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Zul-aer flnZeiger

Erscheint jeden Werktag.. Wochenbeilage: , ~ Sonntag". Bezugspreis: monatlich 1,70 Bei Lieferungsbehinderung durchHöhere walt" bestehen keine Ansprüche. Verlag Fried- , Fulda, Königstraße 42.

Friedrich Ehrenklau, Lauter-

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Rotationsdruck: Friedrich Ehrenklau, Lauter- bach/H. Hauptschriftleiter Friedrich Ehren­klau, Fulda, Köuigstr. 42, Fernsprecher 2989. Verantw. für den Inhalt: Bernd Heim, Fulda.

I Tageblatt für Rhön und Vogelsberg ' ZulSa- und Haunetal»Zulöaer Kreisblatt

Schriftleitung und Geschäftsstelle: Königstraße 42 Fernsprecher Nr. 2989

Anzeigenpreis: 1 mm Höhe in der 46 mm breiten Änzeigenspalte oder deren Raum 4 Pf., im Textteil (90 mm breit) 12 Pf. Bei Wiederholung wird Nachlaß nach Preisliste gewährt, bei Kon­kurs erlischt jeder Anspruch auf Nachlaß. D.A." V. 35. 910. Zur Zeit ist Preis­liste Nummer 3 gültig. Verantwortlich für den Anzeigenteil Ferdinand Ehrenklau, Lauterbach-H.

Nr. 147 12. Jahrgang

Fulda, Donnerstag, 27. Juni 1935

Einzelverkaufspreis 10 Pfg.

Rerchskabineèt beschließt wichtige Gesetze.

Reichsarbeitsdienstpflicht

feldmarschall von Mackensen. Letzte Sitzung vor der Sommerpause

Berlin, 27. Juni. Amtlich wird mitgeteilt: 3n der Ka- binettssitzung vom Mittwoch, der letzten vor einer länge­ren Sommerpause, wurde das Gesetz über den Reichsar­beitsdienst verabschiedet, wonach alle jungen Deutscher verpflichtet sind, im Reichsarbeitsdienst zu dienen. Zu­nächst wird die Arbeitsdienstpflicht der männlichen 3ugent eingesührt, während die Arbeitsdienstpflicht der weiblicher Jugend einer besonderen gesetzlichen Regelung vorbehalter bleibt.

Angenommen wurde ferner ein Gesetz zur Aenderung des Strafgesetzbuches, das in erster Linie besonders durch die Gesetzgebung auf anderen Gebieten notwendig gewor­den war, durch das aber auch die Umstellung des Straf­rechtes auf ben Geist dies neuen Staates unter Vorweg­nahme einiger Gedanken der künftigen Gesamtreform wei­ter vorwärts getrieben wird. Insbesondere enthält dies« Novelle eine wesentliche Verschärfung der Strafbestim­mungen für die Unzucht zwischen Männern. Das Gesetz zur Aenderung von Vorschriften des Strafverfahrens uni des Gerichtsverfassungsgesetzes bringt die technische Siche­rung der Vorschriften der ersten Gesetze.

Angenommen wurde ein Luftschutzgesetz, durch das dir Stellung des Staates im Luftschutz und die Pflichten der Bevölkerung im Luftschutz geregelt werden, ferner ein Gesetz über das Beschlußverfahren in Rechtsangelegen- heiten der Evangelischen Kirche, durch das der Reichsmi­nister des Innern in das Verfahren in Zweifelsfällen ein­geschaltet toirb; eine Aenderung des Gesetzes zur Verhü­tung erbkranken Nachwuchses, durch das eine Beschleuni­gung des Verfahrens herbeigeführt und bestehende Un­klarheiten beseitigt werden, ein Gesetz zur Vereinheitlichung der Fideikomißauflösung und eine Aenderung des Besol­dungsgesetzes, durch das die bereits im Reichshaushaltsplan 1935 enthaltenen neuen Aemter und Amtsbezeichnungen in die Reichsbesoldungsordnung ausgenommen werden, um die ordnungsmäßige Besetzung der neuen Planstellen zu ermöglichen.

Verabschiedet wurden weiterhin ein Gesetz, über die Ueberführung von Angehörigen der Landespokrzei in die Wehrmacht und ein Gesetz über die Entziehung des Rech­tes zum Führen einer Dienstbezeichnung der Wehrmacht, durch das all denen diese Berechtigung entzogen wird, die durch ihr Verhalten sich des Führens der früheren Dienst- bezeichnung als unwürdig erwiesen haben.

