Kul-aer Mzeiger
gOB. Ä A Tageblatt für Rhön un- Vogelsberg SSmBS rul-a, UN- Haunetal. Zul-aer Kreisbla« ichriftlciier: Friedr. Ehrenklau, Fulda. Konigstr. 42. Re-aktion UN- Geschäftsstelle: Königstrafte 42 * Zernfpreck-Rnftbluft Nr. 2984
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Nr. 284 — 1934
Fulda, Mittwoch, 5. Dezember
11. Jahrgang
Beschlüsse des Reichskabinetts.
Neue Gesetze wirtschaftlicher und finanzieller Art.
fen werden, daß auch nicht bei Beginn der Vollstreckung! oder während ihrer Durchführung durch den Gerichtsvollzieher der Schuldner sich auf die Schutzvorschrift berufen kann. Deshalb gibt Absatz 2 des Gesetzes dem Gerichts--^ Vollzieher das Recht, die Vollstreckung bis zur Entschei» dung des Vollstreckungsgerichtes aufzuschieben.
Das Reichskabinett verabschiedete in seiner Sitzrnrg am Dienstag eine Reihe von Gesetzen wirtschaftlicher und finanzieller Art.
Das umfangreichste Gesetzeswerk ist das vom Reichswirtschaftsminister vorgelegte
Reichsgesetz über das Kreditwesen.
Surch dieses Gesetz wird das Kreditgewerbe aus der Sphäre rein privatwirtschaftlicher Interessenbetätigung herausgehoben. Das Gesetz schafft eine scharfe Trennung in der Behandlung des Geldmarktes und des Kapitalmarktes. Es sieht die Errichtung eines Reichsaufsichtsamtes vor. Genehmigt würd- ferner ein
Gesetz über die Gewinnverteilung bei Kapitalgeselb- fchaften
(Anleihestockgesetz), das eine Ergänzung zu dem am 29. März dieses Jahres erlassenen Kapitalanlagegesetz darstellt. Auf Grund des neuen Gesetzes wird der Kreis der Gesellschaften, die einen Anleihestock zu bilden haben, erheblich weiter gezogen, indem auch solche Gesellschaften ersaßt werden, die in früheren Jahren hohe Dividenden gezahlt haben. Es darf in Zukunft in bar nur noch der Gewinn bis zu einem Höchstsatz von sechs Prozent und, wenn die Gesellschaft bereits im Vorjahre einen höheren Gewinn erzielt hatte, ein Gewinn von höchstens acht Prozents ausgeschüttet werden. Der Mehrbetrag des den Gesellschaftern zur Verfügung gestellten Gewinnes nmß als An lei he stock zur Verfügung gestellt werden und darf erst nach vier Jahren unter die Gesellschafter ausgezahlt werden. Den für den Anleihestock bereitzustel- lenben Betrag darf die- Gesellschaft nicht mehr selbst an- leM, sie hat ihn der Deutschen Golddiskontbank zu i'iècrweisen, die ihn für die Gesellschaft nach Maßgabe der .JSÄlt Bestimmungen anzulegen hat. Der Anleihestock F âchört nicht mehr zum Vermögen der Gesellschaft. — Ein
Gesetz zur Aenderung des Gesetzes über dèn Wert- papierhandel
schafft die Voraussetzung für die notwendig geworden» Vereinfachung des B örsen wesens. — Das
Gesetz über die Durchforschung des Reichsgebietes nach nutzbaren Lagerstätten
(Lagerstättengesetz) ermächtigt den Reichswirtschaftsminister zur Durchforschung des Reichsgebietes nach nutzbaren Lagerstätten, mit deren Untersuchung sowie der Sammlung und Bearbeitung ihrer Ergebnisse die Preußische Geologische Landesanstalt und die mit ihr zu vereinigenden geologischen Anstalten der übrigen Länder beauftragt werden. Das Reichskabinett verabschiedete weiterhin ein
Gesetz über die Unterkunft bei Bauten, durch das Vorsorge für eine angemessene Unterkunft der Arbeiter bei Außenarbeiten und zur Beseitigung
gesundheitsschädlicher Einflüsse getroffen wird. — Das
Gesetz über die Erweiterung der Befugnisse des Reichskommissars für Preisüberwachung.
Dehnt dessen Befugnisse über den Kreis der täglichen Bedarfsdeckung hinaus auf gewerbliche Leistungen und Lieferungen überhaupt aus. — Das
Gesetz zur Verlängerung der Schutzfristen im Urheberrecht
bringt eine Ausdehnung des Schutzes von der gegenwärtigen 30jährigen Dauer auf 5 0 Jahre nach dem Tode des Urhebers.
