Zul-aer /lnzeiger
WAWlWUI 6Daseblatt fSr Rhön un- Vogelsberg WHM-ssMLLH
S$jp^ Zuiöa- und Haunetal >Zul-aer Kreisblatt Nachlaß — DA" X 34 910’ — ^eiant Jortl^
l-hriftlerter: Fnedr. Ehrenklau, Fulda, Konigstr. 42. Re-aktion UN- Geschäftsstelle: Königstraße 42 ❖ Zernfprech-ftnschluß Nr. 2^84 Anzeigenteil ’ Ferdinand Ehrenklau, Lau1erbach-H.
Nr. 270 — 1934
Fulda, Samstag, 17. November
11. Jahrgang
Das Reich als Berwaltungsträger
Ser Lellbau der Verwaltung.
Wichtige Mitteilungen des Staatssekretärs Dr. Pfundter.
In der 5. Vollsitzung der Akademie für Deutsches ziecht sprach der Staatssekretär im Reichs- und preu- Wen Innenministerium, Dr. P f u n d t n e r, über den Neuaufbau der deutschen Verwaltung. S’ Me u. a. folgendes aus:
Im Bismarckreich und unter der Weimarer Zwischen- Fassung gab es nur auf einzelnen Teilgebieten der Etlichen Betätigung eine „Reichsverwaltung". Das Aergewicht der Verwaltungstätigkeit lag bei der »!!desverwaltung. Reichsverwaltung und Lan- Äerwaltung waren infolge der Fehlkonstruktion bei Amarer Verfassung zu Gegensätzen geworden. Reichs- Mb Landesminister als Chefs ihrer Verwaltunaszweigc Mden sich
häufig im schärfsten Kamps gegenüber. An Stelle des Gegeneinanders und Neben- mnders von Reichs- und Landesverwaltung ist im Stiften Reich die einheitliche „Deutsche V è r w a l - tun g" getreten. Mit Recht wird daher die Landes- mwaltung als mittelbare Reichsverwaltung bezeichnete
Üeid) und Länder.
Schon das Reichs statthaltergesetz vom 3. April 1933 hatte die Landesregierungen ihres Regie- iMgscharakters mehr oder weniger entkleidet und wich- tige Befugnisse der Landesgewalt in die Hände der Reichsstatthalter, also in die Hände von Reichsorganer gelegt. Der Redner nannte als weitere Fortschritte der Arwaltungsreform das Neuaufbaugesetz vom 30. Ja- Mar 1934, das die Landesregierungen ausdrücklich der Reichsregierung unterstellt, ferner die Beseitigung der Mwirkung von Reichstagsausschüssen und die Aus- dedung des Reichsrates. Er fubr dann fort: Reichs- und bandesverwaltung sind nunmehr organisch zusammengeführt, d. h. die Landesverwaltung ist in die Reichs- Hnuaitung eingebaut worden.
Damit haben die Landesminister ausgehört, im kaisrcchtlichcn Sinne „Minister" zu sein. Sie sind nur Mch Bkhvrdenchefs der den Reichsministcricn nachgeord iikleii Dienststellen. Ausgenommen ist lediglich der preu Me Ministerpräsident, der kraft besonderer Delegation leitens des Führers und Reichskanzlers im wesentlichen diejenigen Befugnisse ausübt, die in den außerpreußischer rändern den Reichsstatthaltern zustehen.
Die Verbindung der Reichsministerialinstanz mit bei preußischen Ministerialinstanz beseitigte die letzten Rest« schädlichen Dualismus zwischen der Reichsverwal- dmg und der preußischen Verwaltung. Seit dem Ium ™4 sind mit Ausnahme des Finanzministeriums sämt- M Preußische Ministerien mit den entsprechender âlchsministerien in Personalunion verbunden. Prak- ist eine Trennung nach Reichs- und preußischen «igelegenheiten überhaupt nicht mehr aufrechtzuerbalten.
