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§ul-aer Mzeiger

R» sa « «W* für »N* und V°,°lsd-V ES5ÄSÄ bulSn- und Haunetal. Sutoact RriMla« schriftleiter: Friedr. Ehrenklau, Fulda, Königstr.42. Reöaktion unö Gesthästsstelle: «Snigstraße 42 Zernsprech-flnphluß Nr. 1989

Anzeigenpreis: 1 mm Höhe in der 46 mm breiten Anzeigenspalte oder deren Raum 4 Pf., im Textteil (90 mm breit) 12 Pf. Bei Wiederholung wird Rabatt nach Tarif gewahrt, bei zwangsweiser Beitreibung oder Konkurs erlischt jeder Anspruch auf Nachlaß.DA." 1000. Verantwort!, für den Anzeigenteil Ferdinand Ehrenklau, Lauterbach-H.

Nr. 153 1934

Fulda, Mittwoch, 4. Juli

11. Jahrgang

Irr Ahm tastet dem MM über die MersWgW der Verräter.

Mehr als zwanzig Gesetze genehmigt. Göring zum Reichsforstmeister ernannt. Verbot öffentlicher Sammlungen bis zum 31. Oktober.

In der Sitzung des Reichskabinetts am Dienstag gab der Reichskanzler AdolfHitler zunächst eine aus­führliche Darstellung über die Entstehung des hochverräte­rischen Anschlages und seine Niederwerfung. Der Reichs­kanzler betonte, daß ein blitzschnelles Handeln notwendig war, weil andernfalls die Gefahr bestand, daß viele Tausende von Menschenleben vernichtet worden wären.

Reichswehrminister Generaloberst von Blom­berg dankte dem Führer im Namen des Reichskabinetts und der Wehrmacht für sein entschlossenes und mutiges Handeln. durch das er das deutsche Volk vor dem Bürger­krieg bewahrt habe. Der Führer habe sich als Staats­mann und Soldat» von einer Größe gezeigt, die bei den Kabinettsmitgliedern und im ganzen deutschen Volk das Gelöbnis für Leistung, Hingabe und Treue in dieser schweren Stunde in allen Herzen wachgerufen habe. Das Reichskabinett genehmigte sodann ein

Gesetz über Maßnahmen der Siaatsnoiwehr,

dessen einziger Artikel lautet:

Die zur Niederschlagung hoch- und landesverräte­rischer Angriffe am 30. Juni und am 1. und 2. Juli 1934 vollzogenen Maßnahmen sind als Staatsnotwehr rechtens."

Der Reichsjustizminister Dr. Gürtner erklärte hier­zu, daß die vor dem unmittelbaren Ausbruch einer landes­verräterischen Aktion ergriffenen Notwehrmaßnabmen nicht nur als Recht, sondern auch als staatsmännische Pflicht zu gelten haben.

Das Reichskabinett beschloß ferner ein Änderungs- gesctz zum Gesetz zur Sicherung der Einheit von Partei und Staat, wonach der Stabschef der SA. nicht mehr Mitglied der Reèchsrcgicruug sein muß. Gleichzeitig wurde ein Gesetz zur Änderung des Reichswahlgesetzes genehmigt, wonach die Vor­schriften des Reichswahlgesetzes über den Verlust des Ab­geordnetensitzes und das Verfahren bei der Berufung von Ersatzmännern dahin ergänzt wird, daß ein Abgeordneter seinen Sitz verliert, wenn er aus der Reichstaasfraktion der NSDAP, austritt oder ans ibr ausgeschlossen wird. Die Bestimmung des Ersatzmannes wird dem Führer der Reichstagsfraktion überlassen, der dabei weder an die Grenzen der Wahlkreise noch an die Reihenfolge der Be­werber auf den Wahlvorschlägen gebunden ist. Das Reichskabinett genehmigte sodann eine große Anzahl von weiteren Gesetzentwürfen.

Das Gesetz gegen Mißbrauch des bargeldlosen Zahlungsverkehrs

sieht vor, daß gewisse Unternehmungen, die zum Zwecke der Einräumung von Krediten im wesent­lichen auf unbarem Wege Guthaben schaffen, über die durch Scheckanweisung oder Perrechnungsauftrag, nicht aber durch Barabhebung verfügt werden sott, den Betrieb zu schließen haben, und daß neue Unternehmungen dieser Art nicht mehr eröffnet werden dürfen. Es handelt sich hierbei in der Hauptsache um Unternehmungen zu Bau- finanzierungen und ähnlichen Zwecken.

