Zulöaer /lnzeiger
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«t. 292 — 1933
Fulda, Donnerstag, 14. Dezember
10. Jahrgang
Mtn die Reilhstkgsdrmdstister
Vis GchluHvorträge
im Lubbe-prozeß.
.Der Oberreichsanwalt hat das Wort.
Nach Schluß der Beweisaufnahme im Reichstags- drandstifterprozeß nahm Oberreichsanwalt Dr. Werner
Wort, um zum politischen Teil des Verfahrens zu sprechen. Er führte u. a. aus:
„Mit dem heutigen Tage treten wir in das letzte Isadium eines Verfahrens ein, das wohl das umsang- reichste ist, das seit Bestehen des Reichsgerichts vor seinen Ichranken behandelt worden ist. Der Deutsche Reichstag ist das Opfer eines verbrecherischen Anschlags gewesen. galt nicht nur dem Gebäude, er galt
symbolisch dem deutschen Volke!
Sie Anklage steht deshalb auf dem Standpunft, daß dieser verbrecherische Anschlag das Fanal, das Signal sein sollte für die Feinde des Staates, die nunmehr ihren (Generalangriff eröfsenen wollten, um das Deutsche Reich zu zertrümmern und an dessen Stelle die Diktatur des Proletariats und einen Sowjetstaat von Gnaden der Stiften Internationale zu setzen.
Bei der Bedeutung dieser Vorgänge für die Geschicke M deutschen Volkes ist es selbstverständlich, daß die Sätet, die Hintergründe der Tat und die Hintermänner dir Täter in Deutschland das größte Interesse hervor- gerufen haben. Aber auch im Auslande, ganz Europa, ja über das Weltmeer hinaus hat man sich der Wutung dieser Ereignisse nicht entziehen können. Das ist auch durchaus verständlich. Auch das Ausland wußte, Bürgerkrieg in Deutschland einleiten sollten MR, wenn es richtig ist, daß diese Vorgänge einen kit dem Ziel, dem Bolschewismus zum Siege zu ver« Ibsen, dies nicht nur eine deutsche Sache war, sündern, guck die anderen Länder davon betroffen waren. ^erantworiitng tut ■.- öS ist bü zu einem gewissen Grade auch verständlich, daß man sich im Auslande bemüht hat, selbst an der Erfor- Mung der Wahrheit irgendwie teilzunèhmen. Zu diesen obsessiven Wahrheitssuckern vermag ich allerdings die
Seine nicht zu rechnen, die hinter
dem sogenannten Braunbuch
hheW Wir kennen diese Leute. Es sind diejenigen, die im ihres volksverräterischen Verhaltens
(itjieii das deutsche Volk es nach Errichtung des neuen pichest für zweckdienlich gehalten haben, den. Staub sinuschlands von ihren Füßen zu schütteln, und die nun- «hr ihre ohnmächtige Wut über das Nichtgelingen
•r verbrecherischen Pläne, ihren Ärger und ihre Entmischung durch Beschmutzung abzureagieren suchten, p hat sich einwandfrei heransgestellt, daß das Braunisch nur als
eine schmutzige Tendenzschrift
»inversen ist. Der Oberreichsanwalt beschäftigte sich dann litit dem Verfahren der sogenannten LondonerKom- jiii.i ssion. Er erinnerte ferner an die Äußerung des iMerikanischen Rechtsanwaltes Hayes, der bekanntlich ton der Londoner Kommission beauftragt war, der Ilnichtsverhandlung beizuwohnen. Der Amerikaner habe lèdcm schwedischen Kriminalpsychologen Dr. Söderman Wisin erklärt, daß er van der Lubbe als schuldig betrachte,
die nationalsozialistische Regierung nichts mit
I dieser Sache zu tun habe;
wolle aber mit dieser Meinung nicht etwa hervortreten, ■ Weil er sich sonst Unannehmlichkeiten zuziehen würde. iMbem der Oberreichsanwalt andere Beispiele für die und Greuelpropaganda gegen Deutsch- Iwld gegeben hatte, kam er zur Sache selbst:
I Als in den späten Abendstunden des 27. Februar Ito, so erklärt er, die Bevölkerung durch Ertrablätter und I von der Tatsache eines riesigen Reichstagsbrandes Memunis erhielt, ahnten wohl die allerwenigsten, was Miner diesem Brande steht. Die allerwenigsten haben IWahLt, daß es sich um die verbrecherische Tat eines K"Beinen handelte und nicht geahnt, daß diese bestimmt war, einen Angriff gegen den Bestand des Inches auszulösen.
