Einzelbild herunterladen
 

Iul-aer Mzeigee

geeint jeden Werktag. Bezugspreis: monatlich 170 Mk. Bei Lieferungsbehinderung durchHöhere Gewalt" bestehen keine Ansprüche. Verlag Friedr. Ehrenklau, Fulda, Königstr. 42. Druck: Friedr. Threnklau, Lauterbach H. Hauptschriftleiter: Chri­stian Seipel, Fulda, Königstr. 42. Vertreter des Haupkschriftleiters: Fr. Ehrenklau, Lauterbach H.

Tageblatt für Rhön und Vogelsberg

Zul-a- unö Haunetal *Zulöaer Kreisblatt

ReSaktion und Geschäftsstelle: Königstraße 42 Zernsprech-flnschluß Nr. 2989

Anzeigenpreis: 1 mm Höhe in der 46 mm breiren Anzeigen)patte oder deren Raum 4 Pf., im Textteil (90 mm breit) 12 Pf. Bei Wiederholung wird Rabatt nach Tarif gewährt, bei zwangsweiser Beitreibung oder Konkurs erli'cht jeder Anspruch auf Nachlaß.DA." 1100. Verantwor.l. für den Anzeigenteil Cyristian Seipel, Fulda, Königstr. 42.

Nr. 21 1934

Fulda, Donnerstag, 25. Januar

11. Jahrgang

Zum Jahrestag der nationalen Erhebung.

Aufruf des Reichsministers für Volks- aufklärung und Propaganda.

Zum 30. Januar 1934.

Am 30. Januar 1933 wurde der Führer durch den hochherzigen Entschluß des Herrn Reichspräsidenten zur Kanzlerschaft des Reiches berufen. Damit war der Aus­bruch der nationalsozialistischen Revolution gesichert.

Im Zerlauf von zwölf Monaten hat die Regierung unter der Führung Adolf Hitlers aus allen Ge­bieten des öffentlichen Lebens grundsiürzcndc und um­wälzende Reformen durchgeführt. Das vorläufige Er­gebnis dieser Reformen liegt offen zutage: Die Wirt­schaft befindet sich wieder im Aufstieg, zwei Millionen ehemals arbeitsloser Menschen sind in die Fabriken und Kontore zurückgekehrt, der Bauernstand ist in seinen Lebcnsgrundlagen gesichert, das kulturelle Leben wurde von den schlimmsten Verfallserscheinungen gereinigt, das Reich ist gefestigt im Innern und steht eben im zähen Kamps um seine Ehre und Gleichberechtigung nach außen.

Die Regierung weiß sehr wohl, daß es ihr in.diesem Jahre noa> nicht gelungen ist, alle Rot zu beseitigen. Das wäre auch über Menschenkraft gegangen. Der Führer hat bei der Wahl am 5. März 1933 vier Jahre Zeit gefordert, um seine großen Reformen endgültig durchzuführen. Ein Jahr davon ist vergangen, und schon fe en wir allenthalben, wie neue Hoffnung und starkes Selbstvertrauen in alle Kreise des deutschen Volkes - gekehrt sind.

Der Jahrestag des Ausbruchs der nationalfozialisti- fijen Revolution fällt mitten in den Winter, in einen Neltlrisenmonat allerersten Ranges. Der Führer und seine Mitarbeiter in der Regierung sind der Über­zeugung, daß man seiner, historisch gesehen, am ehesten gerecht wird, wenn man ihn ohne rauschende Feste in der Idee einer lehendiggewordenen Volksgemeinschaft durch eine grandiose und in diesen Ausmaßen nur selten da- gcwesencn Demonstration sozialer Hilfsbereitschaft begebt.

Das Winterhilfswerk ist deshalb angewiesen worden, alle von ihm in diesem schweren Winter betreuten Volks- gcnosien durch eine besondere fühlbare und sichtbare Spende am 30. Januar zu erfreuen und ihnen damit zu zeigen, daß der neue Staat sie nicht im Stich läßt und ihnen gerade am Geburtstag seines nationalpolitischen Bestandes helfend zur Seite tritt.

Aussührungsbestimmungen

über die Zuteilung, Belieferung und Abrechnung oer laut Aufruf des Reichspropagandaministers zum Tage der nationalsozialistischen Revolution zur Ausgabe ae- langenden Gutscheine.

A. Zuweisung.

Es gelangen ohne Anrechnung auf die sonstigen Unlerstützungsleistungcn an die Bedürftigen zur Ver­teilung: 15 Millionen Lebensmittelgutscheine im Werte von je 1 Mark.

