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Zul-aer Anzeiger

Erscheint jeden Werktag. Wochenbeilage:Der Sonntag". Bezugspreis, monatlich 1,70 RM. Bei Lieferungsbehinderung durchHöhere Ge­walt" bestehen keine Ansprüche. Verlag Fried­rich E h r e n k l a u , Fulda, Königstraße 42. Rotationsdruck: Friedrich Ehrenklau, Lauter- bach/H. Hauptschriftleiter Friedrich Ehren­klau Fulda, Königstr. 42, Fernsprecher 2989. Verantw. für den Inhalt: B e r n d H e i m . Fulda.

Tageblatt für Rhön und Vogelsberg Zulöa- und Haunetal Fuldaer Kreisblatt

Schristleitung und Gefchästsstelle: Königstraße 42 Zernfprecher Nr. 2989

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Nr. 155 12. Jahrgang

Fulda, Samstag, 6. Juli 1935

Einzelverkaufspreis 10 Pfg.

MMäralliauz Frankreich-Italien.

Paris sucht eine Entscheidung in den englisch-französischen Verhandlungen hinauszuzögern.

Das diplomatische Vorgehen Englands in Paris, um eine gemeinsame Haltung gegenüber Italien im Abcssinienkonflikt herbeizuführen, scheint aus eine Verzögerungstaktik der französischen Regierung zu stoßen. Man glaubt in Paris, daß vorderTagung desVölkerbundsratesimAuguftkeineEnt- s ch e i d u n g fallen werde.

Die französische Taktik wird verständlich, wenn man aus Paris hört, daß die Verhandlungen des franzö­sischen Generalstabschefs Gamelin in Rom tatsächlich zum Abschluß eines Militärabkommens geführt hätten, das einer förmlichen Militärallianz zwischen Frankreich und Italien gleichkommen soll.

Frankreich habe Italiens Freundschaft gekauft mit dem Versprechen wohlwollender Neutralität im Falle eines Konfliktes zwischen Italien und Abessinien und durch die Abtretung französischen Kolonialbesitzes an Italien.

Darunter befinde sich die kleine Insel Dumetrah am Südausgang des Roten Meeres, die inzwischen von Italien in fieberhafter Eile befestigt und geradezu in ein Gibraltar des Roten Meeres umgewandelt worden sei.

Wie Londoner Zeitungen berichten, sei die e n g l i s ch e N e g i e r u n g zu der Ansicht gekommen, daß wirtschaftliche Boykottmaßnahmen gegen Italien nur dann Erfolg hätten, wenn alle Völkerbundsmächte sich diesem Vorgehen anschließen würden, und wenn weiter Japan und Amerika veranlaßt werden könnten, ein gleiches zu tun. Wie es heißt, setzt man keine übertriebenen Hoff­nungen auf Frankreich, da es sich zu weitgehend Mussolini gegenüber gebunden habe.

Die Londoner Regierung sei bemüht, die Verant- wortung für die ganze weitere Entwicklung jetzt Frank­reich zuzuschicben,

um gegebenenfalls durch eine Politik dergemäßigten Isolation" seine Folgerungen ziehen und sich im Notfalle sogar vom Völkerbund zurückziehen zu können.

Die italienische P r e s s e ist nach wie vor über die Haltung Englands äußerst aufgeregt. Dabei spricht sie Verdächtigungen gegen die englische Politik aus. Das halb­amtlicheG i o r n a l e d ' I t a l i a" meint, wenn England seine Politik in dieser Frage auf den Völkerbund stütze, so sei dieser nur ein Strohmann, der dazu bestinnnt sei,

Der polnische Außenminister in der Schorfheide.

Abschluß seines Berliner Besuches folgte der polnische Wßenmiütster Oberst Beck mit seiner Gattin und seiner Tochter einer Einladung des Ministerpräsidenten Göring - der Schorfheide, wo er die Wildgehege um Hubertus- >tock besichtigte. Unser Bild zeigt den Ministerpräsidenten den polnischen Gästen beim Verlassen der Wisent- Kdyege: von links Oberst Beck, seine Gattin und seine Tochter, und General Göring (Presse-Illustration Ross­mann M.)

die eigenen englischen Interessen zu verbergen. DteseJnter- essen beständen darin, ichrittweise abessinisches Gebiet auf­zukaufen. DerCorriere d'Jtalia" spricht von finanziellen Opfern Englands gegenüber Abessinien, die von der abessinischen Regierung angenommen würden, um deren militärische Ausgaben zu decken.

Abessiniens Hilferuf an die Vereinigten Staaten ergebnislos.

