Fuldaer /Anzeiger
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Bahnsperre usw. erwachsen
Ansprüche. Verlag: Christian Seipel,Fulda.
Druck: Friedrich Ehrenklau, Lauterbach i. H.
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Ar. 255 — 1933
Fulda, Dienstag, 31. Oktober
10. Jahrgang
Einzug des Winters.
Schnee in den deutschen Gebirgen.
Oberbayern prangt in weißem Kleid.
In Oberbayern und im Alpenvorland ist ein bemerkenswert f r ü h er W i n t e r e i n b r u ch vor sich gegangen. Starke Schneefälle führten bereits zu einer beträchtlichen Schneedecke. . Am Walchensee und am Melberg, in Bad Heilbrunn und Bad Tölz lag der Schnee 15 bis 20 Zentimeter hoch und reichte überall bis ins Tal. Auf dem Zugspitzenplatt fielen bei acht Grad Me 30 Zentimeter reinster Pulverschnee. Die ersten Fkifahrer tummelten sich bereits auf dem Platt.
Schneefälle aus den thüringischen Höhen.
Starker Schneefall ging im Thüringer Wald nieder, der vor allem in den Höhengebieten sehr ergiebig war. Zu Sportmöglichkeiten reicht die Schnecschicht allerdings noch nicht aus. Dagegen kann
im Harz der Skisport betrieben werden, da die Schneedecke, auf dem Brocken und bis in die Gegend von Schierke bereits zehn Zentimeter hoch liegt.
Heftiger Schneesturm im Erzgebirge.
Im ganzen Erzgebirge ging bei st u r m - artigen Winden starker Schneefall nieder. Die Schnee-
Ne wegen Meineides verhaftet.
tlusschenerregender Zwischenfall im Brandstifterprozeß.
I W der heute beginnenden vierten Woche der ' Ät Verhandlung des Reichstagsbrandstifterprozefses MN Beginn der Verhandlung der Angeklagte T o r g - eine Erklärung abgeben zu dürfen, um eine wichtige
- Lelundung zu machen. Die Erklärung wird aber schlièß- i lich ous Ersuchen des Vorsitzenden zunächst bis nach der i Zeugenvernehmung zurückgestellt.
JmLaufe der Vernehmung des ersten gehörten Zeugen sänke sah sich der Oberreichsanwalt veranlaßt, die Inhaftnahme dieses Zeugen
wegen des Verdachts des Meineides
;u beantragen. Es stellte sich im Laufe der eingehenden i Befragung des Zeugen heraus, daß er unter Eid unwahre Angaben über das erste Zusammentreffen mit dem , ^geklagten Taneff gemacht hat.
L Senatspräsident Dr. Bünger teilte nach kurzer i Beratung des Gerichts folgenden Senatsbeschluß mit:
„Es ist zu Protokoll festgesteül: Der Zeuge Sötzke bat durch die Aussage, er kenne Taneff aus Rumänien, habe ihn zufällig auf der Straße getroffen und ihm -uartier angeboten, und er habe keinen Koffer für ihn ab- ober erinnere sich dessen nicht, sich, des versuchten Meineides dringend verdächtig gemacht, da er selbst auf Vorhalt zugegeben hat, daß er in diesem Punkt
I bewußt die Unwahrheit gesagt hat.
^vorläufige Festnahme ist von mir schon ausgesprochen t worden. ■ ■
j Ser Zeuge Sönke ist in polizeilichen Gewahrsam zu und dort solange zu behalten, bis der Haftbefehl ihn erlassen wird." Der Zruge wurde abgeführt. -derrcichsanwalt Dr. Werner macht dem Gericht
| Weitung: „Mir ist soeben von einem Pressevertreter k^geteilt worden, daß während der Vernehmung des Sönke der Angeklagte Taneff plötzlich aus der
I ■, 'rischen Sprache in die russische Sprache I 'Wiig, den Zeugen beim Vornamen nannte und I1™ fügte:
I sprich die Wahrheit, cs wird dir nichts passieren!"
Q.^° auf den Zeugen, in der Annahme, daß das I ! ihn nicht verstehen werde, eine Einflußnahme |*M*Wh versucht."
