Zul-aer ^n^ciget
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Tageblatt für Rhön und Vogelsberg» Zulda- und Haunetal * Zuldaer Kreisblatt
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Nr. 42 — 12. Jahrgang
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Fulda, Dienstag, 19. Februar 1935
Landesverräter hingerichtet.
Der nationalsozialistische Staat zerbricht den Landesverrat.
Gerechte Strafe.
Der Volksgerichtshof des Deutschen Reiches hat durch Urteil vom 16. Februar 1935 wegen Verrats militärischer Geheimnisse die geschiedene Benita von Falkenhayn, geborene von Zollikoser-Allenklingcn, und die Renate von - Nahmer, beide aus Berlin, zum Tode verurteilt. Außerdem wurde wegen des gleichen Verbrechens gegen den polnischen Staatsangehörigen Georg von Sosnowski und die Irene von Jena aus lebenslängliches Zuchthaus erkannt.
Das Urteil gegen von Falkenhayn und von Natzmer ist, nachdem der Führer und Reichskanzler von seinem Begnadigungsrecht keinen Gebrauch gemacht hat, Montag s früh vollstreckt worden.
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' An allen Anschlagssäulen in Deutschland erscheint der s Wortlaut eines Urteils gegen gemeine Verbrecher. Als k das niedrigste, verwerflichste aller Schwerverbrecher: im s Leben des einzelnen gilt der Mord, der wohlüberlegte, feige Mord. Was aber ist selbst so ruchlose, blutige Tat W gegen das gemeinste aller Verbrechen im e Leben der Gemeinschaft, den Landesverrat! Schon durch den bloßen Versuch trennt sich der Täter für immer W von seinem Volke. Die vollendete Tat des Landesverrates t aber hat zu allen Zeiten und bei allen Völkern als das i schimpflichste Verbrechen gegolten und ist daher auch immer 6 und überall mit den härtesten Strafen belegt worden.
; . In dem Fall, der das vorstehende Urteil betrifft, hat I eins der höchsten deutschen Gerichte, der Volksgerichtshof I des Deutschen Reiches, den Stab über zwei Menschen I gebrochen, die lebenswichtige Interessen unseres Vaterlandes an eine fremde Macht verraten haben. Besonders â JrVWrcnb kam bei der Urteilsfindung hinzu, daß die bewen Personen ihr gemeines Verbrechen noch nicht einmal aus irgendeinem falsch verstandenen ober irregeleiteten „Idealismus", sondern aus erbärmlicher, schnöder Geldgier begingen: sie haben sich wiederholt hohe Summen von dem Mitglied einer fremden Macht für ihr schmutziges Verbrechen aushändigen lassen. Dar- f I über hinaus handelt es sich um Trägerinnen zweier I â m e n . die in der deutschen Geschichte ruhmvoll ver- t zeichnet sind. Die beiden Verbrecherinnen haben also auch die strenge Verpflichtung, die die Geschichte ihrer Familien chnen auferlegt, um elender persönlicher Vor - 7 teil c w i l l e n für nichts geachtet.
Es konnte gegenüber solcher Verworfenheit kein I anderes Urteil in Frage kommen, als der Tod. Wenn
Das Saarabkommen unterzeichnet.
Die Unterzeichnung der Abkommen über die Rückgliederung des Saargcbiets an das Reich hat in Neapel in Gegenwart des Vorsitzenden des Dreierausschusses, Baron Aloisi, stattgcsunden.
Nach der feierlichen Unterzeichnung der Schlutzver- etnbarungen begaben sich die Botschafter Deutschlands und Frankreichs in Begleitung der beiden Delegationen und der Mitglieder des Dreierkomitees auf Einladung des Vorsitzenden Baron Aloisi nach Capri zu einem gemein- I samen Frühstück.
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M Aeues Wirtschaftsgebiet Saarlanb-psalz.
