,âint jeden Werktag. Wochenbeilag«: Der «Etag". Bezugspreis: monatlich 1,70 RM. S Lieferungsbehinderung durch „Höhere Ge- bestehen keine Ansprüche. Verlag Friedrich %LnMau, Fulda, Königstratze 42. Rotations- rlL. giliedrich Ehrenklau, Lauterbach/H. Haupt- schriftlèster: Friedr. Ehrenklau, Fulda, Königstr. 42.
Tageblatt für Rhön und Vogelsberg
Zulöa- und Haunetal »Zulöaer Kreisblatt
Reöaktion und Geschäftsstelle: Königstraße 42 ♦ Iernfprech-flnschluß Nr. 1989
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M. 195 — 1934
Fulda, Mitwoch, 22. August
11. Jahrgang
Der Aufmarsch zur Saarfront beginnt.
Ms Wer kommt zur Saarkundgebung.
Eine neue große Treuelundgebung für das deutsche Saaroediet wird am kommenden Sonntag in Koblenz- Oberchrenbreitstein stattfinden. Die Verau- slattung geht vom Bund der Saarvereine aus, der das Mnzc deutsche Volk noch einmal ausruft zur Treue und rm- kkmÄdlichen Werbung für die deutsche Sache an der Saar. Die nroße Bedeutung der Kundgebung erhellt aus der Tat- soSe, daß der Führer und Reichskanzler Adolf Hitler sein Erscheinen in Koblcnz-Oberehrenbreitstcèn z u - gesagt hat. Der ganzen Welt soll gezeigt werden, daß Reich und Volk sich rüsten, die kommende Abstimmung zu einem überwältigenden Sieg des Deutschtums zu machen.
SaarlärOer, melösi srrch!
Zur Eintragung in die Stimmlisten.
Die Regierungskommission des Saargebietes hat am 8. Juli 1934 die Vorschriften über die Aufstellung der Stimmlisten für die Volksabstimmung im Saargebiet am 13. Januar 1935 erlassen. Weiterhin hat die Volks- abstimmungskommission des Völkerbundes am 20. Juli 1934 eine Bekanntmachung veröffentlicht, die nähere Vorschriften über die Abstimmungsberechtigung und über die Anmeldung der Stimmberechtigten zur Aufnahme in die Stimmlisten enthält.
Hiernach müssen Stimmberechtigte, die außerhalb des Laargebietes wohnen, einen besonderen Antrag auf Eintragung in die Stimmlisten stellen. Wer nicht in die Stimmlisten eingetragen ist, kann sein Stimmrecht nicht ausüben. Es liegt daher im eigensten Interesse aller im Mich wohnenden Stimmberechtigten, diesen Antrag mit Midister Beschleunigung einznreichen. Die Antragsfrift KO mit dem 31. August 1934 ab.
Der Antrag, der an den „Gemeindeausschuß" des Bezirks gerichtet ist, in dem der Abstimmungsberechtigte am 28. Juni 1919 die Einwohnereigenschaft hatte,
muß folgende Angaben enthalten:
1. Namen, Vornamen, das Geburtsdatum, den Geburtsort und den Beruf des Antragstellers (im Falle einer Berufsänderung denjenigen, den er am 28. Juni 1919 ausübte), sowie die Vornamen seines Vaters und ferner, falls es sich um eine verheiratete Frau handelt, die Namen und Bornamen ihres Ehemannes (im Falle einer Veränderung des Familienstandes nach dem 28. Juni 1919 den sahliliennamen,. den sie an diesem Zeitpunkt trug):
, 2. die Gemeinde, in der er die E i n w o h n c r - Eigenschaft am 2 8. Juni 1919 hatte;
„ 3. den gewöhnlichen Aufenthalt zur Zeit des Antrags;
4. die Anschrift im Saargebiet, an die Mit- mmngen zu richten sind.
Die vorhandenen Beweisstücke für die Einwohnereigenschaft im Saargebiet sind dem ümrag beizufügen; befinden sich solche Beweisstücke
5n hj 170 000 Läufer der Saar-Treue-Staffcl auf dem Weg zum Deutschen Eck.
am ''n Matzen eilen durch alle deutschen Gaue die Staffel-Läufer der Turner und Sportler mit den Urkunden, die auch am Deutschen Eck in Koblenz zur großen Saarkundgebung ein treffen sollen. An diesem Tage wird
1 Gbrer in Ehrenbreitstein das Wort' zu den Saarländern ergreifen. Unser Bild zeigt das Deutsche Eck mit der herrlichen Landschaft an Rhein und Mosel.
nicht in den Händen der Antragsteller, so ist in dem Antrag anzugeben, bei welcher Stelle des Saargebiets diese Unterlagen erhältlich sind.