Angenommen wurde ein Gesetz zur Verhütung mißbräuchlicher Ausnutzung von Vollstrek - kungsmöglichkeiten, ferner ein Gesetz zur Aenderung desTabaksteuergesetzes, das die Steuerkredite beseitigt sowie ein Gesetz über die Beförderung von Personen zu Lande, durch das der Straßenbahnverkehr und der Kraftfahrzeugverkehr sowie der Fuhr- Werksverkehr geregelt werden. Schließlich wurde ein Gesetz betreffend die Eheschließung und Beurkundung des Personenstandes von Reichsdeutschen im Auslande genehmigt, durch das nicht mehr zeitgemäße Vorschriften auf diesem Gebiet durch neue Bestimmungen ersetzt werden.
In der der Kabinettssitzung vorangegangenen Minister- besprechung berichtete der Reichsaußenminister und der Reichsbankpräsident als Reichswirtschaltsminister über die in Rom zum Abschluß gebrachten Verhandlungen wegen der Rückgliederung des Saargebietes.
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Änderung des BMreüungsWems
Das Gesetz zur Verhütung mißbräuchlicher Ausnutzung von Vollstrecküngsmöglichkeiten gibt dem Vollstreckungsgericht allgemein die Ermächtigung, auf Antrag des Schuldners Vollstreckungsmaßnahmen, die nach Prüfung aller Umstände des Falles eine dem gesunden Volksempfinden gröblich widersprechende Härte darstellen würden, ganz oder teilweise zu unterbinden oder a u f - zu schieben. Durch die weite Fassung der Gesetzesbestimmung ist dem Gericht die Möglichkeit gegeben, alle besonderen Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen. Da die Berücksichtigung des Schutzbedürfnisses des Gläubigers ausdrücklich angeordnet und die Untersagung oder Aufschiebung der Vollstreckung nur bei einer gesundem .Volksempfinden gröblich widersprechenden Härte zugelasten ist, ist für eine mißbräuchliche Ausnutzung der Bestimmung durch böswillige Schuldner kein Raum. Ob das Gericht die Vollstreckung ganz oder teilweise unterbindet oder nur zeitweilig aussetzt, ist seinem pflichtgemäßen Ermessen überlassen. Da die Vollstreckung gerade durch einen plötzlich beim Schuldner eintretenden Notstand (Krankheit des Schuldners oder dergleichen) erst zu einer groben Unbilliakeit werden kann, muß Vorsorge getrot-
Der schlesische Gauleiier vom Führer ausgeschlossen.
Der Führer hat, wie die NSK. meldet, den Gauleiter von Schlesien Helmuth Brückner wegen parteischädigenden Verhaltens seiner Stellung als Gauleiter enthoben und aus der Partei ausgeschlossen.
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Der preußische Ministerpräsident General Göring hat den Oberpräsidenten von Schlesien und preußischen Staatsrat Brückner seiner sämtlichen staatlichen Ämter und Funktionen enthoben, nachdem der Gauleiter Brückner seitens des Führers wegen parteischädigenden Verhaltens seiner sämtlichen Parteiämter verlustig erklärt und aus der Partei ausgeschlossen worden ist.
Neuordnung des Börsenwesens
Der Reichswirtschaftsminister hat nach Uebernahme der Börsenaufsicht auf das Reich eine Neuordnung des Deutschen Börsenwesens vorgenommen, die am ; 1. Januar 1935 in Kraft treten wird. Die gesetzlichen Vorschriften, die das Kabinett jetzt verabschiedet hat, erleichtern die Zulassung von Wertpapieren an den Provinzbörsen und enthalten Uebergangsbestimmun- gen, die infolge der Aufhebung von Börsen notwendig ge- , worden sind. Es ist Vorsorge getroffen, daß keines der amtlich zugelassenen Wertpapiere seine Notiz verliert. .
Aufgehoben werden die Wertpapierbörsen zu Ko- | nigsberg, Magdeburg, Stettin und Zwickau, i Zusammen gelegt werden die Wertpapierbörsen in ( a) Augsburg und München zu der Bayerischen Börse mit dem Sitz in München,- b) Bremen, Hamburg, und Lübeck zu der Hanseatischen Börse mit dem Sitz in Hamburg,- c) Chemnitz, Dresden und Leipzig zu der Sächsischen Börse mit dem Sitz in Leipzig; d) Düsseldorf, Essen und Köln zu der Rheinisch-Westfälischen Börse mit dem Sitz in Düsseldorf; e) Fränfiurt a. M. und Mannheim zu der Rheinmainischen Börse mit dem Sitz in F ra n k f u r t a. M.
Die an den einzelnen Plätzen bestehenden Warenbörsen und Getreidegroßmärkte werden von der Neuordnung nicht betroffen. Unverändert bestehen bleiben die Wertpapierbörsen in Berlin, Breslau. Hannover und Stuttgart.
