Zul-aer flnZeiger
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Friedrich Ehrenklau, Lauter-
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I Tageblatt für Rhön und Vogelsberg ' ZulSa- und Haunetal»Zulöaer Kreisblatt
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Nr. 147 — 12. Jahrgang
Fulda, Donnerstag, 27. Juni 1935
Einzelverkaufspreis 10 Pfg.
Rerchskabineèt beschließt wichtige Gesetze.
Reichsarbeitsdienstpflicht
feldmarschall von Mackensen. — Letzte Sitzung vor der Sommerpause
• Berlin, 27. Juni. Amtlich wird mitgeteilt: 3n der Ka- binettssitzung vom Mittwoch, der letzten vor einer längeren Sommerpause, wurde das Gesetz über den Reichsarbeitsdienst verabschiedet, wonach alle jungen Deutscher verpflichtet sind, im Reichsarbeitsdienst zu dienen. Zunächst wird die Arbeitsdienstpflicht der männlichen 3ugent eingesührt, während die Arbeitsdienstpflicht der weiblicher Jugend einer besonderen gesetzlichen Regelung vorbehalter bleibt.
Angenommen wurde ferner ein Gesetz zur Aenderung des Strafgesetzbuches, das in erster Linie besonders durch die Gesetzgebung auf anderen Gebieten notwendig geworden war, durch das aber auch die Umstellung des Strafrechtes auf ben Geist dies neuen Staates unter Vorwegnahme einiger Gedanken der künftigen Gesamtreform weiter vorwärts getrieben wird. Insbesondere enthält dies« Novelle eine wesentliche Verschärfung der Strafbestimmungen für die Unzucht zwischen Männern. Das Gesetz zur Aenderung von Vorschriften des Strafverfahrens uni des Gerichtsverfassungsgesetzes bringt die technische Sicherung der Vorschriften der ersten Gesetze.
Angenommen wurde ein Luftschutzgesetz, durch das dir Stellung des Staates im Luftschutz und die Pflichten der Bevölkerung im Luftschutz geregelt werden, ferner ein Gesetz über das Beschlußverfahren in Rechtsangelegen- heiten der Evangelischen Kirche, durch das der Reichsminister des Innern in das Verfahren in Zweifelsfällen eingeschaltet toirb; eine Aenderung des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses, durch das eine Beschleunigung des Verfahrens herbeigeführt und bestehende Unklarheiten beseitigt werden, ein Gesetz zur Vereinheitlichung der Fideikomißauflösung und eine Aenderung des Besoldungsgesetzes, durch das die bereits im Reichshaushaltsplan 1935 enthaltenen neuen Aemter und Amtsbezeichnungen in die Reichsbesoldungsordnung ausgenommen werden, um die ordnungsmäßige Besetzung der neuen Planstellen zu ermöglichen.
Verabschiedet wurden weiterhin ein Gesetz, über die Ueberführung von Angehörigen der Landespokrzei in die Wehrmacht und ein Gesetz über die Entziehung des Rechtes zum Führen einer Dienstbezeichnung der Wehrmacht, durch das all denen diese Berechtigung entzogen wird, die durch ihr Verhalten sich des Führens der früheren Dienst- bezeichnung als unwürdig erwiesen haben.
Durch das Gesetz über den Güterfernverkehr mit Kraftwagen soll die Befriedung des Wettbewerbes zwischen den Eisenbahnen und den Unternehmern des Güterfernverkehrs erreicht werden.
Das Gesetz zur Ergänzung der Kleingarten- und Klein- Pachtlandordnung dient der Beseitigung der in vielen Wohnlaubengebleten bestehenden Rechtsunsicherheit und der Gegensätze zwischen Verpächtern und Laubenbesitzern.
Angenommen wurde schließlich ein Reichsnaturschutzgesetz,' das den Schutz und die Pflege der heimatlichen Natur in all ihren Erscheinungen zum Gegenstand hat, sowie ein Gesetz über die Abgabenbefreiung einer Dotation an den Generalfeldmarschall August von Mackensen.
