Zul-aer Anzeiger
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Ichiistleiter. Fnedr. Ehrenklau, Fulda. svonipstr. 42, Neöaktion UN- Gefthästsstelle: Königstraße 42 ❖ §ernfprech-Bnsh!uß Nr. 24L4
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. 267 — 1934
Fulda, Mittwoch, 14. November
11. Jahrgang
„Deutschlands ewiges Naturrecht auf die Saar".
Oie Entfernung der Emigranten aus dem Saargebiet ist unerläßlich!
Eine befremdende Bekanntmachung der Abstimmungs- koinmission.
Die A b st i m m u n g s k o m m i s s i e n im S a a r - ((biet hat eine Bekanntmachung erlassen, in der sie her- «hebt, daß es hinsichtlich der Abstimmung „d r e i v o l l - hm m e n gleichberechtigte Parteien" gebe, an denen keine als bevorzugt und ebensowenig als Äderwertig anzusehen sei. Zu ihrem großen Bedauern We die Kommission jedoch feststellen müssen, daß in poli- jjchen Versammlungen sowie in der Presse leider die eine Mr andere der genannten Parteien in ihrer Gleich- üiechügung angegriffen worden sei. In einzelnen Fällen lei man auch gegen politische Gegner mit soviel Truck und fwvungen vorgegangen, daß es berechtigt scheine, von politischem Terror zu sprechen Die Kommission liebt sich gezwungen in Zukunft eine solche Haltuna, die Md) der geltenden Gesetzgebung unzulässig ist, dem zu- dändigen Staatsanwalt zur Kenntnis zu bringen
Zu diesem Erlaß der Abstrmmuugskvmmifston ist daraus hinzuweisen, daß deutscherseits immer wicoer der Wunsch laut geworden ist, den Abstimmungs- iamps in ruhigster und gemäßigter Form abzuroickeln, da in der saardeutschen Bevölkerung weder die Ne>- , gum> noch die Veranlassung besteht, den Kampf um die gesicherte deutsche Abstimmung mit unnötiger Schärfe zu betreiben.
Durch die von der Regierungskommission wider- Wchslos geduldete Einmischung landfremder Hb nicht abstimmungsberechtigter Ele - ment e wurde der Abstimmungskampf erst in ein Stasiuni Macht, das die Abstimmungskommission zu vorstehender Lanning veranlassen konnte . Es sei hier nur auf das mderaniwortliche Treiben der Marlevkommisston angewiesen, die wochenlang im Sinne ihrer s e p a i a - fistischeu Geldgeber im Saargebiei ihr Unwesen rieb und in der Seit einen Perlenmdungsfeldzug gegen bc deutsche Sache an der Saar entfesselte. Eine Bern tu ?-n9 im Äbstimmungskampf an der Saar würde sofort pircten wenn man sich endlich zu einer Entfernung -u ohne jede innere Berechtigung in die faardeursche Ab rmmuttg eingreifenden Emigranten entschließen
Die Rechtssicherheit als Grundlage der Volksgemeinschaft.
uWerprâfideni Görings bedeutsame Ansprache aus « Sinngebung der Akademie für Deutsches Recht.
Auf der Vollsitzung der Akademie für Deutsches Recht Berliner Rathaus führte Ministerpräsident ZZ-Ng in seiner Rede über die Rechtssicherheit als 'Endlage der Volksgemeinschaft u. a. folgendes aus:
Der Nationalsozialismus hat vom ersten Tage de. Machtübernahme an den Rechtscharakter seines^Slaates wnl und für veraltete und unzulängliche sich neue geschaffen. Wir haben nicht mit einer papierenen begonnen, als wir zur Macht kamen, wre der «imarer Staat, der nichts Eiligeres zu tun hatte, als blutleere Theorien in Papier umzusetzen, t haben vielmehr die drängenden Fragen des Volks- u ”s durch Gesetze zu lösen versucht und haben dabei amen gewaltigen Teil des unbrauchbaren Rechts- mndes durch nationalsozialistisches Rcchtsgui ersetzt. ,^‘°°i muß aber dafür sorgen, daß die Gesetze richtig un? luchgemäß gehandhabt werden Das aber i’t § s'verheil, wenn jeder Volksgenosse 'n der u - l' ven kann, daß seine Persönlichkeit als Glied l0Rcn Gemeinschaft geachtet und geschützt wird, daß
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würde. Damit würde der Verwirklichung des Wunsches der Abstimmungskommission auf eine reibungslose Abwicklung des Abstimmungskampfes am wirksamsten Rechnung getragen werden.
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Kundgebung der Akademie für deutsches Recht.