Der Reichsarbeitsminister hat bestimmt, daß mit dem Tage der Slücfglieberung des Saarlandes in das Reichs- Gebiet aus dem Saarland und dem bayerischen Landesteil ^salz das Wirtschaftsgebiet des Treuhand e r s d e r A r b e i t S a a r l a n d - P f a l z gebildet wird. Mit dem gleichen Tage scheidet der bayerische Landesteil Pfalz aus dem Wirtschaftsgebiet des Treuhänders der Arbeit Bayern aus. Als Sitz des Treu-, Yanders der Arbeit für das Wirtschaftsgebiet Saarland- Lüalz wird Saardrückei: bestimmt.
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Postverkehr mit dem Saarland erleichtert.
Ab 1. Mürz völlige Gleichschaltung.
Inländische Zahlungsmittel dürfen jetzt nad) dem Saarland versandt werden.
r s Postanweisungen, Postaufträge und Postnachnahmen x t ^" innerdeutschen Höchstbetrügen zugelassen tn der Reichsmarkwährung auszustellen. Da die ^o^^renze gegen das Saarland schon jetzt fortfällt, den Paketen und den bisher zollpflichtigen ". Endungen die sonst üblichen Zollpapiere usw. nicht G^.ßt werden. Im übrigen (Gebühren, Aus- andsformblätter usw.) bleiben die bisherigen Vorschriften bis zum 28. Februar in Geltung.
^Cße« bcr völligen Gleichschaltung des Verkehrs mit Saarland vom 1. März an wird besondere Mit- leuung ergehen.
absolute Erbarmungslosigkeit irgendwo angebracht ist, dann gegenüber den Landesverrätern. Das ganze deutsche Volk kann dem Führer nur aus vollem Herzen z u st i m m e n , wenn er von seinem Begnadigungsrecht keinen Gebrauch machte. Das Volk ist sich einig in schier fassungslosem Entsetzen über den Abgrund von Niedertracht und Ehrlosigkeit, den das Urteil aufgedeckt hat. Der Mörder hat nur ein oder höchstens mehrere Menschenleben aus dem Gewissen — der Landesverräter muß sich sagen, daß sein Verbrechen unter Umständen den Tod von Tausenden, ja vielleicht gar Hundert- tausenden von Volksgenossen unmittelbar zur Folge haben kaun. Und das wäre in diesem Falle, wenn es zum äußersten gekommen wäre, geschehen einzig und allein infolge von Taten, die aus niederster Habsucht und Eitelkeit, also aus den untersten und erbärmlichsten Regungen der menschlichen Seele entstehen.
Da es sich im vorliegenden Fall nicht um einen Versuch, sondern um die vollendete, wiederholt begangene Tat handelte, konnte auch nur die schwerste der dem Staat zur Verfügung stehenden Strafen verhängt werden. Die Höhe dieser Strase läßt andererseits den Schluß zu, daß durch die nichtswürdige Tätigkeit der beiden Landesverräterinnen für den Staat schwerster Schaden entstanden ist.
Das ganze deutsche Volk, von tiefstem Abscheu erfüllt, stand mit als Richter hinter dem Volksgerichtshof des Deutschen Reiches. Der Repräsentant des deutschen Volkes aber ist der nationalsozialistische Staat. Dieser Staat zeigt auch an diesem Beispiel, daß er sich seiner höchsten und verantwortungsschwersten Pflichten auf das ernsteste bewußt ist: die Volksgemeinschaft unter allen Umständen vor Mitgliedern zu bewahren, die die einfachsten Pflichten gegen ihr Vaterland auf eine so unwürdige Weise verletzt haben. Wenn solche Menschen aus der Volksgemeinschaft ausgemerzl werden, dann geht nicht nur ein Gefühl tiefer Genug- tuntig durch uns alle, sondern es wird auch das not- Mydigc a b s ck r eda^. ^ c Up i e l geschaffen für jeden, der etwa noch mit ähnlichen Gedanken spieren sollte. Das Verbrechen des Landesverrates ist schon das schwerste von, allen in einem unangreifbaren, sicheren Ltaatswesen; in einem Staat aber, der unter der Führung eines von einem gütigen Schicksal in der Stunde höchster Not gesandten Mannes um seine Wiedererstehung und fernen Neubau kämpft, ist der Landesverrat eine Tat, für deren Kennzeichnung es in der menschlichen Sprache keinen Ausdruck gibt. Wir haben die Gewißheit, daß der nationalsozialistische Staat wie überall, so auch in der Frage des Schutzes unseres Vaterlandes in jedem einzelnen Fall seine Pflicht bis zum äußersten tut und tun wird.
tim Mitternacht am neuen Schlagbaum^
Die Verlegung der saarländischen Zollgrenze.