Nach dem Willen des Führers und Reichskanzlers soll dem Dank des deutschen Volkes an den ruhmvollen Heerführer unvergänglicher Ausdruck verliehen werden. Das Preußische Staatsministerium hat daher beschlossen, die preußische Domäne Brüssow, Kreis Prenzlau, dem Führer und Reichskanzler für eine Uebereignung an den Genc- ratfeldmarschall von Mackensen als Dotation zur Verfügung zu stellen.
Die Arbeitsdienstpflicht
Aus den Einrichtungen, die der frühere Staat nur zur Beschäftigung Erwerbsloser errichtet hatte,, haben Führer und Männer den heutigen NS-Arbeitsdienst geschaffen. Sie gaben der Arbeit einen Sinn,- sie stellten die Ehre der Arbeit wieder her, sie führten das Völk zum deutschen Heimatboden zurück und machten aus dem Arbeitsdienst die . ationalsozialistische Erziehungsschule des deutschen Volkes. Viele tzunderttausende sind schon fretwulig durch den Arbeitsdienst gegangen, das ganze Volk hat den Arbeitsdienst als eine moralische Pflicht bereits anerkanni und begeistert seine Arbeit ausgenommen. Nun wird er aus einer Gemeinschaft der Freiwiltigene^ machtroll« Pflichtorganisation der Nation, der sich keiner mehr ent- 3 Der Arbeitsdienst ist Ehrendienst am putsche" ^â Wer freiwillig oder ausgehoben zum Arbeitsdienst kommt, kann und darf nicht für sich selbst besondere materlelle Vorteile erwarten. Für seinen Dienst und seine Arbeit erhält er keinen Arbeitslohn. Dienst und Ark^rt gilt ^d r ganzen Volksgemeinschaft. Von jedem ernzemen wtrv selbstloser Einsatz seiner ganzen Kraft verlang . Dl« Dienst Pflicht umfaßt alle gesunden lungen Deutschen Manne und fCivwmt Vorschriften über die Dienstp,ilcyt Der weiblichen Jugend bleiben noch besonderer Regelung vor- behalten, da der Frauenarbeitsdienst weder nach der Zahl
Luftschutzgesetz. — Ehrung für General
seiner Führer noch nach dem Aufbau seiner Verwaltung in der Lage ist, plötzlich mehrere hunderttausend Mädchen im Pflichtarbeitsdienst aufzunehmen.
Vom männlichen Arbeitsdienst wird der Geburtsjahr- gang 1915 einberufen, die Hälfte zum 1. Oktober 1935, die andere Hälfte zum 1. April 1936. Die Einberufeng richtet sich nicht nach dem Monat der Geburt. Die Dienstzeit bauert vorläufig sechs Monate. Die allgemeine Musterung wird vom Juni bis August 1935 im Zusammenwirken mit der Musterung für die Wehrmacht durchgeführt. Die Aushebung für den Arbeitsdienst erfolgt durch die Meldeämter des Arbeitsdienstes. Wer nicht vom Arbeitsdienst befreit (ausgemustert) wird, erhält die Einberufung zu einer bestimmten Arbeitsdienstabteilüng.
Die folgenden Bestimmungen bringen die Ausnahmen von der Dienstpflicht, wobei zu berücksichtigen ist, daß diejenigen, die bereits den Arbeitspaß im Freiwilligen Arbeitsdienst erhalten haben, nicht mehr zum Reichsarbeitsdienst eingezogeu werden.
Da der Arbeitsdienst Ehrendienst ist, müssen diejenigen ausgeschlossen bleiben, die wegen ehrenrühriger Handlungen zurückgestellt sind, das find alle mit Zuchthaus Bestraften. ferner die Bestraften, denen die bürgerlichen Ehrenrechte aberkannt sind, die den Maßregeln der Sicherung oder Besserung unterworfen sind und die wegen staatsfeindlicher Betätigung gerichtlich bestraft sind. Außerdem ist unwürdig, wer aus der NSDAP wegen ehren-
Alfred Rosenberg über
„Nordische Wiedergeburt
Der Höhepunkt der Lübecker Tagung.
