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Marburg, Donnerstag, 10. August 1882

XVII ZahtMg

AcrMchk Jritmio

Anzeigen nimmt entgegen: die Expedition d. Blatte-, sowie d.Annoncen-Bureaux von L. Daube u. C». in Frankfurt a. M; JSgersche Buchhandlung daselbst; Hermansche Buchhandlung

- Nr 1S6

daß

Anzeigen nimmt entgegen: s die Expedition d. Blattes, > sowie d.Annoneen-Bureaux

V- Th. Dietrich u. Co. in Raffel und Hannover; Th. Dietrich in Frankfurt a.M.; Haasenstein u. Vogler in Frankfurt a- M., Berlin, Leipzig, Köln re.; Rudolf Moffe in Berlin, Frank­furt a. M. re.

Elberfelds C- Schlotte in

Für in der Expedliwn zu ertheilende Auskunft und Annahme von Adressen werden 25 Pfg. berechnet- 9 °

Die Erbauung bot» Kircheu in Heffen.

(Fortsetzung.)

Die Gegend links des Mains wurde zuerst nur als ein großer Gau, Plumgau genannt, betrachtet, dessen Mittel­punkt das Wasser Pflaumbach und das Dors Pflaum­heim bei Großen - Ostheim war. Seine Ostgrenze war durchaus der Main, die südliche etwa eine Linie von Lindenfels nach Miltenberg, die westliche eine desgleichen von Offenbach nach Lindenfels, so jedoch, daß ersterer Ort in den Gau, letzterer herauSfiel. Da sich der Gau rasch bevölkerte, so wurden bald aus ihm drei Teile (die von Norden nach Süden aus sich folgten). Der (oberste) nördliche mit Steinhcim, Offenbach, Zellhausen, Urberach hieß vom Bache Rodau, der Dörnigheim gegenüber in den Main fließt, der Rodgau; der mittlere Teil mit Stock­stadt, Dieburg, Umstadt, Obernburg nannte sich vom schon gedachten Pflaumbache mit Weglaffung der ersten Silbe der Bachgau; der südliche behielt den Namen Plum­gau, ob er gleich den Ort, von dem sein Name stammt, nicht mehr enthielt. Dieser Plumgau ist der eigentliche Odenwald mit Höchst, König, Michelstadt, Erbach. Von allen linksmainischen Teilen kam wahrscheinlich die erste Kirche nach Pflaumhetm, als aber der Kirchenbau weiter um sich gegriffen hatte, ward mit Berücksichtigung des Umstandes, daß der südlichere Teil des wetterauischen Kinziggaues natürlicher in die Mainebene herunterzuziehen sei, eine andere Einteilung gemacht. Man zog den ganzen Kinziggau in kirchlicher und geistlicher Beziehung zum Rodgau, was besagen will, daß der Archidiakonus in Mainz

Deutsche- Reich.

