Einzelbild herunterladen
 

Fuldaer Anzeiger

-âtnt jeden Werktag. Wochenbeilage:Der Mg» Bezugspreis: monatlich 1,70 siM. S® oieferungsbehinderung durchHöhere Ge- 'bestehen keine Ansprüche. Verlag Fried- Ehrenklau. Fulda, Königstrage 42.

Rotationsdruck : Friedrich Ehrenklau, Lauter- Hauptschriftleiter Friedrich Ehren.

klau, Fulda, Königstraße 42, Telefon 2989.

Königstrage 42.

Tageblatt für Rhön und Vogelsberg» Zulöa- und Haunetal >Zulöaer Kreisblatt

Redaktion und Geschäftsstelle: KSnlgstraße 42 Zernfprech-^nsihluß Nr. 24S4

Anzeigenpreis: 1 mm Höhe in der 46 mm breiten Anzeigenspalte oder deren Raum 4 Pf., im Textteil (90 mm breit) 12 Pf. Bei Wiederholung wird Nachlaß nach Preisliste gewährt, bei zwangs­weiser Beitreibung oder Konkurs erlilcht jeder An­spruch auf Nachlaß.DA." L SS 910. Zur Zeit ist Preisliste Nr. 3 gültig. Lerantwsrtl. für den Anzeigenteil Ferdinand Ehrenklau, Lauterbach-H.

Nr. 49 12. Jahrgang

Fulda, Mittwoch, 27. Februar 1935

Einzelverkaufspreis 10 Pfg.

Wichtige Beschlüsse des Reichskabinetts

Gesetz über die Einführung eines Arbeitsbuches verabschiedet.

Das Reichskabinett genehmigte in seiner Acnstagsitzung zunächst die vom Reichsminister des Vwârtigen vorgelegte Bekanntmachung über die Ber- mbarungen und Erklärungen aus Anlaß der R ü ck - Gliederung des Saarlandes. Es handelt sich ßrrbei um die bereits im wesentlichen bekannten A b - Summen von Rom, die insbesondere auch die Wrtragung des Eigentums an den Saargruben, Eisen- ynen und so weiter und die Regelung der Wâhrungs-, Hilden- und Bersicherungsfragen enthalten.

Weiter verabschiedete das Reichskabinett die vom Mjustizminister vorgelegte neue Vergleichs- »linung, die die Mängel der geltenden Vergleichs- Mung beseitigt und die ganze Materie einer gründlichen Umgestaltung unterwirft. Hierdurch werden un­würdige Schuldner wirksamer als bisher vom Ver- Msversahren ferngehalten und die Versuche einzelner Milbiger, sich auf Kosten der Mitgläubiger Sondervor- teile zu verschaffen, nachdrücklichst unterbunden

Angenommen wurde ein Gesetz über die Beseitigung der G e r i ch t s f e r i e n, ein Gesetz über den Waffen- gebrauch der Forst- und Jagdschutzberechtigten sowie der Fischereibeamten und Fischereiaufseher, weiter ein Weites Gesetz zur Änderung des Kraftfahr- zeug st e u e r g e s e tz c s, wodurch eine weitere steuerliche Veziinstigung für Personen- und Lastkraftwagen eintritt, besondere durch eine Bevorzugung der Kraftwagen, die mit nicht flüssigen Treibstoffen getrieben werden.

Verabschiedet wurde ein Gesetz über die Einfüh­lung eines Arbeitsbuches, durch das

ein einheitlicher amtlicher Ausweis über di- Berufs­ausbildung und die berufliche Entwicklung der

Arbeiter und Angestellten

Massen wird. Das Gesetz zur Änderung des Gesetzes M den unlauteren Wettbewerb schafft die Äraussetzungen für eine wirksamere Bekämpfung des Schwindels bei Ausverkäufen. Ein Gesetz zur Ände- rung des Handelsgesetzbuches erleichtert insbe- bte Bareinzahlung bei Einlagen durch Zulassung der Überweisung auf das Bankkonto.

, Das Gesetz zur Befriedigung des Bedarfs der L a n d- ^irlschast an Arbeitskräften schafft für die Ältst die Möglichkeit, landwirtschaftliche Arbeitskräfte ^berufsfremder Tätigkeit abzulösen und der Land- Vittschaft wieder zuzusübren.

Durch ein vom Reichswirtschaftsminister vorgelegtes Gesetz wird der Übergang des Bergwesens "us das Reich cingelcitet Durch ein Gesetz über die Wahrleistung für den Dienst von Schuldner- wreibiingen der Konversionskasse für deutsche Aüs- Wefdntlben wird eine Regelung getroffen, durch die Schuldverschreibungen zukünftigen Beschränkungen R die Devisengesetzgebung nicht unterliegen sollen.