Ich halte es für geboten, in aller Kürze ren Htnter- Zu zeichnen, auf dem sich die Ereiguisse abgespielt ■ Ä die den Gegenstand des Verfahren bilden. Auf der »'»Magebank sitzen"
L . lauter Kommunisten.
T o r g I e r ein führender Kommunist in Deutschland unbestritten. Auch die bulgarischen Ange- 1‘.ltcn und führende Kommunisten in ihrem Lande. Aber »an der Lubbe ist Kommunist. Man wird mir er- bQ6 er es hier bestritten hat. Trotzdem wieder- ■ ich:
■ van der Lubbe ist Kommunist!
15 Wem kann es keinem Zweifel unterliegen, daß Lmbbe seiner Gesinnung und Betätigung nach Kom- M D-nn er hat selbst angegeben, daß er die
1 ionM^a begangen habe, weil sie em Fanal fern Die Erhebung des Proletariats. Wollen
V tz- eine kommunistische Revolution.
■ bekannt, daß in der kommunistischen Litera-
1 i^5 von der Notwendigkeit dieser Revolution ge- M n wird. Es war Die einzige Revolution, die für ■ "oaubt in Frage sieben konnte. .. .....
Die Propaganda der Kommunistischen Partei hätte den geeigneten Boden für diese Erhebung geschaffen, zu der seine Tat den Anstoß geben sollte und selbst, wenn diese kommunistische Revolution in ihrem letzten Endziel dem nicht ganz entsprach, was sein Ideal war, so hat er sich zum mindesten dieser kommunistischen Revolution für seine eigenen letzten Ziele bedienen wollen. Selbst wenn man entnehmen wollte, daß van der Lubbe nicht Kommunist, sondern etwas anderes gewesen ist: durch seine Tat hätte er doch die kommunistische Revolution zum Ausbruch bringen können. Niemand wird die KPD. von der moralischen Verantwortung für diese Tat entbinden können.
Der Oberreichsanwalt geht dann über zur Schilderung des Hintergrundes, aüs dem die Tat gewachsen ist. Die KPD. Hätte seit der Zeit ihres Entstehens unentwegt das Ziel verfolgt, das Deutsche Reich Und seine Verfassung zu stürzen nnb an deren Stelle die Diktatur des Proletariats und einen Sowjetstaat nach russischem Muster zu errichten. Als die KPD. die Fehlschläge ihrer Unternehmen erkannte, begann die Bearbeitung der Bevölkerung durch illegale Druckschriften und angeblich neutraler Verbände. Zum Schluß kam der Oberreichsanwalt auf die Organisation der
Tscheka und der Partisanen zu sprechen. Bezüglich der Partisanengruppen ist festgestellt worden, daß sie auf dem flachen Lande errichtet wurden und den Zweck
hatten, durch Brandstiftungen, Sprengungen usw. Furcht und Schrecken in der Bevölkerung zu erregen.
Die Partisanen sollten, so fährt der Oberreichsanwalt
fort, das Chaos herbeiführen, wenn die „große Aktiv n* losging. Dabei sollte mit
Giftgasen, in Steinkohlen versteckten Sprengstoffen
usw. gearbeitet werden. Wenn die Partei sich von dem Einzelterror hin und wieder abwandte, so war das nichts als ein taktisches Manöver. Sie kann von der moralischen
......als frei- gesprochen werden. Mit Feststellungen über die mit allen Mitteln durchgeführte Zersetzungstätigkeit der KPD. bei
Reichswehr und Polizei rundet der Oberreichsanwalt das Bild über die Bestrebungen der Kommunistischen Partei Deutschlands ab, alle Vorbereitungen für einen bewaffneten Aufstand zu treffen.'
Der Oberreichsanwalt wendet sich dann den letzten Ereignissen zu, um zu beweisen, daß in dieser allerletzten Zeit die gewünschte revolutionäre Lage Vorgelegen ha^ Daß eine erheblich
gesteigerte Tätigkeit um die Jahreswende 1932/33 eingesetzt hat, beweist allein die ungeheure Steigerung der Eingänge bei der Reichsanwaltschaft. Während im ganzen Jahre 1932 bei der Reichsanwaltschaft 3289 Anzeigen in H o ch v e r r a t s s a ch e n eingingen, waren es in den ersten drei Monaten 1933 allein schon 2152.
