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Möaer Anzeiger

Tageblatt für Rhön unö Vogelsberg? Unsanft

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.. 252 - 1933

Fulda, Freitag, 27. Oktober

10. Jahrgang

Preußens erfolgreiche Sparpolitik

^cr Amtliche Preußische Pressedienst teilt mit: Um Pichst frühzeitig zu Beginn des Rechnungsjahres eine Grundlage für die Haushalts- npd Kassenführung - Staates zu schaffen, war der Haushaltsplan 'r-asRechnungsjahr 1 9 33 in Preußen bereits ^ril d. J. gesetzlich festgestellr worden. Zu diesem jjpunkt ließen sich die mit dem Neubau des Staates bundenen finanziellen Bedürfnisse noch in vollem Umfange übersehen, so daß bereits bei Er- des Haushaltsfeststellungsgesetzes vom 26. April ^Aufstellung eines Nachtragshaushal- z in Aussicht genommen wurde.

Das preußische Staatsministerium hat nunmehr in nCr letzten Sitzung entsprechend den Vorschlägen des Wissen Finanzministers, Professor Dr. Popitz, ien Nachtragshaushalt beschloßen, der mit 46,2 Mil- nen Mark in Einnahme und Ausgabe ausgeglichen ist.

Er enthält die wichtigsten Veränderungen, die sich in anzieller Hinsicht aus den in den vergangenen Monaten roffenen gesetzgeberischen und Verwaltungsmaßnahmen leben. Auf der Einnahmeseite sind neben einer neu Einnahme von 3.5 Millionen Mark aus den b e -

Neugestaltung des deutschen Rechts

Volkstümtich« Rechtspflege.

in Reichsjustizminister über Verbesse­rungen des Zivilprozesses.

Eine volkstümliche Rechtspflege ist nur in einem Ber chkn möglich, das dem Volke verständlich ist und einen Na sicher wie schleunig wirkenden Rechtsschutz ver- W. Rcichsjustizminister Dr. Gürn 1er sprach vor KMcrn der Presse Über die Änderungen auf dem M dcs Z i v i l p r o z e ß recht e s, die das Kabinett kschlossen hat und die in allernächster Zeit tn Kraft gesetzt erben sollen.

Er erläuterte eingehend die drei großenRicht- iilien, nach denen die Zivilprozeßordnung in Zukunft ungestaltet werden soll. Die leitenden Gesichtspunkte des iersahrens müssen sein, mit einer größtmöglichen Gewähr iirdic Richt i g k e i 1 der Entscheidung die größtmögliche eschleuuigung des Verfahrens zu verbinden. Die litte! daru sind: 1. Starke Konzentration des .'roictzsioffes unter straffer Führung des Richters. Wiederherstellung einer wirklichen Unmittelbar- tit der Verhandlung, besonders auch der Beweis- chahme. 3. Möglichste Befreiung des Richters °« formalen Schranken, besonders von for- Aen Betveisregeln.

Die Auffassung, dgß sich im Zivilprozeß die Aufgabe Richters auf die Entscheidung beschränkte und J! übrigen d i e Parteien die Herren des Verfahrens 'len, gehört der Geistesrichtung einer vergangenen Zeit Es kann kein Zweifel bestehen, daß der Gesetzgeber neuen Reiches in seinen Bestrebungen nicht nur bei R i ch r e r s ch a f t, sondern auch bei der Anwalt- st vollstes Verständnis finden wird. Das gilt vor nm von dem Gedanken, daß derjenige, der den Schutz ^ Gerichte anruft, nicht nur seine eigensüchtigen Meressen bei der Prozeßführung im Auge haben darf. Min auch der Rechtspflege ihre hohe Aufgabe er« WH Damit der Prozeß zunl volksnahen Verfahren ist es notwendig, daß die rechtsnchenden Parteien ^ umstellen und ihren Streit im Prozeß in einem Osten Geiste und in anderen Formen austragen, als "lelsach bisher der Fall war.

^.^"allgemeiner grundsätzlicher Bedeutung ist, daß nach den, neuen Gesetz ihre Erklärungen über 'lWityc Umstände vollständig und derWahr- ä tz abzugeben haben. Die für das alte Ver- tci», ^^, ^^en geäußerte illuffassung, daß die ^ßar« Sen»??-. ^ echt zur Lüge hätten und daß es dem ubcr(a?ien bleiben müsse, die Lüge zu bekämpfen, "/>len Reich nicht geduldet tverden. Auch im ,nur ehrlich gekämpft werden. Der sich unmaftre Behauptungen des Auftrag zu eigen machen.

