Iul-aer Anzeiger
Erscheint jeden Werktag. Wochenbeilage: Der _ äÄwm’ä - Tageblatt für Rhön und Vogelsberg ää " &.^ Iulöa- und Haunetal ♦ Fuldaer Kreisblatt tach/H. Hauptschliftleiter Friedrich Ehren- 7 v
Per°ntw^si^d^°ÄMâ er°n?H?im^Fâ Schristleitung und Geschäftsstelle: Königstraße 42 ❖ Zernfprecher Nr. 2989
Anzeigenpreis: 1 mm Höhe in der 46 mm breiten Anzeigenspalte oder deren Raum 4 Pf., im Textteil (90 mm breit) 12 Pf. Bei Wiederholung wird Nachlaß nach Preisliste gewährt, bei Konkurs erlischt jeder Anspruch auf Nachlaß. — „D.A." XL 35. 750. — Zur Zeit ist Preisliste Nummer 4 gültig. — Verantwortlich für den Anzeigenteil Ferdinand Ehrenklau. Lauterbach-H.
Nr. 292 — 12. Jahrgang
Fulda, Samstag, 14. Dezember 1935
Einzelverkaufspreis 10 Pfg.
Neue Gesetzesbeschlüsse des Reichskabmetts.
Das Energiewirtschaftsgesetz. — Neues Gesetz über die Frontzulage.
Das Gesetz über die Reichsärzteordnung. — Zahlreiche Zustizgesetze.
Berlin, 14. Dezember. Amtlich wird mitgeteilt:
In der Kabinettssitzung vom Freitag wurde zunächst das Gesetz über die Reichsärztesrdnung verabschiedet, wonach die Reicksärztekammer eine Körperschaft des öffentlichen Rechtes, die Vertretung der deutschen Aerz'e- schaft ist. Das Gesetz enthält Bestimmungen über die Be- eufspslichteu und die Vcrufsordnung der Aerzte und über die Zuständigkeit der ärztlichen Berufe e ichte sowie über die Staatsaufsicht.
Ferner wurde eine Aenderung des Gesetzes betreffend die Schlachtvieh- und Fleischbeschau beschlossen, wonach in Gemeinden über 5000 Einwohner mit der Leitung der öffentlichen Schlachthäuser in Zukunft tunlichst nur approbierte Tierärzte betraut werden sollen.
Ein Gesetz über die Verpachtung und Verwaltung öffentlicher Apotheken bestimmt, daß Apotheken, die für Rechnung der Witwe oder der minderjährigen Kinder des verstorbenen Inhabers weitergeführt werden, für die Dauer dieser Zeit grundsätzlich an einen approbierten Apotheker zu verpachten sind. Dasselbe hat zu geschehen, wenn die Verwaltung der Apotheken Mängel aufweist.
Das Gesetz über die Veräußerung von Nießbrauchrechten und beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten sieht eine Uebertragbarkeit dieser Rechte auch auf juristische Personen vor.
Durch ein Gesetz über die Zuständigkeit der Amtsge- rchte in vermögensrechtlichen Streitigkeiten wirb die Wertgrenze auf 500 SR.JVL (bisher 1000 Mt) heruntergesetzt. Das Gesetz tritt am 1. April 1936 in Kraft. Zum Ausgleich werden die Gebühren für die Armenanwälte um 5 vom Hundert gesenkt.
Nach dem Gesetz zur Verhütung von Mißbräuchen aus dem Gebiete der Rechtsberatung wird ein Konzes- sionszwang für jede Art von Rechtsberatung festgesetzt.
Durch das Gesetz zur Aenderung der Rechtsanwaltsordnung soll der schweren Notlaze des Rechts- anwaltsstandes insofern gesteuert werden, als in Zukunft keine freie und konkurrenzlose Zulassung zum Rechtsanwaltsberuf mehr stattfindet, vielmehr eine vierjährige Vor- bereitur-gszeit gegen Bezahlung und eine gewisse Kontingentierung vorgeschrieben wird.
