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* S Königstraße 42, Telefon 2989. - Lantwortlich für den Inhalt: Bernd Heim. Fulda.

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W. 83 - 12. Jahrgang

Fulda, Montag, 8. April 1935

Einzelverkaufspreis 10 Psg.

Danzig wählte deutsch!

Die Danziger Wahlen

MU8, 8. April. Die Danziger Wahlhandlung ist ÈizUhr geschlossen worden. Zwischenfälle haben sich ângnet.' Nach den bisher vorliegenden Ergebnissen â NSDAP offenbar einen Erfolg erzielt, der selbst ( ^ überwältigenden Wahlsieg bei den Kreistagswahlen I ^Member vorigen Jahres noch übertrifft.

! M 22.15 Uhr lagen von 447 Bezirken die Ergebnisse «W Bezirken (gemischt Stadt und Land) vor. In diesen « Bezirken wurden insgesamt 184 348 Stimmen ab- Mben. Davon entfielen auf:

NSDAP 111555 Sozialdemokraten 28 359 Zentrum 23106 Kommunisten 6 226 Liste Weise 7 035 Liste Pietsch 375 Polen 6 272 Ungültig 1409

» Lie MMrM Wählten

Danziger Werder: 80,5 v. H. NSDAP-

3n sämtlichen 102 Bezirken des Landkreises Danziger Werder wurden zusammen 26 344 Stimmen abgegeben. Davon waren gültig 26 126, ungültig 218 Stimmen. (Die Zahlen, in den Klammern beziehen sich auf die Wahlen vom 28. Mai 1933.) Nationalsozialisten 21 016 (15 194); Sozialdemokraten 1635 (3303); Zentrum 2022 (2783); Kommunisten 711 (1502); Liste Weise 413 (682); Liste Pietsch 57 (-); Polen 271 (171).

Nach dieser Aufstellung hat die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei also 80,5 v. H. der abgegebenen Stimmen erhalten.

Danziger Niederung: 81,62 v. §. NSDAP.

3n den 61 Bezirken des Wahlkreises Danziger Niede- mig^waren wahlberechtigt 16 299. Abgegebene Stimmen 15 947, davon gültig 15 826, ungültig 121, davon erhielten NSDAP 12 918 (11 277); SPD 1531 (2899); Zentrum 384 (787); Kommunisten 475 (1500); Liste Weise 421 (752); Liste Pietsch 39 (-); Polen 28 (69).

Danach hat die NSDAP in diesem Landwahlkreis 81,62 don hundert der abgegebenen Stimmen erhalten.

.Nach einer Woche jubelnder Hochstimmung, die mit m Kundgebung am Sonnabend vor Reichsminister Dr. Goebbels ihren Höhepunkt erhalten hatte, brach Sonntag skuh der Wahlsonntag für Danzig an. Punkt 9 Uhr mor- R letzte in den 188 Wahllokalen in der Stadt Danzig ! wie in Zoppot und in den drei Landkreisen Höhe, Nie- rung unb Werder die Wahl mit voller Stärke ein.

Frankreich verlängert die Dienstzeit.

Truppenkontingent muß aber am 14. Juli zur Entlassung kommen

s... R. Gerste Militärausschuß Frankreichs, der aus drei Wehrministern, den Ministern der Handels- der Finanzen den drei Generalstabschefs und e H < cu "v" Frankreich besteht und eine beratende, Stimme in Wehrfragen besitzt, tagte

^ ^s Ministerpräsidenten Flandin. Aus- ""H Außenminister Laval und der riilm wR^ für Abrüstungssragen im Außenministc- taoibep^Rst1», um ihre Anwesenheit gebeten Mir , Abschuß hat ein Gutachten darüber abge- ioiiintc-i Jahresklasse, die im April zur Entlassung faulend ^. Zum Abschluß der Ausbildung der im behagt >>eingestellten Rekruten unter den Fahnen RipR 4r$C11 Das Gutachten, über das keine Mit- torb ' ^'ileben wurde, ist dem Ministerrat vorgelegt durch gütliche Bericht über den Ministerrat wurde ^ßRw ! m bekam,tgegebeu. Die Entschließung der des èbcrfJ,. ^" Kompromiß zwischen den Wünschen der 3lenipn,nan*,oë und der Zwischenlösung eines Teils 1 onti n p dar, in dem das Truppen - iur (htiL'» 1' bas eigentlich im Laufe dieses Monats Wuhnen ßpf nu® kommen müßte, vorläufig unter den 8um 14 ^ wird, aber äußerstenfalls bis 8°iejste*p 1 und unter Anrechnung der a b - ^ ^ f e r p j , , M c h r d i c n st z e i t a l s eine

