Iul-aer Mzeigee
geeint jeden Werktag. Bezugspreis: monatlich 170 Mk. Bei Lieferungsbehinderung durch „Höhere Gewalt" bestehen keine Ansprüche. Verlag Friedr. Ehrenklau, Fulda, Königstr. 42. Druck: Friedr. Threnklau, Lauterbach H. Hauptschriftleiter: Christian Seipel, Fulda, Königstr. 42. Vertreter des Haupkschriftleiters: Fr. Ehrenklau, Lauterbach H.
Tageblatt für Rhön und Vogelsberg
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Nr. 21 — 1934
Fulda, Donnerstag, 25. Januar
11. Jahrgang
Zum Jahrestag der nationalen Erhebung.
Aufruf des Reichsministers für Volks- aufklärung und Propaganda.
Zum 30. Januar 1934.
Am 30. Januar 1933 wurde der Führer durch den hochherzigen Entschluß des Herrn Reichspräsidenten zur Kanzlerschaft des Reiches berufen. Damit war der Ausbruch der nationalsozialistischen Revolution gesichert.
Im Zerlauf von zwölf Monaten hat die Regierung unter der Führung Adolf Hitlers aus allen Gebieten des öffentlichen Lebens grundsiürzcndc und umwälzende Reformen durchgeführt. Das vorläufige Ergebnis dieser Reformen liegt offen zutage: Die Wirtschaft befindet sich wieder im Aufstieg, zwei Millionen ehemals arbeitsloser Menschen sind in die Fabriken und Kontore zurückgekehrt, der Bauernstand ist in seinen Lebcnsgrundlagen gesichert, das kulturelle Leben wurde von den schlimmsten Verfallserscheinungen gereinigt, das Reich ist gefestigt im Innern und steht eben im zähen Kamps um seine Ehre und Gleichberechtigung nach außen.
Die Regierung weiß sehr wohl, daß es ihr in.diesem Jahre noa> nicht gelungen ist, alle Rot zu beseitigen. Das wäre auch über Menschenkraft gegangen. Der Führer hat bei der Wahl am 5. März 1933 vier Jahre Zeit gefordert, um seine großen Reformen endgültig durchzuführen. Ein Jahr davon ist vergangen, und schon fe en wir allenthalben, wie neue Hoffnung und starkes Selbstvertrauen in alle Kreise des deutschen Volkes -mü gekehrt sind.
Der Jahrestag des Ausbruchs der nationalfozialisti- fijen Revolution fällt mitten in den Winter, in einen Neltlrisenmonat allerersten Ranges. Der Führer und seine Mitarbeiter in der Regierung sind der Überzeugung, daß man seiner, historisch gesehen, am ehesten gerecht wird, wenn man ihn ohne rauschende Feste in der Idee einer lehendiggewordenen Volksgemeinschaft durch eine grandiose und in diesen Ausmaßen nur selten da- gcwesencn Demonstration sozialer Hilfsbereitschaft begebt.
Das Winterhilfswerk ist deshalb angewiesen worden, alle von ihm in diesem schweren Winter betreuten Volks- gcnosien durch eine besondere fühlbare und sichtbare Spende am 30. Januar zu erfreuen und ihnen damit zu zeigen, daß der neue Staat sie nicht im Stich läßt und ihnen gerade am Geburtstag seines nationalpolitischen Bestandes helfend zur Seite tritt.
Aussührungsbestimmungen
über die Zuteilung, Belieferung und Abrechnung oer laut Aufruf des Reichspropagandaministers zum Tage der nationalsozialistischen Revolution zur Ausgabe ae- langenden Gutscheine.
A. Zuweisung.
Es gelangen ohne Anrechnung auf die sonstigen Unlerstützungsleistungcn an die Bedürftigen zur Verteilung: 15 Millionen Lebensmittelgutscheine im Werte von je 1 Mark.
Der Bedürftige erhält für sich und für jedes zu seinem Haushalt gehörende bedürftige Familienmitglied nach Maßgabe obiger Menge je einen Lebensmittelgutschcin.
Aus eigenen Mitteln des Winterhilfswerkes des deutschen Volkes 1933/34 gelangen außerdem, abgesehen von der regelmäßigen Zuteilung zur Ausgabe: 6,5 Millionen Gutscheine über je einen Zentner Steinkohle oder Braunkohlenbriketts.
