Zul-aer /lnzeiger
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Nr. 127 — 1934
Fulda, Montag, 4. Juni
11. Jahrgang
Ein Festtag für das Saargebiet.
Jubel in Saarbrücken.
Die Festsetzung des Abstimmungszeitpunktes aus den 13. Januar 1935 war für das gesamte nationalgcsinnte deutsche Saargcbict eine freudige Überraschung. Hegte man doch, durch vielfach böse Erfahrungen gewitzigt, stark die Befürchtung, daß gewisse Mächte innerhalb des Völlerbundsratcs alle Mittel daransctzen würden, die im Laarstatut garantierte fristgerechte Lösung zu hintertreiben. Um so freudiger ist man davon berührt, daß nunmehr sogar der früheste Zeitpunkt festgesetzt wurde, der nach dem Versailler Diktat möglich ist
Das lebhaft bewegte Snaßenbild von Saarbrücken stand ganz unter dem Eindruck der Nachricht, die der Bevölkerung durch die Morgenpresse bekanntgeworden ist. Überall sah man Gruppen zusammenstehen, die die frohe Botschaft lebhaft erörterten. Bereits in den frühen Morgenstunden hatte die Stadt das festliche Gewand angelegt, das man bei ihr
an hohen nationalen Festtagen gewöhnt ist: Fahnen über Fahnen. Und wenn je, dann war dieser Tag ein Anlaß zur Freude, bedeutet er doch wahrhaft einen Markstein in der Geschichte der Nachkriegszeit, den Nbcrgangspunkt, von dem aus endlich der Abschluß eines 15jährigen Zeitraums von Mißbellig- keii und Schikane, von Freiheitsbeschränkung und Unterdrückung erblickt werden kann, den Tag, an dem das Saarvolk
Zeugnis für sein Vaterland, für Deutschland, ab legen kann und wird. Am Mittag klang von assen Türmen der Stadt Glockengeläut. Am Abend fanden Dankgouesvieiistc in allen Kirchen statt.
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»Gr Weg ist frei - das Ziel ist klar."
Die „Deutsche Front" zur Festsetzung des Abstiminungstages.
Der 1. Juni 1934 wurde ganz plötzlich zu einem Fest- taq, so ruft die Zeitung „Deutsche Front" aus, zu einem Siegeslag des Rechts und der Gerechtigkeit für das Volk an der Saar. Es gibt
die Macht des absoluten Rechts, der sich selbst die Herzen unserer erbitterten Gegner nicht verschließen können. Diese Macht ist es gewesen, die entgegen allen diplomatischen Intrigen und separatistischen Einflüsterungsbestrebungen dennoch gesiegt hat. Das Recht der Verträge sieht für das Saarvolk eine Abstimmung nach Ablauf einer 15jährigen Trennung vor, das ist am 10. Januar 1935. Wenn nun diese Abstimmung auf den 13. Januar 1935 festgesetzt wurde, wurde damit lediglich einem wahrhaftigen Rechtsanspruch genügt.
Die 15jährige Trennung dieses deutschen Landschaftsteils von der angestammten Heimat war ein schneidendes Unrecht. Dieses Unrecht des Saarstatuts wird am 13. Januar des kommenden Jahres durch das Saarvolk selbst wiedcrgutgemachl, indem es an diesem Tage der Welt einen Beweis der Treue liefern wird, der alle die, die mitschuldig waren an dem Zustandekommen dieses unwürdigen Zustandes, beschämen muß.
Baron Aloisi gebührt der Dank nicht nur des Saarvolkes und darüber hinaus des deutschen Volkes, sondern auch
der Dank aller europäischen Staaten;
denn durch die endgültige Festsetzung des Abstiminungstages ist ein Spannnngsmoment von europäischer Be- denlung beseitigt worden, das gerade in den letzten Wochen fast unerträglich zu werden begann. Das Saarvolk aber wurde von dem lastenden Druck quälender Zweifel befreit.
Der Weg ist frei — das Ziel ist klar, und nun bc- Mnnt die letzte Etappe des erlösenden Marsches in die Freiheit. Das Snarvolk bewahrt Treue und Disziplin für die letzte Wegstrecke nun erst recht!
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Allgemeine Genugtuung.
Pressestimmcn zur Saarenlschciduiig.
„Die beste Sicherung der Rube und Sicher - Veit" nennt die „Saarbrücker Zeitung' die nun endlich gefallene Entscheidung über den Abstimmungslermin für das Saargebiei. Und in ähnlicher Weise spricht die Freude und Genugtuung auch aus den weiteren Auslassungen der dortigen deutschen Blätter Jetzt werde die Bevölkerung erst recht Disziplin Hallen Auch die saarländische Industrie und der Handel atmen auf; nun können sie klar disponieren und planen Die dadurch erhöhte Belebuua des Wirtschaftslebens "» Saargebiet durfte sich bald bemerkbar machen
„ Die demsch-saarländische Presse hebt auch dankbar vic Verdienste des italienischen Vertreters Baron Aloisi um vic ^vbcisiihrung des früheren Abstimmungsternnns sowie die Verdienste des Vertreters der Reichsregierung und des Ver- teters der Deutschen Front hervor Die Saarbevölkernna wünsch, nun vor allem die i ch leun > ge E r n e n n u n g
A (> st i m m „ n g s a u s s ch u s s e s , schon damit dann Switch dem herrischen Treiben der dentschscindlrchen fremden 4 kesse im Taaraebie, ein Ende aemaebt wird .
