Wer feine Heimat liebt, muß sie auch verstehen; wer sie aber verstehen will, muß überall in ihre Geschichte zu dringen -----------suchen,----------- Jakob.Grimm
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8 8 zwangloser Folge. 8 8
des Heimatbundes, Verein für Heimatkunde u. Heimatpflege im Kreise Schlichtern.
Nr. 7.
Schlichtern
Mi 1909.
Dom alten Rathaus in Schlüchtern.
Im Jahre 1500 hatte das Dorf Schlüchtern städtische Gerechtsame erhalten, nicht durch Kaiserliche Verbriefung, wie fast 2 Jahrhunderte früher Steinau, sondern allem Anscheine nach durch eine Willensäußerung des damals bereits zum Landesherrn in Schlüchtern gewordenen Grafen von Hanau.
Natürlich machte sich nun auch ein Rathaus in Schlüchtern nötig, sowohl als Raum für die amtliche Tätigkeit von Bürgermeister und Rat, als auch für mancherlei Festlichkeiten der Ratsverwandten und Bürger, welche man nach damaliger Sitte in der großen Ratsstube auf dem Rathause abzuhalten pflegte.
Wie jedoch diesem Bedürfnis damals zunächst Rechnung getragen worden ist, ob durch Benutzung eines- bereits bestehenden Hauses als Rathaus, oder gar durch den Neubau eines solchen, wissen wir nicht. Immerhin weist der bereits 70 Jahre später nötig werdende Neubau eines Rathauses in Schlüchtern darauf hin, daß man sich zunächst wohl mit bereits bestehenden Räumen begnügt haben wird.
Leider ist uns über den Standort und über die Beschaffenheit des ursprünglich als Rathaus benutzten Gebäudes nichts überliefert worden. Wir erfahren nur aus einigen Einträgen in dem alten, aus dem Jahre 1557 stammenden Gerichtsbuch, daß in den Jahren 1559 und 1562 ein Rathaus bestanden hat und daß es bereits eine Halle gehabt haben muß, unter der die Märkte und die Verkäufe von Früchten abgehalten wurden. So heißt es: „Donnerstag nach Laurentii Anno 1562 hat ein Erbar geeicht allhie vor dem Edeln und erenvesten Johann von Lauter Amtsmann und Peter Menberg Keller zu Steinau sich beelagt, das wo etliche auslendige Nachbarn Inen frucht, als körn, Hadern und anderes anher gehn Schlüchtern zu verkauf bringen, So seyen etliche, die dieselbig frucht Inen für den Pfortten und in der stadt abkanfen, also das sie nit uf den Marck kompt, daran sie Beschwerung, mit Bitt ein Jnsehens darin zu haben."
Worauf der Bescheidt:
„das nun hinfüro kein Frucht mehr, so gehn Schlüchtern zu verkaufen geführt oder getragen wird, an keinem andern Ort, wedder außerhalb oder in der Stadt Schlüchtern, den allein underm Rathhauß soll verkauft werden. Unb wo einer oder mehr befunden, so also