Durch das Gesetz über den Güterfernverkehr mit Kraft­wagen soll die Befriedung des Wettbewerbes zwischen den Eisenbahnen und den Unternehmern des Güterfernver­kehrs erreicht werden.

Das Gesetz zur Ergänzung der Kleingarten- und Klein- Pachtlandordnung dient der Beseitigung der in vielen Wohnlaubengebleten bestehenden Rechtsunsicherheit und der Gegensätze zwischen Verpächtern und Laubenbesitzern.

Angenommen wurde schließlich ein Reichsnaturschutz­gesetz,' das den Schutz und die Pflege der heimatlichen Natur in all ihren Erscheinungen zum Gegenstand hat, sowie ein Gesetz über die Abgabenbefreiung einer Dotation an den Generalfeldmarschall August von Mackensen.

Nach dem Willen des Führers und Reichskanzlers soll dem Dank des deutschen Volkes an den ruhmvollen Heer­führer unvergänglicher Ausdruck verliehen werden. Das Preußische Staatsministerium hat daher beschlossen, die preußische Domäne Brüssow, Kreis Prenzlau, dem Führer und Reichskanzler für eine Uebereignung an den Genc- ratfeldmarschall von Mackensen als Dotation zur Ver­fügung zu stellen.

Die Arbeitsdienstpflicht

Aus den Einrichtungen, die der frühere Staat nur zur Beschäftigung Erwerbsloser errichtet hatte,, haben Führer und Männer den heutigen NS-Arbeitsdienst geschaffen. Sie gaben der Arbeit einen Sinn,- sie stellten die Ehre der Arbeit wieder her, sie führten das Völk zum deutschen Heimatboden zurück und machten aus dem Arbeitsdienst die . ationalsozialistische Erziehungsschule des deutschen Volkes. Viele tzunderttausende sind schon fretwulig durch den Arbeitsdienst gegangen, das ganze Volk hat den Ar­beitsdienst als eine moralische Pflicht bereits anerkanni und begeistert seine Arbeit ausgenommen. Nun wird er aus einer Gemeinschaft der Freiwiltigene^ machtroll« Pflichtorganisation der Nation, der sich keiner mehr ent- 3 Der Arbeitsdienst ist Ehrendienst am putsche" ^â Wer freiwillig oder ausgehoben zum Arbeitsdienst kommt, kann und darf nicht für sich selbst besondere materlelle Vorteile erwarten. Für seinen Dienst und seine Arbeit erhält er keinen Arbeitslohn. Dienst und Ark^rt gilt ^d r ganzen Volksgemeinschaft. Von jedem ernzemen wtrv selbstloser Einsatz seiner ganzen Kraft verlang . Dl« Dienst Pflicht umfaßt alle gesunden lungen Deutschen Manne und fCivwmt Vorschriften über die Dienstp,ilcyt Der weiblichen Jugend bleiben noch besonderer Regelung vor- behalten, da der Frauenarbeitsdienst weder nach der Zahl

Luftschutzgesetz. Ehrung für General

seiner Führer noch nach dem Aufbau seiner Verwaltung in der Lage ist, plötzlich mehrere hunderttausend Mädchen im Pflichtarbeitsdienst aufzunehmen.

Vom männlichen Arbeitsdienst wird der Geburtsjahr- gang 1915 einberufen, die Hälfte zum 1. Oktober 1935, die andere Hälfte zum 1. April 1936. Die Einberufeng richtet sich nicht nach dem Monat der Geburt. Die Dienst­zeit bauert vorläufig sechs Monate. Die allgemeine Mu­sterung wird vom Juni bis August 1935 im Zusammenwir­ken mit der Musterung für die Wehrmacht durchgeführt. Die Aushebung für den Arbeitsdienst erfolgt durch die Meldeämter des Arbeitsdienstes. Wer nicht vom Arbeits­dienst befreit (ausgemustert) wird, erhält die Einberu­fung zu einer bestimmten Arbeitsdienstabteilüng.

Die folgenden Bestimmungen bringen die Ausnahmen von der Dienstpflicht, wobei zu berücksichtigen ist, daß die­jenigen, die bereits den Arbeitspaß im Freiwilligen Ar­beitsdienst erhalten haben, nicht mehr zum Reichsarbeits­dienst eingezogeu werden.