Die Ergebnisse der Beweisaufnahme des politischen Teils in großen Zügen wiederholend, stellt der Ober« reichsanwalt fest, daß zur Genüge bewiesen ist, daß im Frühjahr 1933 in allen Teilen des Reiches Vorbereitungen für einen bewaffneten Aufstand mit Terrorakten der verschiedensten und furchtbarsten Art, Anordnung höchster Alarmbereitschaft usw. getroffen waren. Es hat sich auch gezeigt, wie er hervorhebt, daß man hier nicht etwa von bloßen örtlichen Vorgängen sprechen kann, sondern daß hier die Auswirkungen einer zentralen Anweisung vorlagen. Man wartete nur noch auf den Befehl von oben zum allgemeinen Losschlagen.
Die Lage war doch so, daß die KPD. vollkommen im klaren darüber war, daß, wenn sich die nationalsozialistische Regierung konsolidiere, die KPD. wahrscheinlich für immer in Deutschland ausgespielt hatte. Es war eine Verzweiflungstat, ein Vabanquespiel.
Es waren damals jähe Wendungen eingetreten, die einen sofortigen Entschluß verlangten, und diesen Entschluß hat die KPD. damals gefaßt, indem sie das Losschlagen forderte.
Die Ausführungen des Oberreichsanwalts Doktor Werner zum politischen Teil der Anklage sind damit beendet. Als der Vorsitzende die Verhandlung abbricht, stellt sich heraus, daß van der Lubbe erst einmal geweckt werden muß; er war auf seinem Stuhl eingeschlafen.
Der Lebensweg van der Lübbes.
In der Nachmittagssitzung nimmt sogleich Neichsanwalt
Landgerichtsdircktor Parrisius das Wort,
um auf den Lebensweg des. Angeklagten van der Lubbe einzugehen. Er kommt dabei auf die recht bewegte Vergangenheit des Angeklagten zu sprechen, und erwähnt das wiederholt gescheiterte Bemühen van der it i o n 3 u gelangen. Wenn sich bei jeder Gelegenheit in
. Lübbes, in die Sowjetu n io n zu man berücksichtigt, daß er s ' ' " ; .
seiner Heimat äußerst rege und eifrig politisch betätigt hat, kann cs keinem Zweifel unterliegen, so sagt der Neichsanwalt, daß er auf diesen Wanderungen auch die
politischen Verhältnisse in den fremden Ländern studieren wollte.
Er hatte mit wachsendem Interesse davon gelesen, daß sich in Deutschland ein grundlegender Wandel vollzogen hatte und daß durch die Berufung Adolf Hitlers zum Reichskanzler der Dritten Internationale, die gehofft hatte, daß von Deutschland aus die Weltrevolution beginnen würde, ein vernichtender Schlag versetzt worden war. Anscheinend trieb er sich in den Straßen Berlins herum, um in der
damaligen Zeit politischer Hochspannung dir
Stimmung der Bevölkerung kennenzulernen.
Am 22. Februar traf er im Wohlfahrtsamt Neukölln am Mittelweg ein. Wir wissen n i ch t, ob ihn vielleicht damals schon eine höhere Weisung dazu veranlaßte.
Der Neichsanwalt bespricht sodann die einzelnen Etappen, die zwischen der Ankunft Lübbes in Berlin und dem Reichstagsbrand liegen. Besonders eingehend beschäftigt er sich mit dem Gespräch der kommunistischen Erwerbslosen vor dem Wohlfahrtsamt am Mittelweg, da ganz zweifellos van der Lnbbe spätestens hier den Entschluß zu seinen Brandstiftungen gefaßt habe.
Neichsanwalt Parrisius geht dann auf die ersten Brandstiftungen van der Lübbes ein. Van der Lubbe ist in allen drei Fällen geständig. Es entsteht dann die Frage, warum er am Tage vor der Neichstagsbrandstiftung überhaupt noch nach Spandau und Hennigsdorf gewandert ist. Wir haben einen stichhaltigen Grund dafür nicht gehört.
Hier klafft eine Lücke, die er nur selbst ausfüllen konnte. Er hat aber geschwiegen. Bezeichnend ist es, daß er am Sonnabend und Sonntag ausgerechnet wieder Orte a u f g e s u ch t hat, die als ausgesprochene Hochburgen der Kommu- n i st e n gelten können, und daß er dort. wie in Neukölln, mit Kommunisten Zusammengekommen ist. wenn wir auch Bestimmtes darüber nicht in Erfahrung bringen konnten.
