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Beratungen über Seulschlnn-s Zahlungen

Dr. H. H, Zisseler.

der

int '.alliierten Schulden gelöst

flm LmrrNaA TeNnavme.

Berlin, 13. Dezember.

en da

festverzinslichen Berpflichtnngen müßte auch eine solche der staatlichen zur Folge haben. Auf Grund zuverlLfsiger Feststellungen kann gesagt

licher Natur ist» werde es nicht angehen, Unter­schiede nach Momenten zu machen, welche an

Die Reichssinanzverwaltung hofft, eine Ent­astung der durch die Erwerb losen-Un-

Hypotheken enffcheiden. Und dieses allgemeine Aufwertungsrecht ist eine wirtschaftliche Unmöglichkeit. Es schließt unter anderem die Aufwertung der Kriegsanleihe ein, und diese würde hundert Coldmilliarden Reichs- fchulden bedeuten, also Reichsbankerot-. Noch we­niger zu trennen ist die Forderung, Hypothe­kenpfandbriefe, Spareinlagen ufw., dre Schulden der Hypothekenglänbiger aufzuwer­ten, was selbstverständlich praktisch unmöglich ist.

Da nun aber der Auswertungsanspruch eine

Darstellung der Richtlinien, die seine Bartei für die auswärtige Politik, besonders hin- Mlich der Reparationsfrage, aufgestellt hat. Ministerpräsident Thrnnis erinnerte die Sozialisten in seiner Erwiderung barmt, daß sie früher erklärt haben, die Reparationsfrage sei

durchs zu erreichen, daß der Pflichtenteil der Länder u,-d Gemeinden sich an diesen Aufwendungen künftig in stärkerem Umfange be­teiligen soll als bisher. Die Anteile der Länder und Gemeinden betragen vierzig und zwanzig Prozent auf die gesamten Aufwendungen, find aber bisher noch nicht annähernd abgegolten worden. Die Abgeltung für die produktive Er- werbslosen-Fürsorge wird auf etwa vierzig bis fünfzig Millionen Goldmark veranschlagt

werden, daß nur noch verhältnismäßig geringe Mengen deutscher Anleihen und Kriegs­an l e i h e n sich in den Händen kleiner Leute be.

:« diesem Augeobl'ck deutsche Borschot^e sehr willkommen »ein würd'n. und d,ß Die In­formation der Par! er Presse lnmptsächljch dazu dienen soll, der liieichsrei-iernna die ro i Frank reich gewünschten Altregungen fit« einen solchen Schrill z» geben.

Berlin, 13. Dezember.

Zu der Frage der Aufwertung von Hypo- theken und Obligationen ist bis jetzt eine E n t - sche'idnng des Reichskavinetts noch nicht gefällt worden. Es kann aber schon heute fest- gestellt werden, daß das Kabinett einer durchgän- ffißen Aufwertung nicht zustimmen dürste und zwar mtt Rücksicht auf die Auswirkungen, die

Zahlun^sprod'rm.

Brüssel, 13. Dezember. (Eigene Draht- melbung.) Der belgische Sozialistenführer Dandervelde gab gestern in der Kammer eine

Gleichstellung mit den Staatsanleihen. (Eigener Drahtbericht.)

Die Gesamteinstellung der französischen Poli. «k zur Ra-sensrage ist dazu angetan, diese Ge­fahren noch zu vermehren. Der Ausspruch des Generals Mangin:Frankreich ist eine Nation von 100 Millionen Einwohnern* bezieht sich zwar in erster Linie auf die gleichmäßige Heran, ztehung der farbigen Bewohner der französischen Hvlonien mit den Weißen zum Dienste in der französischen Armee. Er entbehrt aber nicht des Hintergrundes einer gleichen Behandlung bet erftmn mii ben SSeigen in sonstiger Beziehung. Dies schließt nicht ans, daß die Bannerträger französischer Kultur sich in den Kolonien durch ihr persönliches Auftreten, wie durch die Aus­beutung der Neger vielfach unbeliebt gemacht haben. Die verschiebentlich in der Deputrerten-> svmmer wie in der Presse vorgebrachten Klaaen UNer Greueltaten in französischen Kolonien renen erkennen, daß es in Wirklichkeit dort kei­neswegs so zugeht, wie man nach der t<t Frank- wich öffentlichen betonten Gleichstellung der Farbigen mit den Weißen nnnebmen sollte Auch der lodernde Haß gegen die Weißen, der aus dem 1921 in Paris mit dem (^noourtpreis ae- krönten Kolonialronmn ^Batouala" des west- asffkawischen Negers Rens Maran svrrcht, läßt Schlüsse am die Realitäten französischer Kolo- nialwirffumkeit $u. Ebenso sind Proteste der Eingeborenenbevölkerung bent«

Mk Hypotheken

Geldentwertunks-Schicksale.