^^ und Mcht im neuen Strafrecht, ^èjustizkommissar Dr. Frank über die

m. Rechtsreform.

ichcr^e1>ustizkommisiar Staatsminister Dr. Frank gcsg,,' ^"kgehend über die künftige N e s o r m des ttiUn',V'n deutschen Rechtsleben s. Dr. Frank »espr,â° °°ran, daß der Führer in Leipzig ein aus- Ment ^^'^'tntniâ zum deutschen Nechtsgcdankcn ab- $ic gesamte Rcchtsrcfvrm ist dem Rcichsjustiz- »nt^^ vom Reichspräsidenten und vom Reichskanzler kf das Bestreben, das neue Strafgesetzbuch in ! ^tlll1^3Üge ®onntC11 fertigzustellen. Als wesentliche

:}Q«nte -^. das neue Strafrecht küedtz.^Frank: Es steht im Mittelpunkt bie schutz- I h'^er 1V Gesellschaft, nicht etwa der Ber- f^w' ^lel der Rechtsfindung ist der Schutz des I 4 und fähigen BolksteUs vor dem Untermenschen-

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schlagnahm 1 en Vermögenswerten staats­feindlicher Organisationen

erhebliche Ersparnisse bei dem Zinsenfonds der Staatsschuld

hervorzuheben, da die für die Aufnahme neuer Anleihen im laufenden Haushaltsjahr veranschlagten Beträge nicht voll benötigt werden. Auch wirken sich hier die einschneidenden Sparmaßnahmen auf den verschiedensten Gebieten aus. Auf der Ausgaben­seite stehen die Aufwendungen zur Förderung der Arbeitsbeschaffung und solche infolge der Reor­ganisation der Verwaltung und der Umbildung von Behörden im Vordergrund.

Mit der Verabschiedung des Nachtragshaushalts hat die preußische Staatsregierung mit dem im parlamentarisch regierten Staate so beliebten System zahlreicher Haus- haltsüberschreitungen und außerplanmäßiger Ausgaben, durch das letzten Endes während des Haushaltsjahres jede Übersicht verlorenging und der mißbräuchlichen Ver­wendung von Staatsgcldern der Boden bereitet wurde, Lebrochen. Sie knüpft an beste Tradition der preußischen

Recht soll ihre Verwirklichung finden. Die gemein­gefährlichen Elemente werden, ohne daß man ihnen die Möglichkeit zur Betätigung überhaupt erst gibt, in Sicherheitsverwahrung genommen. D i e r a s s i s ch e S i ch e r u n g soll mit der Sterilisierung von Gewohnheitsverbrechern und anderen minderwertigen Elementen gegeben sein. Verbrechen gegen den Staat, die Wirtschaft, die Rechtssicherheit und die Wehrhoheit werden schärsstens geahndet werden. Das gleiche gilt für Landesverrat. Ein weiteres Ziel wird sein, die Gesellschaft ohne kleinliche Prüderei gegen unsittliche Vergiftung in Schutz zu nehmen. Der Aus- schuß wird auch die Sirasprozeßreform behandeln.

In Beantwortung von Fragen hob Dr. Frank hervor, daß entsprechend dem Ausbau der Reichsgcwalt gegenüber den Ländern es natürlich auch zu einem

Ausbau der unmittelbaren Zuständigkeiten des Reiches

auf dem Gebiete der Justiz gegenüber den Länder-, j u st i z v e r w a l t u n g e n kommen werde. Ich habe das Ziel, so erklärte er. des Reichsrichtcrs. des frei«

Vorbereitung zum 12. November.

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über solche riesigen Tanks, die nicht nur mit Maschinengewehren, sondern auch mit Schnellfeuer- geschü^cn ausgerüstet sind, verfügen die Militärstaaten zu H u n d e r t e n , von den mittleren und kleineren Tanks qar nicht zu reden. Die Gesamtsumme der rings uni Deutschland jederzeit verfügbaren Augrisfsmaschinen .beträgt mehrere tausende! Und Deutschland, das von wassenstarrenden Mächten umgebene unsicherste Land? Für Manöverübungen befestigt die Reichswehr ein paar dünne Blechplatten an einigen Kleinautos oder Fahr- rädern, die dann dieTanks" darzustellen haben!

Willst b n Sicherheit? Willst du Gleich­berechtigung? Willst du einen wirklichen Frieden in Eh^err? Dann ix deine Plicht M 12. Rvvembâ!

Finanzverwaltung wieder an. Durch Schaffung klarer und übersichtlicher Haushaltsverhältnisse erleichtert sie nicht nur sich selbst, sondern vor allem auch den Nachgeordneten Behörden eine von Verantwortungsbewußtsein getragene Bewirtschaftung der Staatsmittel.