Berlin, 8. Aug. Das neue Wuchergesetz datiert be­kanntlich schon vom 24. Mai 1880; trotzdem gebrach es unseres Wiffens bisher an einem erschöpfenden gemein­verständlichen Handbuche über das Wuchergesetz für alle diejenigen Personen, für welche die Frage, ob und wann ein Geldkreditgeschäft wucherlich, also strafbar bezw. zivil­rechtlich ungültig sei, gerade am meisten praktisch wird, d. h. für die Zugehörigen des Handels- und ErwerbS- standeö, sowie der Ackerwirtschaft, überhaupt für alle Staatsbürger, welche in die Lage kommen, aktiv oder passiv bei Geldgeschäften beteiligt zu sein. Dabei erheischt indes die Fassung der Wucherparagraphen eine starke Begrenzung und richtige Auslegung, damit dem erlaubten Geldverkehr sein guter Glaube gesichert, den sträflichen aber das Straf­gesetz treffe. Es liegt uns heute nun ein Buch vor, das sich die Aufgabe gestellt hat, jenem Bedürfnisse abzuhelfen (Das Reichswuchergesetz vom 24. Mai 1880 nebst dem preußischen Gesetz, betreffend das Pfandleihgewerbe vom 17. Mai 1881, sowie den Vorschriften über das unerlaubte Kreditgeben an Minderjährige auf gründ der Gesetzesmotive, des Berichts der Reichstagskommission, der Rechtslehre und der Urteile der Gerichte gemeinverständlich und übersichtlich dargestellt und erläutert." Von Gustav Freudenstein. Minden, I. C. C. BrunS.) und welches den sich für die fragliche Gesetzgebung interessierenden will­kommen sein und eine bequeme Aushülfe bieten wird. Neben der strafrechtlichen ist besonders die zivilrechtliche Seite des Wuchergesetzes eingehender behandelt, als es in der Aufgabe des Strafrechts liegen kann. Ein besonderer Wert ist überhaupt darauf gelegt, die praktischen Wirkungen des Wuchergesetzes klar zu legen und die allgemeine Nechts- lehre über die Wucherbestimmungen für den Laien ver­ständlich zu machen. In diesem Bestreben wurde der Ver­fasser durch eine Sammlung gerichtlicher und oberstrichter­licher in Wuchersachen ergangener Urteile unterstützt. Ein Vorteil, der dem sonst auf diesem Gebiete mustergültigen v. Schwarzeschen Merke nicht zu gute kommen konnte, weil dieses, ziemlich gleichzeitig mit dem Wuchergesetz in Angriff genommen und abgeschlossen, noch auf kein Urteil der Gerichtshöfe bezug nehmen konnte, um die Ueberein- stimmung der Rechtsprechung mit der juristischen Theorie zu konstatieren. Auch konnte Dr. v. Schwarze selbstredend das preußische Gesetz vom 17. März 1881, betreffend das Pfandleihgewerbe und den Rückkaufshandel, noch nicht be­rücksichtigen, weil dieses eben damals noch nicht erlassen war. Der Verfasser des vorliegenden Buches hat in An­erkennung des Zusammenhangs dieser Materie mit dem Wucher auch zu diesem Gesetz einen ausführlichen, Jeder­mann Rat und Belehrung erteilenden Kommentar ge­liefert. Sodann sind der Vollständigkeit halber auch die

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DC* Fortsetzung und Schluß der Erzählung »Der Erbe des Blutes" in nächster Nummer.

Vorschriften über das unerlaubte Kreditgeben an Minder­jährige in den Kreis der Erörterung gezogen; die Ver­wandtschaft dieses Gebietes mit den eben gedachten Rechts- stoffen ist einleuchtend. Nicht uninteressant, wennschon nicht überall widerspruchslos acceptiert werden möchte, ist übrigens das Urteil, welches der Veifasser über die bis­herigen und die zu erwartenden zukünftigen Wirkungen des Wuchergesetzes in Folgendem ausspricht:Was die Wirk­samkeit des Wuchergesetzes anbelangt, so sind in der Praxis verhältnismäßig spärlich die Erkenntnisse bis jetzt geflossen. Es ist kaum anzunehmen, daß die wucherliche Ausbeulung wesentlich nachgelassen habe, allein dennoch bewährt sich hier die zu allen Zeiten gemachte Erfahrung, daß die Wucher­gesetze wie die hohen Ufer sind, welche, wenn sie vom Flusse nicht überstiegen werden können, in mäandrischen Krümmungen umgangen werden; durch die feinsten Maschen des Gesetzes bahnt sich der Wucher seinen Weg. Hat man auch unser heutiges Wucherverbot mit einer Elastizität und Dehnbarkeit angethan, wie sie größer nicht gedacht werden kann, so sind doch selbst bei hohen Prozenten Freisprechungen möglich. DaS Landgericht Wiesbaden hat einen Wucher- beschuldigten freigesprochen, der 21u Prozent genommen hatte; die Revision der Staatsanwaltschaft mußte vom Reichsgericht verworfen werden, weil diese thatsächliche Fest­stellung im Wege der Revision nicht mehr anfechtbar war. Aehnliche Beispiele sind im Verfolg der Darstellung mit­geteilt worden, und wie darf es uns Wunder nehmen, wenn der anfangs durch das Wuchergesetz tätlich erschrockene Wucher wieder das Haupt erhebt, kühner als je, da eS dem Wuchervergehen wie dem Betrüge und der Brand­stiftung ergeht: Die meisten Anklagen endigen mit Frei­sprechung. Irren wir nicht, so sind in den letzten Monaten die Anklagen wegen Wuchers häufiger geworden und es wird auch, wenn nur erst die Anschauungen der Gerichte mit den Traditionen der Wucherfreiheit werden gebrochen haben, ein Umschwung stattfinden, das Wuchergesetz wird andere Resultate aufzeigen, als die jetzigen sind, welche im Verhältnis zu einem den Verkehr und Erwerb so intensiv und an allen Punkten berührenden einschneidenden Gesetze nur sehr bescheidene und negative genannt werden 6nnen."

