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Lul-aer Anzeiger

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$®^ ZulSa- un- Haunetal. Zul-aer Kreisbla«

Ansprüche. Verlag: Christian Seipel, Fulda. Druck: Friedrich Ehrenklau, Lauterbach i. H.

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K. 249 1933

Fulda, Dienstag, 24. Oktober

10. Jahrgang

Wie km der

in bett ReiGtq?

Jie AraMegung war sorgfältig vorbereitet.

Aussagen der Sachverständigen im Brandstifterprozeß.

Die Verhandlungen im Rcichstagsbrandstisterprozcß Mlimt jxpt bereits einen vollen Monat. Die Beweis- «mbme ist noch bei weitem nicht beendet, und es ist «um aiizunehmen, daß die Verhandlungen in Berlin im test dieser Woche zu Ende geführt werden; sie werden wahrscheinlich bis weit in die nächste Woche hineinreichen. J Gericht ist zwar am Sonnabend dazu übergegangcn, h, das kommunistische Vcrschwörcrnest in Neukölln hin- kiinuleuchten, doch will man anscheinend diesen Teil der Kcwcisaufnahme erst später weiterführen, denn für heute W keinerlei Zeugen geladen worden.

Senatspräsident Dr. Bünger eröffnete die Ver­edlung mit der Mitteilung, daß heute die S a ch v e r - händigen ihre Gutachten abgeben sollten über den hmplex der Brandstiftung, soweit sie sich auf den Aichstag beziehen. Es handelt sich dabei insbesondere hm, ob die Brandstiftungen im Reichstag von van her 8 u b b e allein ausgeführt sein können.

Das erste Gutachten stattete Geheimer Re - ssicrungsra t I osse ab. Es sind, so erklärt er u. a., drei Brandherde im Reichstag

M unterscheiden: 1. im Restaurant mit den anschließen­den Räumen im Erdgeschoß, 2. in der Umgebung ves Der Ablauf des

Kmfaals, 3. im Plenarsaal selbst.

Amdes im Plenarsaal hat deswegen größtes hsMÄ beansprucht, weil die Entwicklung dieses MM überaus schnell, in etwa zehn Minuten, vor sich I«« ist. Die um 21.27 Uhr beobachtete Verpuf-

mm sei vermutlich zu rückzn führen auf

cingebrachte flüssige Brennstoffe.

sler Jachverständige fuhr fort: Ich komme zu dem Schluß: p Entstehung der brennbaren Gase aus dem Holz des Mmarsaales war nahezu vollständig ausgeschlossen.

Husammenfaffend ist hervorzuheben, daß die zur Ver ^iffung und ruckartigen Aufflammung des Gasinhalts m Saale erforderlich gewesenen Verhältnisse eine große Menge von brennbaren Gasen bedingten, die nur von Wen Brennstoffen hcrrührcn können, die in den dicnarsaal eingebracht worden sind.

Auf Grund von Versuchen im Laboratorium komme kr zu der Feststellung, daß im Plenarsaal wesentlich "uhr als 20 K ilogra m in flüssiger Brennstoff ein- Oracht worden sein müßten. Die Entzündung der an l'ttschicdenen Stellen des Saales verteilten Brennstoffe «nur an einer einzigen Stelle erfolgen suchen. Es erscheint mir, so erklärt der Sachverständige -Eber, ausgeschlossen, daß die Einbringung und Ver- Mung des Brennstoffes durch van der L u b b e ^lein erfolgt sein kann. Auf Grund der zahlreichen Brandstellen im Sitzungssaal ist als sicher anzunehmen, And Vorbereitung eine gewisse Zeit erfordert hat und noch von einer zweiten Person, wenn nicht mehreren,

^geführt worden sein muß. Der wesentliche Zweck der Ablegung an den zahlreichen anderen Stellen im Ge- außerhalb des Saales war meines Erachtens der, ^Aufmerksamkeit der Feuerwehr ab zu lenken und J Sitzungssaal fernzuhalten, was auch tatsächlich 'locht worden ist.

^^rine Frage des Rechtsanwalts Dr. Sack erklärt Ei, ?^berständige, er glaube, daß die zehn Minuten, die ' dem Einsteigen Litbbes bis zu seiner Ankunft im 'W^11111 verflossen seien, ausreichen würdest», um den wenn er gut vorbereitet war, anzulegen.