Von

Engländer Rainsau Mardonald. erklärte! der Mi­nisterpräsident. hat in einem Interview gesagt, seine erste Sorge sei, wenn er an die Macht kom­me, die S u m m e n e i n z u h o l e n, die Frank­reich an England schulde. Diese Anspielung des Ministerpräsidenten rief Unruhe bei der äußersten Linken hervor. Bandervelde erklärte dazu: Mae- dmiald t-'A eine Erklärung unterzeichnet, in der er anerken,.». daß die Ungültigmachung der alliierten Schulden wünschenswert wä­re. Wenn das Fnterv-ew das Gegenteil besagt, wenn Mardonald seine Unterschrift verleugnen sollte, dann werden wir die ersten sein, die ihn an feine Verpflichtungen erinnern.

Die Srwubslostn-Mrsorge.

Stärkere Heranziehung der Länder u. Gemeinden. (Privat-Telegramm.)

der Gläubiger von Kriegsanleihe mindestens ebensoviel, wie der Hypothekcngläubiger, und einen moralischen Anspruch, jenem vorgezogen zu werben, kann dieser nun und nimmer erbeben, nachdem sein rein rechtlicher Vorzugsanspruch abgewleien ist. Es bleibt also, wenn die mora­lische Gerechtigkeit einmal gegenüber dem for­malen Recht entscheiden soll, nichts weiter übrig als beider Wünsche zu bewilligen oder beide ab- wweisen. Das erste ist unmöglich. Das Urteil des Reichsgerichts führt also in gerader Linie dabin, daß durch die Aufwertungsanisvrüche der Hypothekenglänbiger ebenso ein Strich gemacht werden müsse wie im Staatsinteresse durch die- jenigen anderer Gläubiger. Dazu wird es aber noch eines besonderen Gesetzes bedürfen.

<2in neuer deutscher Protest.

Berlin, 13. Dezember. (Privattelegramm.) Zu den Pariser Meldungen wird hier folgendes mitgeteilt: Die Re chsregierung plant einen neu­en Schritt bei der Reparationskommiffion in Da­ris. der jedoch nicht ein neues Angebot in ich schließt, sondern es soll turnt t nur die Wie­deraufnahme der abgebrochenen Rewrations- verhandrungen angestrebt werden. Die Möglich­keit da,zu liegt vntfo mehr vor, als neuerdings uch von französischer Seite anerkannt worden ist. daß der Pnssve Widerstand tatsächlich in vol­lem Umfange beendet ist.

Die französische Politik der Mtech'tellung von Weiß und Schwarz würde auch obne den Weltkrieg wine ungünstige Einwirkung auf dir Ecksale des ffa.nzösischen Volkes im Sause der Seit ausqeübt haben. Zn einer Gefahr für we Nvißen Menschen ist sie aber erst durch den Meltkneg und di« durch ihn in erschreckend sm Maß-Verstärkte Militarisierung der unter französischer Herrschaft siebenden Schwar­zen geworden. Bon besonders verderblich-"' Wirkung für das Rasidemvfinden ist die Stel­lung gewesen, welche die Franzosen den in bi? französisch« Armee eingestellten Schwarzen in

Schwarz argen Weiß

Das Verbrochen Frankreich«.

Deusschland als Opfer.

Nur teilweise Zulassung zum Aus chuß.

(Eigener Drahtbericht.)

Paris, 13. Dezember.