Das Dritte Gesetz über einige Maßnahmen auf dem Gebiet des Kapitalverkehrs sieht eine abermalige Verlängerung der Fristen für die auf Grund der seinerzeitigen zwangweisen Herabsetzung der Zinsen festgeschriebenen Kredite, aber auch eine neue Auflockerung vor.
Allgemeine Versammlungsmhe bis 15. Januar 1936.
Der Reichspropagandalerter der NSDAP., Reichsminister Dr. Goebbels, gibt bekannt:
„Mit Rücksicht auf die vor uns liegenden Feiertage ordne ich hiermit eine a l l g c m e ine V e r s a m m - tungsruhc für die Zeit vom 15. Dezember 193 5 b i s 15. Januar 1 936 an. Diese Ruhepause betrifft alle öffentlichen Versammlungen und Kundgebungen. Nicht eingeschlossen sind die Weihnachtsfeiern der NSDAP., ihrer Gliederungen und angcschlosscnen Verbände sowie die Filmvorführungen der Amtsleitung Mlm der Reichspropagandaleituttg.
Der Reichspropagandaleiter der NSDAP."
, Das Gesetz zur Förderung der Energiewirtschaft soll den notwendigen öffentlichen Einfluß in allen Angelegenheiten der Energieversorgung sichern, volkswirtschaftlich schädliche Auswirkungen des Wettbewerbes ver- hlnder«, einen zweckmäßigen Ausgleich durch Verbunds- Wirtschaft fördern und durch alles dies die Energiewirtschaft so sicher und billig wie möglich gestalten.
Das Gesetz über Spar - und Girokassen, Kommu- nalkreditinstituie und Giroverbände sowie Girozentralen Üeht eine Verlängerung der mit Jahresende ablaufenden Ermächtigung zur Neuorganisation des Sparkassenwesenè bis 31. Dezember 1936 vor.
Durch das Maß- und Gewichtgesetz findet eine Zusammenfassung einer ganzen Reihe von Gesetzen unt eine Erweiterung der Eichpflicht statt.
Das Gesetz über Aenderung des Reichsgesetzes über dar Kreditwesen bringt eine Anzahl von Ergänzungen sur die sich ein Bedürfnis ergeben hat. Insbesondere bethen sich diese auf die Bestellung und Abberufung von f-lguidatoren und die Erledigung von Beschwerden durch Aufsichtsamt.
Durch das Gesetz über die Auflösung von Zweck- sPurunternehmungen werden die Mobiliar-Zweck- ^Unternehmungen aufgelöst und ihre Geschäfte unter "Utwirkung des Reiches liquidi^
Das Gesetz über Aenderungen auf dem Gebiete der Reichsversorgung sieht vor, allen um 60 und 50 dom hundert in ihrer Erwerbsfähigkeit beeinträchtigten Kriegsbeschädigten ohne Unterschied des Alters die Frontzulage zu gewähren. Bisher wurde die Frontzulage nur den über 50 Jahre alten oder den um mehr als 70 bom hundert in ihrer Erwerbsfähigkeit beeinträchtigten Frontkämpfern gewährt.
Für das Reichsparteitaggelände in Nürnberg wird eine Staatswaldfläche von 1332 Hektar benötigt. Zu diesem Zweck ist durch ein zweites Gesetz über den Zweckverband Reichsparteitag Nürnberg eine gesetzliche Neuregelung der Forstrechtsbelastung des Laurenzer Reichswaldes erfolgt.
Das Reichskabinett genehmigte weiterhin das Gesetz über die Besoldung der Angehörigen des Reichsar- beitsdienstes sowie schließlich ein Gesetz über die Aenderung des Besoldungsgesetzes und einen Ergänzungsplan zur Reichsbesoldungsordnung, die durch die Uebernahme und Einstufung von Beamten der Länder auf das Reich notwendig geworden sind.
*
Am Schluß der Kabinetissitzung, oer letzten in diesem Jahre, sprach der Führer und Reichskanzler den Mitgliedern des Reichskabinetts seinen Dank für die im verflossenen Jahr geleistete Arbeit und seine besten Wünsche für das neue Jahr aus.
Die FrsAWlaie
Die Regierung Adolf Hitlers hat es für ihre Ehrenpflicht gehalten, in der Versorgung unserer Frontkämpfer die
Zur Behebung der Not der Anwaltschaft.
