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Fuldaer ^u^eigcr

jeden Werktag. Bezugspreis: monatlich Lieferungsbehinderung durchHöhere 1.70 M An prüche. Verlag Friedr.

Königstr. 42. Druck: Friedr. mu> Lauterèack/H. Hauptjchriftleitcr: Dr. jur. ^^âemack, Fulda. Königstr. 42. Vertreter des $ä&& Fr. Ehrenklau, Lauterbach H.

Tageblatt für Rhön und Vogelsberg äXä& 'ää iz . y Textteil (90 mm breit) 12 Pf. Bei Wiederholung Zuiöa- und Haunetal Fuldaer Kreisblatt ?XS v auf Nachlaß.DA." 1000. Verantwort!, für den

Redaktion unü Geschäftsstelle: Königstraße 42 * §ernfprech-Nnsihluß Nr. 2484 Anzeigenteil Christian Seipel, Fulda, Königstr. 42

Fulda, Montag, 26. März

11. Jahrgang

Pulver" für die Arbeitsschlacht.

Akei-Killiarden-Einsaß

für Arbeiisbeschaffung.

Staatssekretär Reinhardt über die neuen Gesetze.

Staatssekretär im Reichsflnanzministerium Reinhardt sprach vor Vertretern der Berliner Presse hie Maßnahmen, die die Reichsregierung mit den in letzten Tagen ergangenen Gesetzen getroffen hat, um eine weitere Beschränkung der Arbeitslosigkeit herbeizu- iiiblen Er führte u. a. aus:

Es fei bekannt, was heute von Berufsstandorganl- idtionen anBeiträgen, ja zum Teil sogar ein­em»! e n st e u e r ä h n l i ch e n Umlagen erhoben «de Das Ziel sei, die Spanne zwischen dem rohen und toi reinen Lohn zu v e r m i n d e r n. Die Höhe der Um- ten oder Beiträge sei gleichzeitig mit der Feststellung des Haushaltsplanes festzusetzen. Sie

bedürften der Zustimmung des zuständigen Reichs­ministers

und des Reichsministers der Finanzen.

Ausgenommen seien Ländergemeinden, Träger der Sozialversicherung, Reichsbahn und Reichsbank, dann die NSDAP, als solche, nicht aber die Verbände, di« sich mehr oder weniger an die NSDAP, anlehnen, und endlich die Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts

Die Erhebung von Spenden bedürfe nunmehr der Genehmigung des Stellvertreters des Führers im Ein­vernehmen mit dem Reichsfinanzminister. Ansgenommen seien Spenden im Sinne der Wohlfahrtspflege und Kollekten der Kirche.

Die freiwillige Spende zur Förderung der nationalen Arbeit höre am 31. März auf. Mit Wirkung ab 1. April fei der Abzug der freiwilligen Spende nicht mehr vor zunehmen.

Diese freiwillige Spende habe rund 130 Millio­nen Mark erbracht.

Der Abschnitt 3 endlich behandele die Abgabe zur Arbeitslosenhilfe. Sie habe im laufenden Jahre 530 Mil­lionen erbracht. Durch das vorliegende neue Gesetz werde die Abgabe erheblich gesenkt. Voraussichtlich wür­den etwa 230 Millionen vereinnahmt.

Die Entlastung betrage also 300 Millionen, die sich aus die Volksgenossen folgender Klassen erstreckt: 1. alle Lolksoenosten mit 3 und mehr Kindern, die völlig abgabe- frei seien, ferner die mit 1 oder 2 Kinder«, die abgabefrei seien, wenn der Arbeitslohn 500 Mark nicht übersteiat. und

Um Seide und Brillanten.

Riesiger Zottbeirug ausgedecki.

Der Staat um 100 000 Mark geschädigt.

Ermittlungen von Beamten der Eydtkuhner hollfahndungsstelle führten zur Aufdeckung eines riesigen ö o l l b e t r u g e s, durch den der Staat um etwa 100 000 Mark betrogen wurde.

Ein S p e d i t e u r in Ehdtkuhnen bezog laufend aus dem Auslande größere Mengen Seidenworen, die don ihm mit dem Bestimmungsort Riga weiter- sersandt werden sollten. Die Ware wurde dann jeweils in Gegenwart und unter Kontrolle von Zollbeamten i n P N k e t e u m g e p a ck t, so daß ihrem Versand nach Riga mehr im Wege stand.

Run änderte der Spediteur, wenn er sich un- « ,tet glaubte, die Auslandsadrcsien in Jnlands- Wrcfsen um und entfernte die Zollmarke. Dann gab er die Pakete als gewöhnliche Jnlandspakcte aus.

Eines Tages hatte der Spediteur jedoch ver- 9 e 11 e n, eine Zollmarke ubzureißen. Da das Paket schon n oen Zug eingeladen war, begab er sich in den Pack- agen und erklärte dem Beamten, eine Adressebe- lgen" zu müssen. Der Beamte glaubte ihm jedoch h ging mit ihm, wodurch der ganze Schwindel

^ Brillanten in den Schuhsohlen.

$ Schmuggler führt 1178 Brillanten mit sich.

