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M-aer /lnzeiger

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Fulda, Samstag, 19. Oktober 1935

Einzelverkaufspreis 10 Pfg.

Nr. 245 12. Jahrgang

Fünf neue Gesetze.

Erste Sitzung des Reichskabmetts nach der Sommerpause.

Das Reichskabinett verabschiedete in seiner ersten Sitzung nach der Sommerpause am Freitag zunächst ein Gesetz über die Staatsbanken, durch das die Gesetzgebung zum Abschluß gebracht wird, die eine einheitliche Lenkung der Kredit- und Kapitalmarktpolitik ermöglichen soll.

Die Aufsicht über die Staatsbanken geht von den Ländern aus das Reich über.

Ler Reichswirtschaftsminister kann nach diesem Gesetz auch die zu einer zweckmäßigen Gestaltung der Organisationen der Staatsbanken erforderlichen Maßnahmen treffen. Die Durchführung dieses Gesetzes wird, soweit sie die Staats- sinanzen berührt, im Einvernehmen mit dem Reichsfinanz- minister erfolgen.

Ferner wurde ein Gesetz zum Schutze der Erbgesundheit des deutschen Volkes be­schlossen, durch das der Staat der Familie einen besonde­

Das Gesetz zum Schutze der Erbgesundheit des deutschen Volkes

kurz Ehe g c s u n d h e it s g e s e tz genannt, bringt in acht Paragraphen eine Reihe von Bestimmungen, die die Möglichkeit geben, in gewissen Fällen Eheverbote auszu- Men.

In 8 1 wird feftgelcgt, daß eine Ehe nicht g e - schlossen werden darf,

a) wenn einer der Verlobten an eurer mit An- st c ü u n g s g e f a h r verbundenen Krankheit leidet, die eine erhebliche Schädigung der Gesundheit des anderen Teiles oder der Nachkommen befürchten läßt;

b) wenn einer der Verlobten entmündigt ist oder Mier vorläufiger Vormundschaft steht;

;, c) wenn einer der Verlobten, ohne entmündigt zu sein, an einer geistigen Störung leidet, die die Ehe für die Volksgemeinschaft unerwünscht erscheinen läßt;

ch wenn einer der Verlobten an einer Erbkrank­st eit im Sinne des Gesetzes zur Verhütung erbkranken .Nachwuchses leidet. Eine Ausnahme wird im Fall d) ledig- dann gemacht, wenn der andere Verlobte unfruchtbar 'st, also Kinder aus der Ehe nicht erwartet werden können.

Nach § Z haben die Verlobten vor der Eheschließung ein Zeugnis des Gesundheitsamtes, das sogenannte ^qetaugljchkeitszeugnis, nachzuweisen, daß °'» Ehehindernis nach § 1 nicht vorliegt.

S 3 bestimmt, daß eine Ehe nichtig ist, wenn sie ent- stegen den Verboten des § 1 geschlossen wird, und wenn Ausstellung des Ehetauglichkeitszeugnisses oder die "Wirkung des Standesbeamten bei der Eheschließung on den Verlobten durch wissentlich falsche Angaben her- 1 '^uhrt worden ist. Sie ist ferner nichtig, wenn sie zum

Vertagung der Wirtschaftssanktionen um 10 Tage.

Sanlu Wirtschaftsausschuß der Genfer ®rimhr2° n.ë $ 0 n f e r e n 3 hat man sich über die aufeimti Entschließungsentwurfes geeinigt, der des praktischen Beginnes der äßirb Ä um 10 Tage hinausläuft. Der Aus- Einfub? ^or, die Maßnahmen gegen die italienische ntiUt cnsL^ gegen die Versorgung Italiens Mllßnavm? ^tlgen Rohstoffen zu verbinden. Die beiden zeitig in («"'En von den Regierungen möglichst gleich i »M gesetzt werden. Zu diesem Zweck wird die Mm 2 ^onz die Regierungen auffordern, ihr bis sie diese , ber den Zeitpunkt mitzuteilen, an dem E b PMuhmen durchzuführen bereit wären.