Zur mitternächtlichen Stunde ist die neue französischlaarländische Zollgrenze errichtet worden. 500 deutsche Zollbeamte haben an zahlreichen Grcnzstcllen nach Frankreich ihren Dienst angetreten.
Auf der Straße von Saarbrücken nach Metz herrschte ein ungewöhnlich reger Betrieb. Tausende waren heraus- geströmt, um Zeugen zu sein, wie die Grcnzstelle an der Goldenen Bremm ihrer Bestimmung übergeben wurde. Die Deutsche Front hatte einen eindrucksvollen Fackel- z u g veranstaltet. Vor dem vorläufigen Zollhaus, das einstweilen noch aus einer einfachen Bretterbude besteht, hatten sich zahlreiche Zollbeamte versammelt, die an dieser wichtigsten und verkehrsreichsten Grcnzstelle Dienst tun sollen.
Als Vertreter der Reichsregierung übergab Geheimrat W a f f e n h e n s ch vom Reichsfinanzministerium punkt 12 Ahr feierlich die neue Zollstelle ihrer Bestimmung. Unter begeisterter Zustimmung der Menge wurden
die Fahnen des neuen Deutschland gehißt und daraufhin spontan das Deutschland- und das Horst-Wessel-Lied gesungen. Sodanil sprach der Reichs- fachschaftsleitcr der deutschen Zollbeamten Mehling zu seinen Berufskameraden, um ihnen Glück zum Beginn ihrer schweren und vcrantwortungsreichcn neuen Tätigkeit zu wünschen.
Etwa 100 Meter weiter waren die f r a n z S s i scher: Grenzposten aufgezogen, in deren Begleitung sich Garde Mobile befand. Unablässig erging sich bie Menge zwischen den beiden Zoll-stationen, um interessiert zuzuschauen, als die ersten Autos die neue Zollgrenze passierten und sofort von den Beamten genau untersucht wurden. Allgemeine Heiterkeit erregte es, daß die neue Zollschranke nicht immer den Wünschen der Zollbeamten gefügig war und meist zu rasch auf- und niederschnellte oder überhaupt nicht zu heben war, so daß bald beträchtliche Verkehrsstockungen entstanden Erst langsam verzog sich die Menge und trat nach diesem bifto rischen mitternächtlichen Augenblick den Heimweg nach Saarbrücken an.
Schutz der saarländischen Wirtschaft Pflegliche Behandlung des Marktes und der Verbraucherschaft sichergestellt.
Neustadt a. d. A„ 19. Februar.
Mit dem 18. Februar ist einerseits die deutsch-saarländische Zollgrenze gefallen, andererseits erfolgte die Errich- tung der deutsch-französischen. Diese zollpolitischen Aenderungen bedingen besondere Maßnahmen zur reibungslosen Durchführung der gesamten Lebensmittelversorgung zum Schutze der saarländischen Wirtschaft einschließlich der Derbraucherschaft. Maßnahmen zum Schutze des G r o ß - und Einzelhandels stehen bevor durch eine Verordnung, die bestimmt, daß außersaarländischen Firmen die Errichtung von Verkaufsstellen untersagt wird. Sn gleicher Weise wurde auch die pflegliche Behandlung der Verbraucherschaft sichergestellt. Um die Lebenshaltungskosten der Saarbevö'ckerung nicht zu verändern, erging folgende Anordnung:
1. Die bisherigen handelsüblichen Lebens- und Genußmittelpreise, wie auch für Tabakwaren und Bier, dürfen bis auf weiteres nicht erhöht werden. Als Stichtag für die handelsübliche Preisbemessung gilt der 1. Februar 1935.
2. Umrechnung von Franken in Reichsmarkwährung hat zu dem von der Reichsbank festgesetzten Kurs von
1,00 — 6,079 Franc zu erfolgen.
