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Kasseler Abendzeitung
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Hessische Abendzeitung
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Nummer 157.
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Sonnabend, 8, Juli 1922.
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12. Jahrgang.
Die Regierungs- und Gesetzessragen.
Schutz öer Republik.
Die Gesetzes-Beratung.
Dir sehr unvorsichtige Aeußerung des Reichs- iu-stizministers Radbruch im Reichstage, daß das Ausnahmegesetz zum Schutz der Republik nur gegen rechts gerichtet sei, zeigt diesen Justiz- Minister als Befürworter des zweierlei Rechtes. In Regierungskreisen hat man diese Unvorsichtigkeit auch als sehr peinlich empfunden und man sucht nun den schlechten Eindruck zu verwischen. Inzwischen ist auch bei der Beratung des Gesetzentwurfes im Reichsrat ausgesprochen worden, daß gleiches Recht für Alle angewendet werden müsse und daß auch Verstöße der Linksradikalen gegen die republikanische Staatsform unter Strafe gestellt werden müßten. Damit sind aber die Kommunisten nicht einverstanden. Vorläufig sieht der Entwurf, an dem noch manches geändert wird, vor, daß Mitglieder von Ge- deimorganiisationen, deren Ziel die Ermordung von Regierungsmitgliedern ist, ebenso ihre Geldgeber der Todesstrafe oder lebenslänglichem Zuchthaus verfallen. Bei letzteren kann auch aus völlige Verrnögenskonfiskation erkannt werden. Dritte Personen, die um das Dasein von Ge- bcim-organtsatronen mit eben beschriebenem Ziel wissen, werden, wenn sie die Anzeige unterlassen, mit den schwersten Strafen bedroht. Hier tauchte natürlich die Frage auf, ob auch der Vater den Sohn und die Frau den Mann anzeigen müsse. 2Jian muß daran erinnern, daß auch schon im Strafgesetzbuch die Mitwisserschaft auch bei den nächsten Angehörigen unter Strafe gestellt ist. Hier sind freilich sehr schwere Gewissenskon- siikte zu losen, und man muß dringend Wünschen, daß eine Fonn gefunden wird, die auch den menschlichen Anforderungen gerecht wird. Was die Todesstrafe für die Geheimbündler angeht, so ist es außerordentlich auffallend, daß gerade die Vertreter der sozialistisch geleiteten Regierungen der Länder unbedingt für diese Todesstrafe eintraten. Das widerspricht dem Grundsatz der Sozialisten, daß die Todesstrafe aufgehoben werden soll. Für diesen Fall aber beharrten sie ganz unbedingt auf ihrer Forderung.
Sehr strittig war auch dia Vorschrift, was un- ler Mitgliedern früherer'^Äilblikanischer Regierungen zu verstehen sei. 2-fif Recht machte man geltend, daß dann ja gegebarenfalls jede Aeußerung, die sich gegen Xen bayrischen Rätediktator Kurt Eisner oder gegxi bzn ehemaligen preußischen Kultusminister unseligen Angedenkens Adolf Hoffmann richtet, unter diese schwersten Strafen fällt. Das ist nun aber dadurch ausgeglichen worden, daß sestgestellt wurde, daß republikanische Regierungen nur solche sind, die seit Schaffung der Weimarer Verfassung, also seit der Geltung der Reichsverfassung, im Amte waren. Besonders schwere Strafen sind vorgesehen für diejenigen, die öffentlich Gewalt- iaten gegen die Republik und ihre Einrichtungen verherrlichen und Personen zu solchen Gewalttaten aufwiegeln oder verabreden, die Regierungsmitglieder öffentlich verleumden oder beschimpfen, die ferner öffentlich die verfassungsmäßige Staatsform des Reiches und der San« t-er oder auch die Reichsfarben beschimpfen und die geheime Verbindungen unterstützen.
