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(welches auf dem kleinen Hirschgraben F 77 Dienstags und AreptagS X auSgegeben wird.)

No. 34, Freytag, den 21. April 1815. ^

Bekanntmachung.

Auf'rBefehl Sr. Hochfürstlichen Durchlaucht, des Herrn General -Gouverr neNlS, macht lmrerzerchnete Stelle folgendes hiermit bekannt:

da viele patrisnsch gesinnte Wranuer Frankfurts sich bereits erbeten haben, als Fr erwtllige , unter den früher bekannten Prärogativen, ins Feld zu zieren, so Haven sich dieselben bei hiesigem Landwehr, Ausschuß, als der dazu bestiWNuen Behörde, "emschreiösn zu lassen."

Das Bureau ist auf dem Steinweg, in Lit. E No. 22Z, und bleibt zu diesem ; Zweck in dD VeemitkaAssiunben von 9 bis 12 Uhr eröffnet.

Frankfurt den taten April 1815*

Landwehr ; Ausschuß.

Gdietal-iadung.

Nachdem der Hey der hiesigen Handlung, Joh. Heinrich Ll-tolr und Söhne, alS Commis in Srensten gestanörne Johann Martin Zinckgraf aus Heidelberg ab intestate 8t vcben, so werden alle dirjonrgrn welche an dessen Nachlaß aus Erbrecht einen An­spruch zu machen haben, «öictLliter hierdurch vorgelahen, diesen ihren Anspruch bin» ma einer perermoruche« Friwvo>> Sechs Wochen bey unterzeichnetem Gericht so ge­wiß geltend zu wachen'unv recht-ich darzuthun, als ansonsten nach Ablaaf dieses Ler- w Nb, der fragliche NachlaS - an den K -A bereits angemelStten auswärtigen Jntestat- erdrn, einen Reffendes Defuncti, prmvia immissione, ohne weiters verabfolgt werden soll. ES wird auch hlnlünsi^ tw.< «eitâe ilatuiig, als an hiesiger GerichtSlbüre u. t«?ar nur zu Anhörung des, reproducta hac citatione, ergehenden Finaldecrets erlas« ' sen wtröen. Frankfurt den ivten Apr,l thiz.

Provisorisches Gericht erster Instanz.

J. W. Metzler, 3 B- und Direttsr.

Hartmann, rsier Secretair. '

Diejenige, welche bereits die Anzeige gemacht hH Gelder bey dem Pfand-Amr tu 3 Proc. verzinßlich anltßen zu wollen, können fich zetzo bey dieser Stell, jeden AmtS» ; tag miaseldtn und der gleich balLisen Annahme solcher Gelder versichert hatten.

Frankfurt am ioren April 1815.

Pfand, Amt» ^