Auf der Lübecker Tagung der „Nordischen Gesellschaft" sprach Reichsleiter Alfred Rosenberg über die „Nordische Wiedergeburt". Der Vortrag bildete gewissermaßen den Höhepunkt der Tagung. Auf dem festlich geschmückten Marktplatz zwischen den alten, schönen Türmen von Lübeck waren die politischen und I u g e n d f o r m a t i o n e n mit ihren Fahnen aufmarschiert. Viele schwedische, norwegische und dänische Gäste waren in kleidsamen Nationaltrachten zugegen.
Alfred Rosenberg begrüßte die amtlichen und übrigen Vertreter der nordischen Länder und stellte fest, daß, obwohl Jahre notwendig seien, um die Entwicklung der Dinge in Deutschland ganz zu verstehen,
sich doch schon viele Wege echten Deutschland-Ver- pehens im Norden angebahnt hätten.
Er lehnte die Vorstellung ab, daß das Licht vom Osten komme, und wies auf die kulturschöpferische Bedeutung der nordischen Völker hin.
über den K o m m u n i s m u s äußerte Alfred Rosenberg u. a.: „Nordischer Gedanke als Wiedergeburt aller hier schöpferischen Kräfte und internationaler Kommunismus stehen sich geistig in einem erbitterten Kampf gegenüber. Wir sind der tiefen Überzeugung, daß die nationalsozialistische Bewegung die für Deutschland an- gemeffene Form ist, um in diesem Lande die ganz Europa bedrohende Gefahr für immer zu bändigen. Während andere Nationen verständlich und berechtigt ihre individuelle Freiheit preisen, ist es
das Kennzeichnende des deutschen Lebcnstils, daß kein
Deutscher sich heute als Privatperson fühlen will.
In dieser Form und in diesem Bestreben vollzieht sich die germanisch-deutsche Art der nordischen Wiedergeburt auf dem europäischen Kontinent und bildet damit eine neue Form dessen aus, was der Führer einmal germanische Demokratie nannte."
Der Leiter des Rassepolitischen Amtes der NSDAP., Dr. Groß, sprach über den Geburtenrückgang der nordischen Völker, der aufgehalten werden müsse. Es muß dem nordischen Menschen der Bestand unter den Völkern garantiert werden. Wenn sich Deutschland für die Erhaltung der nordischen Menschen einsetzt, so geschieht das nicht aus politischen Erwägungen. sondern wir wollen vielmehr diejenigen Menschen erhalten, deren Dasein für die weltanschaulichen Entscheidungen der Gegenwart und Zukunft unerläßlich ist. Der nordische Mensch steht vor der Menschheit als Träger der eigentlich schöpferischen Kräfte des Geistes- und Kulturlebens überhaupt. Aus diesem Grunde ist die Erhaltung des nordischen Menschen jetzt und in Zukunft unbedingt notwendig.
rühriger Handlungen ausgeschlossen ist. Wer durch gMcht- liches Urteil die Fähigkeit zum Bekleiden öffentlicher Aemter für eine befristete Zeit verloren hat, darf in dieser Zeit nicht einberufen werden.
Wer für die besonderen Arbeiten im Arbeitsdienst kör-» Perlich oder geistig völlig untauglich ist, wird nicht eingezogen. Wer vorübergehend untauglich ist, kann zurückgestellt werden.
Wer für längere Zeit ins Ausland gehen will, oder bereits im Auslande lebt, kann von der Ableistung der Arbeitsdienstpflicht entbunden werden. Kehrt er aber vor Vollendung des 25. Lebensjahres nach Deutschland zurück, so muß er seiner Arbeitsdienstpflicht noch genügen.
Eine Zurückstellung von der Dienstpflicht sann im allgemeinen bis zu zwei Jahren, im Höchstfall bis zu fünf Jahren erfolgen.
