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M-aer Anzeiger

Bei Lwferungsbehinderung. durchHöhere G Tageblatt für Rhön unö Vogelsberg KKÄËS Sulba-unb Haunetal. SulbaerRreiablatt

Miftletter: Fnedr. Ehrenklau, Fulda, Königstr. 4L. Reöaktion und Geschäftsstelle: Konigftrsße 42 * ZernsprechâKKluft Nr. 2984

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Nr. 292 1934

Fulda, Freitaa, 14. Dezember

11. Jahrgang

Letzte Kabinettssitzung 1934.

Mehr als zehn Gesetze verabschiedet. Der Führer dankt seinen Mitarbeitern.

Berlin, 14. Dezember.

Das Reichskabinett verabschiedete in seiner Sitzung am Donnerstag, der letzten in diesem Jahre, noch eine Reihe von Gesetzentwürfen politischer, wirtschaftlicher, rechtlicher und kultureller Art.

Zunächst wurde ein Gesetz über den Ausgleichbür- gerlich-rechtlicher Ansprüche genehmigt. Der nationalsozialistische Staat fordert von den einzelnen Volksgenossen ein hohes Maß von Opferbereitschaft zum Besten des Ganzen. Ein leuchtendes Beispiel dieser Opfer- iviliigkeit sind die zahllosen Opfer an Blut und Vermögen, die im Kampf um die, nationalsozialistische Erhebung von den alten Kämpfern der NSDAP gebracht worden sind. Deshalb mutz ein jeder einzelne gewisse Nachteile, die ihm durch politische Vorgänge dieser Erhebung erwachsen sind, im Interesse der Gesamtheit selbst auf sich nehmen. Ledig­lich für außergewöhnliche Schäden, deren Tragung ihm nach gesundem Voltsempfinden billigerweise nicht allein zuzumuten ist, kann der Volksgenosse einen gewissen Aus­gleich beanspruchen. Dieser Ausgleich kann ihm nach dem Gesetz über den Ausgleich bürgerlich-rechtlicher Ansprüche vom 13. Dezember 1934 unter bestimmten Voraussetzungen und in einem besonders vorgesehenen Verfahren zu Lasten der Allgerneinheit gewährt werden. Doch ist die Anwen­dung des Gesetzes ausdrücklich auf Vorgänge beschränkt, die sich bis zum 2. August 1934 ereignet haben. So­dann wurde einGesetz gegen heimtückische An- grifseauf Staat und Partei und zum Schutze der Parteiumformcn" genehmigt, ferner ein Gesetz über die Uebernahme von Garantien zum Ausbarr der R o h - stoffwirtscha ft". Zur Sicherung der Erhaltung und Nachzucht hochwertigen Erbgutes des deutschen Wal­des sowie zur Ausmerzung artlich minderwertiger Be­stände und Einzelstämme wurde ein Forstliches A r t g e s e tz beschlossen. -^ Die fortschreitende Vereinheitlichung des L deutschen Hochschulwesens erfordert eine einheitliche k Festsetzung der für Hochschullehrer geltenden Altersgrenze, sowie eine Neuregelung der Bestimmungen über die Ver­setzung von Hochschullehrern und ihre Entbindung von amtlichen Verpflichtungen. Diesen Notwendigkeiten trägt das heute verabschiedete Gesetz über dieEntpflichtung und Versetzung von Hochschullehrern" Rechnung. Ein Gesetz über dieEinfuhrsteuer der Gemeinde Helgoland" gibt dieser die Möglichkeit, in gleicher Weise, wie vor dem Inkrafttreten der Weimarer Verfas­sung die Einfuhr alkoholhaltiger Getränke und unverarbei­teten Branntweins sowie die Einfuhr von Tabakerzeug- Nissen zu besteuern. Das Reichskabinett stimmte ferner einem Vorschlag des Reichsinnenministers zu, wonach am Montag, 24. Dezember, und Montag, 31. Dezember, die Dienstzeit der Behörden nach den Vorschrif­ten des Sonntagsdienstes geregelt wird. EinGesetz Sw Aenderung des Gesetzes zum Schutze des Ein­zelhandels" schränkt die Errichtung neuer Verkaufs­stellen auf bestimmten Gebieten ein. Die Errichtungssperre dient gleichzeitig als gesetzliche Grundlage für dre Prüfung der Sachkunde und der persönlichen Zuverlässigkeit der Errichtung neuer Verkaufsstellen und damit zugleich als Ueberleitung zu einem künftigen allgemeinen Etnzel- Handelsgesetz. DasGesetz über Spar - und Giro- assen, Kommunale Kreditinstitute und Giroverbande sowie Girozentralen" sieht lediglich die Verlängerung emer den Landesregierungen seit langem für eine Zweck- ^aßige Gestaltung des öffentlich-rechtlichen Kredltwe,ens gegebenen Ermächtigung vor. DasGesetz Zur Aen­derung der Rechtsanwaltsordnung gibt den Rechtsanwälten den im Augenblick möglichen Schutz gegen swe ungesunde Uebersetzung und eine drohende wirtschajt- liche Verkümmerung des Anwaltsstandes. Genehmigt K"ide sodann einGesetz über die K r a f t I o s e r k I a - kung von 9111 i e it und einGesetz über die«lofr' ^hmcn auf dem Gebiete des Kapitalverkehrs , dadurch die bisherigen Moratorien bei Answer ungsfm- dh.citcn im allgemeinen verlängert werden. Gleichzeitig "lit eine gewisse Auflockerung der eingefrorenen