Das unruhige Afrika

Ausruhr in Algerien.

Fremdenlegion und Mobilgarde eingesetzt.

In der algerischen Stadt Mostaganem ereigneten sich Mre Ausschreitungen, die zu einem Eingreifen der führten. Mehrere hundert Erwerbslose, die, was lonbcrg bemerkenswert ist, aus Europäern und . "geborenen zusammengesetzt waren, rotteten sich Uwmen, um gegen eine vom Bürgermeister verfügte in der Verteilung der Notstandsarbeiten zu

fit®ic eröffneten einen Steinhagel auf die Vürgcr- Aerei und auf die Unterpräfektur. In beiden Gebäuden sämtliche Fensterscheiben zerschmettert. Der Unter- wurde verletzt. Auch die Schaufensterscheiben TO« Läden wurden eingeschlagen. Es gelang dem ^Präfekten, sich mit dem Garnisonkommando in Bcr- zu setzen, das sofort TiraiUcurabteiluttgcn aus- die gegen die Unruhestifter vorgingen, wobei Anzahl Soldaten durch Steinwürfe verletzt wurden. k Erst nachdem Abteilungen der M o b i l g a r d e und

* rmdenlegion aus Oran und Sidi-bel-Abbes worden waren, gelang es, die Stube wieder- w Einige Rädelsführer, unter denen sich Aus- " befinden sollen, wurden verhaftet.

^ttalgouverneur sofort ins Aufstandsgebiet abgereist.

Arbeitslosenunruhen in Algerien brachen fast zur jus Zeit los, als der M i n t st e r r a t i n P a r i s t ttot um Besprechungen über die politische und Mao. J$e Lage in den afrikanischen Besitzungen ab3 zu sich immer steigernden lokalen Aufständen M In dieser Kabinettssitzung wurde auch der Ala»- möllert, den der Generalgouverneur von Earde, erstattet hat. Garbo verließ P a r i s Meal wieder, um sich auf seinen Posten zurück- Mol« ' da die stetig wachsende Unruhe unter der ein- Bevölkerung eine genaue Überwachung der ' RQ in Algerien notwendig macht

Schließlich verabschiedete das Reichskabinett ein Gesetz zur . Änderung des Finanzausgleichs, durch das die Anteile der Länder an der Einkommen­steuer, der Körperschaftssteuer und der Umsatzsteuer gekürzt werden, wenn diese Steuern gewisse Beträge über­schreiten.

Die Einführung einer Arbeitsbuches

Mit der Einführung des Arbeitsbuches geht die Reichs- regierung einen Schritt weiter auf dem Wege zur Siche­rung eines planmäßigen Arbeitseinsatzes, den sie schon mit dem Erlaß des Arbeitseinsatzgesetzes vom 15. Mai 1934 und der Verordnung über die Verteilung von Ar­beitskräften vom 10. August 1934 beschritten hatte. Das Arbeitsbuch wird als amtlicher Ausweis! über die Berufs­ausbildung und die berufliche Entwicklung der Arbeiter und Angestellten dienen, der es erleichtern soll, in der Wirtschaft den richtigen Mann an den richtigen Platz zu stellen, den Zudrang zu überfüllten Berufen und die Landflucht abzubremsen und Schwarzarbeit zu verhindern. Durch das neue Gesetz wird der Reichsarbeitsminister er­mächtigt, das Arbeitsbuch vom 1. April 1935 an allmählich einzuführen. Späterhin wird kein Arbeiter oder Ange­stellter mehr beschäftigt werden dürfen, der nicht im Be­sitz des für ihn vorgeschriebenen Arbeitsbuches ist. Die Arbeitsbücher werden von den Arbeitsämtern ausgestellt.

ArbeitttrSste für die Landwirtschaft

Infolge der günstigen Auswirkungen der Arbeitsbe^ schaffungsmaßnahmeu ist es im Laufe der vergangenen Jahre an einzelnen Stellen für die Landwirtschaft schwierig geworden, die notwendigen Arbeitskräfte zu erhalten. Die im Frühjahr beginnende Erzeugungsschlacht wird den Bedarf an landwirtschaftlichen Arbeitskräften in Zu­kunft noch steigern. Nach dem am Dienstag vom Reichs­kabinett angenommenen Gesetz zur Befriedigung des Be­darfs der Landwirtschaft an Arbeitskräften kann daher der Präsident der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung anordnen, daß Arbeiter und An­gestellte. die innerhalb bestimmter Zeit vor Erlaß der An­ordnung in der Landwirtschaft tätig waren, aber zur Zeit des Erlasses der Anordnung in anderen als land­wirtschaftlichen Betrieben oder Berufen beschäftigt sind, vom Arbeitgeber zu entlassen sind. Die Vorschriften, nach denen eine Kündigung nur mit Zustimmung der Haupt- sürsorgcstellen zulässig ist, bleiben unberührt. Von der Befugnis soll auch künftig nur insoweit Gebrauch gemacht werden, als der Kräftebedarf der Landwirtschaft auf an­dere Weise nicht befriedigt werden kann.