Mano dolizeizollstelle des Bahnhofs Beut Heu orbetit«!5 ^u polnischen Zollbeamten, einen außer- zudecken mV ^n Brillantenschmuggel auf- Sutan; Ä bcr Abfertigung des Zuges Berlin Rotten ^" Beamten das verdächtige Ver­suchung rA-ein/ë~ Mannes auf. Nach genauer Unter* Munn W Gepäcks wurde er auch einer Leibesdurch- Ijatte K- Erzogen, die ein ungewöhnliches Ergebnis wurden

' Brillanten, die zum Teil sogar in den Schuh- Iva^,. sohlen versteckt

Tex! Va9e gefördert. Die Brillanten haben einen Der " etwa vier Millionen Zl o tv. Julien Wr ist ein jüdischer Kaufmann namens ®efooeifia ^oelb aus Antwerpen. Die Aussage der« na* WcLb^c Brillanten nicht nach Polen, fon ^S fi* Vr Tschechoslowakei habe schaffen wollen, er- ^Pol?» gegenstandslos, da er nur eine Fahrkarte nis eL» hatte. Der Schmuggler wurde in das Gesang­

endlich alle Volksgenossen, einerlei ob verheiratet oder ledig, deren Einkommen WO Mark nicht übersteigt. Volks­genoffen mit einem oder zwei Kindern, die mehr als 50C Mark verdienen, fallen unter einen ermäßigten Tarif.

Das Gesetz sei ein erster Schritt aus dem Gebiet der Lastensenkung. Mit der großen beabsichtigten Steuer­reform, die eine Generalmaßnahme zur Gesundung von Wirtschaft und Finanzen darstellen werden, solle eine allgemeine Abgabenentlastung erfolgen.

Die Schlachtsteuer werde sicherlich eine der ersten sein, die völlig beseitigt werde; sie erbringe aber 200 Millionen, auf die die Länder zunächst nicht verzichten könnten, denen die Steuer nach Abzug von vier Prozent Verwaltungskosten restlos zu­fließe.

Die Arbeitslosenziffer werde Ende März nicht mehr höher als drei Millionen sein, und mit Zuversicht dürfe man erwarten, daß sie Ende Juli, Anfang August nur noch zwei Millionen betrage und daß ein nennenswerter An­stieg nicht wieder in Erscheinung treten werde.

Das Gesetz für Steuerbefreiung bestehe noch. Wenn ein Unternehmer nachweise, daß er 10 000 bis 20 000 Mark für Ersatzbeschaffung verwendet habe und die Vor­auszahlungen für 1934 ermäßigt haben wolle, werde er bei den Finanzämtern gewiß großzügiges Entgegen- kommen finden.

Bezüglich der Ehestandsdarlehen gab der Staatssekretär die Zahlen für die einzelnen Monate. Die gesetzlichen Maßnahmen hätten solchen Anklang gefunden, daß Anfang Februar eine Sperre eintreten mußte, weil sonst die Darlehensgewährung allzusehr über das Auf­kommen aus Ebestandsbeibilfen hinausginge.

Im April würden etwa 50 000 neue Bewilligungs­bescheide ergehen und im laufenden Jahr rund 200 000 Ehestandsdarlehen gewährt werden.

Es habe sich jetzt eine Einschränkung insofern als erforderlich erwiesen, daß die Ehefrau so lange nicht in den Arbeitnebmerstand zurückkehren dürfe, als der Ehe­mann nicht als hilfsbedürftig anerkannt werde, während bisher ein Einkommen von 125 Mark als Grenze gesetzt war.

Die Maßnahmen ergäben insgesamt eine Summe von drei Milliarden, die im neuen Jahre unmittelbar oder in Form von Steuervergünstigungen gewährt würden. Das seien rund 50 Prozent m e h r als der Betrag, der im Vor­jahr aufgewendet wurde. Innerhalb zweier Jahre könne man mit Sicherheit sagen, daß die Arbeitslosenziffer unter eine Million aebrackt sei

Die Stavisky- Juwelen in einem Londoner Leihhaus ausßesnnden

In einem Londoner Leihhaus wurden jetzt die gesamten dem Erzbetrüger S t a v i s k y gehörenden Juwelen im Werte von etwa zehn Millionen französi­schen Franc aufgefunden.

Die Schmuckgegenstände, darunter einige sehr schöne Steine im Werte von mehreren tausend Pfund, sind mit insgesamt 8000 englischen Pfund beliehen worden. Die erste Pfandoperation geht auf den 25. September 1933, die vorletzte auf den 5. Dezember 1933 und die letzte auf den 8. Februar 1934, also auf eine Zeit nach dem Tode Staviskhs, zurück. Die Schmucksachen sind bekanntlich im Auftrage Staviskhs aus dem Bayonner Leihhaus, wo sie als Pfand lagen,entfernt" worden und wurden durch Boten nach London gebracht.

Das französische Kriegsministerium gibt ferner be­kannt, daß Brigadegeneral Bardi de Fourtou aus der Offiziersliste gestrichen worden ist. Die Streichung erfolgte auf Grund der Verurteilung des Ge­nerals im Zusammenhang mit dem Staviskh-Skandal.