Der Bedürftige erhält für sich und für jedes zu seinem Haushalt gehörende bedürftige Familienmitglied nach Maßgabe obiger Menge je einen Lebensmittelgutschcin.

Aus eigenen Mitteln des Winterhilfswerkes des deutschen Volkes 1933/34 gelangen außerdem, abgesehen von der regelmäßigen Zuteilung zur Ausgabe: 6,5 Mil­lionen Gutscheine über je einen Zentner Steinkohle oder Braunkohlenbriketts.

Davon erhält der Bedürftige mit eigenem Haus­halt oder eigenem Mictszimmer nach Maßgabe obiger

»K enlnmmn »N iSrnmwertr» an Sie teSnumimtgeflMttr erfolge bis fxâtcprn« M.,rebritar I9M bri ]Cbtr.3ablfielst aller Santen, Wrah*en erarTaittn, ffiearsiTm, enaynnalen, SeaSetanSm, ^smmun.üdankcn, Innbu-irndKifTM-HH unö gewerblichen Grno,ftnftft<,ftn, gvetrtt Abgabe der Gutfchcm^ Soweit mehr al« ICO GurKtxmr nut^rhetert werden, sind dir ft zu k 100 Störs zu Mnöcht

KK Zahlstellen lühren die enigekösten Gutscheine an fort Zentralstelle ab, iwtebr die endgültige Adrcchmm« X vur ^JJWM^ Oti Wmtrr.Hilftweeö» de» örutfdxu W» WAy4 wuwa*

Der nationale Spendentag des 30. Januar soll nicht in Sammelaktionen, sondern in Hilfsaktionen be­stehen. Ohne daß dabei die ohnehin schon schwer in Anspruch genommene Opferbereitschaft des deutschen Volkes bemüht werden müßte, wird das Winterhilfswerk aus für diesen Zweck von der Regierung zur Verfügung gestellten Beständen am 30. Januar für die von ihm betreuten Volksgenossen zusätzlich zu seinen sonstigen Leistungen

15 Millionen Lebensmittelgulscheine im Werte von je 1,00 Mark

verausgaben. Der Bedürftige erhält für sich und für jedes zu seinem Haushalt gehörende bedürftige Familien­mitglied nach Maßgabe obiger Menge je einen Lebens­mittelgulschein.

Aus eigenen Mitteln des Winterhilfswerks gelangen außerdem zusätzlich zu der regelmäßigen Zuteilung zur Ausgabe:

6, 5 Millionen Gutscheine über je einen Zentner

Steinkohle oder Braunkohlenbriketts.

Davon erhält der Bedürftige mit eigenem Haushalt oder eigenem Mietszimmer nach Maßgabe obiger Menge je einen Gutschein.

Die näheren Einzelheiten werden durch das Winter­hilfswerk der Öffentlichkeit mitgeteilt.

Im übrigen wird die Bevölkerung aufgefordert, von äußeren pomphaften Festen, Fackelzügen und ähnlichem, der Not und dem Ernst der Zeit entsprechend, Abstand zu nehmen, ihrer Freude, Zuversicht und herzlichen Genug­tuung aber über den durch den Führer kraftvoll begonne­nen Aufbau deß neuen Reiches, der mit unverminderter Stärke weiter fortgesetzt werden soll, dadurch sichtbaren Ausdruck zu verleihen, daß sie am 30. Januar von morgens 7 Uhr bis abends 6 Uhr die Fahnen des Reiches hißt.

Berlin, den 25. Januar 1934.

Ter Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda, Dr. Goebbels.

*

Menge einen Gutschein über einen Zentner Steinkohle oder Braunkohlenbriketts.

Die Zuweisung der Gutscheine an die Bedürftigen er­folgt am 3 0. Januar 1934 durch die örtlichen WHW.- Stellen, welche die Scheine vor der Ausgabe mit ihrem Dienststempel zu versehen haben.

B. Lebensmittelgutscheine.

Die Lebensmittelgutscheine berechtigen zur kostenlosen Entnahme von Lebensmitteln im Werte von einer Reichsmark je Schein. Etwas anderes als Lebensmittel darf aus diese Scheine nicht verabfolgt werden.

In der Zeit vom 30. Januar bis 15. Februar 1934 werden diese Scheine in allen Lebensmittelhandlungen in Zahlung genommen.