Das Gesetz über die

Vereinheitlichung des Gesundheitswesens sicht die Schaffung von Gesundheitsämtern in den Stadt- und Landkreisen vor, wodurch die Zersplitterung auf dem Gebiete des Gesundheitswesens beseitigt wird.

Das Gesetz über Änderungen aus dem Gebiet der R e i ch s v e r s o r g u n g und über das fünfte Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Ver­sorgungssachen durch die Reichsregierung bringt Ver­besserungen für die Versorgung der Kriegsbeschädigten und Kriegshinter­bliebenen.

Das Gesetz über

Anwendung wirtschaftlicher Vergeltungsmaßnahmen gegenüber dem Auslande

ist notwendig geworden durch die Androhung von Zwangsmaßnahmen seitens des Auslandes im Waren- und Zahlungsverkehr gegenüber Deutschland. Um solchen Zwangsmaßnahmen rasch und nachdrücklich begegnen zu können, gibt das jetzt genehmigte Gesetz den zuständigen Reichsministern die Ermächtigung, unverzüglich die zur Abwehr erforderlichen Anordnungen zu treffen. Dem gleichen Zivecke dient das ebenfalls genehmigte Gesetz über die Ermächtigung zu vorübergehenden Zolländerun­gen. Darüber hinaus wird dem Reichswirtschaftsminister durch ein besonderes Gesetz über wirtschaftliche M a ß n a h in c n die Möglichkeit gegeben, alle nach her Sachlage nötigen Maßnahmen unverzüglich zu treffen.

DaS Gesetz zur Änderung der G c tu c r b e - ordnung gibt den obersten Landesbehörden die Befugnis, bei der Errichtung von Anlagen, die im öffentlichen Interesse liegen. Verzögerungen auSzuschlicßen, die auf Grund der geltenden Bestimmungen entstehen könnten. Das Gesetz be- seitigl ferner Mißstände im Handel mit sogenannten Blinden- warèu. d. h. von Waren, die von Blinden hergestellt wurden ÜÄ) in der Ausübung eines Gewerbes im Umherziehen.

Goring zum Reichsforstmeister ernannt

Das Reichskabinett beschloß weiterhin ein Gesetz zur Überleitung des Forst- und Jagdwesens auf das Reich Zur Sicherung der Erhaltung und Pflege des deutschen Waldes in seiner Bedeutung für Volks- und Landes- kultur, zur Förderung der Forstwirtschaft und ihrer Aufgaben für die Arbeits- und Rohstoffversorgung des Volkes durch ein­heitliche Verwaltung und Bewirtschaftung der öffentlichen Forsten und durch Vereinheitlichung der Aufsicht über die nichtstaatlichen Forsten sowie zur einheitlichen Regelung des deutschen Jagdwesens wird als oberste Reichsbehörde ein Reichsforstamt gebildet, an dessen Spitze ein Reichsforstmeister steht Der Reichsforstmeister führt in Jagdsachen die Amts­bezeichnung Reichsjägermeister. Der Reichsforstmeister wird vom Reichskanzler ernannt.

Der Reichskanzler hat auf Grund dieses Gesetzes den preußischen Ministerpräsidenten, General der In­fanterie, Hermann Göring, zum Reichsforstmeister ernannt, der in Jagdsachen die Bezeichnung Reichs» jägermeister führt.

Gleichzeitig verabschiedete das Reichskabinett das Reichsjagdgesetz, das eine zeitgemäße Gestaltung des deutschen Jagdrechts schasst.

Eammlungsverbol bis zum 31. Oktober.

Nach einem ebenfalls vom Reichskabinett verabschie­deten Gesetz sind

öffentliche Sammlungen jeder Art mit sofortiger Wirkung bis zum 31. Oktober d. I. verboten.

Dies bezieht sich aus alle Sammlungen von Geld- und Sachspenden auf öffentlichen Straßen oder Plätzen, von Haus zu Haus, in Gast- oder Vergnügungsstätten oder an anderen öffentlichen Orten. Das gleiche gilt für den Verkauf von Karten, die zum Eintritt von Veranstaltungen irgendwelcher Art berechtigen.