Sehr umstritten war bei den Vorberatungen, zerade auch bei den Verhandlungen im Reichsrat, das Kapitel, das den neu zu bildenden Staatsgerichtshof betrifft. Es war weniger «Streit darüber, ob dieser Staatsgerichtshof überhaupt eingerichtet werden soll, als darüber, welche Befugnisse er besitzen soll. Hier ist auch der Punkt, der die Justizhoheit der einzelnen Länder sehr empfindlich berührt. Die erlösende Formel ist nach dieser Richtung hin nicht gefunden worden. Ob das in den weiteren Verhandlungen noch möglich ist, kann man im Augenblick noch nicht sagen. Im allgemeinen soll der Staatszerichtshof alle Verbrechen, die gegen das Reich sich richten, vor sein Forum ziehen. Bei Verbrechen gegen ein L a n d hat das betreffende Land oder der Verletzte einen Antrag auf Verweisung der Sache vor den Staatsgerichishos zu stellen. Erfolgt ein solcher Antrag nicht, dann kommt der Fall an das zuständige Gericht des betreffenden Landes. Der Staatsgerichtshof wird aus drei Reichsgerichtsräten und vier Persönlichkeiten zusammengesetzt, die nicht die richterlich; FühiMnt zu haben brauchen. Von diesen sieben Stimmen sind fünf zur Verurteilung notwendig. Es muß also immer ein Mitglied des engeren Gerichtshofes für die Verurteilung stimmen, wenn sie wirksam «werden soll.
Eine Erweiterung s-Kl das Gesetz erfahren, durch di- Ergänzung zum Reichsbeamtengesetz, in welchem die Frage der Stellung der Beamten zur Republik des näheren geregelt wird. Bei diesem Anlaß werden auch die Verhältnisse in den Schulen, insbesondere in den Gymnasien und Universitäten, einer besonderen Prüfung unterworfen. Weiter wird das Reichskriminalpolizeigesetz, das eigentlich schon seit Jahren geplant ist, erneut in Angriff genommen. Es hat sich gerade bei der AuiWrung von po
litischen Verbrechen gezeigt, wie verhängnisvoll das Fehlen einer einheitlichen Zusammenfassung der polizeilichen Organe der Länder und damit der Mangel am Zusammenarbeiten wirken kann. So ist zum Beispiel die Aufklärung des Mordes an Erzberger durch einen unseligen Zuständigkeitsstreit gerade im entscheidenden Augenblick verhindert worden. — Dieses Gesetz zum Schutze der verfassungsmäßigen Staatsform wird die politischen Geister aufs neue entflammen. Die politische Situation wird noch «dadurch verwirrt, daß die Linke anscheinend entschlossen ist, es lieber zur Reichstagsauflösung kommen zu lassen, als daß dieses Gesetz scheitert. Man muß abwar- teu, welche Aenderungen der Rechtsausschutz an dem Gesetz noch vornehmen wird.
Die Negiemngs-Llmbildung
Erweiterung «ach rechts oder links?
(Privat-Telegramm.)
Berlin, 7. Juli.
Unter der Ueberschrist „Kommt die Linksmehrheit?" schreibt der „Vorwärts": Die nicht offiziellen Verhandlungen der Koalitions- Parteien wurden am Dienstag nicht fortgesetzt. Zentrum und Demokraten richteten gemeinsam einen Brief an die Deutsche Bolkspartei und die Bayerische Bolkspartei, der diese Parteien auffordert, sich an der Regierung aktiv zu beteiligen. In maßgebenden Kreisen der sozialdemokratischen Reichstagsfraktion steht man diesem Schritte der bürgerlichen Koalitionsparteien äußerst pessimistisch gegenüber, zumal man sich klar darüber ist, daß ein Gesetz zum Schutze der Republik, wie es unter den augenblicklichen Verhältnissen notwendig geworden ist, nur durch eine Linksmehryeit erlangt werden kann. Diese Linksmchrheit ist jedoch nin mit Einschluß der Unabhängigen zustande zu bringen. Bei der Deutschen Bolkspartei scheint seit der Rückkehr Stresemanns die Angelegenheit zur Teilnahme an der Regierung zu wachsen.
Stellungnahme öer Parteien.
Besprechung über den Lärm im Reichstag.
(Privat-Telegramm.)
Berlin, 7. Juli.