I Befragen erklärt der bulgarische Dol - Iruiiif* cT' ^aß er ebenfalls den Ausruf Taneffs in Sprache verstanden habe, daß aber in diesem I e'erid» . ^1 Präsident an den Zeugen eine Früge »Aon " *^' fa daß er, der Dolmetscher, nicht dazu I I W, dem Gericht Mitteilung zu machen.
»Mii ^. Zengenvernehmung wird dann fortgesetzt. Zu- Mksvnd^ Kriminalkommissar Bunge gehört. Ihm lag
. die Spursicher«,ig
" ^ud von Photographien weist der Zeuge die MinSpuren nach und erklärt, daß sicherlich nur ■ ? " a tätig gewesen sei.
I "geklagte Dimitross stellt an den MElleaun^ Eder eine Reihe von Fragen. In z,emttcher
■ in n^t Dimitroff, er habe eine sehr wichtige ^rage ü n- -Weiß der Zeuge von dem Erscheinen und der ernachtung van der Lübbes in Henningsdorf?
L "Ich habe damit nichts zu tun."
I Ht£ 1 r 0 f f: „Ich beantrage, die betreffenden
I und Asylangestellten in Henningsdorf, bei
I ^d™^ damals gewesen ist. darüber als Zeugen zu I Mit welchen Personen ist van der Albbe
" ^ PyMi. und. nn Asvl hi StoWh^fi
böhe erreichte auf den Kämmen bis zu 20 Zentimeter. Der Autoverkehr geriet infolge der verwehten Straßen teilweise ins Stocken. Auch im inneren Betrieb der Chemnitzer Feuerwehr wurde durch den schweren Sturm erheblicher Schaden angerichtet. Die Feuerwehr wurde ferner zur Hilfeleistung nach dem gegenwärtig in Chemnitz gastierenden Zirkus Busch gerufen, da durch die niedergehenden S ch n e e f ä l l e für das Zirkuszelt Einsturzgefahr bestand.
Früher Winter auch in der Schweiz.
. In der Nord- und W e st s ch w e i z und auch m S ü d b a d e n ist ziemlicher Schnee gefallen, und zwar bis in die Niederung herunter. Die Berge prangen alle im weißen Kleid. Die Hochstationen der Schweiz melden naturgemäß den stärksten Schneefall. So verzeichnet der Nigi 20 Zentimeter Neuschnee bei fünf Grad Kälte.
Auch in den schlesischen Bergen
stellte sich Schneefall ein. Im Riesen- und I s e r - g e b i r g e lag eine leichte Schneedecke bis etwa 600 Meter herab. S ch r c i b e r h a u meldet drei Zentimeter Schnee. Auch aus der Grafschaft Glatz wird leichter Schneefall gemeldet. Ebenso schneite es in den höchsten Lagen des E it l e n g e b i r g c s.
im Lüiie-Prozetz.
gekommen? 2. Was hat van der Lubbe dort am Abend dès 26. Februar, in der Nacht und am Morgen des 27. Februar getrieben?" — Oberr e i ch s a n w a l t Dr. Werner hat gegen den ersten Antrag keine Bedenken, bezeichnet aber den zweiten Punkt des Antrages als einen Beweisermittlungsantrag.
Der Verteidiger Dr. Teichert widerspricht der Auffassung des Oberreichsanwalts. Der Angeklagte Dimitroff habe immer schon gesagt, daß er auf dem Standpunkte stehe, daß
die Urücke nicht in Neukölln. sondern in Hennings- dorf geschlagen worden sei. iDimitroff unterbrechend:
',Das ist meine Überzeugung!)
Dr. Teichert: „Daraus, daß van der Lubbe zugegeben hat, im Asyl einige Männer kennengelernt ui haben, die er nicht mit Namen nennen kann, ergibt sich für Dimitroff, daß
diese Männer Lübbes Mittäter seien."