Berlin, 14. Dezember. Aus Anlaß der am 13. Dezember 1935 verabschiedeten Gesetze zur Behebung der Not der Anwaltschaft veröffentlicht Reichsminister der Justiz Dr. Gürtner in Heft 50 der „Deutschen Justiz" von 1935 eine Verlautbarung, in der es heißt:
Die Stellung des Rechtsanwaltes ist durch die Eingangsworte des neuen Gesetzes klar bestimmt: „Der Rechtsanwalt ist der berufene, unabhängige Vertreter und Berater in allen Rechtsangelegenheiten. Sein Beruf ist kein Gewerbe, sondern Dienst am Recht. Die Rechtsanwaltschaft so zu erhalten, daß sie ihre hohe Aufgabe erfüllen kann, erachtet die Reichsregierung für ihre ernste Pflicht. Sie sieht in dem jedes Bedürfnis übersteigenden Zustrom zur Anwaltschaft eine schwere Gefahr für den Berufsstand und darüber hinaus für die gesamte Rechtspflege." Um dieser Gefahr zu begegnen und den Nachwuchs vor unausbleiblichen Enttäuschungen zu bewahren, hat die Reichsregierung die Aenderung der Rechtsanwalts- ordnung beschlossen.
Zur Anwaltschaft z u g e l a s s e n werden in Zukunft nur so viele Bewerber, daß für sie die Möglichkeit besteht, sich eine bescheidene Lebenshaltung zu verschaffen. Im einzelnen Gerichtsbezirk wird ein Rechtsanwalt nur zugelassen, wenn die Zulassung einer geordneten Rechtspflege dienlich ist. Auf diesem Wege wird die Zahl der deutschen Rechtsanwälte im Laufe der Jahre auf ein gesundes Maß festgesetzt werden. Damit wird die Gefahr eines verelendeten, unzuverlässigen und damit für das Volk gefährlichen Anwaltsstandes abgewehrt.
Die Ausbildung des Bewerbers wird so vertieft, daß er vom Beginn seiner Tätigkeit als Anwalt an den hochgespannten Anforderungen des neuzeitlichen Rechts- und Wirtschaftslebens seines Volkes gewachsen ist und auch im zwischenstaatlichen Verkehr erfolgreich mit den Anwälten des Auslandes in Wettbewerb treten kann. Der junge ^lffeffor, der dem Anwaltsberuf zustrebt, wird ein Jahr Probedienst und drei Jahre Anwärterzeit unter der Leitung erfahrener Rechtsanwälte durchmachen. Er erhält während dieser Zeit angemessene Bezüge und wächst in steigendem Maße in seinen künftigen Berufsstand hinein. Für die Uebergangszeit sind zur Vermeidung besonderer Härten Ausgleichsmöglichkeiten vorgesehen.
Jede Zulassung erfolgt im Einvernehmen mit dem Reichsführer des Bundes Nationalsozialistischer Deutscher Juristen nach gutachtlicher Anhörung des Präsidenten der Reichsrechtsanwaltskammer.
Die Anwaltschaft hat an Stelle der bisherigen einzeln nebeneinander bestehenden Anwaltskammern und der provisorisch errichteten Reichsrechtsanwaltskammer eine einheitliche Organisation erhalten, die neue Reichsrechtsanwaltskammer, die alle bei deutschen Gerichten zu- gelassenen Anwälte umfaßt und nach dem Führergrundsatz aufgebaut ist. Die neue Gliederung knüpft an die be- bewährte Tradition der bisherigen Vertretungskörperschaften an. Die Ueberleitung geschieht unter tätiger Mitarbeit
großen Opfer anzuerkennen, die sie in freudiger Hingabe für Volk und Vaterland gebracht haben. Das Kernstück des Gesetzes vom 3. Juli 1934, das wichtige Grundsätze für die Versorgung im nationalsozialistischen Staat festlegt, war daher die Einführung einer Frontzulage für unsere verforgungsberechtigten Frontkämpfer. Da jedoch dieses Gesetz auch unaufschiebbare Verbesserungen für die Kriegshinterbliebenen durchführen mußte, war die uneingeschränkte Gewährung der Frontzulage zunächst nur für alle um mindestens 70 vom Hundert in ihrer Erwerbsfähigkeit geschädigten Frontkämpfer möglich,- für alle übrigen ver- forgungsberechtigten Frontkämpfer mußte die Vollendung des a0. Lebensjahres Voraussetzung sein. Der Wunsch den Kreis der Empfänger der Frontzulage ohne Rücksicht aus das Alter weiter auszudehnen, mußte damals daher zurückgestellt werden.