Das äußere Ansehen der Lebensmittelgut­scheine, die aus grauem Wasserzeichenpapier mit grünem und rotem Ausdruck hergestellt sind, ergibt sich aus fol­gender Abbildung:

Rückseite

vlk CrbrnrmirtdrtejtMfrt haben Mr in JoMtniJ jrWfflmmmntfarW^bRnmrr»

*<t «View» Jru-mriilltmiKl oder mit b-nSschriMchcl- ^>cmmiu>«^,,n,§ ju vwstrafe

Lebensmittelgutscheine, die nach dem 15. Februar 1934 von den Bedürftigen bergelegt werden, oder solche, die den Stempel der Ausgabestelle nicht tragen, dürfen von den Lebensmittelhandlungen nicht in Zahlung ge­nommen werden.

Die Abrechnung dieser Lebensmittelgutscheine vollzieht sich folgendermaßen: Die Lebensmittelgeschäfte haben die in Zahlung genommenen Scheine aus der Rückseite mit ihrem Firmenstempel oder mit handschrift­licher Firmenangabe zu versehen.

Zwecks Erstattung des Gegenwertes sind die Scheine soweit mehr als aebn Gutscheine rur Einlösung vor­gelegt werden, zu je *100 Stück gebündelt bis 23. Fe­bruar 1934 bei jeder Zahlstelle aller Banken, öffentlichen Sparkassen, Girokaffen, Girozentralen, Staatsbanken,Kom- munalbankcn, landwirtschaftlichen und gewerblichen Ge­nossenschaften auszuliefern, wo die Bezahlung Zug um Zug stattfindet. Für die Einlösung dürfen von den Zahlstellen keinerlei Gebühren erhoben werden. Nach dem 28. Februar 1934 Dürfen die Zahlstellen diese Lebens- mittclgutscheine nicht mehr einlösen.

Die Zahlstellen reichen die eingelösten Lebensmittel- gtttscheine bis spätestens 15. März 1934 ihren Zentral­stellen ein, von der sie der Reichsdruckerei, Berlin SW 63, Oranienstraße 90 94, unter Anzeige an die Reichsfübrung des Winterhilfswerkes gesammelt einzuliesern sind. Die Zentralstellen reichen bis 20. März 1934 der Neichssüh- rung Rechnung über die an die Reichsdruckerei abgeführ­ten Lebensmittelgutscheine zur Begleichung ein.

Die Hauptgemeinschaft des Deutschen Einzelhandels e. V. empfiehlt dem Lebensmittel­handel, es dem Kohlenbandel, welcher bei den Lase­rungen für das Winterhilfswerk zugunsten der notleiden­den Volksgenossen auf jeglichen Verdienst verzichtet, gleichzutun und eine dem Verdienst entsprechende Anzahl Lebensmittelgutfcheine aus der Vorderseite deutlich sic'u- bar mit dem VermerkUngültig* zu versehen und als Spende an die Reichsführung des Winterhilfswerkes des Deutschen Volk-s 1933 34, Finanzabteilung, Berlin NW, Reichstag, direkt einzusenden.

C. Kohlengutscheine.

Die alsSonderausgabe zum Tag der national­sozialistischen Revolution" zur Verteilung gelangenden K o h l e n g u t s ch e i n e werden gemeinsam mit den ge­wöhnlichen Kohlengutscheinen SerieE* verausgabt uni sind genau so zu behandeln. Ihre Geltungsdauer erstreckt sich, wie die der Kohlengutscheine der SerieE auf den Monat Februar 1934. Auch bei diesen Scheinen hat der Bedürftige an den Kohlenhändler, bei Landabsatz an dir Zeche oder das Werk, eine Anerkennungsgebühr in Höhe von 15 Pfennigen je Schein zu zahlen. Zum Unterschied von den regelmäßig zugeteilten Kohlengutscheinen des WHW. sind *bie Scheine der Sonderausgabe mit rot­gedruckter Umrandung und mit einem gleichfarbigen Hin­weis auf den besonderen Anlaß versehen, siehe folgende Abbildung:

Die Abrechnung dieser Sondcrzuwcisung ist gemein­sam mit der Abrechnung der Kohlengutscheine SerieE vorzunehmen; eine unterschiedliche Behandlung ist ab­gesehen von der Aufstellung eines besonderen Berwen- dungsnachweises für die Sonderausgabe nicht er forderlich., .

Genau wie bei den Kohlengutscheinen, so zieht auch bei den Lebensmittelgutscheinen jede mißbräuchliche An­wendung Zuchthaussttafe nach sich.

Winterhilfswerk des Deutschen Volkes 1933'34, (gez.) Hilgcnfeldt, Reichsführer.