3. Die nachbenannten Warengattungen dürfen bis auf iveiteres außerhalb des Saarlandes nicht verkauft werden. Waren, die nicht zu den nachbenannten Gattungen gehören und bisher schon regelmäßigen Absatz außerhalb des Saargebietes hatten, werden von dieser Anordnung nicht betroffen. Waren im Sinne der Anordnung sind: Getreide, Mehl, Brot, Futtermittel, Schmalz, Margarine, Pflanzenfette, Speiseöle, Zucker, Tabakwaren und Bier.
4. Zuwiderhandlungen werden auf Grund einer zu erwartenden Verordnung des Reichskommiffars für Preisüberwachung mit Gefängnis und mit Geldstrafe in unbeschränkter Höhe oder mit einer dieser Strafen bestraft.
Heimburgers „Kostenanschlag".
Für seinen Auszug aus dem Saargebiet.
Die Hauptsorge H e i m b u r g e r s ist gegenwärtig darauf gerichtet, den Umzugvom Saargebiet in seine südfranzösiscke Heimat so großzügig als irgendmöglick von der Regierungkommission sinanziercn zu lassen. Der Kostenanschlag des Herrn Heimburger übertrifft alle Erwartungen bei weitem und zeigt, daß der Direktor des Innern es wenigstens verstanden bat, seine persönlichen finanziellen Belange nicht zu kurz kommen zu lassen.
Für seine Übersiedlung von Saarbrücken nach seinem privaten Wohnsitz Theoule an der Riviera benötigt Herr Heimburger die nette Summe von 29 000 Franc, die man ihm ebensowenig abzuschlagen gewillt ist wie die an= geforderten Schlafwagensahrscheine 1. Klasse.
Ferner hat Herr Heimburger wissen lasten, daß er entscheidenden Wert auf eine gehörige Abfindungssumme noch über den ihm gewährten Pension:-- abfinbungobetrag hinaus legt
Er scheint also selbst der Ansicht zu sein, daß die unschätzbaren Dienste, bie er ber Saarregierung leistete, nickt teuer genug bezahlt werden können. Herr Heimburger bet jedoch nicht nur an sick selbst, sondern auch an seine verflossenen Emigrantenschützlinge gedacht. Sie alle werden mit größeren Abschi e d ssummen bedacht und bekommen teilweise noch volle Gehälter für weitere drei bis sechs Monate.
Brandkatastrophe in einer argentinischen Stadt.
3 Tote, 31 verletzte.
RosariodeSantaFe,19. Febr. lFunkmcldung.) Am Montagnachmittag entstand hier infolge der E x p l o - s^i o n einer Getreide trockn» ngsanlage eine gewaltige Feuersbrunst. Das gesamte Personal der Berufsfeuerwehr und die freiwillige Brandwehr der Eisenbahn bekämpfen das Feuer seit Stunden. Es besteht große Gefahr des Uebergreifens auf die Getreidespeicher und Hafenanlagen. Bisher find drei Tote und 3 1 teilweise schwer Verletzte geborgen worden. Verschiedene Arbeiter sind noch unter den Trümmern begraben.
Tödlicher Unfall bei einer TheatervereinS- Aufführung.
Bei einer Theatcrvercinsauffübnrng des Vereins „Fungsteirer" in St. Marcin inSteier mar k ereignete sich ein eigenartiger Unfall. Es wurde das Stück „Andreas Hofer" aufgefübrr. Ein Mitwirkender, der Wjäbrigc Wagnermeister I o s e p h Z a ch , übernahm es, hinter ber Kulisse aus einem Revolver mehrere im Stück vorgesehene Schüsse abzufeuern. Zach benutzte scharfe Patron e n und als Kugelfang ein großes H o l z st ü ck. Auf das Stichwort krackten hinter ber Bühne zwei Schüsse. Gleichzeitig hörten die Zuhörer einen Aufschrei. Eine der von Zach abgefeuerten Kugeln traf einen Ast in dem Holzstück, prallte ab und drang Zach in die rechte Brustfeitc. Der unglückliche Schütze war f o f o r t tot