märk, 300 Dollar und andere Beträge ausgezahlt hatten, und das in einer Zeit, in der die Welt nicht gerade an Geld­überfluß leidet. Sie haben auch Beträge besessen, über die Sie anscheinend gar keine besondere Rechenschaft ab­zulegen brauchten. Popoff: Ich habe nur im Auf­trage meiner Partei gehandelt. - Ich habe auch ganz genaue Abrechnung der Partei gegenüber vorgenommen.

Landgerichlsdirektor P a r r i s i u s weist aus die ausfällige Tatsache hin, daß die Quittungen aus der Zeit vor dem Reichstagsbrand stammen, obwohl Popofs doch schon feit Anfang November 1932 in Berlin gewesen ist. Bemerkenswert sei vor allem, daß die Zahlungen Poposss anBruno" undPeter" unmittel­bar vor dem Reichstagsbrand erfolgten.

Damit wird die Verhandlung geschlossen und auf Sonnabend vertagt.

*

Der 12. Tag.

Leipzig, 7. Okt. (Eigene Funkmeldung.) Der Beginn der heutigen Verhandlung wurde um 20 Minuten verschoben, da vorher noch Besprechungen des Senats statt­fanden. Die Beratungen des Gerichtes, die fast eine Stunde in Anspruch nahmen, haben den technischen Fragen der Berliner Verhandlungen gegolten.

Als die Sitzung eröffnet und die Angeklagten in den Saal geführt wurden, ist auch Dimitroff wieder anwesend. Der Vorsitzende teilt zunächst mit, daß vom nächsten Diens­tag ab die Verhandlungen im Reichstagsgebäude in Berlin stattfinden. Der Eingang für Zeugen, Sachverständige, Presse und Zuhörer ist das Portal 5.

Der Vorsitzende gibt dann Dimitroff das Wort, der er­klärt: Es sind vielleicht gestern meine Worte nicht verstan­den worden. Für mich ist es bestimmt nicht so leicht, in einer fremden Sprache die richtigen Ausdrücke zu finden. Ich erkläre aber, daß meine Absicht gestern und früher nicht gewesen ist, jemanden persönlich vom Gericht, von der An­klagebehörde, der Verteidigung und den Beamten zu be­leidigen. Ich habe diese Absicht auch in Zukunft nicht. Ich habe eine einzige Bitte an den Herrn Präsidenten, nämlich, über alle Fragen, die zur Aufklärung dieser Brandsache führen, und über alle belastenden Momente, die gegen mich vorgebracht sind, mich ruhig und sachlich aussprechen zu können.

Der Vorsitzende erwidert, daß diese Bitte selbstverständ­lich gewährt werde und seiner Ansicht nach auch bisher schon in vollem Umfange gewährt worden sei. Damit ist der Vorfall erledigt.

Der Oberreichsanwalt kommt auf die Bekundung des Angeklagten Torgler über seine Unterhaltung mit dem Abgeordneten Florin zurück, die in dem Vorraum des Haushaltausschuß-Saales am 27. 2., also am Brandtage, stttgefunden haben soll, und die deshlb von Bedeutung ist, weil Torgler meint, sein Gesprächspartner sei von den drei nationalsozialistischen Zeugen mit van der Lubbe verwech­selt worden. Der Oberreichsanwalt erinnert daran, daß Torgler als Gegenstand des Gespräches mit Florin bezeich­net chabe, Florin habe ihn um Rat gefragt, wie er eine Verlegung eines für den 2. März vom Reichsgericht an­beraumten Termins erreichen könne. Dazu stellt der Ober­reichsanwalt fest, daß nach den Akten die Mitteilung des Abgeordneten Florin in dem von Torgler geschilderten Sinn bereits am 25. Februar beim Reichsgericht einge- gangen ist s!lo Mar Args Ler dem Brenntag, an dem Torgler dem Norm erst zu diesem Schreiben geraten haben