Wie an zuständiger Stelle erklärt tott», soll Deutschland zwar die Teilnahme an dem Ausschuß »er Reparationskommis sion zur Untcrsuchwtg seiner Finanzlage und zur Ausgleichung seines Staatshaushaltes, nicht aber au ocm Anschuß zur Uittersuchung der aus Deutschland weggeführten Kapitalien gesittet werden. Die französischen Ze tungen kündigen seit einiger Zeit täglich an, daß die Reichst gic- rung demnächst neue Vorschläge zur 3?c= fielung der Reparationsfrage nach Paris finden werde. Es läßt sich nur sagen, bad den offi­ziellen Vertretern des Reiches in Paris von sol dxn Absichten nichitz bekannt ist; aber wer sich in frmizäsifchen Krei en üb r diese Augelcgen- t)ci zu informier« versucht, erhält ba'r den Ein­druck, daß der f a n z ö s j sch e n N e g > e r n n g

«« wird in Deutfchlen» noch »ich» #tnug »« «-.ff-u, welch geo6e Schmach nnb welch e-.u Ver. drechcnKrankreich mit seinen schwor.renEoidat«» an un« vegeht. Heber die Slaffewragc schreibt Souvernenr Sr. 9t. Schnee in feinem -Suche ».Weitpsiitik- (Deriaz Quelle ui.3 Mepr-s»

Selbst in die dumpfen Massen Zentralafrikas ut ore Rassenfrage hineingetragen worden. Die Engländer und Franzosen haben das Verbrö- cken begangen, den Weltkrieg auch mif jene Liirw E des dunklen Kontinents auszudehnen, wel­che eine Weilausschauende Politik der vorher- gebenden Generation im Kriegsfall neutral er- halten wollte. Dort hat der Neger gelernt, auf dre Angehörigen der bisher als unantastbar an. gesehenen Herrenrasse zu schießen. Dort ist der Glaube an die UeberlcgeNheit der Europäer er­schüttert, welcher die Grundlagen der weißen Herrschaft biloete. Die Solidrrität der Weißest ist dahin, welche bisher den Schwarzen gegen» über einen festen Wall der Autorität bildete. DasPrestige der weißen Rasse im dimklen Kontinent hat einen tödlichen Schlag erutten. Die Folgen werden sich am meisten bei derienigen Nation zeigen, welche am leicht- ertigsten in der Heranziehung der Schwarzen vorgegangen ist, welche sich nicht gescheut hat, in Afrika und nach dem Kriege selbst in Europa Werße durch Schwarze drangsalieren und miß- handeln zu lassen, nämlich bei den Franzosen. _ Frankreich hat im Kriege die Horden seiner Sen^alesen und anderer Neger auf seine weißen Femde losgelassen. Es hat nicht weniger als eine Million eingeborener Soldaten gegen Deutschland ins Feld geführt. Seitdem ergänzt es in wachsendem Maße feine Heeresinacht aus Schwarzen. Es sind gegenwärtig bereits Wer 200600 farbige Soldaten in der französischen Ar- mee.unter denen sich sehr beträchtliche Zahlen afrikanischer Neger befinden. Die Heranziewma dreier Schwarzen erfolgt im Wegs der Zwangsaushebnng, die mich in den Mandat,zebieten der den Franzosen zugefallenen deutschen Kolonien in Westafrila vor sich geht unter den Augen des Völkerbundes trotz der ent- gegenstehrnden Bestimmungen der Völkerbunds- satzung. Es fft eine Militärisierung der schwarzen Raffe, soweit ihre Angehörigen unter französischer Herrschaft stehen, wie sie die Gr- schichte des dunklen Kontinents noch nie gesehen mrt. Die Verwendung der Negerbataillöne im Kamw gegen europäische Truppen, die im Laufe der Zeit erfolgende Ausbildung von Hunderte twusenden von Schwarzen mit modernen Waffen und in der europäischen Kriegführung, vie Heber, tragung von polizeilichen und AufstchtSbesug» nissen gegenüber einer auf ungleich höherer Kul­turstufe stehenden weißen Bevölkerung, wie es am Rhein und int Ruhrgebiet geschieht, brinaen die schwersten Gefahren für die Zukunft der weißen Rasse mit sich

schäft vor dem Kriege hatte und nach der Auf- Milt **OT nichts zu tun

wettung wieder haben würde, macht eine sorg- Richterstuhle der Moral gilt

faltigere Betrachtung dieser Fragt erwünscht. *

Scheinbar ist das Reichsgerichtsurteil für die Hypothetengläubiger günstig ausgefallen. In der Tat lehnt es indessen den Standpunft, daß sich der Wert der Forderung demjenigen des Pfan-. des anpassen muß, glatt ab und führt zu wirt- Ichastlichen Konsequenzen, welche völlig mit dem negativen Gutachten des Reichswirffchaftsrates zu dieser Frage übereinstimmen. Das Reichs­gericht hatte Wer die Frage zu entscheiden, ob der HypothekenMubiger verpflichtet sei, in die Löschung der Hypothek zu willigen, wenn ihm der Schuldner den Betrag in Papiermark auszahft. Es hat diese Frage im Gegenteil zum Äammergericht verneint, also scheinbar ein dem Gläubiger günstiges Urteil gefällt, aber eine ge­nauere Betrachtung der Gründe trübt die an­fängliche Freude des Hypotheken-Gläubigers

