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,âint jeden Werktag. Wochenbeilag«: Der «Etag". Bezugspreis: monatlich 1,70 RM. S Lieferungsbehinderung durchHöhere Ge- bestehen keine Ansprüche. Verlag Friedrich %LnMau, Fulda, Königstratze 42. Rotations- rlL. giliedrich Ehrenklau, Lauterbach/H. Haupt- schriftlèster: Friedr. Ehrenklau, Fulda, Königstr. 42.

Tageblatt für Rhön und Vogelsberg

Zulöa- und Haunetal »Zulöaer Kreisblatt

Reöaktion und Geschäftsstelle: Königstraße 42 Iernfprech-flnschluß Nr. 1989

Anzeigenpreis: 1 mm Höhe in der 46 mm breiten Anzeigenspalte oder deren Raum 4 Pf., im Textteil (90 mm breit) 12 Pf. Bei Wiederholung wird Rabatt nach Tarif gewährt, bei zwangsweiser Beitreibung oder Konkurs erlischt jeder Anspruch auf Nachlaß.DA." 1000. Verantwort!, für den Anzeigenteil Ferdinand Ehrenklau, Lauterbach.H.

M. 195 1934

Fulda, Mitwoch, 22. August

11. Jahrgang

Der Aufmarsch zur Saarfront beginnt.

Ms Wer kommt zur Saarkundgebung.

Eine neue große Treuelundgebung für das deutsche Saaroediet wird am kommenden Sonntag in Koblenz- Oberchrenbreitstein stattfinden. Die Verau- slattung geht vom Bund der Saarvereine aus, der das Mnzc deutsche Volk noch einmal ausruft zur Treue und rm- kkmÄdlichen Werbung für die deutsche Sache an der Saar. Die nroße Bedeutung der Kundgebung erhellt aus der Tat- soSe, daß der Führer und Reichskanzler Adolf Hitler sein Erscheinen in Koblcnz-Oberehrenbreitstcèn z u - gesagt hat. Der ganzen Welt soll gezeigt werden, daß Reich und Volk sich rüsten, die kommende Abstimmung zu einem überwältigenden Sieg des Deutschtums zu machen.

SaarlärOer, melösi srrch!

Zur Eintragung in die Stimmlisten.

Die Regierungskommission des Saargebietes hat am 8. Juli 1934 die Vorschriften über die Aufstellung der Stimmlisten für die Volksabstimmung im Saargebiet am 13. Januar 1935 erlassen. Weiterhin hat die Volks- abstimmungskommission des Völkerbundes am 20. Juli 1934 eine Bekanntmachung veröffentlicht, die nähere Vor­schriften über die Abstimmungsberechtigung und über die Anmeldung der Stimmberechtigten zur Aufnahme in die Stimmlisten enthält.

Hiernach müssen Stimmberechtigte, die außerhalb des Laargebietes wohnen, einen besonderen Antrag auf Ein­tragung in die Stimmlisten stellen. Wer nicht in die Stimmlisten eingetragen ist, kann sein Stimmrecht nicht ausüben. Es liegt daher im eigensten Interesse aller im Mich wohnenden Stimmberechtigten, diesen Antrag mit Midister Beschleunigung einznreichen. Die Antragsfrift KO mit dem 31. August 1934 ab.

Der Antrag, der an denGemeindeausschuß" des Be­zirks gerichtet ist, in dem der Abstimmungsberechtigte am 28. Juni 1919 die Einwohnereigenschaft hatte,

muß folgende Angaben enthalten:

1. Namen, Vornamen, das Geburtsdatum, den Ge­burtsort und den Beruf des Antragstellers (im Falle einer Berufsänderung denjenigen, den er am 28. Juni 1919 aus­übte), sowie die Vornamen seines Vaters und ferner, falls es sich um eine verheiratete Frau handelt, die Namen und Bornamen ihres Ehemannes (im Falle einer Veränderung des Familienstandes nach dem 28. Juni 1919 den sahliliennamen,. den sie an diesem Zeitpunkt trug):

, 2. die Gemeinde, in der er die E i n w o h n c r - Eigenschaft am 2 8. Juni 1919 hatte;

3. den gewöhnlichen Aufenthalt zur Zeit des Antrags;

4. die Anschrift im Saargebiet, an die Mit- mmngen zu richten sind.