Da der Arbeitsdienst Ehrendienst ist, müssen diejenigen ausgeschlossen bleiben, die wegen ehrenrühriger Handlun­gen zurückgestellt sind, das find alle mit Zuchthaus Be­straften. ferner die Bestraften, denen die bürgerlichen Ehrenrechte aberkannt sind, die den Maßregeln der Si­cherung oder Besserung unterworfen sind und die wegen staatsfeindlicher Betätigung gerichtlich bestraft sind. Außer­dem ist unwürdig, wer aus der NSDAP wegen ehren-

Alfred Rosenberg über

Nordische Wiedergeburt

Der Höhepunkt der Lübecker Tagung.

Auf der Lübecker Tagung derNordischen Gesell­schaft" sprach Reichsleiter Alfred Rosenberg über dieNordische Wiedergeburt". Der Vortrag bildete ge­wissermaßen den Höhepunkt der Tagung. Auf dem fest­lich geschmückten Marktplatz zwischen den alten, schönen Türmen von Lübeck waren die politischen und I u g e n d f o r m a t i o n e n mit ihren Fahnen aufmar­schiert. Viele schwedische, norwegische und dänische Gäste waren in kleidsamen Nationaltrachten zugegen.

Alfred Rosenberg begrüßte die amtlichen und übrigen Vertreter der nordischen Länder und stellte fest, daß, obwohl Jahre notwendig seien, um die Entwicklung der Dinge in Deutschland ganz zu verstehen,

sich doch schon viele Wege echten Deutschland-Ver- pehens im Norden angebahnt hätten.

Er lehnte die Vorstellung ab, daß das Licht vom Osten komme, und wies auf die kulturschöpferische Bedeutung der nordischen Völker hin.

über den K o m m u n i s m u s äußerte Alfred Rosenberg u. a.:Nordischer Gedanke als Wiedergeburt aller hier schöpferischen Kräfte und internationaler Kom­munismus stehen sich geistig in einem erbitterten Kampf gegenüber. Wir sind der tiefen Überzeugung, daß die nationalsozialistische Bewegung die für Deutschland an- gemeffene Form ist, um in diesem Lande die ganz Europa bedrohende Gefahr für immer zu bändigen. Während andere Nationen verständlich und berechtigt ihre indi­viduelle Freiheit preisen, ist es

das Kennzeichnende des deutschen Lebcnstils, daß kein

Deutscher sich heute als Privatperson fühlen will.

In dieser Form und in diesem Bestreben vollzieht sich die germanisch-deutsche Art der nordischen Wiedergeburt auf dem europäischen Kontinent und bildet damit eine neue Form dessen aus, was der Führer einmal germanische Demokratie nannte."

Der Leiter des Rassepolitischen Amtes der NSDAP., Dr. Groß, sprach über den Geburtenrückgang der nordischen Völker, der aufgehalten werden müsse. Es muß dem nordischen Menschen der Be­stand unter den Völkern garantiert werden. Wenn sich Deutschland für die Erhaltung der nordischen Men­schen einsetzt, so geschieht das nicht aus politischen Er­wägungen. sondern wir wollen vielmehr diejenigen Men­schen erhalten, deren Dasein für die weltanschaulichen Ent­scheidungen der Gegenwart und Zukunft unerläßlich ist. Der nordische Mensch steht vor der Menschheit als Träger der eigentlich schöpferischen Kräfte des Geistes- und Kulturlebens überhaupt. Aus diesem Grunde ist die Erhaltung des nordischen Menschen jetzt und in Zukunft unbedingt notwendig.

rühriger Handlungen ausgeschlossen ist. Wer durch gMcht- liches Urteil die Fähigkeit zum Bekleiden öffentlicher Aem­ter für eine befristete Zeit verloren hat, darf in dieser Zeit nicht einberufen werden.

Wer für die besonderen Arbeiten im Arbeitsdienst kör-» Perlich oder geistig völlig untauglich ist, wird nicht eingezogen. Wer vorübergehend untauglich ist, kann zu­rückgestellt werden.

Wer für längere Zeit ins Ausland gehen will, oder bereits im Auslande lebt, kann von der Ableistung der Arbeitsdienstpflicht entbunden werden. Kehrt er aber vor Vollendung des 25. Lebensjahres nach Deutschland zurück, so muß er seiner Arbeitsdienstpflicht noch genügen.

Eine Zurückstellung von der Dienstpflicht sann im allgemeinen bis zu zwei Jahren, im Höchstfall bis zu fünf Jahren erfolgen.