Berlin, 8. Aug. Die Nachrichten über das Befinden deS Fürsten Bismarck lauten in hohem Grade befriedigend. Der Fürsts fühlt sich von neuralgischen Schmerzen mehr frei als seit langer Zeit; ebenso ist auch sein Allgemein­befinden durchaus zufriedenstellend. Er unternimmt daher längere Spaziergänge zu Fuß und vielfach Ausflüge zu Pferd und zu Wagen, welche ihm vortrefflich bekommen, sodaß zunächst jeder Plan einer Badekur aufgegeben ist. Bekanntlich war bisher die Angabe verbreitet, der Fürst wolle sich im Spätsommer nach Gastein begeben. Be­treffs der Vorlegung einer neuen Subhastalionsordnung in der nächsten Session des Landtags wird jetzt gemeldet: Die

erstern Gau verlor und ihn an den Archidiakonus in Aschaffenburg abgeben mußte. Roßdorf behielt sein Dekanat, aber die Hauptkirche des Gaus war jetzt in Nieder- r o d e n an der Rodau, dem alten Centorte im Rodgau. Mit dieser Veränderung ward eine zweite verbunden; man schlug auch den Bach- mit dem Plumgau zusammen und nannte den vereinigten Bezirk Muntat (von immunitas), die Hauptkirche des Muntats kam in den Bachgau, aber wieder nicht nach Pflaumheim, sondern nach U m st a d t. Diese Kirchen standen unter dem Archidiakon von St. Peter und Alexander zu Aschaffenburg und dieser tvieder unter dem Erzbischof von Mainz, denn auch BonifaeiuS, der Mainzer, hatte, wie oben schon erwähnt, in Aschaffenburg gewirkt. Sonst waren verhältnismäßig primitive Kirchen des Untermaingauö Mülheim, Steinheim und Seligenstadt.

Nachdem für die genannten drei Gaue Niederlahngau, Wetterau, Untermaingau das Nötigste geschehen war, faßten die christlichen Bekehrer den Oberlahn- und fränkischen Hessengau ins Auge und Bonisacius übernahm, diesen Gegenden die neue Lehre zu bringen.

4. Der Oberlahngau, jetzt noch größtenteils zur Provinz Hessen gehörig, erstreckte sich nördlich des Nieder- lahngaueö von Westen nach Osten und stieß östlich an den fränkischen Hessengau, er umfaßte den Lauf der Lahn solange sie von West nach Ost und dann nach Süd fließt; mit der Drehung nach West fing der Nieder­lahngau an. Er zerfiel in drei Teile, die schon zur heid­nischen Zeit bestanden haben müffen, deren Namen aber nicht überliefert sind; man muß sie daher nach ihren Hauptorten bezeichnen als den Bezirk (Untergau) von Amöneburg, von Kesterburg (die Gegend des Burgwaldes) und von A r s e l d (das Wittgensteinifche

Absicht einer bezüglichen Revision und deren möglichst baldiger Durchführung besteht seit längerer Seit. Die Gut­achten der oberen Gerichts-Behörden über den im Justiz­ministerium ausgearbeiteten Entwurf haben sich indessen so umfangreich gestaltet und auf so zahlreiche Abänderungen hingewicsen, daß eine Umarbeitung des Entwurfs folgt, von deren Feststellung abhängig bleibt, ob und wann der Entwurf an den Landtag gelangen kann. Es wird mehr­fach bezweifelt, ob dies schon in der nächsten Session zu ermöglichen sein wird. Geheimer SanitätSrat Levinstein, der Begründer des .maison sant6" zu Schöneberg ist ge­storben. lieber neue Professoren an der Berliner Uni­versität wird gemeldet: Die Berufung der Professors Wil­helm Dilthey aus Breslau in die Stelle Lotzes ist bereits vollzogen und derselbe wird schon im nächsten Semester seine hiesigen Vorlesungen beginnen. Die Berufung deS bayerischen Generalarztes Professor Dr. Bergemann, nicht 'n die Stelle des Professors Dr. von Langenbeck, sondern des Geheimen Medizinalrats Bardeleben, als Direktor der chirurgischen Klinik in der Charitee, während letzterer die Professur und Klinik der Universität übernimmt, ist nun ebenfalls vollzogen. Eine Fach-Ausstellung der Berliner Buchbinder-Innung wird am nächsten Sonntag in den Gartenhallen und den oberen Sälen des Buggenhagenschen Etablissements am Moritzplatz eröffnet. Dieselbe verspricht äußerst reichhaltig zu werden und umfaßt fertige Waren, Materialien, Werkzeuge und Maschinen. Letztere werden durch Gasmotoren der Firma Möller u. Blum in Betrieb gesetzt. Die Eröffnung ist auf 11 Uhr vormittags ange- setzt. Sie dauert am Sonntag bis 6 Uhr abends, an den folgenden Tagen von 9 Uhr früh bis 6 Uhr abends. Für Gäste beträgt der Eintrittspreis 50 Pf., während für Werk­stätten eine Ermäßigung eintritt.