^rs Gesetz vom 13. Dezember 1935 beseitigt nunmehr ab 1. April 1936 die Altersgrenze für alle um 60 und 50 botn hundert durch eine Kriegsdienstbeschädigung in ihrer Erwerbsfähigkeit beeinträchtigten Frontkämpfer. Diese we- ^ntllche Erweiterung des Kreises der Empfänger der Ä-rontzulage wird von den Angehörigen der alten' Wehrmacht lebhaft und dankbar begrüßt werden. Der Führer und die Reick regierung, der zahlreiche Frontsoldaten als Reichsminister angehören, zeigen damit, daß sie sich mit den Frontkameraden des Weltkrieges in Treue verbunden suhlen. Die erneute Hervorhebung der kriegsbcschädiqtsn Frontkämpfer durch das Gesetz vom 13. Dezember 1935 erhall noch dadurch eine besondere Bedeutung, daß sie zu einem Zeitpunkt kommt, in dem das deutsche Volks'he'er neu erstanden und der Wehrdienst wieder allgemein Ehrendienst geworden ist.
der erprobten und erfahrenen Mitglieder der bisherigen Reichsrcchtsanwaltskammer und der bisherigen Anwaltskammervorstände.
Es ist der aufrichtige Wunsch der Reichsjustizverwaltung, daß das neue Grundgesetz der Anwaltschaft die innere Gesundung des deutschen Anwaltsstandes in naher Zukunft herbeiführen möge.
Adolf Hiiler-Gpende
für das deutsche Handwerk«
Der vom Führer und Reichskanzler berufene Ehre nausschuß der Adolf- 5p itler- Spende für das deutsche Handwerk trat am 13. Dezember 1935 zu einer Sitzung im Haus des deutschen Handwerks zu- sammen. Unter Vorsitz von Dr. Willuhn, Ministerialrat in der Reichskanzlei, und in Anwesenheit von Reichskommissar Dr. Wienbeck, Reichshandwerksmeister W. G. Schmidt, Generalsekretär Dr. Schüler und Pg. Karl Zeleny wurde über die Verteilung der Spendenbeträge für das laufende Rechnungsjahr beschlossen. Der Ehrenausschuß nahm die Verteilung in der Form an, daß der Gesamtbetrag in gleichen Anteilen von je .>0 Mark durch die jeweils zuständigen Handwerks- kammern an bedürftige und würdige Handwerker noch vor Weihnachten zur Auszahlung gelangt.
Die Winterhilfsspenbe der Wehrmacht.
Am Tage der nationalen Solidarität wurden von der Wehrmacht in allen Standorten innerhalb der Kasernen und militärischen Liegenschaften S o n- dersammlungen zugunsten der Winterhilfe durch- gesuhrt. Als Ergebnis der Sammlungen in der Wehr- macht konnten dem W i n t e r h i l f s' w e r k 139 463,03 Mark über wiesen werden.
Anschlag aus die deutsche Gesandtschaft in Kowno.
Mehrere Fenster von zwei litauischen Juden eingeworfen. Das litauische Außenministerium spricht sein Bedauern aus.
p^?,den Nachmittagsstunden des Freitags wurde ein Anschlag auf das Gebäude der deutschen Gesandtschaft in Kowno verübt. Zwei Täter warfen mehrere Steine gegen die Fenster des Gebäudes, wobei vier Doppelfensterscheiben zertrümmert wurden. Die Polizei verhaftete zwei Täter, zwei litauische Juden.
Das litauische Außenministerium hat noch im Lause des Abends der Gesandtschaft sein Bedauern über den Vorfall ausgesprochen.