H die MW AM an der 600t nogelfrei ?
wachsender Kommunistenterror unter Begünstigung von „oben" her.
Die landfremde Regierung Knox bat den saardeutschen . ungeu eine Auflagenachrichi zugehen lassen, die zu Z luugst veröffentlichten Denkschrift der Deutschen Front L âö nimmt. Es wird darin glattweg b e st r i t t e n , der Regierungskommission das beschlag- Aktenmaterial der Deutschen Front unter Bruck Geheimnisses und unter Verletzung der ihnen siegten Neiitralitütspflichi dritten Personen zugang- M ^machi hätten. Alle Behauptungen dieser Art. die ^e Beamten Heimburger, Ritzel, Lehnen und »wue bezögen, seien falsch. Dagegen bat die Regie- mnitiiiou gegen eine frühere Sieuotypntm der des Innern, Maria Carsenius. Straf« wegen Verletzung des Amtsgcbcimnißes er« u L Gegen sie sowie gegen die Unterzeichner der w ichen^aeszeitungen veröffentlichten Eingabe der Deul- T vom 13. November 1934 wurde außerdem be'
- 'ersten Abstimmungsgcricht ofantrag wegen Beleidigung, Verleumdung und
q . übler Nachrede gestellt.
btno'sÜL^ einseitige Stellungnahme der Rcgie- die sich sofort veranlaßt gesehen hat, Seh' Zungen anzustellen, u m b e u f a a r 1 ä n b 11 che N r ■1 è 11111 ö 3 » decken, wird noch zurnckzu- Neue Beweise dafür, daß auf feiten der ^ben tatsächlich illegale Handlungen begangen haillx l /t'icn sich sofort beibringen. So konnte man am M cino Steigleitung der Deutschen Front in St. Ing- 1 ^nfidjrift
iiiit to "Auf zum Straßenkampf" Mische,'?«" ?" i st i s ch e n Zeichen lesen. Den kominu- kmern wurde für die letzten Wochen des Ab- &V» an die Hand gegeben, ^tti? Putsch der Deutschen Front abzuwehren" ^en uns errichtet, die Straßen aufgerisscn, Dach- ^ü Ej^v,^onsterbänke mit mit Steinen gefull - er» versehen werden müssen u. a. m.
Lediglich die Finanzministerien des Reichs und Preußens unterstehen bisher noch getrennter Leitung infolge etats- und vermögensrechtlicher Erwägungen.
Es ist selbstverständlich, daß die Vereinigung von Reichs- und preußischen Ministerien nicht den Abschluß der Entwicklung bedeutet, sondern daß diese Regelung ihre Auswirkungen auch auf die außer- preußischen Länder haben muß, daß Änderungen in der Aufgabenverteilung auch zwischen den Reichsministerien und den außerpreußischen Landcsministerien die Folge sein müssen. Einzelne Verwaltungszuständigkeiten werden daher im Zuge der Entwicklung auf die Reichsministerien übergeleitct werden. Dies bedeutet aber nicht etwa, daß die Ministerien der übrigen Länder nun von heute aus morgen in den betreffenden Reichsministcricn aufgchen. Die Landesministerien nehmen zugleich auch Aufgaben wahr, die in Preußen etwa bei den Provinzial- behördcn, besonders bei den Oberprâstdentcn und den Regierungspräsidenten liegen. Die Landcsministerien werden daher diese Funktionen weiter behalten müssen.
Durch die Zusammenlegung des Reichs- und preußischen Innenministeriums wird eine Intensivierung und Beschleunigung erreicht.
Oie Gelbstverwartung der Gemeinden.
Bei dem deutschen Verwaltungsaufbau darf nicht unberücksichtigt bleiben die g e m e i n d l i che Selbstverwaltung. Den ersten Schritt in der Richtung bei Herstellung unmittelbarer Verbindung von der Reichszentrale zu den Gemeinden bedeutete die Bildung des Deutschen Gemeindetages durch das Gesetz vom 15. Dezember 1933 Die Grundgedanken der preußischen Gesetzgebung und nunmehr mit den Bedürfnissen und Erfahrungen der übrigen deutschen Länder und den Belangen der Bewegung abzustimmen und in einer Deutschen Gemeindeordnung niederzulegen.