Im festlich geschmückten großen Sitzungssaal des Berliner Rathauses begann die fünfte Vollsitzung der Akademie für deutsches Recht, die eine besondere über die deutsche Grenze hinausreichende politische Bedeutung durch die damit verbundene Saarkundgebung und die große Rede des preußischen Ministerpräsidenten Hermann Göring über die Rechtssicherheit als Grundlage der Volksgemeinschaft erhielt. Unter den zahlreichen Ehrengästen sah man Mitglieder der Reichsregierung und der Staatsregierungen, der Organisationen, der Wehrmacht usw. In seiner Begrüßungsansprache erklärte Reichsjustizkommissar Dr. F r a n k u. a.: Es ist nicht zuletzt Ihr Verdienst, Parteigenosse Göring, daß das Gefühl der Staats- und Rechtssicherheit von Preußen aus über Volk und Reich sich ausbreitet. Möge die Welt überzeugt sein, daß der Nationalsozialismus vor der Geschichte bestehen will als Garant einer menschheitsfort- schrittlichen Rechtsgesinnung, und möge man aus diesem ehernen und fundamentalen, aber auch unabdingbaren Überzeugungsdrang unserer Nation zum ewigen Recht unseres Volkes verstehen, daß auch in diesem Augenblick unser aller Gedanken unseren Brüdern an der Saar gewidmet sind.
Denn das Recht Deutschlands auf die Saar ist das unabdingbare, von keinem Vertrag, von keiner Macht- anwendung zu erschütternde ewige Naturrecht wie das der Mutter auf ihr Kind.
Dann nahm der preußische Ministerpräsident General Göring, mit herzlichem Beifall begrüßt, das Won zu dem Thema „Die Rechtssicherheit als Grundlage der Volksgemeinschaft". In einem kurzen Schlußwort erklärte Dr. Frank, der Aufruf des Ministerpräsidenten zum Rechtsgewiffen und Rechtsbewußtsein werde die Parole für die Rechtsfront sein, und schloß die Vollsitzung mit einem begeistert aufgenommenen dreifachen Sieg Heil auf den Führer
vor allem auch feine Ebre vollen Schutz ersann, und satz das, was er sich durch schaffende Arbeit erworben oder was ihm von seinen Vätern überkommen ist, ibm auch gesichert wird.
Die vergangene Epoche erkannte vor allem keine ausreichenden Möglichkeiten zum Schutze der Ehre an. Gewiß war alles andere geschützt. Jeder Übergriff kapitalistischer Art konnte einen Rechtsschutz finden, die Ehre des einzelnen aber, sie fand keinen Schutz.
Darum ist heute auch der Rechtsschutz der Ehre ein wichtigster Bestandteil der Rechtssicherheit, denn er setzt alles andere voraus. Die Ordnung dieses Staates ist begründet auf einem unerschütterlichen Glauben zu dieser Staatsidee, auf Treue u n d Vertrauen. Es gibt aber kein Vertrauen der Gefolgschaft. wenn nicht jeder einzelne da draußen im Lande weiß, daß der Führer durch die berufenen Organe unablässig bemüht ist, seinen ständig lebendigen Anspruch auf Gerechtigkeit, auf Verwirklichung des Rechtes nnd Gesetzes zu erfüllen. Es kann nicht in Betracht kommen, daß der nationalsozialistische Staal seine Organe, seine Machtmittel ein- sctzt, um d e n in seinem Tun zu schützen, der etwas be- gebri. und erstrebt, was der Volksgemeinschaft schädlich
tft. Der yauselgentUmer, der unbarmherzig und skrupellos arme Volksgenossen um Nichtigkeiten willen obdachlos macht, bat den Schutz des Staates in diesem seinen Treiben verwirkt, denn er verstößt gegen die Grundgesetze der Volksgemeinschaft, selbst wenn er in seinem Tun den Schein eines Gesetzesparagraphen für sich hat
Sie wissen, auf welchen geradezu unerhörten, menschlich einfach unverständlichen Fall ich anspiclc, und ich versichere Sie, daß ich wie hier auch in Zukunft mit unerbittlicher Härte, soweit die Dinge mich an- gehen, durchgreifen werde.
Ich lehne es ab, mich schützend vor asoziale Ausbeuter und Wucherer zu stellen, denn für sie ist kein Raum in unserer Volksgemeinschaft. Der Staat hat seine Gesetze geschaffen, um das Leben der Gemeinschaft zu gewährleisten und nicht zu dem Zwecke, denen Schutz und Hilfe in ihrem Tun zu geben, deren Ziel es ist, den Staat und die durch ihn verkörperte Gemeinschaft zu unterhöhlen und zu vernichten. Schon früher, als man das Rechtsempfinden bereits stärker in seiner Brust trug als heute, gab es so etwas, was man die A ch t genannt hat. Man achtele gewisse Elemente, man machte sie vogelfrei und stellte sie damit außerhalb des Rechts und des Gesetzes. Unsere Vorfahren erklärten solche Staatsfeinde für friedlos; das Mittelalter erklärte sie in Reichsacht. Wir stoßen solche Elemente aus und haben diesem Rechtsgedanken in dem von uns geschaffenen Ausbürgerungs- paragraphen in allerdings humanerer Form, aber im alten germanischen Sinne wieder Gestalt gegeben. Das Recht muß immer blut- und gehaltvoll in lebendiger Verbindung mit dem Volke stehen und aus dem Volke heraus geboren werden. Das vollkommenste Gesetz, der beste Wille, die vortrefflichste Organisation werden es jedoch nicht hindern können, daß Fälle vorkommen, in denen dem einzelnen nicht sein Recht wird.