LeltMigSvertneb und Vezieherwerdung.
Anordnung der Reichspreffekammer.
Der Präsident der Neichspressekammer, Max Amann, erläßt eine Anordnung über Fragen des Vertriebes und der Bezieherwerbung sowie über Neu- gründungen auf dem Gebiet der Treffe vom 13. Dezember 1933 zur Befriedung der wirtschaftlichen Verhältnisse im deutschen Zeitungsgewerbe- Es heißt darin u. a.:
Zeitungen und Zeitschriften, die nicht schon vor dem 14. Dezember 1933 erschienen, sind, dürfen bis zum Z1. März 1 934 nicht gegründet werden.
Eine Verpflichtung zum Bezug bestimmter Zeitungen ist nicht zulässig, insbesondere nicht durch Anordnungen oder Befehle, ebenso wenig darf eine Kontrolle über den Bezug bestimmter Zeitungen ausgeübt werden.
' Anordnungen und Verfügungen sowie Kontrollmaßnahmen behördlicher Stellen für den Bereich des inneren Dienstbetriebes bleiben hiervon unberührt. Das Recht von Organisationen, für den Bezug von Zeitungen oder Zeitschriften empfehlend einzutreten, bleibt durch diese Anordnung unberührt.
Die Lieferung von Zeitschriften an Mitglieder einer Organisation darf weder durch Ausübung des Organifationszwanges noch unter irgendwie gearteter Mitwirkung der Organisation und ihrer Einrichtungen erfolgen. (Tritt am 1. Januar 1934 in Kraft.)
Verlegern und Verlagen von ^citiniicn und Zeit schriften ist der Abschluß von Verträgen. Vereinbarungen und Abreden sowie jede sonstige Maßnahme verboten, die eine ausschließliche Verössentlichungsbefugnis für Bekanntmachungen und Nachrichten von Organisationen, Verbänden und Vereinen bezwecken oder bewirken. Diesem Verbot zuwiderlausende Verträge usw. sind sofort aufzuheben.
Hiervon unberührt bleiben satzungsmäßige Vorschriften über die Veröffentlichung der zur Wahrung von Formen und Fristen ergehenden Bekanntmachungen. Das gleiche gilt für Anordnungen der NSDAP, und ihrer Nebenorganisationen über die Veröffentlichung parteiamtlicher Bekanntmachungen.
Die Werbung von Beziehern
für Zeitungen durch Werber, die damit betraut sind, nach Listen oder bezirksweise oder von Haus zu Haus Bezugs- bcstellungen zu sammeln, ist für die Zeit v o m 1. Januar bis zum 3 1. März 1 9 3 4 verboten.
Die Anordnung tritt mit Ausnahme des oben angegebenen Termins sofort in Kraft.
Der Deutsche Rechtsstarid proklamier».
Aus Anlaß des Abschlusses der organisatorischen Arbeiten der Deutschen Nechtsfront und des Bundes Nationalsozialistischer Deutscher Juristen versammelte Reichsjustizkommissar Dr. Frank die Neichsfachgruvven- leitcr der sämtlichen Berufsgruppen des deutschen Iuristentums im Hause der Deutschen Rechtsfront. Der Reichssttristenführer proklamierte den gleich- berechtigt neben die anderen Stände des deutschen Volkes tretenden
parteiamtlich anerkannten Deutschen Rechtsstand.
Der Deutsche Nechtsstand umfaßt alle Arbeiter am Recht, deren charakteristische Funktion in der Betreuung und Durchsetzung des Rechts in allen Lebensbereichen des deutschen Volkes liegt, ohne daß ein irgendwie aearteter sozialer Werumasuntcrschied anerkannt werden kann Der Deutsche Rechtsstand ist verpflichtet und berufen, sich ?ur Schaffung eines neuen Rechts und einer neuen Wirtschaftsordnung mit allen ibm innewohnenden Kräften einzusetzeu obne Unterschied und ohne Rücksicht aus die sachliche Vorbildung. Der Führer des ^'Nischen Rechtsstandes, der Reichsjuristenfübrer, ist dem Führer Adolf Hitler unmittelbar unterstellt und ihm unmittelbar verantwortlich.