'-che Bericht über den entscheidende» ^'èrrai

.N die^g^ff^r Laval setzte den Ministerrat ins Bild Nen. Es ^W befindlichen diplomatischen Verhand- lUzuberufeâ'i/^'f'^chlossen, einen für den Dienstag aus;^,,W,ierordentlichen Ministerrat ausschließ- 8 der Fragen, besonders der Vorberei- ^bundes ^uz von Stresa und der Ratstagung des b Die j' Zu widmen.

I "^uiia m beschloß, das jetzt aktive Kontingent let der Fahne zu behalten. Die Zurück-

In den meisten Wahllokalen hatten um 14 Uhr bereits 60 bis 70 v. H. der Wähler ihre Stimme abgegeben. Gegen

15 Uhr flaute der starke Andrang etwas ab. Da der Gegner erfahrungsgemäß später eventuell mit Greuel- und Lü­genmärchen arbeiten wird, ist von vornherein festzustellen, daß das Wahlgeheimnis überall mit geradezu peinlicher Genauigkeit überwacht wurde. Mittags um 12 Uhr fand auf dem Heumarkt eine öffentliche Begrüßungskundgebung für die in Danzig eingetroffenen etwa 6000 sogenannten Auslands-Danziger statt. Die stärkste Gruppe dieser Aus­lands-Danziger hatte Hamburg gestellt, über 2000 Dan­ziger waren aus Berlin und Stettin gekommen, sehr stark waren Ostpreußen und Schlesien vertreten. Mehrere hun­dert Danziger sind aus dem übrigen Ausland gekommen. Der Danziger Senator für Propaganda und Volksaufklä­rung, Batz,er, begrüßte die Auslands-Danziger.

Wir Nationalsozialisten, so sagte er, verstehen unter Volksgemeinschaft nicht die zufällig in diesen Danziger Grenzen lebenden Menschen, sondern verstehen sie so, daß alle, die gleiches Blut, gleiche Sprache, gleiche Kul­tur und den gleichen Willen haben, zu uns gehören, ob sie in Danzig oder in Deutschland oder sonstwo in der Welt wohnen. Es ging an dem Wahltage darum, die Einheit des deutschen Willens nicht nur in Danzig, sondern der ganzen Welt gegenüber zu beweisen.

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Der erste EmdrM in Paris

Paris, 8. April. Der Verlauf der Danziger Wahlen wurde in Paris am Sonntagnachmittag mit großer Span­nung verfolgt. Soweit die Blätter Sonderberichterstatter nach Danzig entsandt haben, sprechen sie ausnahmslos von einer ungeheuren Begeisterung der Danziger Bevölkerung, die einem Bekenntnis für den Nationalsozialismus und den Führer gleichkomme.

Dr. «aoidjoing im Ausland

Danzig, 8. April. Der frühere Danziger Senatspräsident Dr. Raüschning, der wegen schwerer Vertrauensbrüche aus der NSDAP ausgeschlossen wurde, hat nach einer Mel­dung desDanziger Vorposten" in der vergangenen Nacht Danzig verlassen und sich ins Ausland begeben. Dr. Rauschning hatte noch am Sonnabend früh, also unmit­telbar vor dem Abschluß der Danziger Wahlen, in de: Presse der Sozialdemokratie und des Zentrums einen Offenen Brief an den Danziger Gauleiter Forster ver­öffentlicht, der nach Form und Inhalt den Tatbestand des Landesverrates erfüllt und sich in keiner Weise von den übelsten Erzeugnissen der Separatisten und Emi­granten unterschied. Es ist bezeichnend, daß er noch vor Beendigung der Danziger Wahlen durch Flucht ins Aus­land die Folgerung aus seinem Handeln gezogen hat.

gestellten früherer Jahresklassen, die jetzt ihre Dienstzeit ableisten, werden allein den Verpflichtungen ihrer eigenen Jahresklasse unterworfen und kommen am 13 April zur ^"^Das^Kontingent umfaßt normalerweise 6 0 000 Mann und wird erst zur Entlassung kommen, wenn die Ausbildung der im Laufe dieses Monats eingezogenen Rekruten genügend fortgeschritten ist. Es wird s p ä t e - stens am 1 4 Juli entlassen und ausschließ­lich zum Grenzschutz und zu anderen der unmittel­baren Landesverteidigung dienenden Aufgaben verwandt werden Die Mannschaften dieses Kontingents werden zum Ausgleich von einer Reserveübung befreit.