Sämtliche Abstimmungsberechtigten im Reich werden hiermit aufgefordert, ihren Antrag aus Eintragung in die Stimmliste
bis spätestens zum 31. August 1934
an den zuständigen Gemeindeausschuß im Saargebiet gelangen zu lassen. Zur Aufklärung über alle, bei der Anmeldung zu berücksichtigenden Gesichtspunkte stehen dcn^ Stimmberechtigten die Saar melde stellen ihres jetzigen Wohnorts (das Einwohnermeldeamt, in den Städten die zitständigen Polizeireviere) so- ivic die Geschäftsstellen des Bundes der Saarvereine — in Berlin befindet sich diese SW 11, Stresemannstr. 42 — zur Verfügung.
Es wird jedem Abstimmungsberechtigten bringend empfohlen, vor Absendung seiner Anmeldung die vorgenannten Stellen zum Zwecke der Beratung in Anspruch zu nehmen.
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Die landfremde Regierun gskommission des Saargebietes hat das Tragen des Abzeichens für die Kundgebung auf dem Ehrenbreitstein im Saargebiet verboten.
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Heist die Saarabstimmung dordereistn!
Aufruf der Saarvereine.
. Der Führer des Bundes der Saarvereine, Staatsrat Simon, hat folgenden Aufruf erlassen:
„Deutscher Volksgenosse!
Weißt du, daß 800 000 Deutsche an der Saar vom deutschen Vaterland durch das Versailler Diktat abgetrennt unter art und vollsfremder Herrschaft stehen?
Weißt du, daß im Laargebiet die aus Deutschland desertierten marxistischen und jüdischen Volksver- röter unter wohlwollender Duldung der Regierungs- kommission unsere deutschbewußten Saärbrndcr beschimpfen und terrorisieren, das Deutsche Reich, seine Regierung und den Führer Adolf Hitler öffentlich verleumden dürfen, ja, in ihren Zeitungen offenen Landesverrat begehen?
Weißt dü, dag dort an der Saar tä glich deutsche Arbeiter, weil sie ihr Deutschtum nicht verleugnen, a u f die Straße fliegen, Hunger und Elend leiden samt ihren Familien für Deutschland, für ihr Volk und damit für dich, deutscher Volksgenosse?
Weißt du, daß trotz aller Bedrückungen, trotz aller Schikanen, trotz allem Terror, trotz Rot und Elend das deutsche Volk der Saar und vor allein der deutsche Handarbeiter und Bergkumpel seit 15 Jahren einen heroischen, beispici- losen Kampf um sein Deutschtum führt?
Teutscher Volksgenosse, und was tust du für deine Brüder an der Saar /
2 ic Saardeutschen erwarten von dir V c r st ä n d y i s und Rückhalt in ihrem Kampf! Und sie haben durch ihr löjähriges treues Ringen um die Rückgliederung an Deutschland ein Recht darauf, daß du und jeder deutsche Volksgenosse Schulter an Schulter mit dem Deutschtum im Saaracbiel
stehst, daß nicht ihr. Kamps und ihre Not bei uns im Reich vergeben wird.
Wir wollen das ganze deutsche Volk aufrufen zur Anteilnahme und Mitarbeit zum Beweis deutscher Schick- salsgemeinschaft und so den Abstimniungstag 1935 zu einem gemeinsamen Bekenntnis der großen deutschen Volksqemeln- schart werden lassen
Jeder Deutsche samt hierzu Mitarbeiter und Mitkämpfer werden als Mitglied des Bundes der Saarvereine, dessen Ortsgruppen sich in allen Teilen Deutschlands befinden. An- iueldungen sind weiter zu richten an den Führer des Bundes der Saarvcrèinc, Koblenz, Schiosts-rasse 45, oder an die Geschäftsstelle „Saar-Verein", Berlin SW 11, Stresemannstr. 42."
Schuschnigg in Florenz.
Der österreichische Bundeskanzler bei Mussolini.
Gast im Hauptquartier der italienischen Manöver.