Ls r^lreichsamvalt Dr. Werner: Wenn zu der Zeit, in den Saal gesehen hat, die Vorbereitungen h i w getroffen gewesen wären, würde es möglich sein, i!ein/m " r g 1 e r die Vorbereitungen in der Zeit vor p verlassen des Reichstags, also bis ungefähr getroffen hat?

"^verständiger: Die Zeit von 8.20 bis 8.45 I ^""be Meines Erachtens dazu ausreichen.

Imit x. ö ^ wendet sich dann an den Sachverständigen ob Torgler in dem vom Oberreichsanwalt I Falle bei der intensiven Beschäftigung mit

1 imb trockenem Material

|inb I ^Ocudeinen Geruch angenommen haben müßte rottenC1^ie Möglichkeit hatte, sich von jedem Geruch zu HnP -er Sachverständige antwortet, daß er durch 1,6iincil v n 1 $e tt viel von dem Geruch hätte beseitigen

I"le r stellt erneut die Behauptung auf, Da per I , , lucht mehr im Reichstag gewesen sei. Im I fei er zum letztenmal im Dezember 1932 gc- I lr in Benzin oder ähnlichem Brandmaterial habe I m Tiwii?^J""zen Leben nichts zu tun gehabt.

I ^Hiftcr ^01' cd ^i auch feine Meinung, daß der

I Er s^t ""bedingt Mittäter gehabt haben müsse.

I Trage, ob es möglich war, daß van der Lubbe I p Viertelstunde den Brand anlegen konnte. I l^udige antwortet, nachdem er gesehen habe, R^M Fixigkeit die Glasscheiben durchschlagen

Alb und wenn er berücksiLtiae, daß van der

Stubbe in Schweiß gebadet sestgenommen worden sei, so möchte er doch sagen, daß van der Lubbe bei ent­sprechender Vorbereitung den Brand anlegen konnte

Es tritt dann die Mittagspause ein.

In der Rachmittagsverhandlung wird zunächst der Hausinspektor Scranowitz nochmals über seine Rundgänge am Tage des Brandes gehört. Er hat nichts Auffälliges gesehen.

Dr. Sack: Der Sekretär der sozialdemokratischen Reichstagsfraktion, der frühere Abgeordnete Dr. Hertz, hat vor dem Londoner Untersuchungsausschuß erklärt, sie hätten auch

in den Schränken der sozialdemokratischen Fraktion Durchsuchungen vorgenommen.

Zeuge: Das ist eine Lüge. Ich habe einmal in einem solchen Schrank der Sozialdemokratischen Partei etwas Konfetti gesehen.

Damit hatten sich am Abend vorher die Damen geworfen. Ich wollte verhindern, daß dieses Konfetti auf den Teppich kam, von dem es nur schwer zu entfernen ist. Ich habe dabei übrigens auch eine 5kleiderbürste gefunden, von der die BezeichnungReichstag" ausgekratzt war, und sah mich infolgedessen veranlaßt, Dr. Hertz meine Beobachtung mitzuteilen. Dr. Hertz meinte, iveil ich das Konfetti weggenommen hätte, wäre ich hart an der S t r a f g r e n z e v o r b e i g e k o m m e n. (Heiterkeit.) Die Damen in den sozialdemokratischen Fraktionszimmern haben auch

mit Tennisbällcu und -schlägcrn Tennis gespielt. (Erneute Heiterkeit.) Die ganze Wand war voller Flecken. Fch bin dann mit Kriminalbeamten mehrmals im Zimmer gewesen, die wegen verschiedener Diebstähle dort tätig waren.

Torgler will insbesondere feststcllen, daß die Zünmer der kommunistischen Abgeordneten außerordent­lich gründlich durchsucht worden sind, daß man aber

keinerlei Kanister, Benziuflaschen

und ähnliche Dinge gefunden habe. Der Zeuge be­stätigt diese Angaben.

Der holländische Dolmetscher übersetzt dann das Gut­achten des Sachverständigen ins Holländische. Der An­geklagte van der Lubbe wird zu diesem Zweck vor den Gerichtstisch geführt und hört die Übersetzungen stehend an.

Vorsitzender: Van der Lubbe, nehmen Sie den Kopf hoch! Sehen Sie mich mal an! Haben Sic daS ver­standen? Der Sachverständige meint, daß gar keine Rede davon sein kann, daß Sic das allein gemacht haben, der Brand müsse mindestens vorbereitet sein. Wer ist das gewesen, der das vorbereitet hat? Antworten Sie! Kopf hoch! Van der Lubbe antwortet überhaupt nichts und tvird wieder zurüâgeführt.