Handelsminister Marchandeau berichtete über seine'Reise nach Belgien und betonte die Herzlichkeit d er Beziehungen zwischen den beiden Ländern. Er teilte mit, das der belgische Ministerpräsident van Zeeland er­klärt habe daß die Regierung Belgiens größten Wert darauf lege jede Desorganisation des französischen Markte« durch die Belgaentwertung zu verhüten und daß sie entsprechende Maßnahmen getroffen habe. Über diese Maßnahmen wurde ein Abkommen zwischen Frankreich und Belgien abgeschlossen, da« der Ministerrat billigte."

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-HefertHÜctoUebungen in Oesterreich.

Amtlich wird aus Wien mitgeteilt: Das öster­reichische Bundesministerium für Landesverteidigung hat, wiederholt geäußerten Wünschen entgegenkommend, ver­dat daß Bundesaugehörige, die in der bewaffneten Macht

Monarchie Im JMM oder nichtberufsmäßig gedient haben und keine höhere Charge als die eines Hauptmanns mnehatten, m der Zeit vom 15 Mai bis 15. September 1935 zur Teilnahme an Truppenübungen des Vnndesheeres herangezogen werden können Die Teilnahme erfolgt ausschließlich auf eigenes Ankuckeu ^ind auf eigene Kosten in Zeitabschnitten von vier Wochen Die Mitnahme eines Reitpferdes, Kraft­rades oder Kraftwagens auf eigene Kosten ist gestattet.

Der Lehrling ist ein Arbeiksschüler.

Musterlehrverträge für kaufmännische und gewerbliche

Lehrlinge. (

Wieder gehen Tausende junger Menschen ins Leben hinaus. Der Lebenskampf beginnt für sie. Sie wollen und müssen etwas lernen, sollen ganze Menschen werden, sollen etwas leisten. Von der Obhut der Eltern gehen sie in die Obhut der Lehrherren über.

Oft hört man die Klage, daß der Lehrherr dem Lehr­ling nicht die gebührende Aufmerksamkeit und Fürsorge widmet, deren er bedarf. Der Lehrling als Laufjunge, wie oft ist das so. Ist dann das Lehrjahr um, dann hat der junge Mensch nichts gelernt, hat Zeit verloren und findet nicht den Anschluß an seine Verufskameraden. Das muß verhütet werden. Deshalb hat unter Mitwirkung der Hitler-Jugend und der Deutschen Arbeitsfront die Reichs­wirtschaftskammer zwei Musterlehrverträge herausgegeben, die das Lehrverhaltnis der kaufmän­nischen Lehrlinge und der gewerblichen Lehrlinge in den nicht-handwerksmäßigen Betrieben regeln. In diesen Musterverträgen sind zum erstenmal bewußt die Folgerungen gezogen aus der Erkenntnis, daß der Lehr­ling nicht die billigste Arbeitskraft sein soll, sondern als Arbeitsschüler dem Lehrherrn zur Erziehung, Aus­bildung und Ertüchtigung anvertraut ist.

Die wesentlichsten Neuerungen betreffen die Fragen der Vergütung, der Beschäftigung, der Auflösung des Lehrverhältnisses. Die Vergütung ist einheitlich bei gewerblichen Lehrlingen als Wochenvergütung, bei kaufmännischen Lehrlingen als Monatsver- g ü t u n g festgelegt. Bei den gewerblichen Lehrlingen können also keine Stundenlöhne mehr vereinbart werden: damit entfällt die Möglichkeit, daß der Lehrherr durch vorübergehende Arbeitseinstellung den schon knappen Lohn des Lehrlings einseitig kürzt. Aus demselben Grund wird der Besuch der Berufsschule als Arbeitszeit gewertet und bezahlt. Auch der nicht mehr berufsschulpflichtige Lehrling soll, soweit das zu seiner Urrsbildung. erforderlich ist, die Möglichkeit zum Schulbesuch erhalten. Nebenleistungen, die nichts mit dem Wesen der Ausbildung zu tun haben oder nicht in dem Gedanken der Arbeitskameradschaft begründet sind, sind verboten.