Der österreichische Bundeskanzler Dr. Schuschnigg traf in Florenz ein, wo er von Mussolini und dem Minister des Äußern, Suvich, sestlich empfangen wurde. Rach der ersten Besprechung in Florenz begibt sich Schuschnigg in das Hauptquartier der italienischen Truppen, um als Gast Mussolinis an den großen italienischen Manövern teilzunehmen. Es scheint, daß
die Frage der deutsch-österreichischen Beziehungen im Mittelpunkt der Zusammenkunft von Florenz sieht. Sowohl auf italienischer als auch aus österreichischer Seite, so wird von einer maßgebenden Wiener Stelle erklärt, bestehe die absolute Überzeugung, daß die Entspannung der politischen Verhältnisse in Mitteleuropa und insbesondere im Donauraum in erster Linie von der Gestaltung der deutsch-österreichischen Beziehungen abhängig ist. Dies wird auch von der christlich-sozialen „Reichspost" in Wien unterstrichen. Der römische Berichterstatter des genannten Organs meldet, wie er ausdrücklich seststellt, von offiziös inspirierter Seite über diesen Gegenstand der Besprechungen in Florenz das folgende: Entgegen „verärgerten" reichsdeutschen Pressestimmen sei man sich in Italien und Österreich darin einig, daß
ohne Verzug normale Beziehungen zu Deutschland wiedërhèrgestellt werden sollen, sobald Österreich die praktischen Garantien für die Achtung seiner Souveränität und Freiheit seitens der deutschen Reichsregierung erhalte. Eine die Rompakte als Tatsache berücksichtigende
positive deutsche Mitarbeit in den Tonauraumfragen durch wirtschaftlichen Interessenausgleich sei ebenso erwünscht wie im Rahmen des Viererpaktes eine Wiedereinschaltung Deutschlands in gesamteuropäischen Fragen.
Die italienischen Blätter bringen dem österreichischen Bundeskanzler herzlich gehaltene Begrüßungsworte. Das Zusammentreffen zwischen dem Duce und dem Bundeskanzler stelle, so erklärt „Corriere della Sera", ein politisches Ereignis höchster Bedeutung dar. Es bestätige die Kontinuität der Freundschaft und der wirklichen Zusammenarbeit zwischen Italien und Österreich und müsse als konstruktives Element in der internationalen Lage begrüßt werden.
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Fey kündigi neue Vergeliungs- maßnahmen an.
Gegen „staatsgeführliche" Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Im Wiener Rundfunk sprach Major Fed über seine Aufgaben als Generalstaaiskomniissar und über die Maßnahmen, die er treffen werde. Er führte u. a. aus: Die V e r g e l t u n g s m a ß n a h m e n , die über „staatsgefährliche" Unternehmer, unbeschadet sonstiger gesetzlicher Bestimmungen, verhängt werden können, sind: 1. Entzug aller Aufträge und Lieferungen, die von der öffentlichen Hand vergeben werden, 2. Entzug aller Vergünstigungen bei der Bezahlung von Steuern und öffentlichen Abgaben, 3. Entzug der Konzession, Sperre des Betriebes oder der Berufscintragung.
„Staatsgefährlichen" D i e n st n e h m e r n gegenüber kann der Generalstaatskommissar, wieder unbeschadet sonstiger gesetzlicher Bestimmungen, sofortige Aufhebung des Dienstvertrages und E n t l a s s u n g aus den Dienstposten verfügen. Eine solche Verfügung wird lozort wirksam und hebt alle in dem betreffenden rZcnst- ober Kollcktivvertrag etwa vorgesehenen Ansprüche des Arbeitnehmers auf.
AnheiMe Zerteilung voll ArbeiAräfien
q-ach einer Verordnung vom 10. August ist allein der P r ä s i d c u l der R c t ch s a n st a l t für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung ermächtigt, die Verteilung von Arveitskräften, insbesondere ihren Austausch, zu regeln. Dabei wird es sich vor allem um sie Frage des Austauschs von jugendlichen Ledigen gegen ältere, insbesondere verheiratete kinderreiche, usw. Arbeitslose, banbcht sowie um die Möglichkeit, weibliche Arbeitskräfte durch männliche zu ersetzen.
Einwirkungen anderer Stellen aus diesem Gebiete sind künftig verboten. Als foldje Einwirkung gilt nach der Verordnung auch daS Verlangen von Auskünften aller Art, insbesondere auf Grund von Fragebogen^
Die erforderlichen Anordnungen und Richtlinien sind in ssürzc zu erwarten.