Es ist zu hoffen, daß diese Deutsche Gemeindeordnung etwa am 1. April 1935 in Kraft treten kann.
Neben der genieinb Lutten .Selb^ueitoa steht die b e r u s s st ä n d i s ch e Selbstverwaltung. Zwischen ihr und der Staatsverwaltung besteht engste Verbindung.
Partei und Staat.
Bei der Darstellung der deutschen Verwaltung kann an einer Behandlung des Verhältnisses von Partei und Staat nicht vorübergegangen werden Der Gedanke der E i n h e i t von Partei und Staat wird nicht zuletzt aus dem Gebiete der inneren Verwaltung lebendig. Aus der organisatorischen und schöpferischen Kraft bei Bewegung sind zahlreiche Sonder- und Dachorganisationen herausgewachsen, die mit den einzelnen Zweigen der Staatsverwaltung ein
gemeinsames Tätigkeitsfeld haben. Im Vordergrund steht hier die Deutsche Arbeitsfront. Verstärkt wird diese Wirkung noch dadurch, daß die Inhaber hoher und höchster Parteiämter zugleich Wlüitiaste Staatsmittel bekleiden
Anweisung an den katholischen Gaarklerus.
Für die Abstimmungszeit.
Die Bischöfe Franz Rudolf von Trier und Ludwig von Speyer haben eine Verfügung zum politischen Auftreten der Geistlichen im Saargebiet erlassen, in der es heißt:
„Alle Geistlichen der Diözesen Trier und Speyer werden angewiesen, im Geiste des Reichskonkordats sich jedes öffentlichen Auftretens in politischen Versammlungen im Saargebiet zn enthalten. Auch auf der Kanzel und in der katholisch- kirchlichen Vereinstätigkeit ist die gleiche
Zurückhaltung geboten.
Diese Anweisung gilt auch für alle fremden im Saargebiet sich aufhaltenden Priester. Diese Priester sollen es vermeide n, auf der Kanzel politische Zeitungen, Zeitschriften ober Bücher zu empfehlen. Was ihre Mitarbeit an Zeitungen oder Zeitschriften angehl, so bedarf es der Genehmigung ihres Ordinarius. Was wir durch diese Anweisung vermeiden wollen und müssen, ist die Hineintragung der Politik in die Kirche und Seelsorge.
Unsere Anweisung berührt nicht die sittliche Pflicht der Liebe zum angestammten Volkstum und der Treue zum Vaterland. Diese Liebe und Treue sind vielmehr nach der katholischen Lehre sittliche Tugenden. Die Priester wie auch die Laien mögen nicht vergesten, die ernste und wichtige Frage der Abstimmung im Gebet und Opfer dem allgütigcn und aügcrcchtcn Gott zu empfehlen."
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pater Doerr und die Separatisten.
Eine Erklärung des Missionshauses St. Wendel.
Unter schärfster Mißbilligung der katholischen Saarbevölkerung erregte in den letzten Monaten häufig der Vater Hugolin Doerr unliebsames Aufseyen dadurch daß er Arm in Arm mit Kommunisten und Separatisten' aut Kundgebungen der sog. Einheirsfront auftrat
und sich besonders aus der Sulzbacher Kundgeb u n g der separatistischen Kreise als übler £>eber hervortat. Das Missionshaus St. Wendel gibt nunmehr folgende authentische Erklärung über Den früheren Angehörigen ihrer Missionsgcsellschaften ab:
„Wir erklären, daß Pater Hugolin Doerr unsere Missionsgesellschafl verlassen und in eine außerdentsche Diözese eingetreten ist. Somit untersteht er nicht mehr dem Gehorsam seiner bisherigen Oberen. Ferner erklären wir, daß dem früheren Pater Doerr von seinen damaligen Oberen jede politische Betätigung ausdrücklich untersagt war. Ebenso erklären wir, daß weder das Missionshaus St. Wendel noch die „Gesellschaft des göttlichen Wortes" je etwas zu tun gehabt haben mit seiner politischen Tätigkeit."