Untragbar aber ist es für jede gesunde, natürliche Volksgemeinschaft, turnn der einzelne anständige Volksgenosse das Gefühl haben müßte, er sei gegen gewisse Angriffe schutzlos, seine Sicherheit liege in der willkürlichen Entfcheidungs- gewall Unbefugter? Solche Zustande müssen rückstchtâlos beseitigt werden. Ebenso untragbar ist es, daß ein Volksgenosse um deswillen Nachteile für fi* uns seine Familie befürchten müßte, weil er auf gesetzliche Weise, sein gutes, ehrliches Recht sucbt und geltend macht. Es geht auch nicht an, daß jemand ein Amt, eine Füdrerstelle im Staate ungestraft dazu benutzen kann, das Recht unseres nationalsozialistischen Staates und damit den Willen des Führers zu verletzen und dadurch den ihm unterstellten Volksgenossen Unrecht zuzufügen. Vor allem aber ist es unmöglich, daß ein Teil der Volksgenossen vor dem Gesetz eine bevorzugte Siellung genießt.
Eine wirkliche, auf Vertrauen und Achtung auf-- gebaute Gemeinschaft aller Artgleichen ist nur möglich, wenn alle Teile der Gemeinschaft von der Gewißheit durchdrungen und erfüllt sind, daß ihnen der Schutz des Gesetzes, daß ihnen das Recht gemeinsam und gleich gewährleistet ist.
Ter Nationalsozialismus kennt allerdings auch auf dem Gebiete des Rechts und der Rechtsanwendung eine Differenzierung. Wir wollen nicht die Kleinen hängen und die Großen laufen lassen, sondern wir wollen gerade die großen Schädlinge besonders an« fass e n. Nicht aus den Buchstaben kommt es an, sondern allein auf den Sinn und den Geist des Gesetzes. Es mögen sich in einzelnen Fällen Gesetze ändern, irgendeines bleibt ewig: Das ist nicht der Buchstabe des Gesetzes, nicht der Buchstabe des Rechts, sondern das Rechtsempfinden selbst, die Überzeugung, daß das, was geschieht, unter allen Umständen Recht ist, möge es nun heute in diese, morgen in jene Gesetzesform gegossen sein.
Das moralische Recht ist das ewige Recht.
Meine Herren Juristen, wir haben gesehen, wie gcradö im Privatrecht unerhörte Rechtsbrüche vorgefommen sind. Gehen Sie in das Volk hinaus und fragen Sie, ob das heutige Privatrecht, das aus kapitalistischer Einstellung heraus geworden ist, nicht den schwachen Kleinen stützt, sondern dem Ausbeuter das Recht zusichert. Dieses Gesetz wird niemals vom Volke verstanden, das Volk steht wirklich beispiellos oft solchen Rcchlsbrüchen gegenüber. Tas Volk kann das nickn verstehen, wenn aus irgendeinem alten Schmöker etwas ausgegraben wird, was man zu streichen vergessen hat und so ein Recht geschaffen wird, das tiefes Unrecht wird. Ein gesundes und klares Recht muß von dem einzelnen eigentlich selbst vertreten werden können, jur Vertretung des wahrhaften Rechtes bedarf es eigentlich nicht des Anwalts. Mag der Anwalt für viele andere notwendig sein aber jeder Volksaenosse muß das Gefühl haben: Hiebt durch die besondere Schwatzhaftigkeit des Anwalts bin ich vor Gericht gestchert, sondern durch mein Recht, mit dem ich vor dem Richter stehe. (Lebhafter Beifall.» Und. meine Herren, welch trauriges Kapitel stellt das heutige Rechlè'wesen zum Teil noch dar. Wenn wir auch hier wieder auf das Privatrecht übergeben, wo jeder einzelne weiß, ich kann ja nur mein Recht gewinnen, wenn ich über das notwendige Bankkonto dazu verfüge., Tann weiß ja der arme kleine Mann: er kann nicht zu seinem Recht kommen, weil er schon in der zweiten Instanz gar nicht mehr die Gebühren erstellen kann; er weiß: bat der andere den länaeren Atem 4md den aespicktcren Geld-