Mtiabh ! hat Ul der Sitzung erklärt, daß die Gleich- tioricn opiiA Durchführung der wirtschaftlichen Sank­st" kleinetverden müsse, und er hat empfohlen, daß Ätschen Müß einen Termin für das Inkrafttreten "snachin Die A u sschüsse beschäftigten sich Frei- bon krieasâ^och mit den Einzelheiten für die Sperre ^imberâ « Ä^" Gütern bei der Einfuhr nach Italien, Muhr 3 mit der Frage der Sperre der Gummi- der Einfuhr von Eisen- , Waren, Schiffen und ähnlichem.

s ch e und die j u g o s l a w i s cy c Re- re^berbot ihre Zustimmung zu bem Waffenaus- k^°Nte geteilt. Außerdem hat die Kleine "e darin"^ ,le B a l k a n e N t e n t c erklären lassen, zu e n°^"m^"iengeschlosseuen Staaten die Kredit- ^o w Svf,-!"-M>ch zu vereinbarenden Zeitpunkt gleich- ^tzen würden.

ren Schutz angedeihen läßt, indem zur Verhinderung der Schließung gesundheitlich unerwünschter Ehen in beson­ders begründeten Fällen

eine Reihe von Eheverboten vorgesehen wird.

Das Gesetz über die Abtretung von Be­amtenbezügen zum Zwecke der Entschuldung der Beamten überträgt dem Reichsbund der deutschen Be­amten und dem Bund nationalsozialistischer deutscher Juristen die Aufgabe der

Überführung von unverschuldet in eine Notlage ge­ratenen Beamten in geordnete wirtschaftliche Ver­hältnisse.

Angenommen wurde weiterhin ein Gesetz über das Jngenieurkorps der Luftwaffe sowie schließlich ein Gesetz über die B e s ch r ä n l u n g der Nachbarrechte gegenüber Betrieben, die für die Volksgesundheit von besonderer Bedeutung sind

Zwecke der Umgehung des Gesetzes i m A u s l a n d ge­schlossen wurde. Die Nichtigkeitsklage kann nur vom Staatsanwalt erhoben werden. Die Ehe ist von Anfang an gültig, wenn das Ehehindernis später wegfällt.

§ 4 enthält die Strafbestimmungen und bestimmt, daß mit Gefängnis nicht unter drei Monaten bestraft wird, wer eine verbotene Eheschließung erschleicht, wobei auch der Versuch strafbar ist. Die Verfolgung wegen voll­endeten Vergehens tritt nur dann ein, wenn die Ehe für nichtig erklärt wird.

In § 5 ist festgelegt, daß die Vorschriften dieses Ge­setzes keine Anwendung finden, wenn beide Ver­lobten oder der männliche Verlobte eine fremde Staats­angehörigkeit besitzen. Die Strafverfolgung eines Aus­länders nach § 4 tritt nur auf besondere Anordnung ein, die der Reichsminister der Justiz im Einvernehmen mit dem Reichsminister des Innern trifft.

Nach § 6 kann der Reichsminister des Innern oder die von ihm ermächtigte Stelle Befreiungen von den Vorschriften dieses Gesetzes bewilligen.

§ 7 behandelt den Erlaß der zur Durchführung und Ergänzung dieses Gesetzes erforderlichen Rechts- und Ver- waltungsvorschriften, der durch den Reichsminister des Innern im Einvernehmen mit dem Stellvertreter des Führers und dem Reichsminister der Justiz erfolgt.

Nach § 8 tritt das Gesetz am Tage nach der Verkün­dung in Kraft. Den Zeitpunkt des Inkrafttretens des § 2 bestimmt der Reichsminister des Innern. Bis zu diesem Zeitpunkt ist also ein Ehetauglichkeitszeugnis nur in Zweifelsfällen vorzulegen.

Die französische Regierung hat nunmehr dem Generalsekretär des Völkerbundes mitgeteilt, daß sie entsprechend dem Völkerbundsbeschluß die Waffensperre auf alle Rüstungsausfuhren nach Italien gelegt und die Waffenausfuhr nach Abessinien gestattet habe. Die niederländische Regierung hat einen Sauk- tionsgesetzentwurf in der Kammer eingebracht. Er ent­hält das Einfuhrverbot für Erzeugnisse, die aus den, Staat stammen, über den Sanktionen verhängt werden, die Kreditsperre gegen diesen Staat, die Schiff­fahrtssperre gegen diesen Staat und das Verbot, nieder­ländische Schiffe an diesen Staat zu übertragen.

Laval unter englischem DrvL

London drängt auf s ch n e l l eE nt s ch e i d u n g Frankreichs in der Sanktionsfrage.

In Paris ist der englische Botschafter Clerk erneut dci dem französischen Außenminister Laval vorstellig geworden, um eine endgültige Antwort der französischen Regierung bezüglich einer französischen Unter­st ü tzung für den Fall eines italienischen Angriffes aus die englische Flotte im Mittelmeer zu erlangen. In poli­tischen Kreisen der englischen Hauptstadt wurde erklärt, daß die Spannung zwischen England und Frankreich an Bedeutung alle anderen Fragen übertreffe, die aus dem italienisch-abessinischen Streit erwachsen seien.