"iCr 13. Januar wird ein Ehremag deS Saarvolkes in K deutschen Geschichte sein", so kann mit allem Reckn die '^anrbrülkei Lnndeszeitnng" ihre Bcirnchtungen schließen.
-lucb in Engi a n d bat die Saareinschcidnna B e s r > cd i- LU'ig ansgelöst. So schreibt etwa der „Daiw Mail": „Das Rommen lieseiiig, eine der Gefahren des europaiichcn Uber daS Ergebnis der Saarabstimmnng kann ©.. ’. '* lein Zweifel bestehen Daß das Daargcbiel zu "ilwland rurückkebreu wird, weist über.“
Die französische Presse betont ihre Zusriedenben ebenfalls, sreilich auS der Überleanna heraus, daß es sich bei der Zustimmung Frankreichs für Bartbou darum gebandelt habe, „Ballast abzuwersen", was er nach seiner letzten Genfer Rede ja auch sehr nötig hatte.
*
Die Erklärungen der Außenminister Deutschlands und Frankreichs über die Garantien im Saargebiet sind, wie vereinbart, dem Vorsitzenden des Dreier-Ausschusses für die Saarabstimmung. Baron Aloisi, übergeben worden.
Dr. Kurt Freiherr von Lersner, das deutsche Mitglied der Saarkommission.
Einzelheiten aus der Vereinbarung über die Saarabstimmnng.
Zu der endgültige,, Einigung über die Bedingungen der Saarabstimnlung, die bekanntlich in Genf zwischen den Vertretern Deutschlands, Frankreichs und Italiens erzielt wurde, werden jetzt nähere Einzelheiten betannigegeben.
Außer der Festsetzung des A b st i m m u n g s t e r - mins auf Den 13. Januar 1935 enthält der vereinbarte Text ferner diejenigen Maßnahmen, die von Deutschland und Frankreich zu treffen sind, um eine unbeein - flußte und ruhige A b st i m in u n g zu ermöglichen und Ausschreitungen und politische Verfolgungen, die mit her Abstimmung verbunden sein könnten, zu unterbinden.
Im beiderseitigen Einverständnis werden außerdem Abstimmungsgerichte ernannt, die vor der Abstimmung, während der Abstimmung und noch ein Jahr nach der Rückgliederung ihre Tätigkeit ausüben.
Die Abstimmungsgerichte sind zuständig für alle mit der Abstimmung selbst zusammenhängenden Vergehen und Straftaten. Es werden acht Gerichte erster Instanz und ein Obergericht gebildet werden. Die Gerichte sollen aus neutralen Personen gebildet werden.
Auch die Abstimmuilgskommission wird aus neutralen Persönlichkeiten bestehen.
Die A b st i m m u n g s k o m m i s s i o n wird mit besonderen Vollmachten ausgestaltet und ihre Tätigkeit neben Der Regierungskommission ausüben, d. h. also der Regierungskommission des Saargcbietcs nicht unterstellt sein, sondern nur dem Völkerbundsrat unterstellen
Baron Aloisi,
der die Saarverhandlungcn leitete.
Keine ausländische Polizeitruppe.
In der P o l i z e i f r a g e ist der alte Plan, geschlossene ausländische Polizeikörper ins Saargebiet zu berufen, als undurchführbar aufgegeben worden. Nach den jetzigen Vereinbarungen soll die Regic- rungskommissiou eine für notwendig erachtete Verstärkung der Polizei nach Möglichkeit du r ch A nwerbung im Saargcbict selbst durchführen. Nur im Notfall wird ihr das Recht zugestanden, auch außerhalb des Saargebietes Polizeibeamte anzuwerben, bann aber auch nur deutsch sprechende Polizeibeamte.
Selbstverständlich muß von deutscher Seite erwartet werden, daß die Regierungskommission bei ihren Entschlüssen die Tatsache berücksichtigt, daß die Teutsche Front im Saargebiet, wie die Erfahrung der letzten Wocken bewiesen hat, durch die Disziplin ihrer Mitglieder selbst in weitestem Maße für Rube und Ordnung sorgt, so baß die Rekrutierung ausländischer Polizisten überflüssig, ja sogar schädlich sein müßte.
Bezüglich der A b st i m m u n q s k o st e n ist festae- 'iellt worden, daß Deutschland und Frankreich je fünfMil- ionen französischer Franc und die Regierungskommission sine Million französischer Franc vorschieße. Deutschland rnd Frankreich müssen, falls erforderlich, noch weitere Nachschüsse leisten.
Wie schon früher bekannt wurde, wird in den früher ireußischen Gebieten des Saargebietes nach Bürger- neiftereien, und in den früher bayerischen Gebieten rach Gemeinden abgestimmt werden.