U. Ein ..Gesetz über den F r e i w i l l i a e n A rb e rv» ""st" schafft die gesetzliche Voraussetzung ,ur W.« ^tcrtjaUunq der Ordnung und Difzipun iw = bienst. - Schließlich verabschiedete das Reichskabmett a k Antrag des Reichspropagandaministers enuGefètz -ur Änderung des Lichtspielgeietzes", wonach m Zukunft von der obligatorischen Mitwirkung deS Rercys stlnidramatiirgen abgesehen und seine Aohgk'.t f SaHe beschränkt wird, in denen die Industrie Rin Mutig erbittet. Dieser Bitte wird künftig nur dann ein Mchen werden, wenn der Reichssilmdramaturg auf Gruno ihm vorgelegten Entwurfes oder Drehbuches Überzeugung'erlangt, daß der Film, dessen Herstellung ^ficbtigt ist einer solchen amtlichen Förderung wur Ag ist.

Kein Neujahrsempfang der Reichsregierungsmitglieder.

Am Schluß der Kabinettssitzung dankte der Führer und Reichskanzler den Mitgliedern des Reichskabinetts für du >etzt zu Ende gehenden Jahr geleistete Arbeit denn Uul des nationalsozialistischen Staates und sprach rhnen r dre bevorstehenden Feiertage und zum Iahreswechst e "e besten Wünsche aus. Gleichzeitig teilte der, r.^ ur von dem sonst üblichen Neujahrsempfang , _ ^Nheber der Reichsregierung in diesem Jahre JJ ita ^nien werde. .

Segen heimtückische Angriffe aus Staat und Partei

In dem vom Reichskabinett am Donnerstag angenom­menenGesetz gegen heimtückische Angriffe auf Staat und Partei und zum Schutz der Parteiuniform" sind nichv un­erhebliche Aenderungen des bisherigen Rechts vorgenom­men worden. 2m ganzen bedeutet jedoch das Gesetz nur eine Anpassung de,r Verordnung zur Abwehr heimtückischer. Angriffe gegen die Regierung der nationalen Erhebung vom 29. März 1933 an die in der Zwischenzeit einge­tretene Aenderung der tatsächlichen Verhältnisse. So hat der heute gefestigt dastehende Volksstaat folgende groß­zügige S t r a f b e st i m m u n g e n für eventuell vor­kommende Fälle erlassen:

Wer vorsätzlich eine unwahre oder gröblich entstellte Behauptung aufstellt oder verbreitet, die geeignet ist, das Wohl des Reiches oder das Ansehen der Reichsregierung oder das der NSDAP oder ihrer Gliederungen schwer zu schädigen, wird mindestens mit Gefängnis bis zu zwei Jahren, und wenn er die Behauptung öffentlich auf- stelit oder verbreitet, mit Gefängnis nicht unter drei Mo­naten bestraft. Wer die Tat grobfahrlässig begeht, wird mit Gefängnis bis zu drei Monaten oder Geldstrafe be­straft. Richtet sich die Tat ausschließlich gegen das Ansehen der NSDAP oder ihrer Gliederungen, so wird sie nur mit Zustimmung des Stellvertreters des Führers oder der von ihm bestimmten Stelle verfolgt. Durch diese letzte Vorschrift soll ermöglicht werben, daß leichtereFälle, an deren Verfolgung der Partei nichts gelegen ist, st r a f l o s bleiben. Mit Gefängnis bestraft wird ferner, wer öffentlich gehässige, hetzerische oder von niedriger Gesinnung zeugende Aeußerungen über leitende Persönlichkeiten des Staates oder dèr NSDAP, über ihre Anordnungen oder die von ihnen geschaffenen Einrich­tungen macht, die geeignet sind, das Vertrauen des Vol­kes zur politischen Führung zu untergraben. Den öffent­lichen Aeußerungen stèhen nichtöffentliche gleich, wenn der Täter damit rechnet oder rechnen muß, daß die Aeußerung in die Oeffentlichkeit dringen werde. Im allgemeinen aber

Mit Tanks an die Saar.

Englischer Vorimps in Calais.

Auch Panzerwagen für die Saarpolizei.

Die beiden für das Saargebiet bestimmten englischen Jnfanteriebataillone sind je 500 Mann stark. Die Schwadron Lancers mit ihren acht Panzer wagen und die sonstigen Hilfstruppen zählen ebenfalls 500 Mann. Zur Entsendung der Schwadron bemerkt ein militärischer Sachverständiger u. a.: Die 12 Lancers sind

Englische Truppen vor der Abreise zur Saar.

tüc in Shorncliffe stationierte46. Company N. A. S. C.' der englischen Armee rüstet sich zu der rinmittelbar bevor­stehenden Abreise ins Saargebiel, wo sie auch al» Polizei während der Abstimmnngszcil tätig sein wirb.

nicht mehr beritten. Das'frühere Reiterregimnt ist boT mehreren Jahren in

ein Panzerwagenrcgiment

umgewandelt worben. Die Panzerwagen haben ein Ge­wicht von je sieben Tonnen, eine Geschwindigkeit von 64 Kilometer in der Stunde und können 300 Kilometer ohne Aufnahme neuen Brennstoffes zurücklegen Ihre Besatzung besteht aus je drei oder vier Mann und ihre Bewaffnung aus je zwei Maschinengewehren. Es werde beabsichtigt, daß die Truppen während ihres Dienstes an der. Saar ihre ' . s . . >

soll die Verfolgung nur eintreten, wenn die Straflosig­keit der Tat im Interesse des Gesamtwohles und des An­sehens von Staat und Partei nicht tragbar wäre. Es ist vorgesehen, daß die Tat nur auf ausdrückliche Anordnung des Reichsministers der Justiz verfolgt wird, der, falls die Tat sich ausschließlich gegen leitende Persönlichkeiten der NSDAP richtet, die Entscheidung im Einvernehmen mit dem Stellvertreter des Führers trifft.