Dresden, 7. Aug. Die städtischen Behörden unserer Haupt- und Residenzstadt beabsichtigen, den Kaiser und die Kaiserin bei deren Eintreffen am 14. September nachmit­tags in besonders festlicher Weise zu empfangen und haben aus dieser V. .ilassung dem Kaiser ein Festprogramm zur Genehmigung nach Gastein übersandt. Die Ankunft deS Kaiserpaares wird auf dem prächtig dekorierten schlesischen Bahnhofe erfolgen, wo eine Ehrenwache vom Kaiser-Wil- Helm-Regimmt mit fliegender Fahne paradieren und der gesamte königlich sächsische Hof zum Empfange anwesend fern wird. Von dort erfogt die Fahrt durch die Anton­straße über den Albrechtplatz, durch die Allee der Haupt­straße und über die Au,usiabrücke nach dem königlichen Schlosse, wo Ihre Majestäten abstcigen werden. Seitens der städtischen Behörden wird dieser Weg durch großartige Dekorationen eine via triumphalis verwandelt werden. Krieger-, Schützen-, Turner-Vereine und die Gewerke wer­den Spalier bilden und auf dem Albertplatze über 3000 Schüler und Schülerinnen beider Konfessionen von der

und Berleburgische). Die beiden ersten Plätze waren Be­festigungen auf einem Berge und hießen wahrscheinlich ursprünglich bloßdie Burg", wir denn Amöneburg jetzt noch in der Umgegend bloß,der Berg" heißt; der Zusatz mag erst später von dem Flusse Amen (Ohm) genommen und durch die römischen Bekehrer entstanden fein, die dann in der Freude über ihre Erfolge gleich das Wort amoenus (erfreulich) daraus machten. Was die Kesterburg betrifft so heißt noch jetzt der große Wald umher einfachder Burgwald" und das ausgegangene Dorf unter der Lützel- burg (Landau (wüste Orte) S. 211) nannte sich einfach Thalhausen, was wiederum den Gegensatz zu dem bloßen Berg" anödrückt. Die Stätte mag daher ebenso erst durch die Christianisierung ihren lateinischen Namen empfangen haben, entweder weil die Bekehrer hier ein römisches Castrum aus den Zeiten des DrusuS oder VaruS vorzufinden meinten oder, was wahrscheinlicher ist, den Namen Burg noch ein­mal aus dem Lateinischen zusetzten, um, wenn sie ander- wartS davon redeten, eine genaue Bezeichnung der Stätte 3 Än Man muß dabei noch in betracht ziehen, 1) daß

die Chronisten von einem Castorberge vorbringen ni$t8 tfi als das entstellte Wort Kesterburg, 2) bcch es hier nicht anging, wie bei Aschaffenburg und Amöneburg von einem Flusse Jlt entlehnen, weil die Gewässer m der Gegend der Kesterburg allzu unbedeutend sind. WaS

3ln^t ist, daß Stätten, wo die Bekehrer S3tnl: toic die einfache Bezeichnung

behielten, wie j. B. das Dorf Burgholz (bei Rauschenberg) von der über ihm gelegenen und bloß als " .urg bezeichneten Befestigung genannt wurde oder auch, tast sie den NamenBurg" verloren und neuzeitige VolkS- namen von ebenso allgemeiner Sorte wieHof",Höfchen",