Hinsichtlich der Emigranten ist dem Präsidenten der Laarregierung bei den in Genf gepflogenen Besprechungen kmpfohlen worden, keine neuen Emigranten einzustellen.
Es ist ihm auch die Entlassung der bisher aus Zmigrantenkreisen eingestellten Polizei- und Verwal- kungsbeamten nahegelegt worden; ob sich Herr K n o r an Diese Wünsche hält, muß abgewartet werden.
Ferner sind jetzt auch die Schreiben des Reichs- rußenministers und des französischen Außenministers, die Die Garantieerklärungen zum Schutz der Saarbevölkerung enthalten, bei Baron Aloisi, dem Präsidenten des Genfer Dreierkomitees, eingegangen.
Die Garaniieerklaruna.
Die wichtigsten Punkte der gleichlautenden Garantieerklärungen, die der deutsche und der französische Außenminister zur Abstimmung im Saargebiet abgegeben haben, beziehen sich auf folgende Fälle:
Die deutsche Regierung verpflichtet sich, sich jeden Drucks und jeder Beeinträchtigung der Stimmabgabe zu -nthalten. Ebenso dürfen abstimmungsberechtigte Personen keiner Verfolgung wegen ihrer politischen Haltung während der Verwaltung durch den Völkerbund ausgesetzt sein.
In dem besonders wichtigen Punkt 2 heißt es wörtlich: Wenn ein Streit zwischen Deutschland und einem Mitglied des Völkerbundsrates über die Auslegung oder Anwendung der in dieser Erklärung übernommenen Verpflichtungen entsteht, ist die deutsche Regierung damit einverstanden, daß dieser Streit vor den Ständigen Schiedsgerichtshof im Haag gebracht wird.
Laut Punkt 3 ist die deutsche Regierung damit einverstanden, daß ein Jahr lang nach der Abstimmung das Abstimmungsobergericht unter gewissen Bevingen beibehalten wird. Aus den Beditzgungen hierzu ist ersichtlich, daß Beschwerden abstimmungsberechtigter Personen nur zugelassen sind, wenn pe sich auf eine im Saargebiet begangene Handlung oder auf eine Entscheidung von Behörden des Saargebietes beziehen. Falls eine Person. Die im Saargebiet abstimmungsberechtigt ist, von einer Strafverfolgungs- oder Verwaltungsbehörde außerhalb des Gebiets verfolgt wird, kann sie unter Denselben Bedingungen beim Abstimmunasgcricht eine Entscheiduna darüber beantragen, ob die Verfolgung im Widerspruch zu den in dieser Erklärung übernommenen Verpflichtungen steht; die Verfolgung ist bis zu einer Ent scheidung des Abstimmungsgerichts a u s z u s e tz e n und, wenn diese Entscheidung es mit sich bringt, einzustellen.
Der Führer ehrt Gefallene des Stahlhelm
Das Verordnungsblatt der Obersten SA.-Führuug gibt einen Erlaß Adolf Hitlers wieder, worin dem Sturm 16/236, Köln-Braunsfeld, der SA. die Berechtigung verlieben wird, in Erinnerung an Den am 18 Juni 1932 von der damaligen Polizei zusammcn- gcschossenen und am 25. Juni 1932 den Verletzungen erlegenen Stahlhelmmann Max Kiehne künftig die Bezeichnung „Sturm 16 Max Kiehne' zu führen. In gleicher Weise wird dem Sturm 8/335, Grünberg, die Berechtigung verliehen, in Erinnerung an den am 31. Mac 1931 mit der Fahne in der Hand von Kommunisten erschossenen Stahlhelmmann Gustav Müller künftig die Be- Zeichnung „S turm 8 Gustav Müller' zu führen.
Himmler und Darrè besuchten Münster.
In Münster traf der SS.-Reichsfübrer und Chef der Politischen Polizei, Himmler, zur Beuchtlgung der 19. Standarte des XVII. SS. -Abschnittes ein. In seiner Begleitung befand sich auch Reichsminister D a r r e. Ihnen wurde beim Eintreffen in Münster von Der Bevölkerung ein herzlicher Empfang berertcl. Rach der Besichtigung der SS. auf Dem Hindenburgplatz hielt Der Reichsführer an die Formationen eine Ansprache, die mit den Worten schloß:
„ES wird viel von euch verlangt werden in Den kom mcndcil Monaten und Jahren im Dienst und in treuer
Pflichterfüllung.
Ich weiß, daß ihr a l t e P a r t e i g c u o s s e n diesen Befehl ebenso selbstverständlich ausführen werdet wie in der Vergangenheit. Md ich bin überzeugt, daß ibr jungen SS-Männer diese Gelegendeit ergreift, um durch Eifer und tadellose Pflichtauffassung das zu erfüllen, was die alten Parteigenossen bereits geleistet haben.'
Dann fand auf dem Prinzipalmarkt vor Dem Rathaus in Anwesenheit einer vieltausendköpfigen Menschenmenge ein Vorbeimarsch vor dem Reichsführer statt.