Die heutige Reichstagssttzung beginnt erst um vier Uhr nachmittags. Der ungewöhnliche Mimische Verlauf der gestrigen Sitzung läßt nicht mehr erwarten, daß in der heutigen Sitzung das Schutzgesetz in zweiter Lesung erledigt wird. In parlamentarischen Kreisen rechnet man vielmehr mit einer Wiederholung der gestrigen Sturmszenen im Reichstag. Die gestrige Abendtagung der Fraktionen befaßte sich eingehend mit den Vorgängen in der Lärm- sitzung. Die Kommunisten haben in ihrer Frak- tiönSsitzung abgelehnt, sich an einer Besprechung mit den beiden sozialistischen Parteien zu beteiligen und zwar infolge des Borwurfes der Mchrheitssozialisten, die Kommunisten hätten am Demonstrations-Dienstag die Vereinbarungen gebrochen.
Die französischen Llmtriebe.
Bayern protestiert gegen Frankreich.
(Privat-Telegramm.)
München, 7. Juli.
In den Verhandlungen des Münchener Bolksgerichts gegen den Baron v, Leoprech- ting, die bekanntlich soeben mit dessen Verurteilung zu lebenslänglichem Zuchthaus geendet haben, wurden auch die Zusammenhänge aus- gedeckt, die zwischen Leoprechting und dem sranzösischen Gesandten Dard bestanden haben. Insbesondere ist damit gerichtsnotorisch geworden, daß der Münchener frauzö- fische Gesandte Geldbeträge zur Beifügung flefteßt hat, nm die Trennung des deutschen Südens vom Reich zu betreiben. Diese Haltung des französischen Gesandten muß als schwerer Mißbrauch seiner exterritorialen Stellung empfunden werden. Wie aus wohlunterrichteten Kreisen verlautet, wird die bayerische Regierung von sich aus einen Schritt bei der französischen Regierung unternehmen, um gegen einen betätigen Mißbrauch diplomatischer Vorrechte Protest zu erheben.
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Abberufung des Gesandten Dard.
München, 7. Juli. (Privattelegramm.) Die Tatsache der endgültigen Abberufung des Münchener französischen Gesandten Dard erfährt nunmehr eine amtliche Bestätigung. Wenn Herr Dard seinen Gesandtenposten nicht schon jetzt verlassen hat, so liegt das lediglich an den Schwierigkeiten, die die Wahl eines Nachfolgers für ihn bereiten. Wie verlaufet, weilte der Berliner Botschafter Laurent vor einigen Wochen in München, um mit dem Gesandten
«Dard über diese Frage zn sprechen. Die Entscheidung über den Nachfolger steht noch aus.
Sum Schutz der Republik.
Erklärung des ReichsjustizministerS.
(Eigener Drahtbericht.)
Berlin, 7. Juli.
Im Rechtsausfchutz des Reichstages begann gestern die Beratung des Gesetzentwurfs zum Schutze der Republik. Reichsjustizminister Dr. Radbruch siihrte die Gründe an. die für die Reichsregierung maßgebend gewesen waren, statt der Form einer Verordnung ein Gesetz zu wählen. Allein ein Gesetz gebe die Möglichkeit, das allmähliche Anheben einer neuen Gefahr wirkungsvoll abbröckeln zu können, während eine Verordnung mit dem vorübergehenden Wegfall der Gefahr versaffungsmätzig wieder hinfällig werden müsse. Das Gesetz werde nicht einseitig nach rechts angewendet, es werde gegen jeden Anwendung finden, der gegen die verfassungsmäßige republikanische Staatsform sei. Was die in dem Gesetz enthaltene Todesstrafe beteeffe, so habe sich der Minister nur schwer dazu entschlossen. Das bedeute aber keine positive grundsätzliche Stellungnahme zu dem Problem der Todesstrafe. Solange das deutsche Straffystem die Todesstrafe anerkenne, muffe sie selbstverständlich auch in das neue Gesetz zum Schutze der Republik übernommen werden.
Mildernde Abänderung?
Berlin,?. IM. (Eigene Drahtmeldung.) Das Schicksal des Gesetzes zum Schutz der Republik ist noch immer reichlich unklar. In der gestrigen Ausschußsttzung hat datz Zentrum gefordert, datz das Gesetz in gleichmäßiger Weise gegen rechts und links gerichtet fein müsse. Dadurch ist die Fraktion der Unabhängigen lehr erregt und würde, falls entsprechende Abänderungen, die nach ihrer Ansicht das Gesetz unbrauchbar umchen, angenommen werden sollten, wahrscheinlich gegen das Gesetz stimmen In diesem Falle würde das «Schutzgesetz keine Zweidrittel-Mehrheit finden und die Rcichstagsauflösung doch noch akut werden. Bei der Deutschen Bolkspartei wächst anscheinend die Stimmung, für das Gesetz zum Schutz der Republik zu stimmen, zumal wenn eine Umänderung in dem von der Zentrumspartei angedeuteten Sinne erfolgt
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Kritik und Anträge.