Das kaufmännische Muster enthält außerdem eine Urlaubsregelung, die für den Lehrling bis zum vollendeten 16. Lebensjahr 20 Arbeitstage, bis zum 17. Lebensjahr 18 Arbeitstage, bis zum 18. Lebensjahr 15 Arbeitstage, bis zum 20. Lebensjahr 12 Arbeitstage Urlaub gewährt.

Besonderen Anlaß zu Streitigkeiten gab und gibt immer die vorzeitige Auflösung des Lehr­verhältnisses. Bisher hatte gewöhnlich nur der Lehrherr aus dem Lehrvertrag eine fixierte Schadens­ersatzforderung für den Fall der unberechtigten Auf­lösung durch den Lehrling. Das neue Muster gewährt dem Lehrling den gleichen Anspruch gegen den Lehrherrn. Falls der Lehrling also durch Schuld des Lehrherrn seine Stelle verliert, kann er ohne weiteres im ersten Lehrjahr 50 Mark, im zweiten 100 Mark, im dritten 150 Mark ein­klagen.

Bei Aufgabe des Geschäfts, Stillegung usw. wurde bisher der Lehrherr vom Lehrvertrag frei. Auch hier schafft der neue Lehrvertrag Wandlung. Das Betriebsrisiko" hat jetzt grundsätzlich der Lehrherr zu tragen, erst durch Beschaffung einer neuen Lehrstelle wird er von seinen Verpflichtungen frei.

Ganz neu ist auch die Bestimmung, daß das Lehrver­hältnis automatisch in ein Gehilfen- oder Fach­arbeite r Verhältnis übergeht, wenn nicht der Lehrherr bei kaufmännischen Lehrlingen drei Monate, bei gewerblichen Lehrlingen einen Monat vor Ablauf der Lehrzeit erklärt, daß er den Lehrling nicht weiter­beschäftigen will. So weiß der Lehrling rechtzeitig Be­scheid, ob er sich nach einer anderen Arbeitsstelle umsehen muß. Unterläßt der Lehrherr diese Anzeige, so ist der Lehrling nach Ablauf der Lehrzeit mit den gesetzlichen

Kündigungsfristen fest angestellt.

Diese Bestimmungen sind festgelegt worden in Über­einstimmung aller irgendwie maßgebenden und inter­essierten Stellen, wie Neichswirtschastskammer, Jndustrie- und Handelskammern, Deutscher Ausschuß für Technisches Schulwesen, Deutsche Arbeitsfront und Hitler-Jugend. Es besteht also nicht der geringste Grund zu der Annahme, in diesen Mustern würde die eine oder die andere Partei ungerecht bevorzugt oder benachteiligt. Es ist die Über­zeugung aller Verantwortlichen Stellen, daß in diesen Lehr­verträgen nur das festgelegt und vorgeschlagen ist, was ein nationalsozialistischer L c h r h e r r und ein nationalsozialistischer Lehrling in Deutsch­land heute von einander verlangen können und sollen. Wer den Wirtschafts- und Arbeitsfrieden wirklich fest be­gründen will, der wird zu seinen Lehrverträgen sofort nur noch die neuen Musterlehrverträge der Reichswirtschafts- kammer oder die nach diesem Vorbild von den Industrie- unb .Handelskammern der einzelnen Wirtschaftsbezirke her- ausaeacbenen Muster benutzen. Auskunft und Beratung in allen Fragen des Lehrvertrages erteilen die Rechts- berahuigSfteUen der Deutschen Arbeitsfront; allen gliedern der HI., des DJ. und des BDM stehen außerdem die Berufs- und Rechtsreserenten auf den Sozialen Ämterri der Banne zur Verfügung.

W Stadt und Land gehören zusammen! Das Er- Holungswerk des deutschen Volkes verbindet beide.