finden. Der größte Teil dieser Anleihen, die nicht vom Reiche eingezogen worden sind, befindet sich im Ausland- oder in den Händen der Speku­lation. Selbst eine bescheidene Auswertung der Reichsanleihen wird als bedenflich angesehen an- gestchts der großen Bedeutung, die ein solcher Schritt für die Reichsfi,: uzen mit sich bringen würde. Ebenso würde eine für spätere Zeit in Aussicht genommene Auswertung einen unerträg­lichen Druck auf die Reichssinanzen ausüben. Be­züglich der Hypotheken und ObliMtionrn ist noch festznstellen, daß durch ihre Nichtaufwertung kei­neswegs in erster Linie unbemittelte Kreise be-

L^Ä'LL-'Ä- Ms.*® Geldentwertung bei Ablösung von Hypotheken - -----* - -"

und Obligationen erzielt worden sind, steuer­lich aufs schärfste zu erfassen. Die dritte Steuer-Verordnung der Reichsregierung, die vor­bereitet wird, steht eine solche Fassung bereits vor.

Verordnung uocd vor Weidnachte».

B e r Ui n, 18. Dezember. (Privattelegramm.) Bezüglich des bevorfte Hensen Eingreifens der Sregierutifl in der Frage der Aufwertung der Hy. polheken und sonstigen Schulden aus früheren Zeiten wird mitgeteilt, daß eine diesbezügliche Verordnung noch vor Wechna^en zu er­warten stehe. ES wird neuerdings von den zu­ständigen Referenten in sehr bestimmter Form die Versicherung gegebe.., daß eine Aufwer­tung der Staatsanleihen nicht in Frage kommen könnte. Auch die von privaten Kreisen geforderte Aufwertung von Hypotheken von Miothäufern falle in den Rahmen der bevor- chendrn Lufwertungsvcrordnnng. Im übrigen st ausdrücklich festzuftellen, daß zur Stunde noch keine endgültigen Entscheidungen vorliezen.

Wesentlich für Sinn und Wert des Urteils ist di« darin ausgesprochene Auffassung über das Verhältnis der Hypothek zu der Dartehnsforde- rung, die ihr zugrunde liegt. Sie hält streng daran test, daß die Hypothek ihrem Wesen nach etn Pfandrecht an einem Grundstück ist, wel­ches lediglich zur Sicherung einer an --ch davon unabhängigen Geldforderung an den Eigentümer des Grundstückes bestellt ist. Also ist die Darlehnsforderung das Maßgebende und Primäre, und das Recht des Gläubigers an dem Pfände, die Hypothek, ist von jener abhängig, ulA^umgÄehrt. Die Bedeutung der Hypothek .. --

heSrEkt sich, wie diejenige eines jeden Pfand- eine solche Erlaubnis auf die Staatsfinanzen ha- rechtes, darauf, daß der Gläubiger sich unmittel- den würde. Eine Aufwertung der privaten bar an das Pfand halten und daraus befriedigen ' "- J

kann, wenn der Schuldner in Verzug gerät, daß er also für seine Anspruch« eine gewisse Deckung erwerben darf. Daraus mag folgen, daß der ge­sicherten Foderung zum Betspiel bei Abtretung an einen Dntten ein höherer Wert beigemessen wird, als ihn eine ungesicherte haben würde aber diese gewissermaßen subjektive Bewertung der Forderung ist streng zu scheiden von ihrem obiektiven Wert, der von dem Pfände absolut unabhängig ist. Ein einfacher Vergleich erläutert das ohne wefteres. Wenn A. dem B. dreitausend Man leiht und ihm iw für einen Brillantschmuck verpfändet, den beide auf einen Wert von fünf­tausend Mark schätzen, so würde A. niemals ein Recht aus mehr als dreitausend Mark haben mag der Verkauf des Pfandes auch einen Erlös Vielfache des angenommenen Wertes betragt Bei der Hypothek tritt anstelle des Schmuckes das Grundstück, wodurch in der Sa<^ nichts geändert wird. Welchen Wert die- hat, ist fur die Höhe der Forderung absolut gleichgültig; ob eme Auswertung berechtigt ist, hangt also nur von denselben Faktoren ab die auch fur jetoe ungesicherte Forderung maßgebend