Wer eine strafbare Handlung begeht oder androht und dabei, ohne dazu berechtigt zu sein, eine Uniform oder ein Abzeichen der NSDAP oder ihrer Gliederungen trägt, oder mit sich führt, wird mit Zuchthaus, in leichteren Fällen mit Gefängnis nicht unter sechs Monaten bestraft. Wer die Tat in der Absicht begeht, einen Aufruhr oder in der Bevölkerung Angst oder Schrecken zu erregen oder dem Deutschen Reich außenpolitisch Schwierigkeiten zu be­reiten, wird mit Zuchthaus nicht unter drei Jahren oder mit lebenslänglichem Zuchthaus bestraft. In besonders schweren Fällen kann auf Todesstrafe erkannt werden. Ein Deutscher kann auch dann verfolgt werden, wenn er die Tat im Ausland begangen hat. Wer seines Vorteils wegen oder in der Absicht, einen politischen Zweck zu erreichen, sich als Mitglied der NSDAP oder ihrer Gliederungen ausgibt, ohne es zu sein,. wird mit Gefängnis bis zu einem Jahr und mit Geldstrafe oder mit einer dieser Strafen bestraft. Auch hier wird die Tat nur mit Zu­stimmung des Stellvertreters des Führers oder der von ihm bestimmten Stelle verfolgt. Wer parteiamtliche Uniformen, Uniformteile, Gewebe, Fahnen oder Ab­zeichen der NSDAP, ihrer Gliederungen oder der ihr angeschlossenen Verbände ohne Erlaubnis desReichs- schatzmeisters der NSDAP gewerbsmäßig h e r st e l I t, vorrätig hält, feilhält oder sonst in Verkehr bringt, wird mit Gefängnis bis zu zwei Jahren bestraft. WEr unbefugt parteiamtliche Uniformen und Abzeichen im Besitz hat, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahre, und wenn er diese Gegenstände trägt, mit Gefängnis nicht unter einem Mo­nat bestraft. Dasselbe gilt für Uniformen und Unifor­mierte, die den genannten Uniformen und Uniformteilen

(Fortsetzung auf Seite 2.)

regelmäßigen Übungen fortsetzen sollen. Die für den Abstimmungstag, den 13. Januar, in Aussicht genommenen besonderen Maß­nahmen würden begreiflicherweise geheimgehälten. Für das englische Truppenkorps wird in Calais eine

Berpflcgungs- und Materialbasts

angelegt werden, wie sie während des Krieges dort für die englischen Armeen in Frankreich bpstand, natürlich in sehr verkleinertem Maße. Die gestern bereits in Calais ge­landeten englischen Abteilungen haben unter Mitwirkung der französischen Lkommandantur von Calais bereits mit den Vorarbeiten für die Einrichtung dieser Basis be­gonnen. *

In Beantwortung einer Anfrage im Englischen Unterhaus, ob das britische Kontingent keine Luft- st r e i t k r ä f l e einschlicße, erwiderte Außenminister Simon ironisch unter dem Gelächter des Hauses, er habe nicht gewußt, daß man eine Erkundungsstreitmacht braucht, um zu sehen, wie das Volk ab stimmt.

Die ersten Quartiermacher in Saarbrücken.

Der englische Oberstleutnant Campbell ist mit sechs Stabsoffizieren in Saarbrücken eingetroffen und bat sich mit den Saarbehörden in Verbindung gesetzt, für die ersten beiden Bataillone englischer Truppen Qnartier zu bereiten.

Die italienischen Saartruppen.

Das italienische Saartruppenfontingent wird aus einem Grenadicrreginient und einem Bataillon Cara- binieris unter dem Oberbefehl des Generals Prasca bestehen.

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Panzer- undübersallaulos" im Saargebiel

Genf, 14. Dezember. Der vom Völkerbundsrat ein­gesetzte Anteransschuß für die Frage der internationalen Truppenentsendung ins Saargebiet hat seine Arbeiten abgeschlossen. In dem Schlußbericht wird festgestellt, daß die Truppenkontingente aus Infanterie und Panzerauto- mvbilen mit allem, was dazu gehört, bestehen sollen. Die Truppe müsse sehr beweglich sein und über die nötigen Kraftfahrzeuge verfügen, um die rasche Beförderung von mindestens der Hälfte der Mannschaften jederzeit zu er­möglichen. Der Oberbefehlshaber der Truppen wird An­suchen zum Eingreifen der Truppen zur Auftechterhaltung oder Wiederherstellung der Ordnung, die die Regierungs­kommission an ihn stellen könnte, Folge leisten. Ausgenom­men sind Fälle militärischer Notwendigkeit, die die Lage mit sich, bringen könnte, und das Eintreten irgendwelcher besonders dringender Fälle, die eine sofortige Aktion nötig machen würden.