Dimitroff: „Der Zeuge Bunge hat mit van der Lubbe gesprochen, hat ihn vernommen und hat auch ein politisches Gespräch mit ihm gehabt. Ich möchte ganz deutlich missen, wie dieser van der Lubbe (mit der Hand auf den Angeklagten Lubbe zeigend) damals gesprochen hat. Har er verständlich gesprochen? Die Anklageschrift beschreibt van der Lubbe wie e i n e n P r o- f é f f o r ! Was für einen Eindruck hat van der Lubbe gemacht, intelligent oder nicht?"
Zeuge: „Einen i n t c l l i g e n te n E i n d r u ck." Es tritt dann die M i t t t a g s p a n s e ein.
SemaüuneUc Zengenverhaftung im LubbeProzeß wegen Meineides.
Der Zeuge Sönke, bei bem der bulgarische Angeklagte Taneff Ende Februar mehrere Tage in Berlin gewobn, bat und dessen Vernehmung unser Bild wiedergibt, wurde unter dem Verdacht des versuchten Meineides in Polizeigewahrsam genommen.
Wie Senatspräsident Dr. Bünger nach der Pause mitteilte, hat der Senat beschlosien, den Beweisanträgeti des Angeklagten Dimitroff über Vernehmung von Henningsdorfer Zeugen stattzugcben
Es wird dann der nationalsozialtsttsche Rclchstagv- abgeordnete Dr. R u p p i n aus Neuhardenberg (Kreis ücbuë) vernommen. Dr. Ruppin ist am Brandtage gegen 2 Uhr an den zwei kommunistischen Fraktionsräumen vorbeigekommen. Er sah, daß die beiden Zimmer voller Menschen waren und hörte Stimmengewirr. Ws er am zweiten Zimmer vorbeigegangen war, öffnete sich die Tür hinter ihm, und es trat ein Mann mit dunklem, etwas graumeliertem Haar und schmalem Gesicht heraus, der bann in entgegengesetzter Richtung fortgegangen ist.
Dimitroff: Ist der Zeuge Dort in einem befon- betest Auftrage vorSLigeaangen oder als natt-mftsvzi-' listiger MsLsrhuersr? Mud Sis als «atisAalss^üM-
scher Abgeordneter vorbeigekommen? Schämen Sie sich, das zu sagen?
Vorsitzender (scharf): Diese Bemerkung war wieder vollkommen ungehörig. Meine Geduld ist jetzt bald erschöpft. Ich habe keine Lust, mit Ihnen immer solche Dispute zu führen.
Dimitroff versucht sich mit einer Erklärung herauszureden. Er tue das manchmal ein bißchen grob.
Die Stenotypistin O l g a D e r x, die dann als Zeugin vernommen wird, arbeitete in der Kommunistischen Fraktion. Aus die Frage des Vorsitzenden, ob das Zimmer 53 A am Sonnabend besonders aufgeräumt worden sei, nnd ob alle Sachen herausgebracht worden seien, die nicht speziell der Reichstagsverwaltung gehörten, erwidert die Zeugin: Ich weiß davon gar nichts. Die weitere Frage, ob sie den Angeklagten vanderLubbeals eine Person wiedererkannt habe, die sie einmal im Reichstag gesehen habe, beantwortet sie mit nein. Ebenso verneint sie die Frage, ob sie die drei b u l g a r i s ch e n A n g e k l a g - t e n gesehen habe.
Im Verlaufe dieser Vernehmung kommt die Zeugin mit der überraschenden Angabe heraus, daß Torgler am Montag, den 27. Februar, abends eigentlich nach Chemnitz fahren sollte. Nach ihrer Annahme sei diese Reise aber unterblieben, weil Torgler wegen der Freigabe von beschlagnahmtem Wahlmaterial verhandelte.
Fräulein Willa Hartmann, Angestellte beim Preußischen Landtag, sagt dann u. a. aus: am 27. Februar vormittags zwischen 11 und 12 Uhr benutzte ich den Fahrstuhl im Erdgeschoß des Preußischen Landtages. Fast gleichzeitig mit mir betrat der Landtagsabgcordnere Koenen in Begleitung eines Mannes den Fahrstuhl. Der Zeugin ist, wie der Vorsitzende feststellt, bald nach dem Brande eine Photographie van der Lubbes von der Polizei vorgelegt worden. Sie hat sofort eine auffallende Ähnlichkeit festgestellt und erklärt:
„Das ist der Mann, der damals mit Koenen hinaufgefahren ist."