Die vorhandenen Beweisstücke für die Einwohnereigenschaft im Saargebiet sind dem ümrag beizufügen; befinden sich solche Beweisstücke

5n hj 170 000 Läufer der Saar-Treue-Staffcl auf dem Weg zum Deutschen Eck.

am ''n Matzen eilen durch alle deutschen Gaue die Staffel-Läufer der Turner und Sportler mit den Urkunden, die auch am Deutschen Eck in Koblenz zur großen Saarkundgebung ein treffen sollen. An diesem Tage wird

1 Gbrer in Ehrenbreitstein das Wort' zu den Saarländern ergreifen. Unser Bild zeigt das Deutsche Eck mit der herrlichen Landschaft an Rhein und Mosel.

nicht in den Händen der Antragsteller, so ist in dem Antrag anzugeben, bei welcher Stelle des Saargebiets diese Unterlagen erhältlich sind.

Sämtliche Abstimmungsberechtigten im Reich wer­den hiermit aufgefordert, ihren Antrag aus Eintra­gung in die Stimmliste

bis spätestens zum 31. August 1934

an den zuständigen Gemeindeausschuß im Saargebiet gelangen zu lassen. Zur Aufklärung über alle, bei der Anmeldung zu berücksichtigenden Gesichtspunkte stehen dcn^ Stimmberechtigten die Saar melde stellen ihres jetzigen Wohnorts (das Einwohnermelde­amt, in den Städten die zitständigen Polizeireviere) so- ivic die Geschäftsstellen des Bundes der Saarvereine in Berlin befindet sich diese SW 11, Stresemannstr. 42 zur Verfügung.

Es wird jedem Abstimmungsberechtigten bringend empfohlen, vor Absendung seiner Anmeldung die vor­genannten Stellen zum Zwecke der Beratung in An­spruch zu nehmen.

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Die landfremde Regierun gskommission des Saargebietes hat das Tragen des Abzeichens für die Kundgebung auf dem Ehrenbreitstein im Saargebiet verboten.

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Heist die Saarabstimmung dordereistn!

Aufruf der Saarvereine.

. Der Führer des Bundes der Saarvereine, Staatsrat Simon, hat folgenden Aufruf erlassen:

Deutscher Volksgenosse!

Weißt du, daß 800 000 Deutsche an der Saar vom deutschen Vaterland durch das Versailler Diktat abgetrennt unter art und vollsfremder Herrschaft stehen?

Weißt du, daß im Laargebiet die aus Deutschland deser­tierten marxistischen und jüdischen Volksver- röter unter wohlwollender Duldung der Regierungs- kommission unsere deutschbewußten Saärbrndcr beschimpfen und terrorisieren, das Deutsche Reich, seine Regierung und den Führer Adolf Hitler öffentlich verleumden dürfen, ja, in ihren Zeitungen offenen Landesverrat begehen?

Weißt, dag dort an der Saar glich deutsche Arbeiter, weil sie ihr Deutschtum nicht verleugnen, a u f die Straße fliegen, Hunger und Elend leiden samt ihren Familien für Deutschland, für ihr Volk und damit für dich, deutscher Volksgenosse?

Weißt du, daß trotz aller Bedrückungen, trotz aller Schikanen, trotz allem Terror, trotz Rot und Elend das deutsche Volk der Saar und vor allein der deutsche Handarbeiter und Bergkumpel seit 15 Jahren einen heroischen, beispici- losen Kampf um sein Deutschtum führt?

Teutscher Volksgenosse, und was tust du für deine Brüder an der Saar /

2 ic Saardeutschen erwarten von dir V c r st ä n d y i s und Rückhalt in ihrem Kampf! Und sie haben durch ihr löjähriges treues Ringen um die Rückgliederung an Deutsch­land ein Recht darauf, daß du und jeder deutsche Volksgenosse Schulter an Schulter mit dem Deutschtum im Saaracbiel

stehst, daß nicht ihr. Kamps und ihre Not bei uns im Reich vergeben wird.

Wir wollen das ganze deutsche Volk aufrufen zur Anteilnahme und Mitarbeit zum Beweis deutscher Schick- salsgemeinschaft und so den Abstimniungstag 1935 zu einem gemeinsamen Bekenntnis der großen deutschen Volksqemeln- schart werden lassen

Jeder Deutsche samt hierzu Mitarbeiter und Mitkämpfer werden als Mitglied des Bundes der Saarvereine, dessen Orts­gruppen sich in allen Teilen Deutschlands befinden. An- iueldungen sind weiter zu richten an den Führer des Bundes der Saarvcrèinc, Koblenz, Schiosts-rasse 45, oder an die Ge­schäftsstelleSaar-Verein", Berlin SW 11, Stresemannstr. 42."

Schuschnigg in Florenz.

Der österreichische Bundeskanzler bei Mussolini.

Gast im Hauptquartier der italienischen Manöver.