Berlin, 7. Juli. (Eigener Drahtbericht.) Im Rechtsausschutz des Reichstages wies der deutschnationale Abg. Dr. Düringer daraus hin, datz ihn die Ausführungen des Reichsjustizministers nickst hätten überzeugen können. Eine Verordnung hätte den gleißen Zweck erfüllt wie ein Gesetz. Seine Partei stehe den Anträgen des Zentrums im großen und ganzen sympathisch gegenüber. Die Mehrheitssozialdemokraten beantragten verschiedene Verschärfungen der Vorlage. So wollen sie unter anderem in Paragraph 1 auch Personen hineinnehmen, die einer Bereinigung angehören, von der sie den Umständen nach annehmen müssen, datz es zu ihren Zielen gehört, Mitglieder einer im Amte befindlichen oder einer früheren republikanischen Regierung zu töten. DaS Gesetz soll sich nach den Anträgen der Mehrheitssozialdemokraien nicht nur auf den Schutz der „verfaffungsmätzigen" republikanischen Staatsform beziehen, sondern ganz allgemein auf den Schutz der republikanischen Staatsform überhaupt.
Bayern und das Reich.
Politik der Mitte, Ruhe und Ordnung.
(Eigene Drahtmeldung.)
München, 7. Juli.
Der Minister des Innern, Dir. Schweyer, erklärte im Landtage zu der ablehnenden toltung der bayerischen Regierung gcgen- ber dem republikanischen Schutzgesetz, datz nach Ansicht der bayerischen Regierung gerade in der jetzigen Zeit eine Politik der Mitte, der Ruhe und Ordnung ge-« trieben werden müsse. Tas Gesetz zum Schutze der Republik aber sei so gestaltet, datz es eine ttesgehendr Beunruhigung in weiten Kreisen der Bevölkerung Hervorrufen müsse. Die Unruhe sei durch die wiederholten Demonstrationen der letzten Tage noch gewachsen. Heute seien die Sozialisten im Begriff, ein Ausnahmegesetz zu schaffen, das über alles da- getoefene hinansgehe, eine Politisierung der Rechtspflege durch ein Revolutionstribunal bringe und über das zur Abwehr gesetzwidriger Handlungen notwendige Maß hinausreiche. Die bayerische Regierung habe auch daraus gesehen, daß die Landeshoheit nickst in einer Weise geschmälert werde, wie es dieses Gesetz mit sich bringe. Bayern im Reich und für das Reicht Dies fand lebhaften Beifall»
Rückgang 6er Kultur?
Das zerrüttete Europa«
De» Krieg mib feine Folgen find für Europa ein furchtbares Schicksal. Autzer den rnate- rieften Werten find hohe «nltnrwerte »er. »ichtet, nnO da« schlimmste ist, das, dies, Zerstörung immer weiter um sich greift. In den nachstehende« Ausführungen werde» diese Zustände sehr zutreffend gefchtider«, Die wissenschaftlichen Voraussetzungen, aus denen Spengler in dem Werk „Untergang des Abendlandes" seine These aufgebaut hat, sind heftig umstritten, im einzelnen wohl auch stark erschüttert worden. Die Ücberzeugung aber von dem furchtbar drohenden Ernst der düsteren Prophezeiung, für die er das Schlagwort geprägt hat, fetzt sich angesichts der vergeblichen Versuche, den Geist Europas für V e r« nunft und Menschlichkeit wieder zugänglich zu machen, immer mehr durch In der Pa» rifer „HumanitS" nimmt Maxim Gorki diesen Gedanken in einem Artikel auf, den wir im folgenden wiedergeben: Nansen, «dessen Herz von feuriger Siebt für die Menschheit brennt, hat uns eine furchtbare Schilderung der, Wirklichkeit gegeben. Aber diese Wirklichkeit ist noch s ch r e ck l i ch e r als seine Darstellung, und zwar deshalb, «weil es gewiß ist, daß auch Nansens Usberredimgskrast nicht genügt, um die tiefe Gleichgültigkeit des Europa von heute zu überwinden. Nansen, Keynes, Ritti und ein paar andere Vorkämpfer für Vernunft und Gewissen der Menschheit haben in flammenden Wottev von der Notwendigkeit gesprochen, die