Dem Arbeitsdienst ist die Aufgabe gestellt, die deutsche Jugend im Geiste des Nationalsozialismus zur Volksgemeinschaft und zur wahren Arbeitsauffassung, vor allem zur gebührenden Achtung der Handarbeit zu erziehen. Zum Erfüllen dieser Aufgaben dienen staatspolitische Schulung, kameradschaftliches Zusammenleben, Ordnungsdienst und Arbeit am deutschen Boden. In Zukunft soll jeder junge Deutsche eine Zeitlang in ernster Arbeit den Spaten führen und wirtschaftliche Werte für die Gesamtheit des Volkes schaffen. Wie groß diese Werte sind, zeigt schon die bisherige Tätigkeit des Freiwilligen Arbeitsdienstes, insbesondere bei den Bodenkultivierungen.
Das Führerkorps des Arbeitsdienstes setzt sich in Zukunft nur aus Männern zusammen, die die allgemeine Arbeitsdienstpflicht abgeleistet haben. Für die gesamten Aufgaben ist ein einheitliches Führerkorps bestimmt. Jedem Führer ist durch die verschiedensten Schulungen im Arbeitsdienst selbst die Möglichkeit gegeben, bei entspre-- ènder Eignung in die höchsten Führerstellen aufzurücken. Die Führer sind weder Beamte noch Unteroffiziere oder Offiziere, sie sind vielmehr ein eigener Typ für die Sonderausgaben des Arbeitsdienstes. Sie erhalten eine Besoldungsordnung, die auf die Besonderheiten des Arbeitsdienstes eingeht. Für eine ausreichende Versorgung werden besondere Vorschriften geschaffen.
2ö 000 Arzte im Dienste der Polksgesundheit.
Der Nation alsozialistische Staat, der die Sicherung der.Volksgesundheit als eine seiner Hauptaufgaben betrachtet, wird in Kürze eine Maßnahme durchführen, die auf dem Gebiete der Gesundheitspflege einzig dasteht. Wie der Leiter des Hauptamts für Volksgesundheit bei der Reichsleitung der NSDAP., Reichsärzteführer Dr. Wagner, bekannt gibt, wird hinfort die G e s a m t- heit der schaffenden Deutschen ärztlich nute r sucht und hinsichtlich ihres Gesundheitszustandes überwacht werden, damit gesundheitliche Gefahren bei jedem einzelnen frühzeitig erkannt und die zum Gesundheitsschutz notwendigen Maßnahmen eingeleitet werden können. Zwanzigtausend deutsche Ä r z t e werden sich diesem großangelegten Werk der Gesundheitsfürsorge zur Verfügung stellen.
Die Untersuchungen werden mit Hilfe der Deutschen Arbeitsfront und der V e r siche- r u n g s t r ä g e r durchgeführt. Sie richten sich nicht nur auf die Behandlung von Erkrankungen, sondern sollen dazu dienen, den deutschen Menschen zur höchsten körper- lichen und geistigen Leistungsfähigkeit emporzuführen. Besonders ausgewählte Ärzte werden sich um den Gesundheitszustand der weiblichen Bevölkern n g , insbesondere der im gebärfähigen Alter stehenden Volksgcnossinncn, sowie der Jugendlichen bemühen.
„Meine Stimme soll euch mahnen..."
Erinnerungsmale an die Saarbcsrciung.
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Die Rückkehr des Saarlandes zum Reich wird durch eine Reihe bleibender Erinnerungsmale verewigt werden, die von der treudeutschen Be völkerung der Saar als Denkmal und Mahnmal deutscher Einigkeit für alle Deutschen gedacht sind. Auf dem Heiligenberg bei Di klingen unweit Saarlouis wird eine mächtige Glocke von 50 Zentner Gewicht vom Befreiungskampf künden und mit ihrem ehernen Klang den kommenden Geschlechtern die Erinnerung an den Kampf der Väter ins Gedächtnis rufen. Die Ein- tveihungsfeier soll schon im kommenden Monat erfolgen. Aks Fundament für die Glocke ist bereits ein Krieger- ehrenmal entstanden. Ein Schriftband mit den, Spruch „Meine Stimme soll euch ,„ahnen — zeigt euch würdig eurer Ahnen!" ziert den schlichten Bronzeguß der Glocke
Die evangelische Gemeinde Rohrbach, unweit St. Ingbert, plant den Bau einer Dankeskirche. Am Wcstabhang des Hügels soll ein Ehrenhain für die im Abstimlnungskampf Gefallenen angelegt werden.