15000 Italiener auf dem Marsch.

Neue Truppentransporte nach Abessinien.

In amtlichen Kreisen Roms wird festgestellt, daß die Lage zwischen Italien und Abessinien unver- äudert bleibe und die Nachricht, daß in Addis Abeba eine Verständigung über das Problem der Errichtung einer neutralen Zone erzielt worden sei, nicht den Tatsachen

entspräche.

Am Dienstag hat wieder ein italienischer Truppen- 3000 Mann und 3000 Tonnen Kriegs-

Iransport von

material Messina verlassen, womit sich die Zahl der italie- irischen Truppen, die sich augenblicklich auf dem Wege »ach Italienisch Ostafrika befinden, auf 15 000 Manu erhöht.

*

8 Millionen Mann im Mobilmachn»»;!««

... und die Kriegsmaterialtransporte nach Italienisch-

Ostafrika.

Rom, 27. Februar. Nach einer amtlichen Mitteilung gehen die Transporte von Truppen und Kriegsmaterial nach Ostafrikazur rechtzeitigen Verstärkung der Ver­teidigungsstellen in vollkommener Ordnung weiter". In den nächsten Tagen wird die Division Gavanina in Neapel zusammenqezogen. Die Einberufung weiterer Jahres- klassen vor der des Jahres 1911 ist ausgeschlossen. In diesem Zusammenhang wird in dem amtlichen Bericht gegenüber jeder Möglichkeit daran erinnert", daß Italien auf Grund der neuen faschistischen Gesetze, durch die die Militârpfllicht vom 18. bis zum 25. Lebensjahr ausgedehnt wird 37 Iahresklassen mit einem Gesamteffektivbestand zwischen sieben und acht Millionen Mann mobilisieren kann. Die Iahresklasse 1914 wird zu dem normalen Zeit- punkt, das cheißt, zum 1. April, unter die NViffen gerufen. Täglich laufen weiterhin beim Kriegsministerium Tausende von freiwilligen Angeboten ein. ZweineueDivisio- n e n sind gebildet worden. Das ganze zur Verschiffung be­stimmte Material wird durch gleichzeitige Bestellung bei der einheimischen Industrie wieder auf- gefüllt, ' '

Oie Erwerbung von Oeutsch-Ofiasrika.

Eine Erinnerung an den 27. Februar 1885.

Vor 50 Jahren, am 27. Februar 1885, wurde der Wortlaut des Kaiserlichen Schutzbriefes für dieGesellschaft für Deutsche Kolonisation* amt­lich bekanntgegeben.

Nachdem die derzeitigen Vorsitzenden der Gesellschaft für Deutsche Kolonisation, Dr. CarlPeters und Unser Kammerherr Felix Graf Behr-Bandelin, Unseren Schutz für die Gebietserwerbungen der Gesellschaft in Ostafrika, westlich von dem Reiche des Sultans von Zanzibar, außerhalb der Oberhoheit anderer Mächte, nachgesucht und Uns die von besagtem Dr. Carl Peters zunächst mit den Herrschern von Usagara, Nguru, Useguha und Ukami im November und Dezember vorigen Jahres abgeschlossenen Verträge, durch welche ihm diese Gebiete für die deutsche Kolonisationsgesellschaft mit den Rechten der Landes­hoheit abgetreten worden sind, mit dem Ansuchen vor­gelegt haben, diese Gebiete unter Unsere Oberhoheit zu stellen, so bestätigen Wir hiermit, daß Wir dieseOber- Hoheit angendmmen und die betreffenden Gebiete, vorbehaltlich Unserer Entschließung auf Grund weiterer Uns nachzuweisender vertragsmäßiger Erwerbungen der Gesellschaft oder ihrer Reichsnachfolger in jener Gegend, unter Unseren Kaiserlichen Schutz gestellt haben."

So lautet der erste Absatz des am 27. Februar 1885 ausgestellten Schutzbriefes, gezeichnet von Kaiser Wil­helm I., unter Gegenzeichnung seines Reichskanzlers, des Fürsten Bismarck. Wie war es aber dazu gekommen, daß gerade Ostasrika auserwählt worden war, dem jungen Deutschen Reich der wertvollste Kolonialbesitz zu werdens Das wollen wir im folgenden kurz erzählen, ist es doch ein Stück Geschichte, wertvoll genug, in der Erinnerung des deutschen Volkes wach und lebendig zu bleiben.