Der Fin-anzminister legte im Ministerrat dar, daß die E n t w i ck l u n g der preußischen Finanzen den bei der Aufstellung des Haushaltsplanes im April geheg­ten Erwartungen entspreche und trotz der durch Steuer­nachlässe und Gebührenermäßigungen im Interesse der Belebung der Wirtschaft und des Arbeitsmarktes ein­tretenden Einnahmeausfälle als geordnet bezeichnet werden könne.

Bei zielbewußtem Festhalten an der bisherigen Politik der Sparsamkeit, die von allen Zweigen der Verwaltung getragen werden müsse, und dank der engen Zusammenarbeit mit der Reichsregierung, die sich auf den verschiedensten Verwal- lungsgebieten, auch vom Standpunkte der Reichs- und Staatsfinanzen aus gesehen, günstig auswirke, könnten die zur Zeit der Machtergreifung durch den National­sozialismus vorhandenen Kassenschwierigkeiten als über­wunden betrachtet werden.

zügigen Rechtsanwalts, des freien Reichsnotars, und ich werde dieses Ziel auch entsprechend dem Vorgehen des Kanzlers-in den übrigen Sparten des öffentlichen Lebens auf dem Gebiete der Justiz verfolgen. So habe ich die Akademie beauftragt, die Einheitlichkeit der Prüfungs­oorschriften für die Universitätsschlußprüfung und die große Staatsprüfung in Deutschland vorzuberaten. Auch der preußische I u st i z m i n i st e r unterstützt diese meine Bemühungen mit allem Nachdruck.

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Kampf gegen denGewohnheitsverdrecher

Wie R e i ch s j u st i z m i n i st e r Dr. Gürtner mitteilte, wird er in der nächsten Woche ein großes Gcsctz- gebungswerk aus dem Gebiete des Strafrechts bekannt- geben, das die Überschrift trägt:Der K am Pf gegen den Gewohnheitsverbrecher". In diesem Gesetzwcrk werden die Maßnahmen enthalten sein, um außerhalb der materiellen Bestimmungen des heutigen Strafrechts eine schärfere Bekämpfung des Gewohnheits­verbrechers zu ermöglichen. Das Gesetz wird am 1. Januar 1934 in Kraft treten.

Die Abstimmung ist geheim.

In der Öffentlichkeit sind über das Wahl- und Abstimnlungsverfahr.cn am 12. November irrige Vorstellungen entstanden. Aus dem Wortlaut des Wahlgesetzes und des Volksentscheidgesetzes, wonach die Abstimmungshandlung und die Ermittlung des Ergeb­nisses öffentlich sind", ist der Schluß gezogen worden, daß auch die Kennzeichnung des Stimmzettels entgegen der bisherigen, auch in der Reichsverfasiung fest­gelegten Regelung, öffentlich sei.

Demgegenüber wird darauf hingewiesen, daß irgend- welche Änderungen am Wahlrecht und Wahlverfahren für die bevorstehende Wahl und Abstimmung nicht vor genommen sind, daß es selbstverständlich bei der durch die Reichsverfasiung vorgeschricbencugeheimen Wahl" verbleibt, wobei der Stimmberechtigte den Stimmzettel in der Wahlzelle kennzeichnet und daselbst in den Umschlag legt.

Die übrige Mbstimmungshandlung wie die ord nuugsmäßige Abgabe des Umschlags, der Aufruf des Namens, das Einfügen des Umschlags in die Urne und die gesamte Feststellung der Wahl- und Abstimmungs­ergebnisse werden hingegen wie bisher in voller Öffent­lichkeit vollzogen.

Es wird darauf hingewiesen, daß sogenannte w i l d e Propaganda" (Bemalen unb Bekleben von Geh- und Fahrbahnen, privaten und öffentlichen Ge­bäuden, Mauern und Bretterzäunen usw.) n n r mit Ge­nehmigung des jeweiligen Besitzers ge­stattet ist.' In Fällen, wo diese Genehmignng nicht vor­liegt, ist wilde Propaganda verboten. Die Polizei ist gehalten, dagegen nach Maßgabe der Gesetze vorzugehen.

Einheitliche Richtlinien für die Feststellung der WahirrgeSniffe.

Der Rcichsinncnminister hat eine einheitliche Ab- stimmungsnicdcrschrist für die Reichstagswahl und die Volksabstimmung anfertigen lassen, die hinsichtlich der Feststellung des Abstimmungsergebnisses drei für den Ab- stimmungsvurftand wie für den Wähler wichtige Bestim

mum

gen enthält.

Wenn in einem Umschlag nur ein Stimmzettel ent­halten ist, z. B. nur ein Stimmzettel zur Volksabstimmung, so wird die Nichtabgabe einer Stimme zur Reichstagswahl nicht als .ungültige Stimme" zur Reichstagswahl^ bo tretet. WaÄrrsür desch^sn-t HS in einest solche« §s2s