Angenehme Folge der Volkszählung für Erwerbslose.

Erhöhung der Unterstützung in kleineren Städten.

Die Volkszählung vom 16. Juni 1933 wird für den erheblichen Teil der Erwerbslosen, der in Gemeinden mit mehr als 10 000 Einwohnern lebt (Ortsklassen 0 bis E) vielfach eine sehr angenehme Folge haben. Die neue Volkszählung hat ergeben, daß eine ganze Anzahl Ge­meinden, die bis dahin unter 10 000 Einwohnern hatten, nunmehr über die Grenze von 10 000 Einwohnern hinausgckommcn ist.

Der Präsident der Reichsanstalt hat angeordnet, daß bei derartigen Veränderungen der Einwohnerzahl die Neu­eingruppierung der Erwerbslosen in die Unterstützungsgruppen mit Wirkung vom 16. April 1934 vorzunehmen ist. An allen Zahltagen vom 16. April ab ist erstmalig nach den etwaigen neuen Sätzen zu zahlen.

Das bedeutet in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle eine nicht unbeträchtliche Erhöhung der Ar­beitslosenunterstützung für die Erwerbslosen in den genannten Ortsgruppen.

Sin besonders schwerer Fall der Verletzung des MemePatuts.

Am 21. März hat der litauische Außenminister dem deutschen Minister für Litauen auf seine Note über den angeblichen Gegensatz des Gesetzes zum Schutze von Volk und Staat zu dem Statut des Memelgebietes eine Antwort überreicht. In der litauischen Note heißt es, daß die litauische Regierung diesen Vorwurf nicht an­erkenne und feststelle, daß das Gesetz für die Gesetz­gebung Litauens zuständige Angelegenheiten regele und daher finde, daß die in Rede stehende deutsche Note weder mit den allgemeinen internationalen Grund­sätzen noch mit der Berliner Konvention über das Memelgebiet im Einklang stehe. In der litauischen Note werden ferner litauische Demarchen in Berlin wegen der gegen die territoriale Integrität Litauens gerichtete Propaganda in Deutschland, die auf die Ein­stellung gewisser Schichten im Memelgebiet nicht ohne Ein­fluß bleiben könnte, aufgezählt. In Erwiderung der deutschen Note wird erklärt, daß das Gesetz zum Schutze von Volk und Staat sich gegen schwere strafbare Hand­lungen wendet, die in dem gleichen Maße in Litauen nicht ungestraft bleiben können, als sie auch nicht in Deutschland ungesühnt bleiben.

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Zu vorstehender Meldung wird von zuständiger Stelle mitgeteilt:

Das titanische Gesetz zum Schutze von Volk und Staat vom 8. Februar d. J. bezeichnet einen Höhepunkt in dem Kampfe der litauischen Zentralregierung gegen die Auto­nomie des Memelgebiets. Es bebt praktisch die Autonomie des Memelgebiets auf und richtet sich, wenn auch äußer­lich in die Form einer Anwendung auf Gesamtlitauen ge­kleidet, in seiner Zweckbestimmung ausschließlich gegen die deutsche Bevölkerung des Memelgebiets.

Die litauische Regierung hat das Gesetz so gefaßt, daß sie damit eine Handhabe gewinnt, jede irgend denk­bare Handlung oder Äußerung zur Wahrung der auto­nomen Rechte als unter die Strafbestimmungen des Ge­setzes fallend anzusehen, sogar die b l o tz e A b s i ch t wird unter Strafe gestellt. Insbesondere können die Ä e a m t e n des autonomen Gebiets an der Wahrnehmung der im Statut festgelegten Rechte gehindert werden.

Das litauische Gesetz vom 8. Februar d. J. stellt des­halb einen besonders schweren Fall der vielfachen Ver­letzungen der durch die Memelkonvention garantierten Autonomie des Memelgebiets dar.

Strafen für Schwarzarbeit verschärft.

Bekämpfung der Schwarzarbeit in Preußen.

Wie der Amtliche Preußische Preffedienst mitteilt, hat der preußische Minister des Innern mit Wirkung für das ganze Land Preußen folgende Polizeiverordnung zur Be­kämpfung der Schwarzarbeit erlassen:

Wer Personen, von denen er weiß oder wissen muß, daß sie Erwcrbslosenuntcrftütmng beziehen, gegen Ent­gelt beschäftigt, wird mit Geldstrafe bis zu 150 M ark, in besonders schweren Fällen mit Haft bis zu zwei Wochen bestraft.

Diese Polizeiverordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft und am L April 1936 außer Kraft.

Deutschlands neues WunoerlUjtianlst

In der Friedrichshafener Zeppelinwerft wird eifrig an dem neuen Z e p p el i n l u s t i ch if f ,.L. & 1 *9 gebeut 9«ic unser Bild hier zeigt, ist das Gerippe so gut wrc fertig so daß in nächster Zeit bereits mit der Außenver» kleidu'ng und der Inneneinrichtung begonnen wird. ^as Luftschiff kann 60 000 Kilo Schwero als Betriebsiwif aur nehmen und wird eine Hochnaeichwindlgkelt von