Der österreichische Bundeskanzler Dr. Schuschnigg traf in Florenz ein, wo er von Mussolini und dem Minister des Äußern, Suvich, sestlich empfangen wurde. Rach der ersten Besprechung in Florenz begibt sich Schuschnigg in das Hauptquartier der italienischen Trup­pen, um als Gast Mussolinis an den großen italieni­schen Manövern teilzunehmen. Es scheint, daß

die Frage der deutsch-österreichischen Beziehungen im Mittelpunkt der Zusammenkunft von Florenz sieht. Sowohl auf italienischer als auch aus österreichischer Seite, so wird von einer maßgebenden Wiener Stelle erklärt, bestehe die absolute Überzeugung, daß die Entspannung der politischen Verhältnisse in Mitteleuropa und ins­besondere im Donauraum in erster Linie von der Gestal­tung der deutsch-österreichischen Beziehungen abhängig ist. Dies wird auch von der christlich-sozialenReichspost" in Wien unterstrichen. Der römische Berichterstatter des ge­nannten Organs meldet, wie er ausdrücklich seststellt, von offiziös inspirierter Seite über diesen Gegen­stand der Besprechungen in Florenz das folgende: Ent­gegenverärgerten" reichsdeutschen Pressestimmen sei man sich in Italien und Österreich darin einig, daß

ohne Verzug normale Beziehungen zu Deutschland wiedërhèrgestellt werden sollen, sobald Österreich die prak­tischen Garantien für die Achtung seiner Souveränität und Freiheit seitens der deutschen Reichsregierung er­halte. Eine die Rompakte als Tatsache berücksichtigende

positive deutsche Mitarbeit in den Tonauraumfragen durch wirtschaftlichen Interessenausgleich sei eben­so erwünscht wie im Rahmen des Viererpaktes eine Wie­dereinschaltung Deutschlands in gesamteuropäischen Fragen.

Die italienischen Blätter bringen dem öster­reichischen Bundeskanzler herzlich gehaltene Begrüßungs­worte. Das Zusammentreffen zwischen dem Duce und dem Bundeskanzler stelle, so erklärtCorriere della Sera", ein politisches Ereignis höchster Bedeutung dar. Es be­stätige die Kontinuität der Freundschaft und der wirk­lichen Zusammenarbeit zwischen Italien und Österreich und müsse als konstruktives Element in der internationa­len Lage begrüßt werden.

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Fey kündigi neue Vergeliungs- maßnahmen an.

Gegenstaatsgeführliche" Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Im Wiener Rundfunk sprach Major Fed über seine Aufgaben als Generalstaaiskomniissar und über die Maßnahmen, die er treffen werde. Er führte u. a. aus: Die V e r g e l t u n g s m a ß n a h m e n , die überstaats­gefährliche" Unternehmer, unbeschadet sonstiger ge­setzlicher Bestimmungen, verhängt werden können, sind: 1. Entzug aller Aufträge und Lieferungen, die von der öffentlichen Hand vergeben werden, 2. Entzug aller Ver­günstigungen bei der Bezahlung von Steuern und öffent­lichen Abgaben, 3. Entzug der Konzession, Sperre des Betriebes oder der Berufscintragung.

Staatsgefährlichen" D i e n st n e h m e r n gegenüber kann der Generalstaatskommissar, wieder unbeschadet sonstiger gesetzlicher Bestimmungen, sofortige Aufhebung des Dienstvertrages und E n t l a s s u n g aus den Dienst­posten verfügen. Eine solche Verfügung wird lozort wirksam und hebt alle in dem betreffenden rZcnst- ober Kollcktivvertrag etwa vorgesehenen Ansprüche des Arbeit­nehmers auf.

AnheiMe Zerteilung voll ArbeiAräfien

q-ach einer Verordnung vom 10. August ist allein der P r ä s i d c u l der R c t ch s a n st a l t für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung ermächtigt, die Verteilung von Arveitskräften, insbesondere ihren Austausch, zu regeln. Dabei wird es sich vor allem um sie Frage des Austauschs von jugendlichen Ledigen gegen ältere, insbesondere verheiratete kinderreiche, usw. Arbeitslose, banbcht sowie um die Möglich­keit, weibliche Arbeitskräfte durch männliche zu ersetzen.

Einwirkungen anderer Stellen aus diesem Gebiete sind künftig verboten. Als foldje Einwirkung gilt nach der Verordnung auch daS Verlangen von Auskünften aller Art, insbesondere auf Grund von Fragebogen^

Die erforderlichen Anordnungen und Richtlinien sind in ssürzc zu erwarten.