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Ruvdsuvloortrag Dr. Schachts
Am Mittwoch, um 19.15 Uhr, spricht der Reichsbank- präiidènt und kommissarische Reichswirtschaftsminister Dr. Schacht in der Stunde der Nation über die neuen Gesetze zum Bank- und Kreditwesen.
Beflaggung für Mackensen.
. Der Führer und Reichskanzler hat auf Vorschlag des -licichswehrministers zur Feier des 8 5. Geburtstages des Generalfeldmarschalls von Mackensen die e f1 o 9 g 11 n g der militärischen Dienstgebäude an- Oeorbnet.
Generalfeldmarschall von Mackensen 85 Jahre.
Dezember kann Generalseldmarschall August von hacken scn au! seinem Landsitz Falkenwalde sPom- er«, seinen 85 Geburtstag feiern Der General seid' 'iricbslö ist neben dem Kronprinzen RupreckN von Bauern entmine noch lebende Generalseldmarschall der allen L *tec Das neue Deutschland bot die Verdienste des oneralseldmarschalls durch die Berufung in den Preußischen Staatsrat anerkannt.
Was sagen die Garantiemächte dazu?
Litauen provoziert neuen Memelskandal.
Sprachvergeivaltigung der Schulen.
Die Mcmelcr Blätter veröffentlichen die Verordn»»!, des soeben zurückgetretenen Direktoriums Reisgys über die Neuregelung der Unterrichtssprache in den mcmcl- ländischen Schulen. Daraus ergibt sich ein ungeheuerlicher Rechtsbruch, der alle bisherigen Maßnahmen der Litauer auf kulturellem Gebiet in den Schatten stellt. 222 Schulen, also nahezu sämtliche, sollen zukünftig die litauische Unter- richtssprachc und ganze sechs die deutsche Sprache an- wenden.
In der Verordnung stützt man pch aus die Er- Hebungen über die dentschsprechenden Schüler deutscher Abstammung und die Nachprüfung dieser Listen durch die zuständigen Schulräte. Wie erinnerlich, war — soweit Erhebungen angestelli wurden — das Ergebnis für Litauen katastrophal, da
80 bis 98 Prozent der Schüler
erklärt hatten, daß bei ihnen zu Hause Deutsch gesprochen wird. Da sich aus Grund der letzten Mcmcl- beschwerde die Siguaiarmächtc auch mit der Schul- und Sprachenfrage beschäftigt und schon vor der Durchführung dieser Verordnung des Direktoriums Reisgys Verfehlungen der Litauer feftgeftedt hatten, so ist jetzt das Direktorium Reisgys zurückgctrcten, um diesen ungcbener- Hcbcn Eingriff in das Schul- und Familienleben durch den Rücktritt in den Hintergrund treten zu lasten. Die oft geübte litauische Taktik, Maßnahmen früherer Regierüngs- inänncr als Tatsachen zu behandeln, mit denen das neue Direktorium dann weiterarbeiter, soll auch in diesem Falle wieder einmal angewandt werden.
Der Memeler Bevölkerung bleibt, wie in mcmcl- [<t1i6if*rn Kreisen verlautet im AuaenSliS ke-ue andere
Möglichkeit der Abwehr, als die, in den S ch u l ft r c i k zu treten, bis die Signatarmächte für Ordnung und Wiederherstellung des früheren Zustandes sorgen.
Die Erregung der memelländischen Elternschaft über dieses unerhörte Vorgehen der Litauer ist ungeheuer.
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Nächtliche Haussuchungen.
Bei Führern be8 Teutschen Kulturbundes in Kowno.
Die litauische Geheimpolizei hat nachts in Kowno bei etwa acht Deutschen, die dem Vorstand des Deutschen Kulturverbandes angeboren, bzw^ ihm nahcstehcn, Haus s u ch u n g e n vorgenommen Sie Dauerten bei den einzelnen Personen bis zu fünf Stunden. Durchsucht wurden ii. a. die Privatwohnungen des stellvertretenden Vorsitzenden des Kulturverbandcs sowie der beiden Geschäftsführer.
Tumult um den Londoner Hochzeitsfilm.
Der Londoner Filmstreifen von der Hochzeit des .Herzogs von Kent ist auf behördliche Weisung vom Spielplan der Dubliner Kinos ab gesetzt worden, da cs bei der Vorführung des Films in den Lichtspieltheatern zu Tumultszenen gekommen ist. Kommunisten und ertrcmistischc Republikaner haben Pscif- konzertc veranstaltet und Rufe wie „N i c d c r mit dem Imperialismus! Denkt an Sir Roger Casement!" ausgcstoßcn. In einem bekannten Dubliner Kino wurde sogar von Manifestanten die Leinwand zerschnitten. Es kam zu derartigen Tumultszcncn, daß die Polizei Verstärkungen berbeiziehen mußte, um die Ordnung wiederherzustellen.