Abessiniens Appell an die Vereinigten Staaten war ergebnislos. Obwohl sich das Weiße Haus noch in strengstes Stillschweigen hüllt, steht in ein­geweihten Washingtoner Kreisen fest, daß die amerikanische Regierung den Kaiser von Abessinien an den Völkerbund verweisen wird. Denn dieser sei nach amerikanischer Ansicht die zuständige und für eine fried­liche Beilegung eines Streits zweier Mitgliedstaaten allein verantwortliche Instanz. Die Vereinigten Staaten könnten schon aus prinzipiellen Gründen nichts tun, gehörten sie doch nicht dem Genfer Gremium an.

V«ir und der Abelliaienltreit

London, 6. Juli. Reuter veröffentlicht einen längeren Bericht aus Paris, der sich mit der abessinischen Frage und ihren Rückwirkungen auf Europa befaßt. Die Mel­dung erklärt, es gebe keinen Geheimvertrag zwischen Frankreich und Italien hinsichtlich Abessinien. Jedoch sei es Tatsache, daß Laval im Januar in Rom Mussolini mit» geteilt habe, Frankreich wc^de sich in Zukunft wirtschaft­lich an Abessinien desinteressieren, mit Ausnahme der Eisenbahn DjibutiAddis Abeba und der dazu gehörigen Zone.

Grundlegende Strafrechtsreform

Einige wichtige Bestimmungen aus der

Im Reichsgesetzblatt wird jetzt das Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches vom 26. Juni 1935 veröffentlicht. Der Grundgedanke der Straf­rechtsreform ist die Schaffung eines Rechts, das die Volksgemeinschaft in ihrem Bestand innerlich und äußer­lich schützt und den Verbrecher jeder Art als Schädling der Volksgemeinschaft ausscheidet. In dem Gesetz, das eine grundlegende Reform des Strafrechts bedeutet, werden u. a. folgende grundlegenden Bestimmungen ge­troffen:

Artikel 1: Rechtsschöpfung durch entsprechende An­wendung der Strafgesetze. Die §§ 2 und 2a des Straf­gesetzbuches erhalten folgende Fassung:

8 2. Bestraft wird, wer eine Tat begeht, die das Gesetz für strafbar erklärt oder die nach dem Grund­gedanken eines Strafgesetzes und nach gesundem Volks­empfinden Bestrafung verdient. Findet auf die Tat kein bestimmtes Strafgesetz unmittelbar Anwendung, so wird die Tat nach oem Gesetz bestraft, dessen Grundgedanke auf sie am besten zutrifft.

§ 2 a. Die Strafbarkeit einer Tat und die Strafe be­stimmen sich nach dem Recht, das zur Zeit der Tat gilt. Gilt zur Zeit der Entscheidung ein milderes Gesetz als zur Zeit der Tat, so kann das mildere Gesetz angewandt werden; ist die Tat zur Zeit der Entscheidung nicht mehr mit Strafe bedroht, so kann die Bestrafung unterbleiben. Ein Gesetz, das nur für eine bestimmte Zeit erlassen ist, ist auf die während seiner Geltung begangenen Straftaten auch dann anzuwenden, wenn es außer Kraft getreten ist. Über Maßregeln der Sicherung und Besserung ist nach dem Ge­setz zu entscheiden, das zur Zeit der Entscheidung gilt.

Artikel 3: Verletzung der Wehrpflicht und der Wehrkraft.

1. An die Stelle der §§ 140 bis 143 des Strafgesetz­buches treten folgende Vorschriften:

§ 140. Ein Wehrpflichtiger, der vor Er­füllung der aktiven Dienstpflicht mit dem Vorfatz, sich der Erfüllung der Wehrpflicht zu entziehen, ohne Erlaubnis entweder das Reichsgebiet verläßt oder sich nach Er­reichung des wehrpflichtigen Alters außerhalb des Reichsgebiets aufhält, wird mit Gefängnis nicht unter einem Monat bestraft. Daneben ist auf Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter auf die Dauer von einem bis zu fünf Jahren zu erkennen. Zu­gleich kann auf Geldstrafe erkannt werden. Der Ver­such ist strafbar.

8 140a. Ein Wehrpflichtiger des Beurlaubtenstandes, der nach Erfüllung der aktiven Dienstzeit ohne Erlaubnis auswandert, wird mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Haft oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar.

Artikel 6: Unzucht zwischen Männern. 1. § 175 des Strafgesetzbuches erhält folgende Fällung:

Ferner seien Behauptungen über ein sranzösisch-itaNenl» sches Militärabkommen aufgetaucht. Es sei einleuchtend, daß angesichts der zunehmenden Wärme der französisch- italienischen Beziehungen seit dem Besuche Lavals in Rom Frankreich und Italien ihre gemeinsame Grenze nicht mehr mit starken Garnisonen zu belegen brauchten. Französische Truppen seien daher auch von der italienischen Front an die Ostgrenze verlegt worden. Der französische General Gamelin sei in Rom gewesen. Man könne sicher anneh­men, daß er mit General Badoglio die Frage der Grenz- Garnisonen besprochen habe, und zwar im Lichte der erneuerten französisch-italienischen Freundschaft und anq Gesichts der italienischen Truppenverschiffungen nach den italienischen Kolonien am Roten Meer.