Dem Arbeitsdienst ist die Aufgabe gestellt, die deutsche Jugend im Geiste des Nationalsozialismus zur Volks­gemeinschaft und zur wahren Arbeitsauffassung, vor allem zur gebührenden Achtung der Handarbeit zu erziehen. Zum Erfüllen dieser Aufgaben dienen staatspolitische Schulung, kameradschaftliches Zusammenleben, Ordnungsdienst und Arbeit am deutschen Boden. In Zukunft soll jeder junge Deutsche eine Zeitlang in ernster Arbeit den Spaten führen und wirtschaftliche Werte für die Gesamtheit des Volkes schaffen. Wie groß diese Werte sind, zeigt schon die bis­herige Tätigkeit des Freiwilligen Arbeitsdienstes, insbe­sondere bei den Bodenkultivierungen.

Das Führerkorps des Arbeitsdienstes setzt sich in Zu­kunft nur aus Männern zusammen, die die allgemeine Arbeitsdienstpflicht abgeleistet haben. Für die gesamten Aufgaben ist ein einheitliches Führerkorps bestimmt. Je­dem Führer ist durch die verschiedensten Schulungen im Arbeitsdienst selbst die Möglichkeit gegeben, bei entspre-- ènder Eignung in die höchsten Führerstellen aufzu­rücken. Die Führer sind weder Beamte noch Unteroffiziere oder Offiziere, sie sind vielmehr ein eigener Typ für die Sonderausgaben des Arbeitsdienstes. Sie erhalten eine Besoldungsordnung, die auf die Besonderheiten des Ar­beitsdienstes eingeht. Für eine ausreichende Versorgung werden besondere Vorschriften geschaffen.

000 Arzte im Dienste der Polksgesundheit.

Der Nation alsozialistische Staat, der die Sicherung der.Volksgesundheit als eine seiner Hauptauf­gaben betrachtet, wird in Kürze eine Maßnahme durch­führen, die auf dem Gebiete der Gesundheitspflege einzig dasteht. Wie der Leiter des Hauptamts für Volksgesund­heit bei der Reichsleitung der NSDAP., Reichsärzteführer Dr. Wagner, bekannt gibt, wird hinfort die G e s a m t- heit der schaffenden Deutschen ärztlich nute r sucht und hinsichtlich ihres Gesundheits­zustandes überwacht werden, damit gesundheitliche Ge­fahren bei jedem einzelnen frühzeitig erkannt und die zum Gesundheitsschutz notwendigen Maßnahmen einge­leitet werden können. Zwanzigtausend deutsche Ä r z t e werden sich diesem großangelegten Werk der Ge­sundheitsfürsorge zur Verfügung stellen.

Die Untersuchungen werden mit Hilfe der Deutschen Arbeitsfront und der V e r siche- r u n g s t r ä g e r durchgeführt. Sie richten sich nicht nur auf die Behandlung von Erkrankungen, sondern sollen dazu dienen, den deutschen Menschen zur höchsten körper- lichen und geistigen Leistungsfähigkeit emporzuführen. Besonders ausgewählte Ärzte werden sich um den Ge­sundheitszustand der weiblichen Bevöl­kern n g , insbesondere der im gebärfähigen Alter stehen­den Volksgcnossinncn, sowie der Jugendlichen bemühen.

Meine Stimme soll euch mahnen..."

Erinnerungsmale an die Saarbcsrciung.

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Die Rückkehr des Saarlandes zum Reich wird durch eine Reihe bleibender Erinnerungs­male verewigt werden, die von der treudeutschen Be völkerung der Saar als Denkmal und Mahnmal deut­scher Einigkeit für alle Deutschen gedacht sind. Auf dem Heiligenberg bei Di klingen unweit Saarlouis wird eine mächtige Glocke von 50 Zentner Gewicht vom Be­freiungskampf künden und mit ihrem ehernen Klang den kommenden Geschlechtern die Erinnerung an den Kampf der Väter ins Gedächtnis rufen. Die Ein- tveihungsfeier soll schon im kommenden Monat erfolgen. Aks Fundament für die Glocke ist bereits ein Krieger- ehrenmal entstanden. Ein Schriftband mit den, Spruch Meine Stimme soll euch ,ahnen zeigt euch würdig eurer Ahnen!" ziert den schlichten Bronzeguß der Glocke

Die evangelische Gemeinde Rohrbach, unweit St. Ingbert, plant den Bau einer Dankeskirche. Am Wcstabhang des Hügels soll ein Ehrenhain für die im Abstimlnungskampf Gefallenen angelegt werden.