Davon erhält der Bedürftige mit eigenem Haushalt oder eigenem Mictszimmer nach Maßgabe obiger
»K enlnmmn »N iSrnmwertr» an Sie teSnumimtgeflMttr erfolge bis fxâtcprn« M.,rebritar I9M bri ]Cbtr.3ablfielst aller Santen, Wrah*en erarTaittn, ffiearsiTm, enaynnalen, SeaSetanSm, ^smmun.üdankcn, Innbu-irndKifTM-HH unö gewerblichen Grno,ftnftft<,ftn, gvetrtt Abgabe der Gutfchcm^ Soweit mehr al« ICO GurKtxmr nut^rhetert werden, sind dir ft zu k 100 Störs zu Mnöcht
KK Zahlstellen lühren die enigekösten Gutscheine an fort Zentralstelle ab, iwtebr die endgültige Adrcchmm« X vur ^JJWM^ Oti Wmtrr.Hilftweeö» de» örutfdxu W» WAy4 wuwa*
Der nationale Spendentag des 30. Januar soll nicht in Sammelaktionen, sondern in Hilfsaktionen bestehen. Ohne daß dabei die ohnehin schon schwer in Anspruch genommene Opferbereitschaft des deutschen Volkes bemüht werden müßte, wird das Winterhilfswerk aus für diesen Zweck von der Regierung zur Verfügung gestellten Beständen am 30. Januar für die von ihm betreuten Volksgenossen zusätzlich zu seinen sonstigen Leistungen
15 Millionen Lebensmittelgulscheine im Werte von je 1,00 Mark
verausgaben. Der Bedürftige erhält für sich und für jedes zu seinem Haushalt gehörende bedürftige Familienmitglied nach Maßgabe obiger Menge je einen Lebensmittelgulschein.
Aus eigenen Mitteln des Winterhilfswerks gelangen außerdem zusätzlich zu der regelmäßigen Zuteilung zur Ausgabe:
6, 5 Millionen Gutscheine über je einen Zentner
Steinkohle oder Braunkohlenbriketts.
Davon erhält der Bedürftige mit eigenem Haushalt oder eigenem Mietszimmer nach Maßgabe obiger Menge je einen Gutschein.
Die näheren Einzelheiten werden durch das Winterhilfswerk der Öffentlichkeit mitgeteilt.
Im übrigen wird die Bevölkerung aufgefordert, von äußeren pomphaften Festen, Fackelzügen und ähnlichem, der Not und dem Ernst der Zeit entsprechend, Abstand zu nehmen, ihrer Freude, Zuversicht und herzlichen Genugtuung aber über den durch den Führer kraftvoll begonnenen Aufbau deß neuen Reiches, der mit unverminderter Stärke weiter fortgesetzt werden soll, dadurch sichtbaren Ausdruck zu verleihen, daß sie am 30. Januar von morgens 7 Uhr bis abends 6 Uhr die Fahnen des Reiches hißt.
Berlin, den 25. Januar 1934.
Ter Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda, Dr. Goebbels.
*
Menge einen Gutschein über einen Zentner Steinkohle oder Braunkohlenbriketts.
Die Zuweisung der Gutscheine an die Bedürftigen erfolgt am 3 0. Januar 1934 durch die örtlichen WHW.- Stellen, welche die Scheine vor der Ausgabe mit ihrem Dienststempel zu versehen haben.
B. Lebensmittelgutscheine.
Die Lebensmittelgutscheine berechtigen zur kostenlosen Entnahme von Lebensmitteln im Werte von einer Reichsmark je Schein. Etwas anderes als Lebensmittel darf aus diese Scheine nicht verabfolgt werden.
In der Zeit vom 30. Januar bis 15. Februar 1934 werden diese Scheine in allen Lebensmittelhandlungen in Zahlung genommen.
Das äußere Ansehen der Lebensmittelgutscheine, die aus grauem Wasserzeichenpapier mit grünem und rotem Ausdruck hergestellt sind, ergibt sich aus folgender Abbildung:
Rückseite
vlk CrbrnrmirtdrtejtMfrt haben Mr in JoMtniJ jrWfflmmm •ntfarW^bRnmrr»
*<t «View» Jru-mriilltmiKl oder mit b-nSschriMchcl- ^>cmmiu>«^,,n,§ ju vwstrafe
Lebensmittelgutscheine, die nach dem 15. Februar 1934 von den Bedürftigen bergelegt werden, oder solche, die den Stempel der Ausgabestelle nicht tragen, dürfen von den Lebensmittelhandlungen nicht in Zahlung genommen werden.