Ein Gesetz über die Akademie für deutsches Recht macht diese zur öffentlichen Körperschaft des Reiches.

Das Gesetz über die Umwandlung von Kapitalgesellschaften bezweckt, in geeigneten Fällen die Abkehr von anonymen Gesellschaftsformen zu erleichtern und ihre Ersetzung durch Unternehmungen mit Eigenverant­wortung des Inhabers zu fördern. Dem gleichen Zweck bient das ebenfalls verabschiedete Gesetz über Steuer­erleichterungen bei der Umwandlung und Auflösung von Kapitalgesellschaften.

Die Änderungen einiger Verbrauchssteuergesetze wurde be­schlossen, und zwar des Z u ck e r st e u e r g e s e tz e s , in das der aus Zellulose gewonnene Zucker einbezogen wird. der steuerlich dem Stärkezucker gleichgestellt wird Durch eine Ände­rung des S a l z st e u e r g e s e tz e s wird erreicht, daß, wer mit einem allgemeinen Vergällungsniittel vergälltes Salz un- angeureldet entgällt und dadurch gleichsam Salz gewinnt, zur Steuerzablung berangezogen und bestraft werden kann, und daß die Verwendung allgemein vergällten Salzes für mensch­liche Ernährung unter Strafandrohung verboten wird.

Das Gesetz zur Änderung des Münzgesetzes schafft die Voraussetzungen für die Errichtung einer Reichs­münzstätte und bringt die mit der Münzreform zusammen­hängenden Änderungen.

Das Gesetz zur Änderung der Rcichsschul < d e n o r d n u n a vom 13 Februar 1924 eröffnet den Er­

Der Führer ordnet an.

Der Führer hat folgende Anordnung erlassen:

Die Maßnahmen zur Niederschlagung der Röhm- Revolte sind am 1. Juli 1934 nachts abgeschlossen worden.

Wer sich auf eigene Faust, gleich aus welcher Absicht, im Verfolg dieser Aktion eine Gewalttat zuschulden kommen läßt, wirb der normalen Justiz zur Verurteilung übergeben.

<gez.) Adolf Hitler."

Ltnerfchüiterliche Treue der SA.

Tagesbefehl g» die SA.-Gruppe Hansa.

Der Führer der SA-Gruppe Hansa, Brigade- führer Herbert Fust, bat einen Tagesbefehl erlassen, in dem es heißt:

Der Führer hat mit fester Hand zugepackt und die Verräter ausgelöscht. Die SA. steht in u n erschüt 1 er - ter Treue hinter ihrem Führer Adolf Hitler. Ich stelle mit besonderer Freude fest, daß die SA. meiner Gruppe in beispielloser Disziplin dem Befehl der Führung gehorchend im alten SA.-Geist diesen schweren Tag überstanden bat. Sie wird in Zukunft im Sinne der bekannten zwölf Forderungen unseres Führers nach wie vor der Garant des Dritten Reiches sein und einzig und allein nur dem Befehl des Führers folgen.

werbern von Stücken der neuen Reichsanleihe von 1934 du Möglichkeit, ihre Forderungen in Buchschulden des Reiches umwandeln zu lassen.

Das Gesetz über Proteste von Wechseln und Schecks beseitigt Zweifel und Irrtümer in der Auslegung einiger Vorschriften des neuen Wechselgesetzes und Sckeck- gefetteë.

Das Gesetz über bte Erhöhung der Umsatz- A u s g l e l ch s st e u e r ist notwendig geworden, weil andere Länder, die eine Umsatzsteuer haben, die Einfuhr in ihr Gebiet einer besonderen Einfubrumsatzsteuer unterwerfen. Hiernach wird die Einfuhr deutscher Waren in diese Länder höher belastet als umgekehrt die Einfuhr aus diesen Ländern nach Deutschland Das Gesetz netzt daher die Möglichkeit vor die Umsatz-Ausgleichsstcuer gegenüber solchen Ländern zu erhöben.