So also urteilt man im Saargebiet über die Tätigkeit des famosen Propagandisten des Status quo.
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Wichtig für SaarübstiMMungsberechtigte!
Die Eintragung in die Abstimmungslisten.
Berlin, 17. November.
Der Bund der Saarvereine teilt dem DNB mit:
Es besteht Veranlassung, darauf hinzuweisen, daß die Rekurse gegen die Entscheidung eines Kreisbüros aus den amtlichen, von der Abstimmungskommission herausgegebenen weißen Formulare» einzulegen sind. Diese müssen auf das sorgfältigste ausgefüllt werden. Der Abstimmungsberechtigte läuft sonst Gefahr, daß der Rekurs wegen formeller Mängel verworfen wird. Wem ein solches Formular nicht zugegangen ist, wende sich an den Vertrauensmann, die Ortsgruppe oder Geschäftsstelle des Bundes der Saarvereine, Berlin SW 11, Stresemannstrohe 42. Die genannten Stellen sind auch bei der Ausfüllung der Formulare behilflich.
Kontrollierte Aufrüstung.
Ein englischer Vorschlag für Gens
Havas erfährt aus London, daß der englische Vorschlag auf Kontrolle der Waffen- Herstellung, der in Genf eingereicht werden soll, eine viel größere Tragweite haben werde als die erste, von der englischen Regierung beabsichtigte Fassung. Der englische Vorschlag sehe im einzelnen vor: 1. Die allgemein verbindliche Einführung des G e n e b m i - gungszwanges für alle Waffenfabriken, 2. die allgemein verbindlich Einführung des Genehmigungszwanges für die Ausfuhr von Waffen, 3. die Verpflichtung für alle Länder, Berichte über ihre Waffen- und Munitionsherstellung zu veröffentlichen.
Der neue Vorschlag würde alten Staaten die Lagerung oder Herstellung von Waffen und Munition unmöglich machen, von denen der Völkerbund keine Kenntnis hätte.
Zeppelinverkehr Zapan-Amerila?
I a p a n i s ch - in a n d s ch u r i s ch e Pläne.
Gewisse japanisch-mandschurische Kreise beabsichtigen die Gründung einer Pazifik-Luftverkehrsgesellschaft mit einem Stammkapital von 20 Millionen Ucn. Zweck dieser Gesellschaft soll sein, einen Zeppelin- luftverkehr zwischen der Westküste Amerikas und Japan über den Stillen Ozean zu eröffnen.
Zunächst ist beabsichtigt, ein Luftschiff für den regelmäßigen Verkehr zwischen Tokio und Hsinking, der Hauptstadt des mandschurischen Kaiserreichs, einzusetzen. Der Dienst auf der Pazifik-Linie wird von drei Zeppelinluftschiffen versehen werden, und zwar werden die Luftschiffe von Japan über die Hawai Inseln nach Amerika verkehren, eventuell sollen auch Singapore und die Südseeinseln von den Luftschiffen angelaufen werden
Ein Flugzeug, das ohne Führer fliegt.
Aus dem Berliner glugbafcn Tempelboser Feld wurde ein Verkebrsflugzeufl vorgesübrr, das durch ein Selbst- fteucr gerät v 0 n Siemens völlig allein fliegt: Kurz nach dem Start schaltet der Flugzeugiübrcr den „Autopiloten" ein, und die Maschine halt den einmal eingeschlagenen Kurs ein. Unser Bild von der Erfindung, die den Piloten zwar nicht ersetzen kann, ihm aber die Arbeit wesentlich erleichtern soll, zeigt die Maschine