Nächstenliebe wieder zu erwecken und neue, von Vorurteil und Unvernunft unbk» einflnßte Beziehungen zwischen den Staaten Europas zu schaffen. Wer noch zeigt sich unserem Blick nichts, daS uns hoffen ließe, daß di« menschenfreundlichen und uneigennützigen Anstrengungen solcher Männer irgend eine wirksame Sympathiebewegung für die Millionen russischer Bauern, die Stammesgenossen Tolstois und Dostojewskis, die an Hunger sterben und in Kannibalismus verfallen, Hervorrufen werde. Nichts läßt uns hoffen, daß das, was sich als unausbleibliche Folge aus der Plünderung Deutschlands ergeben mußte, diejenigen umzustimmen vermöchte, die hartnäckig auf feine wirtschaftliche Vernichtung hinatbeiten. Seit dem scheußlichen Krieg von 1914/18 habe ich den Glauben an den Geist Europas verloren. Mir scheint, daß sein klarer Blick ihm verloren gegangen, und daß seine S e e l e v e r d e r b t ist, daß irgend ein ekelhaftes Gift seine Gesundheit untergrabt und das Große und Edle besudelt, das wir früher au Europa bewunderten. Und doch ist Europa der Mittelpunkt aller schöpse- rischen Tätigkeit der Wett, der Mittelpunkt, von dem aus Künste und Wissenschaften und technische Errungenschaften «rsgingen, die Wunder geschaffen haben. Ich vergesse dabei freilich nicht, daß' Europas Politiker und Ausbeuter — verschiedene Bezeichnungen für dieselben Persönlichkeiten — immer gewöhnt waren, ihre Opfer bei lebendigem Leib zu schinden. Dennoch müssen wir uns im Bewußtsein halten, «datz es Europa gewesen ist, das über die Wett den Ge«danken der Gleichheit und den Reichtum seiner Kultur verbreitet hat, feine Habgier selber hat noch heilsame Gegen'bewegungen, seine Fühllosigkeit Bestrebungen nach einer Verbesserung der Menschheit hervorgeruseu. Heute aber scheint Europa seine
moralische Autorität verloren
zu haben. In dem chaotischen Zustand, in den) es nach vier Jahren eines bestialischen, unter Mißbrauch des Wortes Christentum geführten Krieges verfallen ist, in seiner Gleichgültigkeit gegen «den Todeskamps des russischen Volkes, hat es auch Mens und Afrikas Achtung eingebüßt. Sein moralischer Nimbus schwindet vor ihren Augen. Ich bin kein Politiker. Ich bin nur ein Russe, der sich der Bedeutung Europas für Rußland und die Wett bewußt ist, und der an das ungeheure Gewicht der geistigen Kräfte glaubt, denen wir die schöpferischen Ideen der «Menschlichkeit danken, und «die in wundervollem Fortschreiten aitf dem Gebiet der Wissenschaft und in unermüdlichem Arbeiten die Wett mit vollendetem technischem Rüstzeug ausgestattet haben. Aber ich kann nicht darüber hinwegsehen, datz die Bewohner Europas nur eine kleine Minderheit in der Bevölkerung des Erdballs derstellen und daß innerhalb der europäischen Gemeinschaft jetzt eine wachsende Schicht von Menschen entstanden ist, der nichts mehr heilig gilt, die nichts mehr zu erheben vermag, und deren Gemüt durch Erniedrigung und Hunger M Verwirrung und Vernichtung getrieben wird. Dies alles läßt mich glauben, daß, tote «inst in den Tagen Roms, jetzt wieder in Europa etn Ende bevorsieht, herbeigefnhrt durch den Druck fremder Rassen von außen und durch die Entzündung der in seinen eigenen Grenze« infolge Habgier und Neid, bösen Wil- l e n und Rachsucht aufgehäuftcn Explosiv-, ftoffo. Diejenigen, deren Wahlsprnch von jeher das Wort gewesen ist: -Nach uus die Sintflut",
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