D i m i t r o f f setzt wieder mit seinen Fragen in doppelter Auflage ein und fragt: Hat er den B nd­ln e g so gemacht, wie der Sachverständige das meint?

Der Vorsitzende legt die Frage van der Lubbe vor: Haben Sie den Brandweg so zurückgelegt, wie wir das hier bisher festgestellt haben?

War das Ihr Braudweg?

Vaud e r L u b b e (leise): I a. Auf Wunsch des Angeklagten Torgler wird van der Lubbe die Frage vorgelegt, ob er sich schon einmal vor dem Rundgang mit dem Gericht in bem R e i ch s t a g s t u n n c ' befunden hätte. Van der Lubbe verneint das.

Es werden dann zunächst die Gutachten der übrigen Sachverständigen gehört. Branddirektor Dr. Wagner- Berlin erklärte: Die Sachverständigen haben versucht, mit einem Kohlenanzünder dcr gleichen Art, wie ihn Lubbe verwendete,

einen Brand hervorzurufen, indem man den Kohlenanzünder an die Polsterung des Stuhles legte und zum Abbrennen brachte.

In achtzehn Minuten gelang cs nicht, ben aus mas­sivem Eichenholz geschnitzten Stuhl in Brand zu setzen. Die Spuren waren vielmehr noch nach achtzehn Minuten verhältnismäßig gering und zeigten nur ein leichtes Ankohlcu. _

Es wurden weitere F i l in roll e n unter den Stuhl gelegt und angezündet. Auch dieser Angriff genügte nicht, um den Stuhl so in Brand zu setzen, daß er später ans eigener Kraft weiterbrennen konnte. Auch an den T e p Pi ch e N wurden Versuche gemacht. Es zeigte sich dabei wieder, daß Teppiche sehr schwer brennen. Der Sachverständige kommt zu dem bemerkenswerten Ergeb­nis, daß der Hergang nicht so gewesen sein kann, wie van der Lubbe ihn schildert. Jedenfalls könne das Feuer den Umfang nicht angenommen haben, ohne daß die

Verhältnisse im Plenarsaal vorher geändert worden seien.

Um die Veränderung der Verhältnisse so zu gestalten, daß das Feuer den von den Zeugen geschilderten Verlauf an­nehmen konnte, war entweder eine noch längere Zeit erforderlich oder Unterstützung durch mehrere Per­sonen, eventuell oder

wahrscheinlich drei Personen.

Auch der Sachverständige Gerichtschemiker Dr. Schatz- Halle kommt zu dem Ergebnis, daß der Brand im Sitzungssaal durch künstliche 'Mittel unterstützt wor­den sein muß. Er ist der festen Überzeugung, daß im PlensrsaÄ mit einer fclbstentrüuLbsren Flüssigkeit as-

arbeitet worden ist, und zwar mit einer kohlenwasserstoff- haltigen Flüssigkeit, etwa

Petroleum oder Schwerbenzin.

Er hält es für ausgeschlossen, daß ohne solche Mittel in vier bis fünf Minuten eine solche Brandwirkung erreicht werden konnte. Auch Dr. Schatz verneint die Möglich­keit, daß eine einzige Person in dieser kurzen Zeit diese Vorbereitungen mit flüssigem Material treffen konnte. Es hätte ein einzelner mindestens 20 bis 25 Minuten nötig gehabt, um das bereitstehende Flüssigkeitsmaterial entsprechend zweckmäßig zu verteilen.

_ Tie Frage des Vorsitzenden, ob der selbstentzündliche Stoff so eingerichtet werden konnte, daß er

zu einer bestimmten Zeit sich selbst entzündete, wird von dem Sachverständigen bejaht. Auch sei die Lösung verhältnismäßig sehr leicht zu beschaffen. Sie könne in der Hosentasche mitgetragen werden. Auf­fallend sei, daß

in der Tasche des Mantels van der Lübbes eine Laufspur vorhanden sei, die vielleicht von dem getränkten Stoff herrühren könne. Van der Lübbes Aufenthalt im Reichs­tagsgebäude muß nach Meinung dieses Sachverständigen unstreitig länger als 14 Minuten gedauert haben.

Torgler fragt: Welches ist Ihre Auffassung über die Möglichkeiten bei der Brandstiftung?