Der eigentliche Wettlauf um die Erforschung des schwarzen Erdteils hatte in der zweiten Hälfte des vorigen Jahrhunderts eingesetzt; bis dabin hatte Afrika der For­schung und damit der Besitzergreifung größtenteils wider­stehen können. Hatte man bis dahin vom Norden und Süden aus sich bemüht, ins Innere einzudringen im Süden war bahnbrechender Pionier der Engländer Livingstone, im Norden, von den Randländern^des Mittel­ländischen Meeres aus erfolgten zahlreiche Forschungs­reisen, bei denen deutsche Forscher, wie Barth, Vogel, Rohlfs und Nachtigall führenden Anteil batten, so wurden jetzt von den verschiedensten Gegenden aus energische Versuche unternommen, hinter das Geheimnis von Jnnerafrika zu gelangen. Der Kongo wurde von dem deutschen Forscher Schweins urth erforscht, ebenso der Sans des Nil, auch hier waren die Deurnsien Emin Pascha (Schnitzer) und Junker führend be­teiligt. Stanley verhalf dem König von Belgien zur Besitzergreifung des Kongobeckens, Wißmann durch­querte zweimal Afrika von West nach Ost. Die^ hansea­tischen Kaufherren Adolf W o c r m a n n und L ü der i tz setzten sich in Togo und Kamerun, bzw. in Sndweftafrika fest ilnd erreichten, daß Bismarck ihre Erwerbungen für das Deutsche Reich übernahm.

Das war die Zeit, in der Carl Peters die enr- scheidenden Jugendjahre verlebte. Nach abgeschlossener Studienzeit geht der 24jährige noch England, hier be­kommt er durch persönlichen Augenschein einen Einblick in das englische Weltreich. Kein Wunder, daß in ihm der Gedanke immer stärker wird, seinem Vaterlande ein Kolonialreich zu schaffen. Mit dem pommerfeben Grog grundbesitzer Graf Behr-Bandelin gründet Peters, noch Deutschland zurückgekehrt, am 28.März1884 dieGesellschaft für Deutsche Kolonisation". Wo kann man aber koloni sieren? Welche Landstriche sind noch nicht von den eure päischen Kolonialmächten besetzt? Da muß erst einmal Ausschau gehalten werden. Zuerst denkt man an das Ge­biet ani Sambesi, was aber die Reichsregierung, als zur englischen Jnteresiensphäre gehörend, ablehnt. Dann empfiehlt Graf Pfeil, der einzige genaue Kenner Afrikas, die d e r I n s c l S a n s i b a r g e g e n ü b e r l i c g c n d e K ü st e, da diese praktisch herrenlos ist. Man stimmt dem Grafen Pfeil zu.

Am 1. Oktober 1 884 reiste die Expedition ab, ihre Mitglieder waren Dr. Carl Peters, Graf Pfeil, Dr. Jühlke und Otto. Ziel war Sansibar, um von dort ausLandeserwerbungen behufs Anlegung einer deut schen Ackerbau- und Handelskolonie zu vollziehen". Ob­gleich alles möglichst getarnt worden war (die Expedition trat erst in Wien zusammen), erhielten die Engländer doch Willd von den deutschen Plänen und versuchten Peters möglichst große Schwierigkeiten zu machen. Jedenfalls erhielt Peters bei seiner Ankunft in Sansibar die amtliche Warnung, die deutsche Regierung könne ihm weder Schutz für etwaige Landerwerbungen zusichern noch auch für ihre persönliche Sicherheit Gewähr leisten. Das ver anlaßte Peters zu der schroffen Antwort, das Reich solle ihm den Schutz erst dann verweigern, wenn er darum bitte.

Jedenfalls brach Peters mit seinen Gefährten am 12. November 1884 in Begleitung von lechs^mit Vorder labern und 36 mit Speeren bewaffneten Trägern ins Innere auf. Mit dieserHeercsmacht' wollte er für Deutschland ein Kolonialreich erobern. Und tatsächlich siegt Peters' eiserner Wille über alle Sckivächen uitb Schwierigkeiten, wenngleich diese Expedition sämtliche weißen Teilnehmer an den Rand des Grabes brachte. Am 19. Dezember 1884 ist Peters bereits Wteber an der Küste. In seinem Besitz befinden sich die kostbaren Urkunden, in denen die Häuptlinge von Useguha. Nauru. Usagara und Ukgmi diese Landschaften Jüf