Das Gesetz über den

Verkauf von Waren aus Automaten bestimmt, daß ein Verkauf aus Automaten in der Zeit nicht stattfindet, in der die in Frage fomntenben Ge­schäftszweige ihre Verkaufsstellen geschlossen halten müssen. Es müssen danach Vorkehrungen getroffen wer­den, um die Benutzung der Automaten während der werktäglichen und sonntäglichen Ladenschlußzeiten un­möglich zu machen.

Das Gesetz über die Neuordnung des Ver­mes sunaswefens bezweckt eine einheitliche Leitung des gesamten Behördenapparates in Vermessungsangelegen beiten Organisation des freien Berufsstandes, Anpassung der gesamter Vermessungsarbett an die Erfordernisse der Reichsverteidigung und Wirtschaft und eine Neuordnung des Gebührenwesens Ein Gesetz über Kleinrentner hilfe schafft Erleich terungen innerhalb der Fürsorge und verbesserte Fürsorge- leistungen für einen bestimmten Kreis von Berechtigten Das Reichskabinett verabschiedete ferner ein Gesetz über einstweilige Maßnahmen zur Änderung des Siedlungswesens, ein Gesetz zur Änderung des Gemeindeumschuldungs- g e s e tz e s durch das den ausländischen Gläubigern deutscher Gemeinden und Länder die Möglichkeit gegeben wird, ihre Forderungen in Schuldverschreibungen des Ümschuldungsver- bandes deutscher Gemeinden umzuwandeln. Das G e s e r über die Rechtmäßigkeit von Verordnungen undVerwaltungsakien gibt eine unanfechtbare Rechts­grundlage für diese, wo sie bisher nicht vorhanden war. Das Gesetz; ur Bekämpfung der Papageienkrank­heit schafft die Grundlage für eine umfassende energische Bekämpfung dieser Krankheit

Schließlich genehmigte das Reichskabinett das vom Rcichsarbeitsminister eingcbrachte

Gesetz über den Aufbau der Sozialversicherung, durch das die Krankenkassen innerhalb des künftigen Reichsverwaltungsbczirks zur Erfüllung solcher Aufgaben zusammengefaßt werden, die zweckmäßig nicht von jeder einzelnen Krankenkasse für sich, sondern für das ganze Ge­biet gemeinsam durchgefübrt werden. Weiter bat bas Gesetz die Aufgabe, den Führergedanken bei dem Versor­gungsträgern in einer den besonderen Verhältnissen der Sozialversicherung angcpaßten Weise durchzufübrcn, die Aufsicht straff zusammcnznfasscn und wirksamer zu machen und die S o z i a l v e r s i ch c r u n g s b e b ö r d e n zu vereinheitlichen. Beseitigt werden ferner die Ver­schiedenheiten des Rechts der einzelnen Versicherungs- arten. wo sie nicht bearündct sind.

Das Presseamt -erOberffenSA.-Mrimg aufaeiöft

Wie der Reichspresseches der NSDAP., Dr. Dietrick, bekanntgibt, wird im Benehmen mit dem Ebes des Stabes der SA., Lutze, das Presseamt der Obersten SA.-Führung mit sofortiger Wirkung a u s g c l ö st. Der bisherige Aufgabenkreis des Presse­amtes der Obersten SA.-Fübrung geht auf die Reichs Pressestelle der NSDAP, unmittelbar über

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Obergruppenführer HanS Hofmann zum StontSfefretär beim ReichSstatihaltcr in Bayern ernannt.

Berlin. Amtlich wird mitgcteUt: Der Herr Reichspräsi­dent bat den bisherigen Regierungspräsidenten von Ober- und Mittelfranken Obergruppenführer der SA Hans Hofmann, zum Staatssekretör beim Reichösiattbaltcr in Bayern ernannt

Neue Arbeiisbeschasfungswiiene in Preußen.

^cr preußische Minister deS Innern bat von den ^oscn der der NSDAP, mit einem Spielkapital von in gesamt zwölf Millionen genehmigten, in zwei Serien mit je sechs Millionen Mark zur Ausspielung gelangenden Lotterie zugunsten der Arbeitsbeschaffung nunmehr vier M i l l i o n e n L ö s e z u j e e i n e r M a r k der Serie 2 die als vierte Serie der Arbeitsüeschafsuugslotterie in den Handel gebracht wird, zum Vertrieb in Preußen zu gelassen. Als Ziehungstag ist der 2 2. D e; c in b e r biete e Jahres festgesetzt worden.