Washington, 13. Dezember. (Eiaeue

7*6 zkff^^sng.) Präsident Eoolidge hat gestern »er Viuqeoorenenvevotkervna beut» den bekmmten Rewyorker Bankier l>tkob Schiff fester Kolonien gegen die Unterstellung unter z« nm berufen und mit ihm über die Revara- die französische Mandatberrschaft be-eicb- tionSteme verbundelt. Fn amerikanischen Regie- wnd. «roauemawt oe,«,®»

ruraSrreifan wird erklärt, die Reaierrmg bet Union käbe die Teilnahme an den Sachverständi­ge naus schössen günstigan Wäh-end fi<- jedoch selbst nicht in bet Lage wäre, offizie-l an den Ausichüffen teilzunehmen, bezw. amtliche 9?trtr-

erueunen, würde sie die Teilnahme ameri- kanifchet W^ttschastSsachverständiger kn v r i v a - te t Sinenftbaft bllllnen. eve-net svricht man sich an zuständiger Stelle in Washington km Ankchtiin an die Beröffentlicknmg deS ^oovor-Bri-tes über diü 7v-Millio»en-DoNgr-Anleihe für Deutsch land km Hinblick auf die komm"nden Kteditver- fambhuwn hoffnungsvoll aus.

Rechtsaussassung siegt dem Reichs- gcrichtsurteil zugrunde, welches sich danach in erster Ltme mit der Frage beschäftigt, ob für die ein Anspruch auf Auf- wertung geltend gemacht werden kann. Ueber

-Jrage liegen schon mehrere Reichsgerich.-urtelle vor, di« darin Lbereinstim- Ff" baß obzwir im strengen Sinne des Ge­setzes Mark gleich Mark fft Treu und ©Iauben ®iWeit und Veffehrssitte doch unter Umständen verbieten, einen in gutem (Selbe Netras durch Rückzahlung in wert- ffbgegolten zu erklären. Welche Umitande hier in Frage kommen, und wie hoch de.raq ,st, der im Einzeksalle als Entgelt zu bienm bat, drese Frage kommt weniger in Be- ftacht, a s die allgemeine Möglichkeit, einen Auf-

Lerbten. Bezeichnender- toetfc spricht das Urteil in der Hypothekenfraqe das nn allgemeinen den Faden der früheren Relchsgorrchisurttile Wer die Austvettuna von DaNehnssorderungeu ausnimmt, davon, daß ein wlcher Aufwertungsanspruch durch das Geietz nicht ausgeschlossen ist

Die Folgerung ist einfach: Der Gläudiaer kann nicht gezwungen werden, das Pfand aus, «TL .7? Ä ^ben, solange die Forderung noch nicht endgültig erfüllt ist. Mer eine andere nicht - Sa. tt-olgerung ist ebenso wichtig: ' Kenn Hypotheken nicht anders zu betrachten fiiid «ls ander« nicht durch ein Pfand gesicherte For­derungen, so muß dos allgemeine Auswertungs-

Ajt vor dem Kriege'luck üftWna ~n<layunq ver vurch die Erwerb lose 01 001 t T Hnese Ech über das -scyickfal dert erst u'y verursachten Aus gab

In einem mit allgemeiner Spannung erwar­teten Urteil hat sich das Reichsgericht kürz­lich darüber geäußert, ob für Hypothckensorde- rungen aus der Vortriegszeit ein Anspruch gel­ten tonn. Laß mehr zurückgezahlt wird, als der -----"««

Nennbetrag Sw Forderung in Papiermark. Die Ergkeiisforderung mehr moralischer als recht­gewaltige allgemLlue Bedeutung, welche der Werter 9Zatl,r *""**'* ea "** .>-»«-

der Hypotheken für BolksVermögen und Wirt-

Hesstsche Abendzeitung

Nummer 291

Einzelpreis: 150 Milliarden.

Freitag, 14. Dezember 1923.

Einzelpreis: 150 Milliarden.

13. Zahrgarrg

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