Wenn Frankreich nach der Kabinettssitzung am Montag nicht noch in letzter Minute feine Haltung ent­scheidend ändere, dann

Tue jeder seine Schuldigkeit!

Aufruf der Retchsregierung für das WinterhilfStverk

1935/36.

Der gemeinsame Kampf gegen die Not in den ver­gangenen Jahren hat der Welt bewiesen, daß das natio­nalsozialistische Deutschland für seine notleidenden Volks­genossen mit der gleichen Tatkraft eintritt, mit der es den Neuaufbau des Reiches in Angriff genommen hat.

Der einige Wille gab dem deutschen Volke

Ehre und

Freiheit zurück.

Die geschlossene Kraft der Nation brachte 5 Millionen

Volksgenossen in Arbeit und Brot.

Die Kameradschaft der deutschen Volks­genossen

überwindet die aus dunkler Vergangenheit ver­bliebene Not und lindert die bittersten Sorgen.

Auch für das jetzt beginnende Wintcrhilfswerk 1935/36 ruft die Reichsregierung das gesamte deutsche Volk ohne Unterschied zum gemeinsamen Kampfe gegen Hunger und Kälte aus.

Der nationalsozialistische Staat, die nationalsoziali­stische Bewegung, ihre Regierung und das einige deutsche Volk betrachten das Winterhilsswerk als ihre

Höch ste Ehrenpflicht.

Tue jeder seine Schuldigkeit an dem platz, auf den er gestellt ist.

Berlin, den 18. Oktober 1935.

Oie Reichsregterung.

werden die Nachkriegsbezichungen zwischen England und Frankreich einen bedeutsamen Wechsel erfahren, der auch auf die übrige europäische Lage sich auswirken wird. Die britische Regierung, so schreibt ein dem englischen Auswärtigen Amt nahestehendes englisches Blatt, habe Antwort auf folgende drei Fragen zu ver­langen:

1. Will M u s s o l i n i Verhandlungen über die Friedens­schließung in Afrika, und aus welcher Grundlage?

2. Wenn nicht, welche Haltung will Frankreich dann entnehmen?

3 Wird Frankreich bereit sein, den Völkerbund bis in die letzte Konsequenz htncin zu unterstützen, um den Frieden aufrechtzuerhalten?

Die bisherigen Äußerungen Lavals seien, so schreibt das Blatt, nicht sehr ermutigend. Frankreich müsse sich jetzt endgültig entscheiden. Man hoffe, daß die von Laval versprochene Antwort auf Englands Anfrage bejahend ausfalle. Sonst werde die Freundschaft zwischen England und Frankreich und damit der sicherste Pfeiler für den Frieden Europas ernstlich gefährdet sein. Ähnlich äußern sich andere englische Zeitungen.

Italien ermuntert Lava«.

Die englisch-französischen Auseinandersetzungen wer­den in der italienischen Presse mit größter Auf­merksamkeit verfolgt. Sie geben Anlaß zu ausführlichen Kommentaren, in denen Frankreich zu hartem Wider st and gegen die englische Politik aufgemuutert und England wieder heftig ange­griffen wird. In London, so schreibt dieTuriner Stampa", gebe man sich nicht damit zufrieden, die mora­lische Verurteilung Italiens erreicht 31t haben. London wolle so schnell wie möglich zu militärischen Maßnahmen gelangen, nämlich zur Schließung des Suezkanals oder zur Blockade im Roten Meer oder im Mittelmeer. Die englische Politik werde aber an jenem Tage zu Ende sein, wo man in London erkenne, daß mit einer Rivalität der beiden lateinischen Nationen nicht zu rechnen sei.

Ausbau Nassauas zur Küsienfestung. Beschleunigte italienische Befestigungs- m a ß n a h m e n.

Die Italiener bauen in Eile, wie aus M a s - 1 a u a berichtet wird, ihren Eritreahafen M a s f a u a zu einer großen Küstenfestung aus. In den Dünen werden große Betonuntcrstäude gebaut, die mit schweren Ge­schützen, 38-Zentimctcr-Mörsern, bestückt werden. Ihre Reichweite geht über 30 Kilometer hinaus. Auch fünf modernste Ü-Boote und mehrere Flugzeuggeschwader sind in MaNaua Rationiert.