Im übrigen berichtet Reuter aus Paris, daß die dip­lomatischen Besprechungen Englands mit den Franzosen noch keinen greifbaren Vorschlag der Franzosen ergeben hätten. Die französische Regierung sei für eine Lösung auf diplomatischem Wege und nicht für eine Anrufung des Völkerbundes. Keiner der Vorschläge Edens komme jedoch in Frage, da sie nicht nur nicht den italienischen, sondern auch nicht den französischen Belangen entsprächen.

Französische Dementis

Paris, 6. Juli. Von zuständiger Stelle wird das von britischer Seite verbreiiete Gerücht dementiert, daß in Rom anläßlich des Besuches des französischen Generalstabschefs Gamelin ein Militärabkommen abgeschlossen worden sei.

Weiter wird die von britischen Blättern verbreitete Mel­dung dementiert, daß der Präsident der Republik, Lebrun, sich im September nach Rom begeben werde, um dem König von Italien einen Besuch abzustatten.

Man gibt zu verstehen, daß man in Paris in der Verbreitung derartiger Gerüchte von englischer Seite eine gewisse Absicht vermute.

Admiralstagung unter Mussolini

Rom, 6. Juli. Der oberste Ausschuß der italienischen Admirale hat seine außerordentliche Tagung unter Vorsitz Mussolinis abgeschlossen. Die Beratungen des Ausschus­ses, dem zehn Admirale, darunter auch der Herzog von Genua, angehören, betrafen nach einer amtlichen Mittei­lung verschiedene Maßnahmen zur Erhöhung der Lei­stungsfähigkeit der italienischen Seestreitkräste.

neuen Aenderung des Strafrechtes.

§ 175. Ein Mann, der mit einem anderen Mann Unzucht treibt oder sich von ihm zur Unzucht miß­brauchen läßt, wird mit Gefängnis bestraft. Bei einem Beteiligten, der zur Zeit der Tat noch nicht einund­zwanzig Jahre alt war, kann das Gericht in besonders 'eichten Fällen von Strafe absehen. 2. Hinter § 175 des Strafgesetzbuches wird als § 175a folgende Vorschrift ein» gefügt:

8 175a. Mit Zuchthausbis zuzehn Jahren, bet mildernden Umständen mit Gefängnis nicht unter drei Monaten wird bestraft:

1. ein Mann, der einen anderen Mann mit Gewalt oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib ober Leben nötigt, mit ihm Unzucht zu treiben oder sich von ihm zur Unzucht mißbrauchen zu lassen;

2. ein Mann, der einen anderen Mann unter Miß­brauch einer durch ein Dienst-, Arbeits- oder Unterord­nungsverhältnis begründeten Abhängigkeit bestimmt, mit ihm Unzucht zu treiben oder sich von ihm zur Un­zucht mißbrauchen zu lassen:

3. ein Mann über einundzwanzig Jahre, der eine männliche Person unter einundzwanzig Jahren verführt, mit ihm Unzucht zu treiben oder sich von ihm zur Unzucht mißbrauchen zu lassen;

4. ein Mann, der gewerbsmäßig mit Männern Un­zucht treibt oder von Männern sich zur Unzucht miß­brauchen läßt oder sich dazu anbietet.

3. Der bisherige § 175 des Strafgesetzbuches wird unter Streichung der Wortezwischen Personen männ­lichen Geschlechts oder" als § 175 b eingefügt.

Lungfernreise derPotsdam".

Der zweite Ostasien-Schnelldampfer auf erster Fahrt.

Der zweite Ostasien-SchneÜdampfer des Norddeut­schen Lloyd,$ otsda m", das Schwesterschiff der be­reits auf der Reise befindlichenScharnhorst" und der kürzlich vom Stapel gelaufenenGneisenau", trat von Bremerhaven aus seine Jungfernfahrt an. Das für 300 Passagiere eingerichtete Schiff ist voll besetzt; die Frachträume sind ebenfalls voll beladen. Die eleganten Bauformen haben starke Ähnlichkeit mit den in Bremen erbauten Schwestcrschifsen, jedoch bestehen bei der in Hamburg erbautenPotsdam" gewisse Abweichungen in der Gestaltung der Deckaufbauten.

Unter den Klängen der Bordkapelle, die zum Ab­schied das Deutschlandlied und das Horst Wessel-Lied er­klingen ließ, setzte sich das hellerleuchtete stolze Schift in Bewegung.