Sachverständiger Dr. Schatz: Das Verhalten van der Lübbes aus dem Balkon ist meines Erachtens anormal gewesen. Lubbe muß nach meiner Überzeugung bereits gewußt haben, daß sich im Reichstag gewisse Vorgänge abspielten. Er sollte nur

die Schuld durch sein eigenartiges Verhalten auf sich ziehen.

Oberreichsanwalt Dr. Werner weist darauf hin, daß Torgler zwar nach seiner Angabe um 8.20 Uhr, nach den bisherigen Feststellungen aber erst zwischen 8.40 und 8.45 Uhr den Reichstag verlassen hat und fragt den Sach­verständigen, ob nach der Art, wie der Brand im Saal vorbereitet worden sei, der Angeklagte Torgler dafür noch in Frage kommen könne.

Sachverständiger: Das Verlaffen des Reichs- rages um 8.45 Uhr gebe durchaus noch die Möglichkeit dafür. Selbst wenn Torgler um 8.20 Uhr, wie er behauptet, den Reichstag verlassen hätte, bestünde noch eine gewisse Möglichkeit, daß der Brand auf seine Tätigkeit zurück- zuführen wäre.

Am Schluß der Verhandlung tritt dann nochmals Dimitroff in die Erscheinung, er meint: Wenn ich diesen interessanten Vortrag richtig verstanden habe, so muß man einige Kenntnis bei der Verwendung einer solchen Brandstiftungsniethode voraussetzen. Sach­verständiger: Leurc, die damit zu tun haben, wissen Bescheid. D i m i t r o f s: Und wenn jemand die Ver­hältnisse im Reichstag nicht kennt? S a chverstän- b i g e r : Eine gewisse Ortskenntnis ist nötig. Dimi- troff: Wann mußte denn die Flüssigkeit ausgegosscn worden sein? Sachverständiger: Ein bis zwei Stunden vorher, nicht etwa Tage vorher, dann hätte es keinen Zweck gehabt.

Damit schließt die Verhandlung, die am Dienstag fortgesetzt wird.

*

23. Tag.

Berlin, 24. Okt. (Eigene Funkmeldung.) Zu Beginn der heutigen Verhandlung teilt der Vorsitzende mit, daß Rechtsanwalt Dr. Sack wegen eines schweren Katarrhs zunächst an der Verhandlung nicht teilnehmen könne. Er werde durch feinen Sozius, Rechtsanwalt Dr. Pelkmann, vertreten.

Der Sachverständige, Betriebsingenieur Werner, er­klärt, daß er dem Gutachten Professor Joffe's nichts hinzu­zufügen habe. Der Vorsitzende , bittet dann den Sachver­ständigen Dr. Schatz, das B r a n d e x p e r i in e n t dem Gericht im Laufe der Verhandlung vorzu- führen. An dem Experiment dürfen jedoch nur die Prozetzbeteiligten teilnehmen. Der Vorsitzende ruft nun­mehr die für heute geladenen Zeugen auf. Dabei stellt sich heraus, daß der kommunistische Schriftsteller Birken- Hauer fehlt. Der Oberreichsanwalt teil mit, daß der Journalist Birkenhauer seine Adresse mit Berlin, Rostocker­straße, angegeben hat. Daraufhin ist die Ladung dorthin gegangen, sie ist aber als unbestellbar zurückgekommen. Die ganze Sache sieht wie eine Irreführung des Ge­richtes aus.

Als erste Zeugin wird dann die Ehefrau Pretzsch aus Karlshorst vernommen, deren Wohnung der Torglers ge- genüberliegt. Die Zeugin bekundet, sie habe am 27. Februar vormittags in der 11. Stunde zusammen mit ihrem Sohn den Abgeordneten

Torgler getroffen, der zwei schwere Taschen trug.

Er habe sie etwas scheu angesehen, als er haar­scharf an ihnen vorübcrging.

Als sie am nächsten Morgen vom Reichstagsbrand erfuh­ren, habe ihr Sohn gesagt, nun wisse er auch, warum Torgler die schweren Taschen getragen. Auf verschiedene Vorhalte bekundet die Zeugin' weiter, daß die Mappen größer als gewöhnliche Aktentaschen gewesen seien. Nach Ansicht der Zeugin konnten selbst große Zeitungsstöße nicht so schwer sein, wie Torgler bei der Begegnung daran ge- traaen habe. Der Zeugin wird dann die mit Zeitungen gesäte Aktentasche Torglers vsrgekegt. Sie erklärt jedoch,