Van der Lubbe wird der Zeugin aus der, Anklagebank vorgeführt und muß vom Vorsitzenden energisch ermahnt werden, sich nicht so widerspenstig zu zeigen und den Kops hoch zu nehmen. — Zeugin: Völlig sicher kann ich nicht sagen, ob es derselbe Mann ist. Ich möchte aber glauben, daß ich mich nicht im Irrtum befinde.
Aus einer Reihe von Fragen, die Dimitroff dann der Zeugin vorhâlt, Fragen, die durch Aussage schon beantwortet sind, ist wieder eine besonders anmaßende Äußerung hervotzuheben. Er spricht nämlich von einem „weiblichen Bogum". stellt also diese Zeugin in Parallele mit einem anderen Zeugen, an dessen Aussage er auch etwas auszuseyen hatte.
Dr. Bünger wendet sich dann der Vernehmung des Journalisten Dr. D röscher aus Berlin zu, eines Mitarbeiters bei dem Presseleiter der nationalsozialistischen Reictzstaasfraktion.
Dr. D r ö s ch e r erklärte u. a.: Ich kam am Tage des Brandes Nachmittages gegen 4.30 Uhr durch Portal V in den Reichstag und bemerkte sofort einen
durchdringenden Geruch in der Vorhalle.
Es war vielleicht eine Art Benzingeruch oder ein Gas. Ich habe die Beamten daraus aufmerksam gemacht und sie auf die möglichen Gefahren hingewiesen.
Vor s.: Sie haben dann noch eine andere Beobachtung gemacht?
Zeuge: Es sollte eine Vernehmung beim Untersuchungsrichter stattfindcn. Ich sah dort im Vorraum mehrere Personen unter Bewachung sitzen. Ich erkannte einen Mann genau wieder. Ich hatte ihn im ersten Obergeschoß
mit Torgler einmal gesehen.
Dimitroff — um diesen handelte es sicy — lehnte sich damals neben Torgler über die Brüstung vor den kommnnistischen Fraktionszimmern.
Dimitroff muß sich nun erheben und den Zeugen ansehen. Dieser erkennt Dimitroff mit aller Bestimmtheit als denjenigen wieder, der mit Torgler im Reichstage gesprochen hat.
Keine Einmischung in Wirtschaffsbettiebe!
Ein Erlaß des preußischen Innenministers.
Der preußische Minister des Innern hat einen Erlaß an die Ober- nnd Regiernngspräsidenten herausgegeben, in dem es heißt:
Der Reichsarbeitsminister und der Reichswirtschafts- minister weisen in einem Rnnderlatz vom 21. Oktober 1933 darauf hin, daß noch immer Fälle gemeldet würden, in denen u n b e r u f e n e K r e i s e in Verhältnisse der einzelnen Betriebe c i n g r e i f e n , indem sie auf die Zusammensetzung der Belegschaft und auf die Entlassung von sogenannten Doppelverdienern usw. Einfluß zu gc- Winuen suchten. Von Regierungsseile ist mehrfach betont worden, daß derartige Eingriffe in die Wirtschaft nicht mehr länger geduldet werden können. Ich erwarte daher von den Nachgeordneten Behörden, daß sie mit Nachdruck und.Tatkraft diesen Mißständen entgegentreten und die notwendigen Maßnahmen zur Sicherung des gesetzlichen Zustandes treffen. Kein Betriebsführer ist verpflichtet, Vorladungen und Anordnungen von Stellen Folge zu leisten, die nicht durch Gesetz oder durch die Regierung dazu berufen sind. Kreise, die unerlaubte Zumutungen unter Anwendung von Druckmitteln stellen, haben zu gewärtigen, wegen Anmaßung vo" AvtKhefusnsissn s$e* Störung des Dirft'rhsftAftièdEs zur RschHnfcksft gezogen zu werden.