Die Abrechnung dieser Lebensmittelgutscheine vollzieht sich folgendermaßen: Die Lebensmittelgeschäfte haben die in Zahlung genommenen Scheine aus der Rückseite mit ihrem Firmenstempel oder mit handschriftlicher Firmenangabe zu versehen.
Zwecks Erstattung des Gegenwertes sind die Scheine — soweit mehr als aebn Gutscheine rur Einlösung vorgelegt werden, zu je *100 Stück gebündelt — bis 23. Februar 1934 bei jeder Zahlstelle aller Banken, öffentlichen Sparkassen, Girokaffen, Girozentralen, Staatsbanken,Kom- munalbankcn, landwirtschaftlichen und gewerblichen Genossenschaften auszuliefern, wo die Bezahlung Zug um Zug stattfindet. Für die Einlösung dürfen von den Zahlstellen keinerlei Gebühren erhoben werden. Nach dem 28. Februar 1934 Dürfen die Zahlstellen diese Lebens- mittclgutscheine nicht mehr einlösen.
Die Zahlstellen reichen die eingelösten Lebensmittel- gtttscheine bis spätestens 15. März 1934 ihren Zentralstellen ein, von der sie der Reichsdruckerei, Berlin SW 63, Oranienstraße 90 94, unter Anzeige an die Reichsfübrung des Winterhilfswerkes gesammelt einzuliesern sind. Die Zentralstellen reichen bis 20. März 1934 der Neichssüh- rung Rechnung über die an die Reichsdruckerei abgeführten Lebensmittelgutscheine zur Begleichung ein.
Die Hauptgemeinschaft des Deutschen Einzelhandels e. V. empfiehlt dem Lebensmittelhandel, es dem Kohlenbandel, welcher bei den Laserungen für das Winterhilfswerk zugunsten der notleidenden Volksgenossen auf jeglichen Verdienst verzichtet, gleichzutun und eine dem Verdienst entsprechende Anzahl Lebensmittelgutfcheine aus der Vorderseite deutlich sic'u- bar mit dem Vermerk „Ungültig* zu versehen und als Spende an die Reichsführung des Winterhilfswerkes des Deutschen Volk-s 1933 34, Finanzabteilung, Berlin NW, Reichstag, direkt einzusenden.
C. Kohlengutscheine.
Die als „Sonderausgabe zum Tag der nationalsozialistischen Revolution" zur Verteilung gelangenden K o h l e n g u t s ch e i n e werden gemeinsam mit den gewöhnlichen Kohlengutscheinen Serie „E* verausgabt uni sind genau so zu behandeln. Ihre Geltungsdauer erstreckt sich, wie die der Kohlengutscheine der Serie „E“ auf den Monat Februar 1934. Auch bei diesen Scheinen hat der Bedürftige an den Kohlenhändler, bei Landabsatz an dir Zeche oder das Werk, eine Anerkennungsgebühr in Höhe von 15 Pfennigen je Schein zu zahlen. Zum Unterschied von den regelmäßig zugeteilten Kohlengutscheinen des WHW. sind *bie Scheine der Sonderausgabe mit rotgedruckter Umrandung und mit einem gleichfarbigen Hinweis auf den besonderen Anlaß versehen, siehe folgende Abbildung:
Die Abrechnung dieser Sondcrzuwcisung ist gemeinsam mit der Abrechnung der Kohlengutscheine Serie „E vorzunehmen; eine unterschiedliche Behandlung ist — abgesehen von der Aufstellung eines besonderen Berwen- dungsnachweises für die Sonderausgabe — nicht er forderlich. „, .
Genau wie bei den Kohlengutscheinen, so zieht auch bei den Lebensmittelgutscheinen jede mißbräuchliche Anwendung Zuchthaussttafe nach sich.
Winterhilfswerk des Deutschen Volkes 1933'34, (gez.) Hilgcnfeldt, Reichsführer.